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   BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06   

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BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06 (https://dejure.org/2007,731)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2007 - 10 AZR 511/06 (https://dejure.org/2007,731)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2007 - 10 AZR 511/06 (https://dejure.org/2007,731)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Auskunftsanspruchs und Schadensersatzanspruchs wegen Wettbewerb während des Arbeitsverhältnisses; Verjährung bei einem Wettbewerbsverstoß; Geltung des in den §§ 60, 61 Handelsgesetzbuch (HGB) für Handlungsgehilfen geregelten Wettbewerbsverbots für alle ...

  • Anwaltsblatt

    § 61 HGB
    Verjährung bei Wettbewerbsverboten für angestellte Anwälte

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    AktG § 88 Abs. 3; ; BGB § ... 194 Abs. 1; ; BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 214 Abs. 1; ; GewO § 110; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; HGB § 59 Satz 1; ; HGB § 60; ; HGB § 61; ; HGB § 113 Abs. 3; ; ZPO § 254

  • BRAK-Mitteilungen

    Wettbewerbsverstoß eines angestellten Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Arbeitgebers bei einem Wettbewerbsverstoß während des Arbeitsverhältnisses - Verjährung der Ansprüche

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wettbewerbsverbot nach § 60 HGB gilt auch für freie Berufe (hier: Rechtsanwalt) ? Aus Gleichheitssatz folgt Verjährungsfrist von 3 Monaten ? Keine Hemmung durch Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kurze Verjährung für Schadensersatzanspruch wegen Wettbewerbsverstoß

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 61 HGB
    Verjährung bei Wettbewerbsverboten für angestellte Anwälte

  • kanzleimitte.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz wegen Wettbewerbsverstößen unterliegen kurzer Verjährung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    § 61 HGB
    Bei Wettbewerbsverstößen gilt in allen Fällen die kurze Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 124, 133
  • NJW 2008, 392
  • ZIP 2008, 37
  • MDR 2008, 116
  • NZA 2007, 1436
  • BB 2007, 2686
  • DB 2007, 2656
  • AnwBl 2008, 295
  • AnwBl Online 2008, 34
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 131/99

    Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    Auszug aus BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06
    Auf Grund dieses dauernden Leistungsverweigerungsrechts des Drittwiderbeklagten fehlt es an einer rechtlichen Grundlage für den vom Beklagten geltend gemachten Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch (BAG 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - BAGE 94, 199; 5. September 1995 - 9 AZR 660/94 - AP BGB § 196 Nr. 16 = EzA BGB § 196 Nr. 9).

    Zu Recht hat der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 11. April 2000 (- 9 AZR 131/99 - BAGE 94, 199) an der Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 61 Abs. 2 HGB nicht festgehalten, die Ansicht des Dritten Senats ausdrücklich aufgegeben und darauf hingewiesen, dass die Vorschrift keine "verunglückte Einzelwertung" beinhaltet.

    Die den Anwendungsbereich des § 61 Abs. 2 HGB einschränkende Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Januar 1975 (- 3 AZR 72/74 - AP HGB § 60 Nr. 8 = EzA HGB § 60 Nr. 8) kommt als Grundlage für ein schutzwürdiges Vertrauen des Beklagten schon deshalb nicht in Betracht, weil die Auffassung des Dritten Senats in einer nachfolgenden Entscheidung des Neunten Senats ausdrücklich aufgegeben wurde (11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - BAGE 94, 199).

  • BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84

    Fristlose Kündigung eines angestellten Rechtsanwaltes wegen versuchter

    Auszug aus BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist auch anerkannt, dass das Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses nicht nur Arbeitgeber schützt, die ein Handelsgewerbe betreiben, sondern dass dieses Verbot auch für den Bereich der freien Berufe, insbesondere für den Bereich der Rechtsanwaltschaft gilt (BAG 16. August 1990 - 2 AZR 113/90 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 10 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 38), sinngemäß die gleichen wettbewerblichen Beschränkungen wie für Handlungsgehilfen gelten und die §§ 60 ff. HGB analog anzuwenden sind (BAG 23. August 1985 - 2 AZR 268/84 -).

    Schließlich hatte auch der Zweite Senat bereits in einem Urteil vom 23. August 1985 ausdrücklich angenommen, dass im Bereich der freien Berufe die §§ 60 ff. HGB analog anzuwenden sind (- 2 AZR 268/84 -).

  • BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 660/94

    Verjährung von Provisionsansprüchen

    Auszug aus BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06
    Auf Grund dieses dauernden Leistungsverweigerungsrechts des Drittwiderbeklagten fehlt es an einer rechtlichen Grundlage für den vom Beklagten geltend gemachten Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch (BAG 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - BAGE 94, 199; 5. September 1995 - 9 AZR 660/94 - AP BGB § 196 Nr. 16 = EzA BGB § 196 Nr. 9).

