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   BGH, 20.12.2007 - III ZR 27/06   

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https://dejure.org/2007,1378
BGH, 20.12.2007 - III ZR 27/06 (https://dejure.org/2007,1378)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2007 - III ZR 27/06 (https://dejure.org/2007,1378)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 (https://dejure.org/2007,1378)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer gesonderten Revisionsbegründung bei vorheriger Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Trennung von Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren und Revisionsverfahren

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Revisionsbegründung

  • Judicialis

    ZPO § 544 Abs. 6 Satz 3; ; ZPO § 551 Abs. 3 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 6 S. 3 § 551 Abs. 3 S. 2
    Anforderungen an die Revisionsbegründung nach Zulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gesonderte Revisionsbegründung nach Zulassung der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Gesonderte Revisionsbegründung ist nach der Zulassung der Revision immer erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 588
  • MDR 2008, 329
  • FamRZ 2008, 505
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 140/03

    Begründung der Revision vor Zulassung; Tilgung von an Nachlassgrundstücken

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - III ZR 27/06
    Nach Zulassung der Revision ist eine gesonderte Revisionsbegründung - sei es auch nur in Form einer Bezugnahme gemäß § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO - stets notwendig, und zwar auch dann, wenn bereits die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die gemäß § 551 Abs. 3 Satz 1 ZPO für eine Revisionsbegründung erforderlichen Elemente enthält (entgegen BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981).

    Der IV. Zivilsenat hat durch Urteil vom 7. Juli 2004 (IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981) entschieden, dass die aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde zugelassene Revision nicht erst innerhalb der mit Zustellung des Zulassungsbeschlusses in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist durch Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde oder durch davon unabhängige, auch zusätzliche Ausführungen begründet werden müsse.

    Ergänze der Revisionsführer seine Revisionsbegründung innerhalb der mit Zustellung des Zulassungsbeschlusses beginnenden Revisionsbegründungsfrist, verlängere sich die Frist für die Anschlussrevision entsprechend (so aber BGH, Urteil vom 7. Juli 2004 aaO).

    Er durfte im Hinblick auf das Urteil des IV. Zivilsenats vom 7. Juli 2004 (aaO) darauf vertrauen, dass er mit seiner Verfahrensweise die Revisionsbegründungsfrist wahrte.

  • BVerwG, 04.05.2006 - 6 B 77.05

    Anforderungen an die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Fortsetung des

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - III ZR 27/06
    Sie halten eine gesonderte Revisionsbegründung auch in diesen Fällen für erforderlich und erörtern in einschlägigen Entscheidungen lediglich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO entsprechende Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die Anforderungen an eine Revisionsbegründung erfüllt (z.B.: BVerwGE 107, 117, 121 [auch zur Zulassungsberufung]; BVerwG NJW 2006, 3081 Rn. 3; Urteil vom 22. Februar 2001 - 7 C 14/00 - juris Rn. 10; ferner zur Zulassungsberufung, § 124a VwGO: Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - 6 B 77/05 - juris Rn. 5 und vom 6. Oktober 2005 - 5 B 26/05 - juris Rn. 4 f unter Auseinandersetzung mit dem Urteil des IV. Zivilsenats vom 7. Juli 2004; BSG, Beschlüsse vom 19. September 2000 - B 9 SB 4/99 R - juris Rn. 7 und vom 26. September 1996 - 2 RU 14/96 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - III ZR 27/06
    Sie halten eine gesonderte Revisionsbegründung auch in diesen Fällen für erforderlich und erörtern in einschlägigen Entscheidungen lediglich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO entsprechende Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die Anforderungen an eine Revisionsbegründung erfüllt (z.B.: BVerwGE 107, 117, 121 [auch zur Zulassungsberufung]; BVerwG NJW 2006, 3081 Rn. 3; Urteil vom 22. Februar 2001 - 7 C 14/00 - juris Rn. 10; ferner zur Zulassungsberufung, § 124a VwGO: Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - 6 B 77/05 - juris Rn. 5 und vom 6. Oktober 2005 - 5 B 26/05 - juris Rn. 4 f unter Auseinandersetzung mit dem Urteil des IV. Zivilsenats vom 7. Juli 2004; BSG, Beschlüsse vom 19. September 2000 - B 9 SB 4/99 R - juris Rn. 7 und vom 26. September 1996 - 2 RU 14/96 - juris Rn. 19).
  • BSG, 26.09.1996 - 2 RU 14/96

