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   OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07   

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https://dejure.org/2007,8305
OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07 (https://dejure.org/2007,8305)
OLG München, Entscheidung vom 12.11.2007 - 2 Ws 942/07 (https://dejure.org/2007,8305)
OLG München, Entscheidung vom 12. November 2007 - 2 Ws 942/07 (https://dejure.org/2007,8305)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer weiteren Beschwerde im Zusammenhang mit dinglichen Arresten; Weitere Beschwerdemöglichkeit bei erstmaliger Anordnung eines dinglichen Arrestes; Verdacht der Vorteilsannahme in der Dienstausübung als Chefarzt; Zahlungen an einen Chefarzt von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen Arrests

  • rechtsportal.de

    Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen Arrests

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 389
  • NStZ 2008, 423
  • StV 2008, 241
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Auszug aus OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07
    Die Grundsätze, die der BGH zur Frage der Vorteilsannahme im Rahmen der Drittmitteleinwerbung durch Hochschullehrer aufgestellt hat (BGH NJW 2002, 2801 ff.), sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig, weil zum einen der Beschuldigte als städtischer Klinikdirektor nicht mit der Einwerbung von Fördermitteln befasst war und zum anderen seine Tätigkeit im Rahmen des Kommunikationsvereins nicht zu seinen Dienstgeschäften gehörte und auch nicht erkennbar ist, dass dortige Geldzuflüsse gerade im Hinblick auf seine Kliniktätigkeit erfolgt wären.
  • OLG Hamburg, 19.05.2015 - 2 Ws 75/15

    Strafverfahren: Weiteren Beschwerde gegen die ablehnende Beschwerdeentscheidung

    In Rechtsprechung und Literatur ist seit Einführung des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO durch das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 (BGBl. I, S. 2350, 2352) umstritten, ob diese neue Regelung nur gegen die Anordnung des dinglichen Arrestes die Möglichkeit einer weiteren Beschwerde eröffnet (so OLG München in NJW 2008, 389, 390, und Beschluss vom 6. Juli 2011, Az.: 1 Ws 545/11 - zitiert nach juris - OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 282; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg NJW 2008, 1830, 1831, nicht tragend; Meyer-Goßner /Schmitt § 310 Rn. 9; BeckOK-StPO/ Cirener § 310 Rn. 9; KMR- Plöd § 310 Rn. 8; Theile StV 2009, 161, 162; Pfordte StV 2008, 243, 244; sowie eine weitere Beschwerde der Strafverfolgungsbehörden generell ablehnend LR/ Matt § 310 Rn. 18ff, 21), oder ob eine weitere Beschwerde auch im Falle der Aufhebung oder - wie vorliegend - der Bestätigung der Ablehnung eines dinglichen Arrestes zulässig ist (so OLG Celle StV 2009, 120, 121; KG Berlin NStZ 2011, 175, 176; OLG Thüringen NStZ-RR 2011, 278; OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. Mai 2014, Az.: 1 Ws 103/14 - zitiert nach juris -: jedenfalls dann, wenn ein zunächst angeordneter dinglicher Arrest im Beschwerdeverfahren aufgehoben wurde; KK-StPO/ Zabeck § 310 Rn. 13; HK- Rautenberg § 310 Rn. 9; SSW- Hoch § 310 Rn. 21, 22; SK- Frisch § 310 Rn. 30).

    Eine Überlagerung des Begriffs der "Anordnung" durch das Ausreichenlassen eines bloßen Betroffensein würde die unterschiedlichen Wendungen der unter den jeweiligen Ziffern genannten Maßnahmen so stark relativieren, dass dem Begriff der "Anordnung" keine eigenständige Bedeutung mehr zukäme (vgl. OLG München NJW 2008, 389, 390).

  • OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08

    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder eine

    § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO eröffnet die weitere Beschwerde auch gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder seine Aufrechterhaltung ablehnende Beschwerdeentscheidungen (gegen OLG München wistra 2008, 78 ff.).

    Der Senat folgt insoweit nicht der Rechtsansicht des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 12.11.2007, Az.: 2 Ws 942/07, wistra 2008, 78 ff. = StV 2008, 241 ff.), dass § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die weitere Beschwerde gegen eine den dinglichen Arrest anordnende oder bestätigende Beschwerdeentscheidung eröffnet, nicht aber gegen eine den Arrest aufhebende oder seine Ablehnung bestätigende Entscheidung.

