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   OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 225/07   

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OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 225/07 (https://dejure.org/2007,3512)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.09.2007 - 12 ME 225/07 (https://dejure.org/2007,3512)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. September 2007 - 12 ME 225/07 (https://dejure.org/2007,3512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage; Anordnung einer Fahrtenbuchauflage wegen Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften

  • Judicialis

    StVZO § 31a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 31a Abs. 1
    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage kann nicht einfach mit anderem Fahrzeug umgangen werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage; Anordnung einer Fahrtenbuchauflage wegen Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gericht erschwert Umgehung einer Fahrtenbuchauflage

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Fahrtenbuchauflage für Ersatzfahrzeug

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gericht erschwert Umgehung einer Fahrtenbuchauflage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 167
  • NZV 2008, 52
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin, 13.03.2003 - 8 S 330.02

    Fahrtenbuchauflage, Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs, Begriff "Ersatzfahrzeug",

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 225/07
    Im Hinblick auf das Ziel der Bestimmung, nämlich zu verhindern, dass sich der Halter durch Veräußerung des mit der Auflage versehenen "Tatfahrzeugs" der bestehenden Verpflichtung zu entziehen versucht, ist Ersatzfahrzeug im Sinne des § 31a Abs. 1 Satz 2 StVZO deshalb nicht nur das (vor oder während der Fahrtenbuchauflage anstelle des veräußerten) neu angeschaffte Fahrzeug, vielmehr zählen dazu auch alle anderen Fahrzeuge des Halters, die im Zeitpunkt der Veräußerung des "Tatfahrzeugs" von ihm betrieben werden und demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt sind (OVG Berlin, Beschl. v. 13.3.2003 - 8 S 330.02 -, NJW 2003, 2402; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 27.1.2004 - 11 CS 03.2940 -, BayVBl 2004, 633).
  • BVerwG, 13.12.1973 - II C 18.73

    Rückforderung von Ausbildungskosten eins Anwärters für den gehobenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 225/07
    Das Bestimmtheitsgebot verlangt, dass die durch den Verwaltungsakt getroffene Regelung hinreichend klar, aus sich heraus verständlich und in sich widerspruchsfrei ist, wobei diesem Erfordernis auf Grund des gesamten Inhalts des Verwaltungsakts, insbesondere seiner Begründung, und im Hinblick auf die den Beteiligten bekannten Umstände seines Erlasses Genüge getan sein kann (Kopp/Raumsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 37 RdNr. 12 m.w.N.; vgl. allg. BVerwG, Beschl. v. 13.12.1973 - II C 18.73 -, BayVBl. 1974, 347).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2006 - 12 ME 48/06

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der befristeten Führung eines Fahrtenbuches;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 225/07
    Stattdessen kann regelmäßig anhand eines Datenauszugs - hier eines Statusberichts vom 30. Mai 2007 - hinreichend nachvollzogen werden, ob und wann ein Anhörungsbogen übersandt worden ist (vgl. Senat, Beschl. v. 10.3.2006 - 12 ME 48/06 -).
  • VGH Bayern, 27.01.2004 - 11 CS 03.2940
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 225/07
    Im Hinblick auf das Ziel der Bestimmung, nämlich zu verhindern, dass sich der Halter durch Veräußerung des mit der Auflage versehenen "Tatfahrzeugs" der bestehenden Verpflichtung zu entziehen versucht, ist Ersatzfahrzeug im Sinne des § 31a Abs. 1 Satz 2 StVZO deshalb nicht nur das (vor oder während der Fahrtenbuchauflage anstelle des veräußerten) neu angeschaffte Fahrzeug, vielmehr zählen dazu auch alle anderen Fahrzeuge des Halters, die im Zeitpunkt der Veräußerung des "Tatfahrzeugs" von ihm betrieben werden und demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt sind (OVG Berlin, Beschl. v. 13.3.2003 - 8 S 330.02 -, NJW 2003, 2402; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 27.1.2004 - 11 CS 03.2940 -, BayVBl 2004, 633).
  • OVG Sachsen, 05.09.2017 - 3 A 749/16

    Ersatzfahrzeug; Geschäftswagen

    Die von der Klägerin für ihre Rechtsauffassung hiergegen angeführte Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (NdsOVG, Beschl. v. 17. September 2017 - 12 ME 225/07 -, juris) ist auf den vorliegenden Fall schon nicht übertragbar.

    Dies ergibt sich im Übrigen auch aus der von der Klägerin zur Begründung ihres Zulassungsantrags herangezogenen Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (NdsOVG, Beschl. v. 17. September 2017 a. a. O. juris Rn. 6 m. w. N.).

    Soweit es ihr darum geht, grundsätzlich zu klären, ob unter einem Ersatzfahrzeug nur solche Fahrzeuge zu verstehen sind, die an Stelle des ursprünglich betroffenen Fahrzeugs erworben wurden, oder ob hierzu auch solche zählen, die - wie das Fahrzeug Porsche P - sich bereits im Fahrzeugbestand der Halterin befunden haben, bedarf es keiner Grundsatzberufung, da diese Rechtsfrage in der obergerichtlichen Rechtsprechung als hinreichend geklärt gelten kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13. August 2008 - 11 ZB 08/1390 -, juris Rn. 8 f.; Beschl. v. 27. Januar 2004 - 11 CS 03/2940 -, juris Rn. 12; NdsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2011 - 12 ME 40/11 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 17. September 2017 a. a. O. Rn. 6; OVG Berlin, Beschl. v. 13. März 2003 - 8 S 330/02 -, juris Rn. 3 f.).

