Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.12.2007

Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2007 - XII ZR 148/05   

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https://dejure.org/2007,599
BGH, 05.12.2007 - XII ZR 148/05 (https://dejure.org/2007,599)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2007 - XII ZR 148/05 (https://dejure.org/2007,599)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - XII ZR 148/05 (https://dejure.org/2007,599)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zustellung an Silvester

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitpunkt des Zugangs eines Schriftstücks bei Einwurf in den Briefkasten eines Bürobetriebes am Nachmittag des 31. Dezember bei branchenüblichem Bürobetrieb nur am Vormittag; Wirksame Ausübung eines Optionsrechts auf Verlängerung eines Mietvertrages; Zugang einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietvertragskündigung am 31.12. - Zugang der Kündigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schriftstückzugang am 31.12. eines Jahres

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein fristwahrender Zugang durch Einwurf in den Briefkasten einer Maklerfirma/Hausverwaltung an Silvester nachmittags; Ausübung des Optionsrechts zur Verlängerung eines Mietvertrages

  • Betriebs-Berater

    Zum Zugang von Schriftstücken

  • Judicialis

    BGB § 130

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Zugang von Willenserklärungen (§ 130 BGB) durch Einwurf in den Bürobriefkasten, maßgeblicher Zeitpunkt (nach Verkehrsanschauung übliche Kenntnisnahme)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 130
    Zugang eines Schriftstücks bei Einwurf in den Briefkasten ausserhalb der Bürozeiten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Briefeinwurf an Silvester: Wann zugegangen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zugang von Schriftstücken bei Einwurf in den Briefkasten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Zugang von Schriftstücken am Silvesternachmittag

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Zugang am nächsten Werktag bei Einwurf eines Schriftstücks am 31.12. nachmittags

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Brief am Silvesternachmittag eingeworfen - Wann gilt das Schreiben an die Hausverwaltung als "zugegangen"?

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Keine Zustellung am Silvester-Nachmittag

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fristwahrender Zugang von Willenserklärungen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Der 31. Dezember und die Frage des rechtzeitigen Zugangs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zugang empfangsbedürftiger Willenserklärung am Silvesternachmittag

Besprechungen u.ä. (4)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Fristwahrender Zugang von Willenserklärungen

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fristwahrender Zugang von Willenserklärungen

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Zugang von Willenserklärungen (§ 130 BGB) durch Einwurf in den Bürobriefkasten, maßgeblicher Zeitpunkt (nach Verkehrsanschauung übliche Kenntnisnahme)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Briefeinwurf an Silvester: Wann zugegangen? (IBR 2008, 192)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 843
  • MDR 2008, 439
  • NZM 2008, 167
  • ZMR 2008, 275
  • WM 2008, 562
  • BB 2008, 229
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00

    Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - XII ZR 148/05
    Vielmehr kommt es darauf an, ob im Zeitpunkt des Einwurfs des Briefes in den Briefkasten nach der Verkehrsanschauung, ohne Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des Empfängers, noch mit einer Leerung am selben Tag zu rechnen war (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 2004 - XII ZR 214/00 - NJW 2004, 1320, 1321).
  • BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19

    Zugang einer Kündigungserklärung - Einwurf in den Hausbriefkasten

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 493/17 - Rn. 15, BAGE 162, 317; 26. März 2015 - 2 AZR 483/14 - Rn. 37) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH 14. Februar 2019 - IX ZR 181/17 - Rn. 11; 5. Dezember 2007 - XII ZR 148/05 - Rn. 9) geht eine verkörperte Willenserklärung unter Abwesenden iSv. § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB zu, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen.
  • LG Hamburg, 02.05.2017 - 316 S 77/16

    Wohnraummiete: Einwurf der Betriebskostenabrechnung in den privaten Briefkasten

    Die Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2007 (Urteil vom 05.12.2007, XII ZR 148/05, juris) betrifft den mit dem hiesigen nicht vergleichbaren Fall des Einwurfs in einen Bürobriefkasten.
  • BFH, 07.02.2013 - VIII R 2/09

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Schriftstücks bei Verstoß gegen

    Nach der Verkehrsanschauung kann deshalb am 24. Dezember bis zur Mittagszeit damit gerechnet werden, dass ein in den Briefkasten einer Anwaltskanzlei gelangtes Schriftstück noch zur Kenntnis genommen wird (vgl. BGH-Urteil vom 5. Dezember 2007 XII ZR 148/05, NJW 2008, 843, zum Zugang von Willenserklärungen am Nachmittag des 31. Dezember in Bürobetrieben).
  • BGH, 14.02.2019 - IX ZR 181/17

    Rechtsanwaltshaftung: Ungeprüfte Übernahme der Angaben des Mandanten zum

    Wird ein Brief in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen, ist der Zugang bewirkt, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2007 - XII ZR 148/05, NJW 2008, 843).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2012 - 10 U 102/11

    VOB-Vertrag: Verständnis einer Skontoklausel für Abschlagszahlungen; Ausnahme vom

    Ebenso wie beim Einwurf eines Briefes in einen Haus-oder Firmenbriefkasten am Abend oder am späteren Nachmittag - außerhalb der üblichen Postzustellungszeiten (vgl. BAG Urt. v. 08.12.1983 - 2 AZR 337/82 NJW 1984, 1651, juris Rn. 11ff; OLG Hamm Urt. v. 25.04.1994 - 8 U 188/93 NJW-RR 1995, 1187ff) oder zu Zeiten, an denen wie z.B. an Silvester nachmittags branchenüblich nicht gearbeitet wird (BGH Urt. v. 05.12.2007 - XII ZR 148/05; NJW 2008, 843; juris Rn. 9), wäre von einem Zugang erst am nächsten (Werk-)Tag auszugehen.
  • KG, 20.06.2019 - 8 U 132/18

    Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bei mehrmaliger verzögerter Mietzahlung

    Es kommt somit darauf an, ob im Zeitpunkt des Einwurfs des Briefes in den Briefkasten nach der Verkehrsanschauung noch mit einer Leerung am selben Tag zu rechnen ist (BGH, Urt. v. 05.12.2007 - XII ZR 148/05, NJW 2008, 843 Tz 9 -verneint für Einwurf in Geschäftsbriefkasten am 31.12.

    Streitig und ungeklärt ist jedoch, ob heute wegen Zustellungen durch andere Dienstleister als die Post AG auch am Nachmittag eine veränderte Verkehrsanschauung besteht, die dazu führt, dass auch eine Briefkastenkontrolle am späten Nachmittag erwartet werden kann (hierfür Palandt/Ellenberger, BGB, 78. Aufl., § 130 Rn 6: bis 18.00 Uhr sei Leerung zu erwarten, frühere Vorstellung der Vormittags-Leerung sei "überholt"; noch weitergehend - das Abstellen auf die Verkehrsanschauung und damit eine Theorie der "Unzeit" ablehnend - Staudinger/Singer/Benedict, BGB, Neub. 2017, § 130 Rn 75; für die herkömmliche Ansicht etwa Erman/Arnold, BGB, 15. Aufl., § 130 Rn 12: bei Einwurf um 16.30 Uhr erst Zugang am nächsten Tag, unter Verweis auf BAG NJW 1984, 1651 und RG Warn RSpr. 1921, 131; offen gelassen in BGH NJW 2008, 843 Tz 9; gegen die generelle Annahme eines Zugangs bei Einwurf bis 17.00 Uhr wegen "Liberalisierung" der Zustellzeiten mangels Feststellung der Vorinstanz zu einer solchen Verkehrsanschauung BAG, Urt. v. 22.03.2012 - 2 AZR 224/11 Tz 34).

  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumen der Klagefrist - Wiedereinsetzung -

    Die in diesem Zusammenhang von der Klägerin in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu der Bekanntgabe einer Willenserklärung nach § 130 Bürgerliches Gesetzbuch (vgl Urteil vom 5. Dezember 2007 - XII ZR 148/05 - NJW 2008, 843) kann nicht auf die vorliegende Konstellation übertragen werden, da im Falle des § 130 BGB gerade keine Fiktion der Bekanntgabe geregelt ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2015 - L 13 AS 34/12

    Umwandlung darlehensweise gewährter Leistungen nach dem SGB II in

    Demgegenüber ist nach Jauernig (BGB, 16. Aufl. 2015, § 130 Rn. 5) nach der Verkehrsanschauung mit der Leerung eines Geschäftsbriefkastens an Samstagen in der Regel nicht zu rechnen (unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs [BGH] vom 5. Dezember 2007 - XII ZR 148/05 - Rn. 9, die allerdings den Silvestertag betrifft) und nach Dörner (in: Schulze u. a., BGB, 8. Aufl. 2014, § 130 Rn. 4) geht ein am Wochenende eingeworfener Brief generell erst am nächsten Werktag zu.
  • LAG Hamm, 17.03.2021 - 6 Sa 602/20

    Zustandekommen eines Arbeitsvertrags Keine Arbeitgebergemeinschaft aus § 1357 BGB

    Unterlässt er dies, wird der Zugang durch solche - allein in seiner Person liegenden - Gründe nicht ausgeschlossen (vgl. BAG vom 22.08.2019 - 2 AZR 111/19; BAG vom 25.04.2018 - 2 AZR 493/17; BAG vom 26.03.2015 - 2 AZR 483/14; BGH vom 14.02.2019 - IX ZR 181/17; BGH vom 05.12.2007 - XII ZR 148/05).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 24 U 368/20

    Anspruch auf Mietzins aus einem gewerblichen Mietvertrag Unwirksamer endgültiger

    Wegen des Zustellverhaltens der Post bzw. anderer Dienstleister (Briefzustellung auch am Nachmittag) sowie wegen veränderter Lebenswirklichkeiten hat sich mittlerweile die Verkehrsanschauung herausgebildet, dass eine Briefkastenkontrolle werktags bis 18.00 Uhr erwartet werden kann (Palandt/Ellenberger BGB § 130 Rn. 6 mwN; offen gelassen von BGH NJW 2008, 843).
  • OLG Dresden, 27.01.2021 - U 6/20
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2012 - 10 U 66/11

    Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform bei einem Mieterwechsel

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2021 - 7 Sa 143/21

    Außerordentliche Kündigung - langandauernde Arbeitsunfähigkeit - Zugang des

  • OLG Nürnberg, 24.09.2020 - 3 U 1312/20

    Zu den kennzeichenrechtlichen Ansprüchen eines als Dachverband strukturierten

  • OLG München, 22.02.2011 - 9 U 1731/10

    VOB-Vertrag: Fristlose Kündigung bei Androhung der Personalreduzierung im Falle

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2021 - 5 Sa 1051/21

    Fristgerechte Geltendmachung der Entschädigung nach § 15 AGG - Anwendbarkeit von

  • OLG Karlsruhe, 09.02.2018 - 8 U 117/17

    Gewerberaummiete für eine Gaststätte: Wirksamkeit einer Kündigung des neuen

  • AG Lüdenscheid, 23.09.2011 - 93 C 21/11

    Unwirksamkeit eines Nachzahlungsanspruchs von Nebenkosten bei fehlendem

  • AG Waldshut-Tiengen, 27.03.2009 - 3 C 24/09
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2011 - 10 U 66/11

    Mieterwechsel: Zustimmung des neuen Mieters ist formfrei!

  • FG Niedersachsen, 15.04.2013 - 2 K 25/13

    Möglichkeit der wirksamen Bekanntgabe eines (Einspruchs-)Bescheides am 31.

  • LG Augsburg, 14.01.2009 - 4 T 4567/08

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Rücknahme des Vollstreckungsauftrags durch

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2014 - 24 U 164/14

    Streit um Verlängerungsoption: Begünstigte muss Optionsausübung beweisen!

  • FG Hamburg, 08.04.2010 - 3 K 220/09

    Abgrenzung zwischen Vertragsaufhebung und -übernahme; Zugang eines

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Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,237
BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06 (https://dejure.org/2007,237)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2007 - VIII ZR 187/06 (https://dejure.org/2007,237)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06 (https://dejure.org/2007,237)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Abhängigkeit der Durchrostungsgarantie des Neuwagenherstellers von der regelmäßigen Wartung in Vertragswerkstätten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formularmäßige Gewährung einer Garantie für die Haltbarkeit eines Fahrzeugs durch einen Fahrzeughersteller gegenüber einem Neuwagenkäufer zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten; Inanspruchnahme eines Neuwagenverkäufers durch einen Käufer aufgrund einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Durchrostungsgarantie des Fahrzeugherstellers - Voraussetzungen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Haltbarkeitsgarantie Fahrzeughersteller - Kundenbindungsklausel

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Haltbarkeitsgarantie Fahrzeughersteller - Kundenbindungsklausel

  • rabüro.de

    Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Fahrzeugherstellers durch AGB bei einer Durchrostungsgarantie

  • Betriebs-Berater

    Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Kfz-Herstellers durch AGB

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 1 Ba

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1
    Formularmäßige Gewährung einer Durchrostungsgarantie durch einen Fahrzeughersteller; Abhängigkeit von der regelmäßigen Wartung in einer Vertragswerkstatt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Durchrostungsgarantie: Regelmäßige Wartung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Fahrzeugherstellers durch Allgemeine Geschäftsbedingungen bei einer Durchrostungsgarantie

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Fahrzeugherstellers durch Allgemeine Geschäftsbedingungen bei einer Durchrostungsgarantie

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Koppelung von Herstellergarantie an Wartung durch Vertragshändler (mobilo-life-Garantie)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Durchrostgarantie" - Mercedes darf die Garantie an regelmäßige Inspektionen in Vertragswerkstätten knüpfen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Kfz-Herstellers durch AGB

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Fahrzeugherstellers durch AGB

  • sv-zitzmann.de (Kurzinformation)

    Hersteller dürfen Garantie an Wartung binden

  • fahrschule-online.de (Leitsatz)

    Garantie nur nach Wartung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Fahrzeughersteller dürfen langfristige Garantien von der Wartung in Vertragswerkstätten abhängig machen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Garantiebindung der Autohersteller rechtmäßig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Koppelung von Herstellergarantie an Wartung durch Vertragshändler ("mobilo-life"-Garantie) ist zulässig

  • captain-huk.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Billigwerkstatt und Garantieverlust bei Unfallschäden ?

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Garantie nur nach Wartung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Garantie nur bei Inspektion in Vertragswerkstatt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.12.2007)

    Autobranche darf Garantiezusagen an Vertragswerkstatt binden // Kundenbindung ist legitimes Interesse des Herstellers

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Das BGH-Urteil zur Herstellergarantie "knabbert" an der Schadensteuerung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Billigwerkstatt und Garantieverlust bei Unfallschäden ?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 843
  • MDR 2008, 315
  • NZV 2008, 142
  • WM 2008, 559
  • BB 2008, 229
  • BB 2008, 469
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.04.1991 - VIII ZR 180/90

    Formularmäßige Begrenzung von Garantieleistungen beim Kauf von

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06
    Die Klausel lasse die Interessen des Kunden deshalb außer Acht, weil sie die Garantiegeberin von ihrer Leistungsverpflichtung ohne Rücksicht darauf freistelle, ob der Verstoß des Kunden gegen seine Obliegenheit zur Durchführung der Inspektionen für den reparaturbedürftigen Schaden ursächlich geworden ist (Senatsurteil vom 24. April 1991 - VIII ZR 180/90, NJW-RR 1991, 1013, unter III 1 und 2 c).

    Anders als in den bisher vom Senat entschiedenen Fällen, in denen dritte Unternehmen (also nicht die Fahrzeughersteller) Garantiegeber waren (Senatsurteil vom 24. April 1991, aaO; Senatsurteil vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, z.V.b., unter II 2 b), liegt hier keine unangemessene Benachteiligung der Kunden darin, dass der Verlust der Garantieansprüche auch dann eintritt, wenn das Unterlassen der Wartungsdienste bzw. die Durchführung bei anderen Werkstätten für den Garantiefall nicht ursächlich war.

  • BGH, 17.10.2007 - VIII ZR 251/06

    Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06
    Anders als in den bisher vom Senat entschiedenen Fällen, in denen dritte Unternehmen (also nicht die Fahrzeughersteller) Garantiegeber waren (Senatsurteil vom 24. April 1991, aaO; Senatsurteil vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, z.V.b., unter II 2 b), liegt hier keine unangemessene Benachteiligung der Kunden darin, dass der Verlust der Garantieansprüche auch dann eintritt, wenn das Unterlassen der Wartungsdienste bzw. die Durchführung bei anderen Werkstätten für den Garantiefall nicht ursächlich war.
  • BGH, 13.02.1985 - VIII ZR 154/84

    Formularmäßige Vereinbarung einer 10-jährigen Laufzeit eines Mietvertrages über

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine AGB-Klausel unangemessen, mit der der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen (BGHZ 89, 206, 210 f.; BGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - VIII ZR 154/84, WM 1985, 542, unter II 1 c bb).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2006 - 13 U 111/05

    Verkäufergarantie beim Gebrauchtwagenkauf: Wirksame Klausel über Ausschluss des

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06
    Es sei nicht Zweck der Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen, dem Käufer neben den für ihn bedeutsamen Ansprüchen gegen den Verkäufer auch ein Mindestmaß an Rechten aus einer daneben gegebenen Garantie zu sichern (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1464; OLG Nürnberg, NJW 1997, 2186).
  • OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3754/96

    Inhaltskontrolle bei Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06
    Es sei nicht Zweck der Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen, dem Käufer neben den für ihn bedeutsamen Ansprüchen gegen den Verkäufer auch ein Mindestmaß an Rechten aus einer daneben gegebenen Garantie zu sichern (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1464; OLG Nürnberg, NJW 1997, 2186).
  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 58/87

    Inhaltskontrolle von Garantiebestimmungen des Herstellers einer verkauften Ware

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06
    Die Beklagte bietet dem Kunden mit der langfristigen "mobilo-life"-Garantie gegen Durchrostung eine zusätzliche Leistung zum Fahrzeugkauf an, mit der sie ein absatzförderndes Qualitätsmerkmal für die Fahrzeuge schaffen will (vgl. BGHZ 104, 82, 91).
  • BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 195/82

    Formularmäßige Anpassung des Gebiets eines Vertragshändlers

    Auszug aus BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine AGB-Klausel unangemessen, mit der der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen (BGHZ 89, 206, 210 f.; BGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - VIII ZR 154/84, WM 1985, 542, unter II 1 c bb).
  • BGH, 25.09.2013 - VIII ZR 206/12

    Zur Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung in einer

    In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Gebrauchtwagengarantie, die der Fahrzeugkäufer/Garantienehmer gegen Entgelt erwirbt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Fortführung der Senatsurteile vom 17. Oktober 2007, VIII ZR 251/06, WM 2008, 263; vom 12. Dezember 2007, VIII ZR 187/06, WM 2008, 559; vom 6. Juli 2011, VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510).

    Vergeblich macht die Revision geltend, dass der vorliegende Fall nicht anders behandelt werden dürfe als eine Herstellergarantie für Neufahrzeuge, bei der es der Senat nicht beanstandet hat, wenn der Hersteller die Leistungen aus der Garantie zum Zwecke der Kundenbindung von der regelmäßigen Wartung des Fahrzeugs in seinen Vertragswerkstätten abhängig macht (Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, NJW 2008, 843 Rn. 17 f.).

    Davon abgesehen hat der Senat zur Anschlussgarantie beim Neuwagenkauf entschieden, dass eine Wartungsklausel wie die hier vorliegende auch in einer Herstellergarantie wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam ist, wenn der Fahrzeughersteller dem Käufer die Anschlussgarantie - anders als in der dem Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 zugrunde liegenden Fallgestaltung (VIII ZR 187/06, aaO) - nicht "automatisch" als zusätzliche Leistung gewährt, sondern gegen gesondertes Entgelt verkauft (Senatsurteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, aaO Rn. 21 ff., 26).

  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 293/10

    Zur Herstellergarantie beim Kfz-Kauf

    In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Anschlussgarantie für Material- oder Herstellungsfehler eines Kraftfahrzeugs, die der Fahrzeughersteller einem Fahrzeugkäufer gegen Entgelt gewährt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben erforderlichen Wartungen in den vorgegebenen Intervallen von einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Fortführung der Senatsurteile vom 17. Oktober 2007, VIII ZR 251/06, WM 2008, 263, und vom 12. Dezember 2007, VIII ZR 187/06, WM 2008, 559).

    Es gehe hier - vergleichbar mit der "mobilo-life"-Garantie, wie sie dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2007 (VIII ZR 187/06) zugrunde gelegen habe - um eine sich an die zweijährige Herstellergarantie ab Erstzulassung anschließende Neuwagengarantie des Fahrzeugherstellers im Sinne von § 443 Abs. 1 BGB, welche der Kläger mit dem Erwerb des Fahrzeugs übernommen habe, und nicht um die im Zusammenhang mit dem Fahrzeugkauf erst neu begründete Gebrauchtwagengarantie eines Dritten, für die der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17. Oktober 2007 (VIII ZR 251/06) einen von der Schadensursächlichkeit unabhängigen Haftungsausschluss des Garantiegebers bei Nichteinhaltung vorgeschriebener Wartungsintervalle als unwirksam angesehen habe.

    Dementsprechend hat der Senat in der Vergangenheit Garantieverträge einer AGB-rechtlichen Kontrolle insoweit unterworfen, als es um Klauseln ging, die über die vertragliche Festlegung des unmittelbaren Leistungsgegenstandes hinaus das hierin gegebene Leistungsversprechen wieder eingeschränkt oder sonst modifiziert haben (Senatsurteile vom 24. April 1991 - VIII ZR 180/90, WM 1991, 1384 unter II; vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, aaO Rn. 13; vom 14. Oktober 2009 - VIII ZR 354/08, NJW 2009, 3714 Rn. 11 ff.; vgl. auch Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, WM 2008, 559 Rn. 13 ff.) oder die in ansonsten bestehende (Gewährleistungs-)Rechte des Vertragspartners eingegriffen haben (Senatsurteil vom 23. März 1988 - VIII ZR 58/87, aaO S. 90 f.).

    (2) Anders als in dem Fall, in dem die Garantie dem Kunden nur "um den Preis" der regelmäßigen Durchführung der Wartungsdienste in den Vertragswerkstätten gewährt wird, die Durchführung der Wartungsdienste also - bei wirtschaftlicher Betrachtung - die "Gegenleistung" für die Garantiegewährung darstellt (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, aaO Rn. 17), bildet aus Kundensicht das vom Garantienehmer zu entrichtende Entgelt die Gegenleistung für das unter Ziffer 2 Satz 1 der Garantiebedingungen dahin umschriebene Hauptleistungsversprechen der Beklagten, bei Material- oder Herstellungsfehlern für die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Ersatz des betreffenden Teils bei jedem Saab-Vertragshändler einstehen zu wollen.

    a) Eine Formularklausel ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unangemessen, wenn der Verwender missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein die Interessen seines Partners hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (Senatsurteile vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, aaO Rn. 15; vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, aaO Rn. 14; vom 14. Oktober 2009 - VIII ZR 354/08, aaO Rn. 13; jeweils mwN).

    Für diesen Fall hat der Senat die Interessen des Kunden, die - ohnehin regelmäßig notwendigen - Wartungsarbeiten zwecks Erhalts des Garantieanspruchs nach den Vorgaben des Herstellers in dessen Werkstattnetz durchführen zu lassen, durch die betreffende Verfallklausel nicht für unangemessen beeinträchtigt erachtet, da es der freien Entscheidung des Kunden überlassen bleibt, ob und ab wann er - etwa im Hinblick auf das Alter des Fahrzeugs - von den regelmäßigen Wartungen Abstand nehmen oder diese bei anderen (preisgünstigeren) Werkstätten durchführen lassen will (Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, aaO Rn. 17 f.).

    Die mit dem Fahrzeugkauf auf den Kläger übergegangene Anschlussgarantie der Beklagten stellt nicht lediglich eine zusätzliche Leistung des Herstellers beim Neufahrzeugkauf zwecks Schaffung eines absatzfördernden Qualitätsmerkmals seiner Fahrzeuge dergestalt dar, dass sich die "Gegenleistung" für die gewährte Garantie weitgehend in einer bis zum Garantiefall durchgeführten regelmäßigen Fahrzeugwartung im Werkstattnetz des Herstellers erschöpft (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, aaO Rn. 17).

    Für diesen Fall kann das grundsätzlich anzuerkennende Interesse eines Fahrzeugherstellers, seine Kunden bei dem Absatz von Neufahrzeugen zu den vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungsarbeiten in seinem Werkstattnetz anzuhalten, um dadurch den Ruf seiner Marke als wenig schadensanfällig zu stärken und den Kunden an das eigene Werkstattnetz zu binden (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, aaO Rn. 17 f.; Christensen, aaO), keinen Vorrang vor dem Interesse des Kunden an einem Schutz vor einer Aushöhlung von Garantiezusagen durch einschränkende Nebenbestimmungen beanspruchen.

