Rechtsprechung
| EuGH, 20.11.2008 - C-1/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
Art. 1 Abs. 2 91/439/EWG; Art. 8 Abs. 2 und 4 91/439/EWG; § 3 Abs. 1 StVG; § 3 Abs. 2 StVG; § 21 Abs. 1 StVG; § 28 Abs. 1 FeV; § 28 Abs. 4 FeV; § 28 Abs. 5 FeV; § 46 Abs. 1 FeV; § 46 Abs. 5 FeV
Richtlinie 91/439/EWG; gegenseitige Anerkennung der Führerscheine; Fahrverbot; Entzug der Fahrerlaubnis; Gültigkeit eines während der Dauer des Fahrverbots in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen zweiten Führerscheins. - lexetius.com
Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Fahrverbot - Entzug der Fahrerlaubnis - Gültigkeit eines während der Dauer des Fahrverbots in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen zweiten Führerscheins
- IWW
- Europäischer Gerichtshof
Weber
Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Fahrverbot - Entzug der Fahrerlaubnis - Gültigkeit eines während der Dauer des Fahrverbots in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen zweiten Führerscheins
- blutalkohol
, S. 134
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Anerkennung von EU-Führerscheinen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Ausländische Fahrerlaubnis - Anerkennung von EU-Führerscheinen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Führerschein-Verlust: Tschechien hilft nicht immer
- 123recht.net (Pressebericht, 20.11.2008)
Kein Auslandsführerschein bei deutschem Fahrverbot // EuGH erschwert erneut Führerscheintourismus
- beck-blog (Kurzinformation)
Wieder einmal der EuGH zum EG-Führerschein...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Ausländische Fahrerlaubnis - Anerkennung von EU-Führerscheinen
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Siegen (Deutschland), eingereicht am 3. Januar 2007- Strafverfahren gegen Frank Weber
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 20.11.2008, Az.: C 1/07 (Anerkennung von EU-Führerscheinen)" von RA/RiOLG a.D.Detlef Burhoff, original erschienen in: StRR 2009, 108 - 109.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 20.11.2008, Rs.: C-1/07 (Keine Anerkennung eines Eu-Führerscheins bei Erwerb während laufendem Verbotsverfahren)" von PräsVG Harald Geiger, original erschienen in: DAR 2009, 28 - 28.
Verfahrensgang
- LG Siegen, 08.12.2006 - 61 Ns 4 /Ds 26
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-1/07
- EuGH, 20.11.2008 - C-1/07
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2008, I-8571
- NJW 2008, 3767
- EuZW 2009, 16
- NZV 2009, 54
- DÖV 2009, 126
Wird zitiert von ... (47)
- EuGH, 19.02.2009 - C-321/07
Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener Mitgliedstaaten …
Dem ersten Erwägungsgrund der Richtlinie 91/439 ist zu entnehmen, dass der allgemeine Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine nach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie aufgestellt wurde, um insbesondere die Freizügigkeit von Personen zu erleichtern, die sich in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen niederlassen, in dem sie ihre Fahrprüfung abgelegt haben (Urteile vom 29. April 2004, Kapper, C-476/01, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 71, Wiedemann und Funk, Randnr. 49, Zerche u. a., Randnr. 46, sowie vom 20. November 2008, Weber, C-1/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 26).Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteile Awoyemi, Randnrn. 41 und 42, vom 10. Juli 2003, Kommission/Niederlande, C-246/00, Slg. 2003, I-7485, Randnrn. 60 und 61, Kapper, Randnr. 45, Wiedemann und Funk, Randnr. 50, Zerche u. a., Randnr. 47, und Weber, Randnr. 27, sowie Beschlüsse vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 25, und vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 27).
Die in Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 vorgesehene Erlaubnis ist jedoch eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine und aus diesem Grund eng auszulegen (vgl. Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 60, Zerche u. a., Randnr. 57, und Weber, Randnr. 29).