    Anforderungen an die Revisionsbegründung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - III ZR 27/06
    Sie halten eine gesonderte Revisionsbegründung auch in diesen Fällen für erforderlich und erörtern in einschlägigen Entscheidungen lediglich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO entsprechende Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die Anforderungen an eine Revisionsbegründung erfüllt (z.B.: BVerwGE 107, 117, 121 [auch zur Zulassungsberufung]; BVerwG NJW 2006, 3081 Rn. 3; Urteil vom 22. Februar 2001 - 7 C 14/00 - juris Rn. 10; ferner zur Zulassungsberufung, § 124a VwGO: Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - 6 B 77/05 - juris Rn. 5 und vom 6. Oktober 2005 - 5 B 26/05 - juris Rn. 4 f unter Auseinandersetzung mit dem Urteil des IV. Zivilsenats vom 7. Juli 2004; BSG, Beschlüsse vom 19. September 2000 - B 9 SB 4/99 R - juris Rn. 7 und vom 26. September 1996 - 2 RU 14/96 - juris Rn. 19).
  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 159/06

    Berechnung von Fristen

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - III ZR 27/06
    Gegen diese Lösung spricht zum einen, dass sie sich nicht aus dem Gesetz ergibt, vielmehr praeter legem entwickelt werden muss, während gerade Fristbestimmungen im Interesse der Rechtssicherheit klar überschaubar und leicht handhabbar sein müssen (z.B.: Senatsurteile BGHZ 162, 175, 180; 171, 33, 37, Rn. 27; Büttner aaO), so dass sie sich unschwer aus dem Gesetz herleiten lassen sollten.
  • BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04

    Ende einer Kündigungsfrist an einem Sonn- oder Feiertag

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - III ZR 27/06
    Gegen diese Lösung spricht zum einen, dass sie sich nicht aus dem Gesetz ergibt, vielmehr praeter legem entwickelt werden muss, während gerade Fristbestimmungen im Interesse der Rechtssicherheit klar überschaubar und leicht handhabbar sein müssen (z.B.: Senatsurteile BGHZ 162, 175, 180; 171, 33, 37, Rn. 27; Büttner aaO), so dass sie sich unschwer aus dem Gesetz herleiten lassen sollten.
  • OLG München, 13.12.2005 - 9 U 3622/05
    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - III ZR 27/06
    Die Kläger werden darauf hingewiesen, dass der Senat die Revision gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 13. Dezember 2005 - 9 U 3622/05 - als unzulässig erachtet, weil sie nicht innerhalb der in § 551 Abs. 2 Satz 2 ZPO bestimmten Frist begründet wurde.
  • BSG, 19.09.2000 - B 9 SB 4/99 R

    Begründung der Revision

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - III ZR 27/06
    Sie halten eine gesonderte Revisionsbegründung auch in diesen Fällen für erforderlich und erörtern in einschlägigen Entscheidungen lediglich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO entsprechende Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die Anforderungen an eine Revisionsbegründung erfüllt (z.B.: BVerwGE 107, 117, 121 [auch zur Zulassungsberufung]; BVerwG NJW 2006, 3081 Rn. 3; Urteil vom 22. Februar 2001 - 7 C 14/00 - juris Rn. 10; ferner zur Zulassungsberufung, § 124a VwGO: Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - 6 B 77/05 - juris Rn. 5 und vom 6. Oktober 2005 - 5 B 26/05 - juris Rn. 4 f unter Auseinandersetzung mit dem Urteil des IV. Zivilsenats vom 7. Juli 2004; BSG, Beschlüsse vom 19. September 2000 - B 9 SB 4/99 R - juris Rn. 7 und vom 26. September 1996 - 2 RU 14/96 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 26.05

    Asylberechtigter; Auslegung; Billigkeit; Einbürgerungsgebühr;