  • OLG Stuttgart, 14.10.2008 - 1 U 74/08

    Herstellergarantie bei Neufahrzeug: "Durchrostung" im Sinne einer

    Die Klausel hält insbesondere der Inhaltskontrolle nach Maßgabe des § 307 Abs. 1 BGB stand (BGH, Urteil vom 12.12.2007 - VIII ZR 187/06, NJW 2008, 843 = DAR 2008, 141).
  • OLG Jena, 23.05.2011 - 9 U 100/10

    Fahrzeugkaufvertrag - Nacherfüllung Durchrostungsschäden

    Etwas anderes lässt sich auch aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.12.2007, Az.: VIII ZR 187/06, nicht entnehmen.
  • LG Landshut, 29.04.2014 - 55 O 3030/13

    Garantie gegen Durchrosten eines Neufahrzeugs in Abhängigkeit der regelmäßigen

    Die langfristige Garantie soll dem Kunden nur "um den Preis" der regelmäßigen Durchführung der Wartungsdienste in den Vertragswerkstätten zustehen, sodass - bei wirtschaftlicher Betrachtung - von einer "Gegenleistung" gesprochen werden kann, die für die Garantie gefordert wird (BGH Urteil vom 12.12.2007 - VIII ZR187/06, NJW 2008, 843).

    Die Einhaltung der Wartungsintervalle soll neben der Gegenleistungsfunktion auch Garantiefällen vorbeugen (vgl. BGH Urteil vom 12.12.2007 - VIII ZR 187/06, NJW 2008, 843 ff.).

  • OLG Zweibrücken, 12.12.2017 - 1 U 186/16

    Fehlen der Herstellergarantie als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Wartungsdienste für einen späteren Garantiefall überhaupt nicht ursächlich geworden ist (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.2007 - VIII ZR 187/06, juris Rn. 18).
  • LG Kiel, 15.07.2008 - 12 O 25/08

    Gebrauchtwagengarantievertrag - Kostenerstattungsanspruch

    Das vom Beklagten zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2007 (NJW 2008, 843 - 845) steht den vorstehenden Entscheidungsgründen nicht entgegen.

    Die Inanspruchnahme der Vertragswerkstätten ist bei wirtschaftlicher Betrachtung eine Gegenleistung, die für die Garantie gefordert werde (vgl. BGH NJW 2008, 843 - 845).

  • LG Wuppertal, 14.05.2013 - 16 S 2/12

    Kein Garantieanspruch aus "mobilo-life"-Garantie, wenn bestimmte Durchrostung

    In dem Urteil des BGH (NJW 2008, 843) ging es um eine durchrostete Heckklappe, in dem Urteil des OLG Stuttgart (NJW 2009, 1089) ging es um Rostschäden an den Kotflügeln.
  • OLG Köln, 03.05.2013 - 19 U 1/13

    Ansprüche aus einer Garantievereinbarung; Formularmäßige Vereinbarung der

    In einer nachfolgenden Entscheidung vom 12.12.2007 (VIII ZR 187/06 - NJW 2008, 843), auf die sich die Beklagte beruft, hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass eine unangemessene Benachteiligung des Kunden nicht darin gesehen werden kann, dass der Hersteller die Leistungen aus der Garantie zum Zwecke der Kundenbindung von der regelmäßigen Wartung des Fahrzeugs in seinen Vertragswerkstätten abhängig macht und zwar unabhängig davon, ob die Nichtdurchführung der Wartung für den Schadenseintritt ursächlich geworden ist.
  • KG, 12.12.2012 - 25 U 11/12

    Berechtigung zum Werkunternehmerpfandrecht eines Herstellers und Garantiegebers

    Die Klausel hält nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch einer Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB stand und benachteiligt - anders als bei Garantieübernahmen dritter Unternehmer (vgl. BGH NJW 2008, 214) bzw. bei Erhebung eines gesonderten Entgeltes für die Garantieübernahme (BGH NJW 2011, 3510) - die Vertragspartner der Beklagten nicht unangemessen, so dass ein Verlust der Garantieansprüche auch dann eintritt, wenn das Unterlassen der Wartungsdienste bzw. die Durchführung bei anderen Werkstätten für den Garantiefall nicht ursächlich war (vgl. BGH NJW 2008, 843).
  • OLG Köln, 15.11.2013 - 19 U 73/13

    Formularmäßiger Ausschluss der Erstattungsfähigkeit von Garantieleistungen im

  • LG Köln, 05.10.2009 - 6 S 216/09

    Unangemessene Benachteiligung eines Kunden durch die Verpflichtung zur Einhaltung

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