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
Der Beschluss des Europäischen Gerichtshofes vom 3. Juli 2008 (- Rs. C-225/07, Möginger - NJW 2009, 207) und seine Urteile vom 20. November 2008 (- Rs. C-1/07, Weber - Slg. 2008 I-8571 = NJW 2008, 3767) und vom 19. Februar 2009 (- Rs. C-321/07, Schwarz - Slg. 2009 I-1113 = DAR 2009, 191) stützen diese Annahme. - VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67
Ungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis; (keine) Notwendigkeit eines …
Hierauf deuten vor allem die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 20. November 2008 (Rechtssache C-1/07, DAR 2009, 26) und vom 19. Februar 2009 (Rechtssache C-321/07, DAR 2009, 191) hin.Bedürfte es zu diesem Zweck eines durch den Aufnahmestaat zu erlassenden rechtsgestaltenden Verwaltungsakts, durch den die ausländische EU-Fahrerlaubnis mit konstitutiver Wirkung für ungültig erklärt wird, hätte sich nahezu unabweisbar aufgedrängt, dass der Europäischen Gerichtshof in den Urteilen vom 20. November 2008 (a.a.O.) und vom 19. Februar 2009 (…a.a.O.) auf dieses Erfordernis hingewiesen hätte.
Wenn der Europäischen Gerichtshof in den Entscheidungen vom 3. Juli 2008 (…a.a.O., RdNr. 41) und vom 20. November 2008 (a.a.O., RdNr. 36) - anders als in den übrigen genannten Urteilen des gleichen Gerichts - jeweils einmal von einer "Befugnis der zuständigen Behörden und der Gerichte eines Mitgliedstaates" sprach, unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung der Gültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis abzulehnen, so kann das vor diesem Hintergrund nur als Ausdruck der Tatsache verstanden werden, dass auch eine Norm, die den Eintritt dieser Rechtsfolge mit unmittelbarer Wirkung anordnet, dann des "nachgehenden" Vollzugs durch die Behörden und Gerichte des Aufnahmestaates bedarf, wenn der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis die kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolge missachtet und er deswegen mit einer Sanktion belegt werden soll.
- OVG Saarland, 23.01.2009 - 1 B 438/08
Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen
Mit Blick auf die Rechtsausführungen des Gerichtshofs zu der Gesamtproblematik der Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen in den zahlreichen in den letzten Jahren ergangenen Entscheidungen - insbesondere auch in dem Beschluss vom 03.07.2008 (EuGH, Beschluss vom 03.07.2008 - C-225/07 - (M), NJW 2009, 207 ff.) und in dem vor kurzem ergangenen Urteil vom 20.11.2008 (EuGH, Urteil vom 20.11.2008 - C-1/07 - (Weber), NJW 2008, 3767 ff.) - zeichnet sich unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Fallgestaltungen keine Tendenz des Gerichtshofs ab, bezüglich der Verpflichtung zur Anerkennung zwischen Fahrerlaubnissen, die nach ordnungsgemäßer Begründung eines Wohnsitzes gemäß Art. 7 Abs. 1 b, 9 Abs. 1 RL in dem Ausstellermitgliedstaat erworben wurden, und Fahrerlaubnissen zu differenzieren, die von dem Mitgliedstaat nach Begründung eines Scheinwohnsitzes ausgestellt wurden.In der Rechtssache Weber (EuGH, Urteil vom 20.11.2008, a.a.O.) war gegenüber dem Fahrerlaubnisinhaber wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel (Cannabis und Amphetamin) im Rahmen eines Bußgeldverfahrens zunächst dessen (deutsche) Fahrerlaubnis für einen Monat ausgesetzt worden.
- VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 10 S 3323/08
Ausländische Fahrerlaubnis; Verzicht auf Fahrerlaubnis und Entzug derselben
Aus den in der Beschwerdebegründung herangezogenen Ausführungen des EuGH in seinen Urteilen vom 03.07.2008 (…C-225/07 - Möginger, Rn. 41) und vom 20.11.2008 (C-1/07, Weber, Rn. 36) ergibt sich nicht, dass von der Ermächtigung des Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG allein durch einen Einzelakt einer Behörde und nicht auch durch den Erlass einer Rechtsnorm Gebrauch gemacht werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 05.01.2009 - 10 S 3352/08 -). - BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10
Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 = EuZW 2009, 735 sowie Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz -, vom 20. November 2008 - Rs. C-1/07, Weber - …und vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - NJW 2008, 2403, Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. I-49 Rn. 34 …und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. I-98 Rn. 27). - EuGH, 02.12.2010 - C-334/09
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige …
Es ist erstens darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof die Bestimmungen der FeV in Verbindung mit den Art. 1 Abs. 2 und 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 bereits in den Beschlüssen Halbritter und vom 28. September 2006, Kremer (C-340/05), aber auch in den Urteilen Wiedemann und Funk sowie Zerche u. a., vom 20. November 2008, Weber (C-1/07, Slg. 2008 I-8571), vom 19. Februar 2009, Schwarz (C-321/07, Slg. 2009, I-1113), und auch im Beschluss vom 9. Juli 2009, Wierer (C-445/08), zu prüfen hatte.Der Gerichtshof hat jedoch wiederholt festgestellt, dass diese Befugnis, wie sie sich aus Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 ergibt, nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins (vgl. Beschlüsse Halbritter, Randnr. 38, und Kremer, Randnr. 35; vgl. auch Urteile Zerche u. a., Randnr. 56, und Weber, Randnr. 34) und nicht aufgrund von Umständen vor der Erteilung dieser Fahrerlaubnis ausgeübt werden kann.
- EuGH, 26.04.2012 - C-419/10
Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Weigerung …
Zudem hat der Gerichtshof wiederholt darauf hingewiesen, dass die in Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 vorgesehene Befugnis eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine darstellt und aus diesem Grund eng auszulegen ist (vgl. u. a. Urteil vom 20. November 2008, Weber, C-1/07, Slg. 2008, I-8571, Randnr. 29, Urteil Schwarz, Randnr. 84, und Beschluss vom 2. Dezember 2010, Scheffler, C-334/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 63). - VGH Bayern, 28.04.2009 - 11 CS 09.350
Fehlende Auseinandersetzung der Beschwerdebegründung mit allen tragenden Teilen …
In den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 2008 (Az. C-225/07; Blutalkohol 2008, 383) und vom 20. November 2008 (Az. C-1/07; DAR 2009, 26) heiße es, dass diese Befugnis den zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaates zukomme.c) Die Behauptung des Antragstellers, dass sich die vom Europäischen Gerichtshof aus Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG hergeleitete Anerkennungsversagungskompetenz an die "zuständigen Behörden", nicht aber an den nationalen Gesetz- und Verordnungsgeber richte, ist weder aus der genannten Führerscheinrichtlinie noch aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (…a.a.O.), vom 3. Juli 2008 (…a.a.O.) und vom 20. November 2008 (a.a.O.) ableitbar.
Der Hinweis des Antragstellers auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 2008 (…a.a.O.) und 20. November 2008 (a.a.O.), in denen von der auf Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG beruhenden Befugnis der zuständigen Behörden und der Gerichte eines Mitgliedstaats gesprochen wird, die Anerkennung der Gültigkeit des in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Führerscheins abzulehnen (vgl. die RdNr. 41 im Urteil vom 3.7.2008 und die RdNr. 36 im Urteil vom 20.11.2008), gibt keinen Anlass zu einer anderen rechtlichen Beurteilung.
- VGH Bayern, 09.07.2009 - 11 CE 09.1425
Ausländische EU-Fahrerlaubnis
In den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 2008 (Az. C-225/07; Blutalkohol 2008, 383) und vom 20. November 2008 (Az. C-1/07; DAR 2009, 26) heiße es, dass diese Befugnis den zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaates zukomme.Die Behauptung des Antragstellers, die vom Europäischen Gerichtshof aus Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG hergeleitete Anerkennungsversagungskompetenz richte sich an die "zuständigen Behörden", nicht aber an den nationalen Gesetz- und Verordnungsgeber, ist weder aus dieser Richtlinie noch aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (…a.a.O.), vom 3. Juli 2008 (…a.a.O.) und vom 20. November 2008 (a.a.O.) ableitbar.