    Schon vor ihrer Neufassung mit Wirkung ab dem 1. Januar 2002 war anerkannt, dass eine bloße Auskunftsklage nicht die Verjährung von Zahlungsansprüchen unterbricht (BAG 5. September 1995 - 9 AZR 660/94 - AP BGB § 196 Nr. 16 = EzA BGB § 196 Nr. 9).

  • BAG, 16.01.1975 - 3 AZR 72/74

    Treuepflicht - Vertragsverletzung - Übertritt zu einem Konkurrenzunternehmen -

    Auszug aus BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06
    (4) Deshalb ist der Auffassung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 16. Januar 1975 (- 3 AZR 72/74 - AP HGB § 60 Nr. 8 = EzA HGB § 60 Nr. 8), in dem der Gerechtigkeitsgehalt des § 61 Abs. 2 HGB als "nicht sonderlich eindrucksvoll" angesehen und der Anwendungsbereich der Vorschrift auf kaufmännische Angestellte beschränkt wurde, nicht zu folgen.

    Die den Anwendungsbereich des § 61 Abs. 2 HGB einschränkende Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Januar 1975 (- 3 AZR 72/74 - AP HGB § 60 Nr. 8 = EzA HGB § 60 Nr. 8) kommt als Grundlage für ein schutzwürdiges Vertrauen des Beklagten schon deshalb nicht in Betracht, weil die Auffassung des Dritten Senats in einer nachfolgenden Entscheidung des Neunten Senats ausdrücklich aufgegeben wurde (11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - BAGE 94, 199).

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06
    (1) Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 ua. - BVerfGE 82, 126; BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, 18).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06
    (1) Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 ua. - BVerfGE 82, 126; BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, 18).
  • LAG Sachsen, 06.04.2006 - 6 Sa 595/05
    Auszug aus BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06
    Die Revision des Beklagten und Widerklägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 6. April 2006 - 6 Sa 595/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90

    Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit

    Auszug aus BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06
    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist auch anerkannt, dass das Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses nicht nur Arbeitgeber schützt, die ein Handelsgewerbe betreiben, sondern dass dieses Verbot auch für den Bereich der freien Berufe, insbesondere für den Bereich der Rechtsanwaltschaft gilt (BAG 16. August 1990 - 2 AZR 113/90 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 10 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 38), sinngemäß die gleichen wettbewerblichen Beschränkungen wie für Handlungsgehilfen gelten und die §§ 60 ff. HGB analog anzuwenden sind (BAG 23. August 1985 - 2 AZR 268/84 -).
  • BAG, 13.09.1969 - 3 AZR 138/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06
    Gleichwohl war bereits lange Zeit vor dem Inkrafttreten des § 110 GewO zum 1. Januar 2003 in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass die §§ 74 ff. HGB im Wege der Analogie auf alle Gruppen von Arbeitnehmern anzuwenden sind (13. September 1969 - 3 AZR 138/68 - BAGE 22, 125).
  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

    Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06
    Maßgebend ist, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das Wettbewerbsverbot während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses auch für sonstige Arbeitnehmer gilt (16. Juni 1976 - 3 AZR 73/75 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 8 = EzA BGB § 611 Treuepflicht Nr. 1; 20. September 2006 - 10 AZR 439/05 - AP HGB § 60 Nr. 13 = EzA BBiG § 10 Nr. 12 mwN).
  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 73/75

    Rechenschafts- und Auskehrungspflicht bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit

  • BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 449/84

    Revisionszulassung auf einen tatsächlich und rechtlich abtrennbaren Teil des

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11

    Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung

    Der Beklagte war zwar nicht Handlungsgehilfe iSv. § 59 HGB, weil er keine kaufmännischen Dienste geleistet hat; das Wettbewerbsverbot gilt aber in gleicher Weise für andere Arbeitnehmer (st. Rspr., BAG 24. März 2010 - 10 AZR 66/09 - Rn. 15, BAGE 134, 43; 26. September 2007 - 10 AZR 511/06 - Rn. 17 f., BAGE 124, 133) .
  • OLG Hamm, 18.10.2018 - 10 U 91/17

    Anspruch des Testamentsvollstreckers oder der Erben auf Abrechnung von

    Hat der Geschäftsherr oder sein Rechtsnachfolger berechtigte Zweifel an der ordnungsgemäßen Geschäftsführung, lebt die Rechenschaftspflicht wieder auf und der Geschäftsherr oder sein Rechtsnachfolger kann auch für die Vergangenheit noch eine Abrechnung verlangen (vgl. BGH, MDR 2008, 116; NJW-RR 1987, 963).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Demgegenüber wird die Verjährung des Leistungsanspruchs nicht gehemmt durch Vorbereitungsmaßnahmen wie eine Klage auf Feststellung des dem Anspruch zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses (BGH, Urteil vom 26. September 2012 - VIII ZR 279/11, NJW 2013, 1077 Rn. 57) oder durch eine isolierte Auskunftsklage (BAG, NJW 2008, 392 Rn. 15; RGZ 115, 27, 29; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 14. Aufl., § 204 Rn. 2).
  • BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16

    Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot - Schadensersatz - Verjährung -

    Der Anwendungsbereich der Norm erstreckt sich - ebenso wie der des § 60 HGB - auf die Arbeitsverhältnisse sämtlicher Arbeitnehmer, nicht nur auf Handlungsgehilfen (BAG 26. September 2007 - 10 AZR 511/06 - Rn. 17, BAGE 124, 133) .
  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 226/20

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß - Stufenklage

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG erfordert, dass die Gruppe der Handlungsgehilfen und die Gruppe der sonstigen Arbeitnehmer in Bezug auf Ansprüche des Arbeitgebers bei Wettbewerbsverstößen nicht unterschiedlich behandelt werden (vgl. etwa BAG 26. September 2007 - 10 AZR 511/06 - Rn. 19, BAGE 124, 133) .

    Entsprechend hat das Bundesarbeitsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 26. September 2007 (- 10 AZR 511/06 - Rn. 14, BAGE 124, 133) , ohne dies allerdings näher zu begründen, für den Beginn der Verjährungsfrist nach § 61 Abs. 2 Halbs. 1 HGB bezüglich sämtlicher, sich aus einer Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers ergebenden Leistungsansprüche auf die Tätigkeit als solche - im entschiedenen Fall als angestellter Rechtsanwalt - abgestellt, und einen Beginn der Verjährungsfrist nicht erst mit Kenntnis des Arbeitgebers von dem jeweils wahrgenommenen Einzelgeschäft (Mandat) angenommen.

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    Der Entscheidung lässt sich nicht abschließend entnehmen, dass der Beginn der Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 Halbs. 1 HGB bereits mit der Kenntnis des Betreibens eines Handelsgewerbes im Handelszweig des Arbeitgebers beginnt und nicht erst mit der Kenntnis konkreter einzelner Geschäfte ( BAG 26. September 2007 - 10 AZR 511/06 - Rn. 14, BAGE 124, 133 ) .
  • BAG, 16.12.2021 - 8 AZR 498/20

    Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs

    Das gilt, anders als die Beklagte gemeint hat, auch für Wettbewerbsabreden zwischen freiberuflich tätigen Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern (vgl. BAG 26. September 2007 - 10 AZR 511/06 - Rn. 26, BAGE 124, 133) .
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2020 - 11 Sa 1023/18

    Stufenklage bei Wettbewerbsverstößen

    § 61 Abs. 2 HGB gilt über seinen Wortlaut hinaus für alle Arbeitsverhältnisse (vgl. BAG, Urteil vom 26.09.2007 - 10 AZR 511/06 - Juris; MüKoHGB/von Hoyningen-Huene, 4. Auflage, 2016, § 61 Rn. 30 m.w.N.).

    Das Ziel des § 61 Abs. 2 HGB, eine rasche Geltendmachung von möglichen Schadensersatzansprüchen zu bewirken, gilt in gleicher Weise, wenn die Verstöße von Arbeitnehmern, die keine Handlungsgehilfen sind, begangen werden (vgl. BAG, Urteil vom 26.09.2007 - 10 AZR 511/06 - Juris).

    (b)Demgegenüber ist nach in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und Teilen der Literatur vertretener Ansicht davon auszugehen, dass die Frist bei Dauertatbeständen bereits dann zu laufen beginnt, wenn der Arbeitgeber generell von der Vornahme verbotener Geschäfte, also dem "Geschäftemachten" für einen Wettbewerber oder dem Unterhalten eines eigenen Konkurrenzbetriebs durch den Arbeitnehmer weiß (so wohl BAG, Urteil vom 26.09.2007 - 10 AZR 511/06 - zitiert nach Juris; noch offen: BAG, Urteil vom 11.12.1990 - 3 AZR 407/89 - Juris; LAG Hessen, Urteil vom 26.10.1998 - 10 Sa 6/98 - Juris unter Hinweis auf RG, Urteil vom 01.05.1906 - III 478/05 - Juris; zustimmend BAG, Urteil vom 11.04.2000 - 9 AZR 131/99 - Juris; LAG Berlin, Urteil vom 12.11.2009 - 25 Sa 29/09 - zitiert nach Juris, wohl auch LAG Hamm, Urteil vom 27.10.2009 - 14 Sa 681/09 - zitiert nach Juris; LAG Hamm, Urteil vom 09.06.1993 - 15 Sa 139/93 - Juris; NK-ArbR/Reinhard, 1. Auflage, 2016, § 61 HGB, Rn. 9; für den Fall des Betriebs eines eigenen Handelsgewerbes MüKoHGB/von Hoyningen-Huene, 4. Auflage, 2016, § 61 Rn. 33; Staub/Weber, HGB, 5. Auflage, 2008, § 61 Rn. 23; wohl auch Röhricht/Graf von Westphalen/Haas-Wagner/Vogt, HGB, 5. Auflage, 2019, § 61 Rn. 29).