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - III ZR 27/06
    Sie halten eine gesonderte Revisionsbegründung auch in diesen Fällen für erforderlich und erörtern in einschlägigen Entscheidungen lediglich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO entsprechende Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die Anforderungen an eine Revisionsbegründung erfüllt (z.B.: BVerwGE 107, 117, 121 [auch zur Zulassungsberufung]; BVerwG NJW 2006, 3081 Rn. 3; Urteil vom 22. Februar 2001 - 7 C 14/00 - juris Rn. 10; ferner zur Zulassungsberufung, § 124a VwGO: Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - 6 B 77/05 - juris Rn. 5 und vom 6. Oktober 2005 - 5 B 26/05 - juris Rn. 4 f unter Auseinandersetzung mit dem Urteil des IV. Zivilsenats vom 7. Juli 2004; BSG, Beschlüsse vom 19. September 2000 - B 9 SB 4/99 R - juris Rn. 7 und vom 26. September 1996 - 2 RU 14/96 - juris Rn. 19).
  • BGH, 12.03.2008 - XII ZR 147/05

    Formularmäßiger Ausschluss von Mietminderungen durch den Mieter von Gewerberaum

    Die Beklagten haben in zulässiger Weise auf die in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde enthaltenen Anträge Bezug genommen (vgl. BGH Beschluss vom 10. Dezember 2007 - III ZB 27/06 - NJW 2008, 588).
  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit

    Eine gesonderte Revisionsbegründung ist damit auch nach einem vorangegangen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren stets erforderlich; sie muss mindestens in Form einer Bezugnahme erfolgen (BAG 8. Mai 2008 - 1 ABR 56/06 - Rn. 6, BAGE 126, 339; BGH 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 - Rn. 4 ff., EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 7) .
  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 251/06

    Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verlegung eines

    Das Gesetz trennt in § 544 ZPO klar zwischen dem Zulassungs- und dem Revisionsverfahren, und die Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ersetzt die Revisionsbegründung nicht, wie § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO zeigt (BGH, Beschl. v. 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 z. V. b.).

    Weil die Anschlussrevisionsfrist mit der Zustellung der Revisionsbegründung beginnt (§ 554 Abs. 2 Satz 2 ZPO), muss dem Gegner aus Gründen der Rechtssicherheit jedenfalls erkennbar sein, dass ihm eine Revisionsbegründung und nicht eine Beschwerdebegründung zugestellt wird (vgl. BGH, Beschl. v. 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 z. V. b.).

  • BGH, 25.01.2022 - VIII ZR 359/20

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der Anschlussberufung;

    dd) Soweit der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass wegen einer Versäumung der Frist zur Einlegung der Anschlussrevision die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand statthaft ist (zu § 556 ZPO aF BGH, Beschlüsse vom 22. November 1951 - III ZR 198/51, LM Nr. 15 zu § 233 ZPO; vom 21. Oktober 1976 - VII ZR 68/75, juris Rn. 8; jeweils mwN; zu § 554 ZPO BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06, NJW 2008, 588 Rn. 15 [obiter dictum]), kann hieraus für den vorliegenden Fall einer Anschlussberufung nichts hergeleitet werden.

    Die gesetzliche Festlegung der Frist zur Anschlussrevision soll für alle Beteiligten eine sorgfältige und umfassende Vorbereitung der Verhandlung vor dem Revisionsgericht gewährleisten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06, NJW 2008, 588 Rn. 13).

  • BAG, 08.05.2008 - 1 ABR 56/06

    Rechtsmittelbegründung nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Formulierung legt zudem den Umkehrschluss nahe, dass eine gesonderte Rechtsmittelbegründung jedenfalls in Form einer solchen Bezugnahme stets erforderlich ist (BGH 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 - NJW 2008, 588, zu II 1 der Gründe).

    Dennoch bleibt das Erfordernis der selbständigen Begründung in Form der Bezugnahme erhalten (BGH 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 - NJW 2008, 588, zu II 1 der Gründe; BVerwG 8. März 2004 - 4 C 6/03 - NVwZ-RR 2004, 541, zu 1 der Gründe; 30. Juni 1998 - 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117, zu A 2 a der Gründe; Büttner NJW 2004, 3524; anderer, aber laut Beschluss vom 20. Dezember 2007 nicht mehr aufrechterhaltener Ansicht BGH 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981).

    Diese gesetzliche Anknüpfung an die Zustellung der Begründungsschrift würde versagen, wenn es einer noch zuzustellenden gesonderten Begründung gar nicht bedürfte (BGH 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 - NJW 2008, 588, zu II 2 der Gründe).

    Die dritte Alternative verstieße gegen Sinn und Zweck von § 554 Abs. 2 Satz 2 ZPO, der für alle Beteiligten eine sorgfältige und umfassende Vorbereitung der Verhandlung vor dem Revisions-/Rechtsbeschwerdegericht gewährleisten soll (BGH 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 - NJW 2008, 588, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 210/11

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des

    Eine gesonderte Revisionsbegründung ist damit auch nach einem vorangegangen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren stets erforderlich; mindestens muss sie in Form einer Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde erfolgen (BAG 8. Mai 2008 - 1 ABR 56/06 - Rn. 6, BAGE 126, 339; BGH 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 - Rn. 4 ff.; BFH 20. Juni 2008 - VII R 46/07 - Rn. 2) .
  • BGH, 23.09.2009 - IV ZR 259/08

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen fehlenden Vertrauens

    Eine solche Revisionsbegründung ist auch dann nicht entbehrlich, wenn schon in dem Schriftsatz, in dem die Nichtzulassungsbeschwerde begründet worden ist, die Revisionsanträge gestellt und begründet worden waren (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 - NJW 2008, 588; der IV. Zivilsenat hat an seiner im Urteil vom 7. Juli 2004 - IV ZR 140/03 - NJW 2004, 2981 unter I vertretenen Auffassung nicht festgehalten).
  • BFH, 20.06.2008 - VII R 46/07

    Revisionsbegründung durch Bezugnahme

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 20. Dezember 2007 III ZR 27/06, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2008, 588; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1998 9 C 6.98, BVerwGE 107, 117) kann zwar nach Überleitung eines Verfahrens wegen der Zulassung eines Rechtsmittels in das Rechtsmittelverfahren, wie sie auch in § 116 Abs. 7 Satz 1 FGO vorgesehen ist, die Rechtsmittelbegründung durch Bezugnahme auf die Begründung des Rechtsmittelzulassungsantrags vorgenommen werden, sofern dieser den inhaltlichen Anforderungen an die Begründung des fraglichen Rechtsmittels genügt.

    Das Vorliegen einer --den inhaltlichen Anforderungen an eine Revisionsbegründung genügenden-- Beschwerdebegründung des ehemaligen Beschwerdeführers und nunmehrigen Revisionsführers genügt also für sich genommen zur Begründung einer Revision nicht; das Urteil des BGH vom 7. Juli 2004 IV ZR 140/03 (NJW 2004, 2981), das etwas anderes angenommen hatte, ist überholt (vgl. BGH-Beschluss in NJW 2008, 588).

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 875/08

    Revisionsbegründung - Bezugnahme auf Nichtzulassungsbeschwerde

    Eine gesonderte Revisionsbegründung ist damit auch nach einem vorangegangen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren stets erforderlich; mindestens muss sie in Form einer Bezugnahme erfolgen (BAG 8. Mai 2008 - 1 ABR 56/06 - Rn. 6, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 62 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 9; BGH 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 - Rn. 4 ff., NJW 2008, 588; BFH 20. Juni 2008 - VII R 46/07 - Rn. 2).
  • BVerwG, 16.06.2011 - 1 B 11.11

    Ausweisung eines Ausländers; Verfassungsmäßigkeit der Berufungsbegründungsfrist;

    Nach einer neueren Entscheidung des III. Zivilsenats ist nämlich auch im Zivilprozess nach Zulassung der Revision in jedem Fall eine gesonderte Revisionsbegründung erforderlich (Beschluss vom 20. Dezember 2007 - III ZR 27/06 - NJW 2008, 588).
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 876/08

    Revisionsbegründung - Bezugnahme auf Nichtzulassungsbeschwerde

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