Der Hinweis des Antragstellers auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 2008 (…a.a.O.) und vom 20. November 2008 (a.a.O.), in denen von der auf Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG beruhenden Befugnis der zuständigen Behörden und der Gerichte eines Mitgliedstaats gesprochen wird, die Anerkennung der Gültigkeit des in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Führerscheins abzulehnen (vgl. die RdNr. 41 im Beschluss vom 3.7.2008 und die RdNr. 36 im Urteil vom 20.11.2008), gibt keinen Anlass zu einer abweichenden rechtlichen Beurteilung.
- VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 CE 09.426
Ausländische EU-Fahrerlaubnis
- EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Richtlinien 91/439/EWG und 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der …
- OLG Hamm, 14.04.2009 - 3 Ss 105/09
Fahren ohne Fahrerlaubnis - Prüfungsumfang des Tatgerichts
- BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09
Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung; …
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 9.11
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
- VGH Bayern, 15.05.2009 - 11 CS 09.544
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes in tschechischem Führerschein
- VGH Bayern, 03.09.2009 - 11 CS 09.1789
Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen …
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
- OLG Karlsruhe, 26.03.2009 - 3 Ss 64/08
Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Besitz einer Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 10 A 11244/09
Ausländische Fahrerlaubnis (EU Führerschein) mit deutschem Wohnsitz
- VG Freiburg, 11.02.2009 - 1 K 1711/08
Entziehung einer ungarischen Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 26.03.2009 - 11 CE 09.324
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen Führerschein, der nach …
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2009 - 10 B 10450/09
Fahrerlaubnis; tschechische; Wohnsitzerfordernis; Führerschein; Wohnsitzangabe; …
- VG Bayreuth, 22.02.2010 - B 1 E 10.19
Eintragung eines Sperrvermerks ohne vorangehenden Bescheiderlass
- VGH Bayern, 21.10.2010 - 11 CE 10.1480
Begriff des "Studenten" im Sinn von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie …
- EuGH, 13.10.2011 - C-224/10
Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Entzug der …
- OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 358/09
- OVG Saarland, 28.07.2010 - 1 A 185/10
Keine Notwendigkeit einer Eignungsprüfung bei Vorliegen der Voraussetzungen …
- VG Sigmaringen, 05.10.2009 - 6 K 2270/09
Fahrerlaubnis; Dritte Führerscheinrichtlinie
- VGH Bayern, 04.03.2009 - 11 CS 08.1958
Rechtsschutzbedürfnis
- VGH Bayern, 06.04.2009 - 11 CS 08.3394
Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
- VGH Bayern, 26.10.2011 - 11 BV 11.2341
Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung
- VGH Bayern, 05.12.2011 - 11 B 11.2338
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis im Jahr 2005
- VGH Bayern, 12.03.2010 - 11 CE 09.2712
Einstweilige Feststellungsanordnung der Inlandsgültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis
- VG Braunschweig, 04.03.2009 - 6 A 128/08
Umdeutung einer gegen eine EU-Fahrerlaubnis gerichteten Verfügung; Alkohol; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2012 - 1 S 177.11
Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Fahrerlaubnisentziehung; polnische …
- VG München, 22.12.2009 - M 1 S 09.5288
Aberkennung des Rechts von einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
- VG Bayreuth, 12.01.2010 - B 1 K 09.469
§ 28 Abs 4 Nr 2 FeV, § 28 Abs 4 Nr 3 FeV, Art 8 Abs 4 EWGRL 439/91, …
- VGH Bayern, 25.03.2009 - 11 CE 08.3395
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein
- VG Augsburg, 28.08.2009 - Au 7 K 08.1717
Notwendigkeit der kumulativen Erfüllung der Nummern 2 und 3 des § 28 Abs. 4 …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2011 - C-224/10
Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Entzug der …
- VG Ansbach, 15.01.2009 - AN 10 S 08.02122
Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig mangels Anordnung der sofortigen …
- VG Augsburg, 04.05.2009 - Au 7 K 09.2
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen Führerschein, der nach …
- VG Mainz, 22.03.2010 - 3 L 123/10
Fahrerlaubnisrecht
- VG Augsburg, 13.12.2010 - Au 7 S 10.1809
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet …
- VGH Bayern, 23.12.2010 - 11 CS 10.2278
Aberkennung der Inlandsgültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis, die nach …
- VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 7 S 11.203
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet …
Sie betreiben juristische Internetseiten?