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   BGH, 13.08.2008 - 2 StR 240/08   

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https://dejure.org/2008,824
BGH, 13.08.2008 - 2 StR 240/08 (https://dejure.org/2008,824)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2008 - 2 StR 240/08 (https://dejure.org/2008,824)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2008 - 2 StR 240/08 (https://dejure.org/2008,824)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 106 JGG; § 66 StGB; § 211 StGB
    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (Anlasstaten; frühere Taten; Erörterungspflicht); "Siegburger Gefängnismord"; Milderung der Rechtsfolgen des allgemeinen Strafrechts bei Heranwachsenden (lebenslange Freiheitsstrafe; zeitige Freiheitsstrafe; Sühnegedanke)

  • lexetius.com

    § 106 Abs. 3 Satz 2 JGG

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung nach § 106 Abs. 3 S. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG); Ermessensspielraum bei gebotener Abwägung bzgl. des Sühnezwecks des Tatrichters; Beurteilung der Wiedereingliederungsfähigkeit eines Heranwachsenden allein mit ...

  • Judicialis

    JGG § 106 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 106 Abs. 3 S. 2
    Voraussetzungen des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung nach § 106 Abs. 3 Satz 2 JGG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs über vorbehaltene Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden

  • beck-blog (Kurzinformation)

    BGH entscheidet erstmals über vorbehaltene Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erste Entscheidung über vorbehaltene Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden

  • welt.de (Pressebericht, 13.08.2008)

    Siegburg: Foltermord - Lebenslang für Haupttäter?

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 13.08.2008)

    Foltermord von Siegburg: Lebenslang für den Haupttäter?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.08.2008)

    Foltermord von Siegburg: "Hermann war mehr wert als 15 Jahre Knast"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 316
  • NJW 2008, 3297
  • NStZ 2008, 696
  • StV 2009, 94
  • StV 2009, 95
  • JR 2009, 37
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1988 - 1 StR 219/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 13.08.2008 - 2 StR 240/08
    Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass auch bei altersgemäß entwickelten Heranwachsenden die Reifeentwicklung noch nicht so hoffnungslos abgeschlossen sein muss, dass bei entsprechenden erzieherischen Bemühungen eine spätere Wiedereingliederung nicht mehr möglich wäre (vgl. BGHSt 31, 189, 191; BGH StV 1994, 609; NStZ 1988, 498; BGHR JGG § 106 Abs. 1 Strafmilderung 1).

    Auch beurteilt sich die Frage nach der Wiedereingliederungsfähigkeit eines Heranwachsenden nicht allein mit Rücksicht auf vergangenheitsbezogene Umstände und die gegenwärtige Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten, sondern vor allem mit Blick auf eine mögliche zukünftige Entwicklung auf Grund der Einwirkungen des langjährigen Strafvollzuges (vgl. BGH NStZ 1988, 498).

  • BGH, 22.12.1982 - 3 StR 437/82

    Berücksichtigung der Möglichkeit der Aussetzung des Strafrestes bei Verhängung

    Auszug aus BGH, 13.08.2008 - 2 StR 240/08
    Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass auch bei altersgemäß entwickelten Heranwachsenden die Reifeentwicklung noch nicht so hoffnungslos abgeschlossen sein muss, dass bei entsprechenden erzieherischen Bemühungen eine spätere Wiedereingliederung nicht mehr möglich wäre (vgl. BGHSt 31, 189, 191; BGH StV 1994, 609; NStZ 1988, 498; BGHR JGG § 106 Abs. 1 Strafmilderung 1).
  • BGH, 12.08.1994 - 2 StR 348/94

    Strafschärfende Berücksichtigung eines Gewinnstrebens - Milderungsmöglichkeit für

    Auszug aus BGH, 13.08.2008 - 2 StR 240/08
    Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass auch bei altersgemäß entwickelten Heranwachsenden die Reifeentwicklung noch nicht so hoffnungslos abgeschlossen sein muss, dass bei entsprechenden erzieherischen Bemühungen eine spätere Wiedereingliederung nicht mehr möglich wäre (vgl. BGHSt 31, 189, 191; BGH StV 1994, 609; NStZ 1988, 498; BGHR JGG § 106 Abs. 1 Strafmilderung 1).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges

    Auszug aus BGH, 13.08.2008 - 2 StR 240/08
    Es drängte sich danach jedenfalls die Prüfung auf, ob der Angeklagte auf Grund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder im Sinne von Taten der in § 106 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 JGG bezeichneten Art straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1).
  • BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04

    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholgenuss, Vorwerfbarkeit); fakultative

    Auszug aus BGH, 13.08.2008 - 2 StR 240/08
    Vielmehr steht im Vordergrund, ob eine spätere Wiedereingliederung des Täters erwartet werden kann (vgl. BGH NStZ 2005, 166, 167).
  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 247/09

    Versagung der Strafmilderung nach § 106 JGG (Beachtung des

    Bei der Entscheidung sollen die etwa noch vorhandene Entwicklungsfähigkeit des Angeklagten und seine mögliche (Wieder-) Eingliederung in die Gesellschaft gegen Sicherungs- und Vergeltungsbelange der Allgemeinheit abgewogen werden (vgl. Eisenberg, JGG, 13. Aufl. 2009, § 106 Rn. 7), ohne dass der Sühnegedanke gegenüber den Belangen der Wiedereingliederung überbewertet werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1982 - 3 StR 437/82 -, NJW 1983, S. 948; BGH, Urteil vom 13. August 2008 - 2 StR 240/08 -, NJW 2008, S. 3297 ).
  • LG Bonn, 08.05.2009 - 22 KLs 38/08

    Tötung eines Häftlings im Jugendstrafvollzug der Justizvollzugsanstalt Siegburg

    Die Verurteilungen wegen zweier Vergewaltigungen zu jeweils zwei Jahren und sechs Monaten, wegen einer weiteren Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren erfüllen sowohl die allgemeinen formellen Voraussetzungen für eine Anordnung der Sicherungsverwahrung bei erstmaliger Verurteilung gemäß § 66 Abs. 2 StGB und § 66 Abs. 3 S. 2 StGB als auch - auf Grund der Verurteilungen wegen Mordes zu einer Einzelstrafe von 15 Jahren und wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren - die zusätzlichen formellen Voraussetzungen des § 106 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 JGG (vgl. BGH 2 StR 240/08, S. 10).

    Dies ist unter den hier gegebenen Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 StGB und des § 66 Abs. 3 S. 2 StGB nicht der Fall (BGH 2 StR 240/08, S. 10 f.).

  • BGH, 09.12.2008 - 4 StR 358/08

    Festsetzung der Verlängerungsdauer der Mindestverbüßungszeit bei verhängter

    Dies ist bei Berücksichtigung der konkreten Tatumstände hier aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 7, 353, 355 f.; 31, 189, 191; BGH bei Holtz MDR 1977, 283; BGH, Urteil vom 13. August 2008 - 2 StR 240/08).
  • OLG Stuttgart, 09.03.2009 - 6 Ws 7/09

    Jugendstrafverfahren: Anwendbarkeit der Vorschriften der Strafprozessordnung über

    Damit hindert auch der Erziehungsgedanke (vgl. Brunner/Dölling, a.a.O., § 2 Rn. 2), der auch für altersgemäß entwickelte Heranwachsende noch Bedeutung hat (vgl. BGHSt 52, 316), nicht die Anwendbarkeit der Vorschriften über die Annahmeberufung.
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