  • LAG Hessen, 17.05.2016 - 18 Sa 684/16

    §§ 60, 61 HGB

    a) Wenn die Behauptung des Klägers zutreffend ist, dass der Beklagte noch vor dem 29. Mai 2015 die zuständigen Abteilungsleiter der C und der D aufsuchte und vorschlug, künftige Mandate unmittelbar durch ihn bearbeiten zu lassen, hat der Beklagte gegen das arbeitszeitliche Wettbewerbsverbot verstoßen.§ 60 HGB gilt auch für Angehörige der freien Berufe ( BAG Urteil vom 26. September 2007 - 10 AZR 511/06 - NZA 2007, 1436, Rz. 17 ).

    c) In Bezug auf den Schaden, welcher dem Kläger nach seiner Behauptung dadurch entstanden ist, dass sein Büro von der C nicht mehr mandatiert wurde, hat der Beklagte sich zudem zu Recht auf die Einrede der Verjährung nach § 61 Abs. 2 HBG berufen.Die kurze Verjährungsfrist gem. § 61 Abs. 2 HGB gilt für alle konkurrierenden Ansprüche aus unerlaubter Handlung wegen eines pflichtwidrigen Wettbewerbsverstoßes während des Arbeitsverhältnisses ( BAG Urteil vom 26. September 2007 - 10 AZR 511/06 - NZA 2007, 1436, Rz. 16 ff.; BAG Urteil vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - NJW 1986, 2527, Rz. 19; MüKoHGB-von Hoyningen-Huene, 4. Aufl., § 61, Rz. 28 ).

  • LAG Hamm, 03.03.2009 - 14 Sa 1689/08

    Auskunftspflicht; Arbeitnehmer; Wettbewerb; Selbstbelastung; strafbares Verhalten

    Dieses für kaufmännische Handlungsgehilfen im Handelsgesetzbuch geregelte Wettbewerbsverbot gilt für alle Arbeitnehmer (BAG, 26. September 2007, 10 AZR 511/06, AP HGB § 61 Nr. 4).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2009 - 25 Sa 29/09

    Abwicklung eines Beschäftigungsverhältnisses in Anwaltssozietät

  • OLG Jena, 13.01.2017 - 4 WF 702/16

    Unterhaltsrechtliches Stufenverfahren: Verfahrenswert eines unbezifferten

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08

    Einmalzahlung - Auszubildende - Mitarbeiterbegriff

  • LAG Köln, 14.04.2008 - 5 Sa 413/08

    Konkurrenztätigkeit; Mandantenschutzklausel eines Steuerberaters

  • LAG Hamburg, 07.01.2008 - 5 Sa 93/06

    Zur Berücksichtigung von Resturlaubsansprüchen bei Anmeldung zur Kurzarbeit -

  • OLG Schleswig, 14.02.2019 - 2 U 4/18
  • LAG Niedersachsen, 12.11.2015 - 7 Sa 1690/14

    Konkurrenztätigkeit einer Steuerfachangestellten außerhalb des unmittelbaren

  • LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit im Falle der Erklärung einer

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2022 - 20 U 91/21
  • ArbG Düsseldorf, 06.12.2010 - 2 Ca 533/10

    Schadensersatz, Wettbewerb, Bestimmtheitserfordernis

  • LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 SaGa 1/08

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Betriebsratsmitglieds nach einer Suspendierung

  • LAG Hessen, 01.09.2022 - 10 Ta 286/22

    Berücksichtigung neuer Tatsachen im Rahmen der Vollstreckung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2010 - 10 Sa 2763/09

    Konkurrenztätigkeit; angestellte Rechtsanwälte; Eigenkündigung; Abmahnung

  • SG Duisburg, 13.09.2018 - S 10 R 1216/13

    Beurteilung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung;

  • SG Duisburg, 05.08.2021 - S 10 R 802/14
  • LG Duisburg, 30.10.2014 - 8 O 332/06
  • LAG Köln, 03.05.2010 - 5 Sa 1281/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Vertriebsleiters wegen

  • SG Duisburg, 29.10.2010 - S 10 (25) R 82/07

    Abhängiges und sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältniss bei einer

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