  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

    Dass der Gesetzgeber entsprechend dem Wortlaut des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die Anordnung oder Bestätigung eines dinglichen Arrestes durch das erste Beschwerdegericht einer nochmaligen Überprüfungsmöglichkeit unterziehen wollte, ergibt sich auch aus den Gesetzgebungsmaterialien (ebenso OLG München, NJW 2008, 389, 391).
  • KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

    Die Vorschrift eröffnet der Staatsanwaltschaft auch die weitere Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung, durch die ein zunächst angeordneter dinglicher Arrest wieder aufgehoben oder die Ablehnung eines Arrestantrages bestätigt worden ist (wie OLG Celle, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 2 Ws 155/08 - entgegen OLG München, Beschluss vom 12. November 2007 - 2 Ws 942/07 -).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2017 - 4 Ws 146/16
    Vielmehr spricht der Vergleich mit den Ausnahmeregelungen in § 310 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StPO, in denen eine Anfechtungsmöglichkeit der Staatsanwaltschaft allgemein bejaht wird, dafür, diese auch im Fall der Nr. 3 zuzulassen (ablehnend: OLG München, Beschluss vom 12. November 2007 - 2 Ws 942/07 -, ; Beschluss vom 6. Juli 2011 - 1 Ws 545/11 -, ; OLG Hamburg, Beschluss vom 13. März 2008 - 3 Ws 32-35/08 -, ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 1 Ws 227/11 -, ; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 310 Rn. 9; Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 310 Rn. 18 ff., 21; Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl., § 310 Rn. 16, 11).
  • OLG Bamberg, 01.04.2016 - 1 Ws 111/16

    Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde der Staatsanwaltschaft bei

    Insoweit vermag das Argument, die Formulierung "Anordnung des dinglichen Arrestes" hätte sonst keine eigenständige Bedeutung (vgl. OLG Hamburg a. a. O. unter Bezugnahme auf OLG München, Beschl. v. 12.11.2007 - 2 Ws 942/07 = NJW 2008, 389 = wistra 2008, 78 = StV 2008, 241 = NStZ 2008, 423), nicht zu überzeugen.
  • OLG Jena, 15.04.2011 - 1 Ws 129/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

    Der Auffassung, dass § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur die weitere Beschwerde gegen eine den dinglichen Arrest anordnende oder bestätigende Beschwerdeentscheidung eröffnet (vgl. OLG München, Beschluss vom 12.11.2007, Az.: 2 Ws 942/07, wistra 2008, 78 ff), nicht aber gegen eine den Arrest aufhebende oder seine Ablehnung bestätigende Entscheidung, folgt der Senat nicht.
  • OLG Hamburg, 27.11.2008 - 2 Ws 197/08
    Die Frage, ob nach dem durch das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 (BGBl. I, 2350, 2352) neu eingefügten § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO nur gegen die Anordnung des dinglichen Arrestes eine weitere Beschwerdemöglichkeit eingeräumt ist (so OLG München in NJW 2008, 389; HansOLG Hamburg, 3. Strafsenat, in NJW 2008, 1830 unter in der Urschrift erfolgter Hervorhebung, dass die Nr. 3 nur eine Anordnung dinglichen Arrestes betrifft, obiter in einer Entscheidung zur Unstatthaftigkeit weiterer Beschwerde bei Pfändungen; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 310 Rdn. 9; Nack in KK-StPO, 6. Aufl., § 111e Rdn. 20) oder ob auch die weitere Beschwerde im Falle der Aufhebung oder der Bestätigung der Ablehnung eines dinglichen Arrestes zulässig ist (so OLG Celle in wistra 2008, 359), ist umstritten.
  • OLG Koblenz, 20.01.2014 - 2 Ws 759/13

    Aufrechterhaltung einer Arrestanordnung im Strafverfahren: Strafbarkeit des

    § 111b Abs. 3 Satz 3 StPO verlangt für die Aufrechterhaltung einer Arrestanordnung über die Dauer von zwölf Monaten hinaus - gerechnet ab dem Anordnungszeitpunkt (BGH NStZ 2008, 419; OLG Celle NStZ-RR 2008, 203; OLG München NJW 2008, 389) - das Vorliegen dringender Gründe für die Annahme, dass die Voraussetzungen eines späteren Verfalls vorliegen.
  • OLG Oldenburg, 17.05.2011 - 1 Ws 227/11

    Gegen die Aufhebung eines dinglichen Arrests ist die weitere Beschwerde der

    Dieser liegt nur vor, wenn durch die vorangegangene erste Beschwerdeentscheidung ein dinglicher Arrest überhaupt erstmals angeordnet oder ein bereits zuvor angeordneter dinglicher Arrest bestätigt wurde (so auch OLG München, Beschluss v. 12.11.2007 ( 2 Ws 942/07 ), NJW 2008, 389 ff.
  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 35/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 33/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 34/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

  • OLG München, 06.07.2011 - 1 Ws 545/11

    Dinglicher Arrest: weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen

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