Rechtsprechung
   BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 51/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5177
BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 51/05 (https://dejure.org/2007,5177)
BVerfG, Entscheidung vom 16.10.2007 - 2 BvR 51/05 (https://dejure.org/2007,5177)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 2 BvR 51/05 (https://dejure.org/2007,5177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Fiktion einer wirksamen Zustellung eines Bescheids an einen Inhaftierten bei fälschlicher Ablehnung der Annahme des Bescheids durch die Poststelle einer Haftanstalt; Auslegung des Begriffs der höheren Gewalt in § 60 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im Hinblick auf ...

  • Judicialis

    GG Art. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Annahme einer Zustellungsfiktion im asylrechtlichen Verfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 303
  • NJW 2008, 429
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1995 - A 14 S 2542/95

    Asylverfahren: Eingreifen der Zustellungsfiktion nach AsylVfG 1992 § 10 Abs 2 S 4

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 51/05
    Auch und gerade nach dem Rechtsstandpunkt des Verwaltungsgerichts, wonach die Fiktion einer wirksamen Zustellung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 oder Satz 3 AsylVfG selbst in den Fällen eintritt, in denen die Zustellung infolge eines außerhalb der Sphäre des Adressaten liegenden Umstandes fehlschlägt (anders etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 15. November 1995 - A 14 S 2542/95 -, JURIS), war ein dem entsprechendes Verständnis des Begriffs der höheren Gewalt verfassungsrechtlich geboten.
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 51/05
    Insbesondere dürfen die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 110, 339 ).
  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 51/05
    Insbesondere dürfen die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 110, 339 ).
  • BVerwG, 23.04.1985 - 9 C 7.85

    Asylverfahren - Dreimonatsfrist - Verwaltungsgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 51/05
    Unter höherer Gewalt ist danach ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - also unter Berücksichtigung seiner Lage, Erfahrung und Bildung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BVerwGE 105, 288 ; BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 1988 - 8 B 118/88 -, JURIS; BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 7.85 - InfAuslR 1985, S. 278 ; Baumbach/Lauterbach, Zivilprozessordnung, Band 1, 33. Auflage 1975, § 233 ZPO, S. 459; zur Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung des Begriffs der höheren Gewalt vgl. BVerfGE 71, 305 ).
  • BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91

    Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 51/05
    Wird ein Prozessbeteiligter mit entscheidungserheblichem Vorbringen deshalb ausgeschlossen, weil ihm bei fristgebundenen Rechtsbehelfen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus Gründen verwehrt wird, die er nicht zu vertreten hat, so ist sein Anspruch auf effektiven Zugang zu Gericht betroffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91 u.a. -, NVwZ 1992, S. 1080).
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 51/05
    Unter höherer Gewalt ist danach ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - also unter Berücksichtigung seiner Lage, Erfahrung und Bildung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BVerwGE 105, 288 ; BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 1988 - 8 B 118/88 -, JURIS; BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 7.85 - InfAuslR 1985, S. 278 ; Baumbach/Lauterbach, Zivilprozessordnung, Band 1, 33. Auflage 1975, § 233 ZPO, S. 459; zur Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung des Begriffs der höheren Gewalt vgl. BVerfGE 71, 305 ).
  • BVerwG, 11.10.1988 - 8 B 118.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 51/05
    Unter höherer Gewalt ist danach ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - also unter Berücksichtigung seiner Lage, Erfahrung und Bildung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BVerwGE 105, 288 ; BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 1988 - 8 B 118/88 -, JURIS; BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 7.85 - InfAuslR 1985, S. 278 ; Baumbach/Lauterbach, Zivilprozessordnung, Band 1, 33. Auflage 1975, § 233 ZPO, S. 459; zur Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung des Begriffs der höheren Gewalt vgl. BVerfGE 71, 305 ).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 51/05
    Insbesondere dürfen die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben muss, um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 40, 88 ; 67, 208 ; 110, 339 ).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 51/05
    Unter höherer Gewalt ist danach ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - also unter Berücksichtigung seiner Lage, Erfahrung und Bildung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BVerwGE 105, 288 ; BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 1988 - 8 B 118/88 -, JURIS; BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 7.85 - InfAuslR 1985, S. 278 ; Baumbach/Lauterbach, Zivilprozessordnung, Band 1, 33. Auflage 1975, § 233 ZPO, S. 459; zur Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung des Begriffs der höheren Gewalt vgl. BVerfGE 71, 305 ).
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 28/07 R

    Bekanntgabe des Regelungsinhalts eines Bescheids an Drittbetroffenen zur Kenntnis

    Auch der - in der Rechtsprechung der höheren Gewalt gleichgestellte - Fall, dass eine Behörde den Betroffenen arglistig oder jedenfalls treuwidrig um seinen Rechtsbehelf brachte (vgl dazu insbes BVerwG NJW 1980, 1480/1481; s auch BSG aaO RdNr 12; vgl ferner BVerfGE 71, 305, 347 f mit Heranziehung des Kriteriums der "Unzumutbarkeit" rechtzeitigen Handelns; ebenso BVerfG , NJW 2008, 429) , lag nicht vor.

    Eine solche Wiedereinsetzung setzt voraus, dass derjenige, der eine Frist wahren muss, diejenige Sorgfalt angewendet hat, die einem gewissenhaft Handelnden nach den gesamten Umständen vernünftigerweise zuzumuten ist (stRspr, vgl zB BSGE 72, 158, 159 f = SozR 3-1500 § 67 Nr. 7 S 18; BVerwG NJW 1991, 2096, 2097; BVerfG , NJW 2008, 429) .

  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Wiedereinsetzung; Klagefrist; Zustellfiktion;

    Nach ständiger Rechtsprechung ist unter höherer Gewalt ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte, nach den Umständen des konkreten Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - namentlich unter Berücksichtigung seiner Lage, Bildung und Erfahrung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (Urteile vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 259.86 - Buchholz 402.25 § 33 AsylVfG Nr. 6 - juris Rn. 15, vom 18. April 1997 - BVerwG 8 C 38.95 - Buchholz 454.71 § 27 2. WoGG Nr. 2 - juris Rn. 16 und vom 30. Oktober 1997 - BVerwG 3 C 35.96 - BVerwGE 105, 288 ; BVerfG, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 2 BvR 51/05 - juris Rn. 11).
  • BFH, 07.06.2018 - VI B 101/17

    Antrag auf schlichte Änderung von Steuerbescheiden gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Er erfasst jedoch nicht nur Ereignisse, die menschlicher Steuerung völlig entzogen sind (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Oktober 2007 2 BvR 51/05, BVerfGK 12, 303).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht