Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 06.05.2008

Rechtsprechung
   BVerfG, 31.07.2008 - 2 BvR 274/03, 2 BvR 937/03   

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https://dejure.org/2008,5707
BVerfG, 31.07.2008 - 2 BvR 274/03, 2 BvR 937/03 (https://dejure.org/2008,5707)
BVerfG, Entscheidung vom 31.07.2008 - 2 BvR 274/03, 2 BvR 937/03 (https://dejure.org/2008,5707)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 2 BvR 274/03, 2 BvR 937/03 (https://dejure.org/2008,5707)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Kein Ersatz von Verdienstausfall als allgemeinem Prozessaufwand für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs von § 91 Abs 2 S 3 ZPO - Hier: Arbeits- und Zeitaufwand eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

  • Wolters Kluwer

    Erstattung eines dem Beschwerdeführer bei der Bearbeitung seiner Verfassungsbeschwerde entstandenen Verdienstausfalls; Begriff der notwendigen Auslagen bei der Verfassungsbeschwerde

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 3; ; BVerfGG § 34a; ; BVerfGG § 34a Abs. 3; ; RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 104 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34a Abs. 3
    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

  • datenbank.nwb.de

    Verdienstausfall eines selbständigen Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters in eigener Verfassungsbeschwerdesache nicht erstattungsfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3207
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 31.07.2008 - 2 BvR 937/03
    Auszug aus BVerfG, 31.07.2008 - 2 BvR 274/03
    - 2 BvR 274/03 - - 2 BvR 937/03 -.

    - 2 BvR 937/03 -.

    Das Bundesverfassungsgericht ordnete in seinem Beschluss vom 25. Februar 2008 - 2 BvR 274/03 und 2 BvR 937/03 - an, dass die Bundesrepublik Deutschland den Beschwerdeführern die Hälfte der notwendigen Auslagen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens nach § 34a Abs. 3 BVerfGG zu erstatten hat.

  • BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1041/88

    Erfolglose Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2008 - 2 BvR 274/03
    Jedoch scheidet eine entsprechende Anwendung der für den in eigener Sache tätig gewordenen Rechtsanwalt getroffenen Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO auf andere Berufsgruppen aus, da es sich um eine Ausnahme zugunsten eines bestimmten Berufsstands handelt (vgl. BVerfGE 71, 23 ; 89, 313 ).

    Eine Entschädigung des Beschwerdeführers für seinen Zeit- und Arbeitsaufwand scheidet danach aus und ist verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BVerfGE 89, 313 ).

  • BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvR 362/83

    Rechtsschutzinteresse an der Festsetzung des Gegenstandswertes

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2008 - 2 BvR 274/03
    Jedoch scheidet eine entsprechende Anwendung der für den in eigener Sache tätig gewordenen Rechtsanwalt getroffenen Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO auf andere Berufsgruppen aus, da es sich um eine Ausnahme zugunsten eines bestimmten Berufsstands handelt (vgl. BVerfGE 71, 23 ; 89, 313 ).
  • BFH, 08.05.2003 - IV R 95/99

    Grundfreibetrag 1978 bis 1991

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2008 - 2 BvR 274/03
    a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 8. Mai 2003 - IV R 95/99 -,.
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 148/75

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfasungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2008 - 2 BvR 274/03
    Die Eigenständigkeit dieser Regelung schließt nicht aus, ergänzend Grundsätze des sonstigen Prozessrechts heranzuziehen, soweit dem nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegenstehen (vgl. BVerfGE 46, 321 ; 81, 387 ).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 41/99

    Sonderausgabenvorwegabzug: Kürzung nicht verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2008 - 2 BvR 274/03
    a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Oktober 2002 - XI R 41/99 -,.
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83

    Erstattung von Anwaltskosten im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei gemeinsamer

    Auszug aus BVerfG, 31.07.2008 - 2 BvR 274/03
    Die Eigenständigkeit dieser Regelung schließt nicht aus, ergänzend Grundsätze des sonstigen Prozessrechts heranzuziehen, soweit dem nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegenstehen (vgl. BVerfGE 46, 321 ; 81, 387 ).
  • BFH, 14.12.2005 - X R 20/04

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. § 10 Abs. 3 EStG

    b) Nach dem BFH-Urteil in BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179 (Verfassungsbeschwerde anhängig unter dem Az. 2 BvR 274/03) ist der beschränkte Abzug von Kosten der Krankheitsvorsorge gemäß § 10 Abs. 3 EStG 1987 nicht verfassungswidrig.
  • BGH, 13.11.2014 - VII ZB 46/12

    Erstattungsfähige Kosten im Revisionsverfahren: Kosten eines Verkehrsanwalts;

    Der Zeitaufwand einer Partei für die Beschaffung von Informationen und die Durch- und Aufarbeitung des Prozessstoffes gehört zum allgemeinen Prozessaufwand, der nicht nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähig ist (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 630/12, MDR 2014, 867 Rn. 10; Urteil vom 9. März 1976 - VI ZR 98/75, BGHZ 66, 112, 114; OLG Hamm, BeckRS 2012, 25134; OLG Naumburg, NJW-RR 2012, 430, 432; OLG Koblenz, VersR 1996, 1170; OLG Hamm, BeckRS 2003, 30301677; Wieczorek/Schütze/Steiner, ZPO, 3. Aufl., § 91 Rn. 14; BeckOK ZPO, Jaspersen/Wache, aaO Rn. 118; MünchKommZPO/Schulz, aaO Rn. 98; vgl. BVerfG, NJW 2008, 3207).
  • LG Darmstadt, 15.03.2017 - 5 T 515/16

    Vergütung von Inkassounternehmen bei Eigenvertretung im Zwangsvollstreckungsrecht

    Insoweit überzeugt auch das Argument, dass das Bundesverfassungsgericht etwa für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater die entsprechende Anwendbarkeit des § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO verneint hat (im Rahmen des § 34a BVerfGG; siehe BVerfG, Beschl. v. 31.07.2008, Az. 2 BvR 274/03, 2 BvR 937/03), nicht, denn für diese Berufsgruppen gibt es - im Unterschied zu registrierten Inkassounternehmen - gerade keine den §§ 4 RDGEG, 788, 91 ZPO vergleichbaren Regelungen.

    Diese Entscheidung hat sich etwa auch nicht durch spätere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die sich in ihren tragenden Gründen auf andere Berufsgruppen bezogen (Beschl. v. 31.07.2008, Az. 2 BvR 274/03, 2 BvR 937/03 zu: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; Beschl. v. 09.10.1985, Az. 1 BvR 362/83 zu: Lehrer des Rechts an einer deutschen Hochschule; Beschl. v. 02.12.1993, Az. 2 BvR 1041/88), erledigt.

  • BVerfG, 27.10.2010 - 1 BvR 2736/08

    Zurückweisung einer sofortiger Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss im

    Diese Regelung schließt es jedoch nicht aus, ergänzend Grundsätze des sonstigen Prozessrechts heranzuziehen, soweit dem nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegen stehen (vgl. BVerfGE 46, 321 ; 50, 254 ; 81, 387 , 89, 313 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2008 - 2 BvR 274/03, 2 BvR 937/03 -, NJW 2008, S. 3207).
  • VerfGH Berlin, 11.03.2011 - VerfGH 85/07

    Teilweise erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss im

    Die vom Beschwerdeführer gegen die Entscheidung des Rechtspflegers vom 14. Juli 2010 eingelegte sofortige Beschwerde ist als Rechtsmittel gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. § 104 Abs. 3 ZPO statthaft (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 27. Oktober 2010 - 1 BvR 2736/08 - juris, Rn. 6, und 31. Juli 2008 - 2 BvR 274/03 u.a. - juris, Rn. 4) sowie entsprechend § 569 ZPO form- und fristgerecht erhoben worden.

    Nach ständiger Rechtsprechung sowohl der Fach- als auch der Verfassungsgerichte ist der von einer Partei für die Durchführung eines Gerichtsverfahrens investierte Zeitaufwand - abgesehen von der in § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO ausdrücklich genannten Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung inklusive An- und Abreisezeit - weder im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens noch im Wege des materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs erstattungsfähig, weil diese Mühewaltung bei der Rechtswahrung nach allgemeiner Verkehrsanschauung zum eigenen Pflichtenkreis der Partei gerechnet wird (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 2008, 3207; BVerfGE 89, 313 ; BGHZ 66, 112 ).

  • LG Darmstadt, 14.02.2017 - 5 T 622/16

    Vergütung eines Rechtsbeistands bei Eigenvertretung im Zwangsvollstreckungsrecht

    Diese Entscheidung hat sich etwa auch nicht durch spätere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die sich in ihren tragenden Gründen auf andere Berufsgruppen bezogen (Beschl. v. 31.07.2008, Az. 2 BvR 274/03, 2 BvR 937/03 zu: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; Beschl. v. 09.10.1985, Az. 1 BvR 362/83 zu: Lehrer des Rechts an einer deutschen Hochschule; Beschl. v. 02.12.1993, Az. 2 BvR 1041/88), erledigt.
  • OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 6 W 39/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsanspruch unter besonderer

    Der für die Ermittlungen betriebene zeitliche Aufwand, insbesondere der Verdienstausfall ist dabei von vornherein nicht erstattungsfähig, weil nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO eine Erstattung von Verdienstausfall (Entschädigung für Zeitversäumnis) nur im Fall der Terminswahrnehmung, nicht jedoch für die Prozessvorbereitung oder die Durcharbeitung des Prozessstoffes in Betracht kommt (vgl. BVerfG, NJW 2008, 3207; Zöller/Herget a.a.O. § 91 Rn. 13 "Zeitversäumnis").
  • BVerfG, 27.10.2010 - 2 BvR 2736/08

    Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der Entschädigung für die Enteignung zum

    Diese Regelung schließt es jedoch nicht aus, ergänzend Grundsätze des sonstigen Prozessrechts heranzuziehen, soweit dem nicht Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens entgegen stehen (vgl. BVerfGE 46, 321 ; 50, 254 ; 81, 387 , 89, 313 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2008 - 2 BvR 274/03, 2 BvR 937/03 -, NJW 2008, S. 3207 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1736
BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07 (https://dejure.org/2008,1736)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07 (https://dejure.org/2008,1736)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 2 BvR 1926/07 (https://dejure.org/2008,1736)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Rückforderung von Bezügen, die als Gegenleistung für die Zusicherungen der Übernahme in das Beamtenverhältnis sowie für Versorgungsanwartschaften einbehalten worden waren - Zu den Grenzen der Änderung ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung zur Wirksamkeit einer formularmäßig verwendeten arbeitsvertraglichen Abrede bezüglich einer beabsichtigten Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Probe; Nichtberücksichtigung einer offensichtlich einschlägigen Norm oder ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Ämterkauf oder Entgelt für Versorgungsanwartschaft - Abweichung von bisheriger Rechtsprechung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Ämterkauf oder Entgelt für Versorgungsanwartschaft - Abweichung von bisheriger Rechtsprechung

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Abweisung einer Klage auf Rückzahlung einer Geldleistung für eine Versorgungszusage bei Eingehung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Lehrer

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 521
  • NJW 2008, 3207 (Ls.)
  • NVwZ 2008, 1111
  • NZA-RR 2008, 607
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 B 94.04

    Arbeitsvertrag; beamtenrechtliche Streitigkeit; Verwaltungsrechtsweg.

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07
    Mit Beschluss vom 27. Januar 2005 (BVerwG 2 B 94/04 - juris) entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem, dem Ausgangsverfahren der Beschwerdeführerin vergleichbaren Rechtsstreit gemäß § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG vorab über die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs.

    Die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts verletzen die Beschwerdeführerin schließlich nicht deshalb in ihren verfassungsmäßigen Rechten, weil das Gericht eine Revisionszulassung im Hinblick auf die von der Beschwerdeführerin behauptete Abweichung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2005 (BVerwG 2 B 94/04 - juris) abgelehnt hat.

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2001 - 5 LB 1309/01

    Altersversorgung; Angestellter; Anrechnung; Arbeitsvertrag; arbeitsvertragliche

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07
    Mit Urteil vom 27. November 2001 (5 LB 1309/01 - juris) entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht, dass eine entsprechende Nebenabrede, die in den Arbeitsvertrag eines Beamten der allgemeinen Verwaltung aufgenommen worden war, nichtig sei.

    Während das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 27. November 2001 - 5 LB 1309/01 -, juris) eine Klausel der hier in Rede stehenden Art für nichtig erklärt und dem Kläger einen Anspruch auf Erstattung der einbehaltenen Beträge zugesprochen hatte, hatten das Niedersächsische Landesarbeitsgericht und ihm folgend das Bundesarbeitsgericht eine vergleichbare Abrede für wirksam erachtet und Erstattungsansprüche des Betroffenen abgelehnt.

  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07
    Eine Revision gegen dieses Urteil wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 20. März 2003 (BVerwG 2 C 23/02 - juris) zurück.

    Auch wenn das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem angegriffenen Urteil also zu einer anderen Auslegung der Nebenabrede gekommen sein sollte als das Bundesverwaltungsgericht, so ist es hiermit dennoch nicht in einer "Rechtsfrage" von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen, wie dies § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO voraussetzt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20. März 2003 - BVerwG 2 C 23/02 -, juris, Rn. 22; Beschluss vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164/90 -, juris, Rn. 10; Beschluss vom 16. November 1989 - BVerwG 8 CB 73/89 -, juris, Rn. 3 jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07
    Die Nebenabrede, derzufolge die Beschwerdeführerin - als Gegenleistung für die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft durch den Dienstherrn - zur Zahlung von 270 DM monatlich verpflichtet war, verstößt nicht gegen das Alimentationsprinzip, welches zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG zählt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 76, 256 ; 99, 300 ; 117, 330 ; 117, 372 ).
  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07
    Die Nebenabrede, derzufolge die Beschwerdeführerin - als Gegenleistung für die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft durch den Dienstherrn - zur Zahlung von 270 DM monatlich verpflichtet war, verstößt nicht gegen das Alimentationsprinzip, welches zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG zählt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 76, 256 ; 99, 300 ; 117, 330 ; 117, 372 ).
  • BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rechtsfragen - Hinweispflicht des Gerichts -

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07
    Auch wenn das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem angegriffenen Urteil also zu einer anderen Auslegung der Nebenabrede gekommen sein sollte als das Bundesverwaltungsgericht, so ist es hiermit dennoch nicht in einer "Rechtsfrage" von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen, wie dies § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO voraussetzt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20. März 2003 - BVerwG 2 C 23/02 -, juris, Rn. 22; Beschluss vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164/90 -, juris, Rn. 10; Beschluss vom 16. November 1989 - BVerwG 8 CB 73/89 -, juris, Rn. 3 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07
    Ein Verstoß gegen die Berücksichtigungspflicht und damit gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist vielmehr nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07
    Allerdings muss ein Gericht nicht ausdrücklich jedes Vorbringen der Beteiligten bescheiden (vgl. BVerfGE 54, 86 ).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07
    Die Nebenabrede, derzufolge die Beschwerdeführerin - als Gegenleistung für die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft durch den Dienstherrn - zur Zahlung von 270 DM monatlich verpflichtet war, verstößt nicht gegen das Alimentationsprinzip, welches zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG zählt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 76, 256 ; 99, 300 ; 117, 330 ; 117, 372 ).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes liegt in einer solchen Rechtsprechungsänderung jedenfalls dann nicht, wenn diese sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält (vgl. BVerfGE 84, 212 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01 - NVwZ 2005, S. 81 ).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

  • BVerwG, 28.01.1987 - 2 B 44.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Übernahme in ein

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1986 - 4 S 667/85

    Zum Auswahlverfahren bei Einstellung in den Schuldienst

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerwG, 16.11.1989 - 8 CB 73.89

    Umfang der Überprüfung einer vom Tatsachengericht ausgelegten Willenserklärungen

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 254/05

    Gewährleistung einer beamtenrechtlichen Versorgungsanwartschaft

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

  • LAG Niedersachsen, 19.04.2005 - 13 Sa 1385/04

    Zulässigkeit einer Rüge des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten in der Berufung ;

  • BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 54.07

    Bestehen eines Vorrangverhältnisses zwischen den Auslegungsmethoden der

  • BVerwG, 26.09.2007 - 2 B 99.07

    Gehörsrüge im Hinblick auf die Ausführungen eines Berufungsgerichts zur Auslegung

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Die Änderung einer ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes grundsätzlich dann unbedenklich, wenn sie hinreichend begründet ist und sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält (vgl. BVerfGE 84, 212 ; BVerfGK 4, 12 ; auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1926/07 -, juris).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07

    Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes liegt in einer solchen Rechtsprechungsänderung jedenfalls dann nicht, wenn diese sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält (vgl. nur BVerfG 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01 - NVwZ 2005, 81, 82; BVerfG 6. Mai 2008 - 2 BvR 1926/07 - NZA-RR 2008, 607; BGH 5. März 2008 - VIII ZR 95/07 - NJW 2008, 1438, 1439; sowie Senat 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 47 mwN, BAGE 122, 74, 88 f.).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6a U 1/21

    Kommanditgesellschaft: Auslegung und Umfang einer Mehrheitsklausel im

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes liegt in einer solchen Rechtsprechungsänderung jedenfalls dann nicht, wenn diese sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält (vgl. BVerfGE 84, 212, 227 f; BVerfG, NVwZ 2008, 1111; BVerfGE 122, 248, [juris Rn. 85]).
  • LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

    Das Vertrauen auf eine ständige Rechtsprechung ist weder im Allgemeinen (vgl. BVerfG 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07 - Juris Rn.
  • LAG Hessen, 04.12.2008 - 20 Sa 638/08

    Kleine dynamische Verweisungsklausel - Gleichstellungsabrede - Vertrauensschutz -

    Im Hinblick darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 06. Mai 2008 (2 BvR1926/07 - NZA RR 2008, 607) erneut betont hat, ein Verstoß gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes liege in einer Rechtsprechungsänderung jedenfalls dann nicht, wenn diese sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung halte, ist deshalb schon fraglich, ob die Gewährung von Vertrauensschutz für Altverträge insofern überhaupt geboten ist.
  • LSG Bayern, 02.03.2016 - L 15 SB 237/15

    Einholung einer ergänzenden Stellungnahme bei einem zuvor beauftragten

    Denn in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und den anerkannten Grundsätzen der Auslegungslehre kommt es nicht auf den inneren, sondern auf den nach außen erklärten Willen an, wie er sich bei objektiver Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben im Rechtsverkehr darstellt (ständige Rspr., vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008, Az.: 2 BvR 1926/07; BFH, Urteil vom 18.02.1997, Az.: VII R 96/95; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.10.2014, Az.: 8 B 99/13).
  • LSG Bayern, 10.08.2016 - L 15 SF 160/16

    Gerichtskosten für Verfahren zur Durchsetzung einer Entschädigung wegen

    Denn in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung und den anerkannten Grundsätzen der Auslegungslehre kommt es nicht auf den inneren, sondern auf den nach außen erklärten Willen an, wie er sich bei objektiver Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben im Rechtsverkehr darstellt (ständige Rspr., vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008, Az.: 2 BvR 1926/07; BFH, Urteil vom 18.02.1997, Az.: VII R 96/95; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.10.2014, Az.: 8 B 99/13; Beschluss des Senats vom 02.03.2016, Az.: L 15 SB 237/15 B).
  • LSG Bayern, 19.04.2018 - L 20 KR 72/18

    Einreise, Leistungen, Anordnungsanspruch, Unfallfolgen, Verletzung, Ausland,

    Ein Verstoß gegen die Berücksichtigungspflicht und damit gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist vielmehr nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 06.05.2008, 2 BvR 1926/07 m.w.N. auf die Rspr. des BVerfG).
  • LAG Hessen, 04.12.2008 - 20 Sa 639/08

    Kleine dynamische Verweisungsklausel - Gleichstellungsabrede - Vertrauensschutz -

    Im Hinblick darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 06. Mai 2008 (2 BvR1926/07 - NZA RR 2008, 607) erneut betont hat, ein Verstoß gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes liege in einer Rechtsprechungsänderung jedenfalls dann nicht, wenn diese sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung halte, ist deshalb schon fraglich, ob die Gewährung von Vertrauensschutz für Altverträge insofern überhaupt geboten ist.
  • BGH, 15.03.2012 - AnwZ (Brfg) 4/12

    Rechtsanwaltszulassung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der

    Die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Rückwirkung von Gesetzen entwickelten Grundsätze sind auf eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht anwendbar (vgl. BVerfGE 84, 212, 227; 122, 248, 277 f.; BVerfG, NVwZ 2005, 81, 82; BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1926/07, juris Rn. 29 f.).
  • SG Wiesbaden, 27.04.2015 - S 8 R 259/12

    Die Beteiligten streiten darum, ob die Beklagte im Rahmen einer Betriebsprüfung

  • SG Detmold, 20.10.2015 - S 22 R 564/15
  • ArbG Bonn, 16.12.2009 - 5 Ca 1635/09

    Auswirkung des Übergangs nur eines von mehreren Betrieben auf den Bestand der

  • ArbG Bonn, 23.12.2009 - 5 Ca 1705/09

    Auswirkung des Übergangs nur eines von mehreren Betrieben auf den Bestand der

  • ArbG Bonn, 23.12.2009 - 5 Ca 1603/09

    Bestehen der normativen Geltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen als

  • ArbG Bonn, 23.12.2009 - 5 Ca 1575/09

    Bestehen der normativen Geltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen als

  • ArbG Bonn, 23.12.2009 - 5 Ca 2076/09

    Auswirkung des Übergangs nur eines von mehreren Betrieben auf den Bestand der

  • ArbG Bonn, 13.08.2014 - 2 BV 126/13

    Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung der Betriebsvereinbarung für die

  • ArbG Bonn, 23.12.2009 - 5 Ca 1665/09

    Auswirkung des Übergangs nur eines von mehreren Betrieben auf den Bestand der

  • ArbG Bonn, 23.12.2009 - 5 Ca 1634/09

    Auswirkung des Übergang nur eines von mehreren Betrieben auf den Bestand der

  • SG Duisburg, 01.12.2014 - S 10 SF 422/14

    Festsetzung der Vergütung für ein von einem Sachverständigen erstelltes

  • ArbG Bonn, 23.12.2009 - 2 Ca 1628/09

    Fortgeltung einer in einem Betrieb langjährig angewendeten Sozialvereinbarung;

  • ArbG Bonn, 23.12.2009 - 2 Ca 1627/09

    Fortgeltung einer im Betrieb langjährig angewendeten Sozialvereinbarung bei einem

  • OLG Jena, 11.12.2008 - 9 W 340/08

    Festsetzung von Betreuervergütung aus der Staatskasse

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