  • VG München, 07.08.2018 - M 23 S 18.1894

    Verpflichtung zur zwölfmonatigen Führung eines Fahrtenbuchs zum Fahrzeug

    Ob ein Fahrzeug "demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt ist", hängt davon ab, ob das Fahrzeug in vergleichbarer Weise zu geschäftlichen oder privaten Zwecken eingesetzt wird wie das Tatfahrzeug (vgl. Nds. OVG, B. v. 17.09.2007 - 12 ME 225/07 -, juris).

    An den Ermittlungsaufwand der Behörde sind dabei in aller Regel keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. Nds. OVG, B. v. 17.9.2007 - 12 ME 225/07 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2015 - 12 LA 156/14

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch

    Deshalb ist die Straßenverkehrsbehörde im Allgemeinen nicht gehalten und oft auch gar nicht in der Lage, ihre Anordnung insofern stärker zu präzisieren, und ist für den Adressaten der Anordnung hinreichend erkennbar, was die Straßenverkehrsbehörde in Zukunft von ihm erwartet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.2.1989 - 7 B 18.89 -, NJW 1989, 1624; Bay. VGH, Beschl. v. 27.1.2004 - 11 CS 03.2940 -, BayVBl. 2004, 633; Senat, Beschl. v.3.1.2011 - 12 ME 186/10 - v. 17.9.2007 - 12 ME 225/07 -, NJW 2008, 167).
  • VG Braunschweig, 15.02.2017 - 6 A 10/16

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Geschäftsfahrzeug; Mitwirkungsverweigerung

    Ob ein Fahrzeug "demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt ist", hängt davon ab, ob das Fahrzeug in vergleichbarer Weise zu geschäftlichen oder privaten Zwecken eingesetzt wird wie das Tatfahrzeug (vgl. Nds. OVG, B. v. 17.09.2007 - 12 ME 225/07 -, juris Rn. 6; VG Hannover, a. a. O., Rn. 21; VG Köln, a. a. O., Rn. 42).

    An den Ermittlungsaufwand der Behörde sind dabei in aller Regel keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. Nds. OVG, B. v. 17.09.2007 - 12 ME 225/07 -, juris Rn. 6 = NJW 2008, 167).

  • VG Stade, 08.11.2016 - 1 A 40/16

    Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Leasingfahrzeug; sechs Monate

    Im Hinblick auf das Ziel der Regelung in § 31 a Abs. 1 S. 2 StVZO, nämlich zu verhindern, dass sich der Halter durch Veräußerung des mit der Auflage versehenen "Tatfahrzeugs" der bestehenden Verpflichtung zu entziehen versucht, ist Ersatzfahrzeug i. S. d. § 31 a Abs. 1 S. 2 StVZO deshalb nicht nur das (vor oder während der Fahrtenbuchauflage anstelle des veräußerten) neu angeschaffte Fahrzeug, vielmehr zählen dazu auch alle anderen Fahrzeuge des Halters, die im Zeitpunkt der Veräußerung des "Tatfahrzeugs" von ihm betrieben werden und demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt sind (Nds. OVG, Beschluss vom 17.9.2007 - 12 ME 225/07 -, OVG Berlin, Beschluss vom 13.3.2003 - 8 S 330.02 -, BayVGH, Beschluss vom 27.1.2004 - 11 CS 03.2940 -, jeweils juris).

    Ob ein Fahrzeug "demselben Nutzungszweck zu dienen bestimmt ist", hängt davon ab, ob beide Kraftfahrzeuge in vergleichbarer Weise zu geschäftlichen und/oder zu privaten Zwecken eingesetzt werden/worden sind (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17.9.2007 - 12 ME 225/07-, a.a.O.).

  • VG Aachen, 07.02.2012 - 2 K 1924/10

    Zulässigkeit der Verhängung einer Fahrtenbuchauflage gegenüber dem Halter eines

    1993, 611; OVG NRW, Urteil vom 30. September 1996 - 25 A 6279/95 -, juris; OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 2003 - 8 S 330/02 -, juris; Bay.VGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 11 CS 03/2940 -, juris; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 17. September 2007 - 12 ME 225/07 - und vom 10. Juni 2011 - 12 ME 40/11 -, juris.

    Dabei kommt es hinsichtlich des Zwecks der Nutzung nicht auf die Person des konkreten Nutzers an, sondern auf die objektiv vergleichbare Zweckbestimmung des Fahrzeugs, vgl. etwa OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 2003 - 8 S 330/02 -, juris; Bay.VGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 11 CS 03/2940 -, juris; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 17. September 2007 - 12 ME 225/07 - und vom 10. Juni 2011 - 12 ME 40/11 -, juris.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2015 - 1 B 1.13

    Fahrtenbuchanordnung; Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers;

    Nach der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 10. März 2006 - 12 ME 48/06 -, juris Rn. 12, vom 17. September 2007 - 12 ME 225/07 -, juris Rn. 4 und Beschluss vom 6. April 2010 - 12 ME 47/10 -, juris Rn. 6; vgl. ferner Hessischer VGH, Beschluss vom 22. März 2005 - 2 UE 582/04 -, juris Rn. 27), der sich der Senat anschließt, lassen Datensatzauszüge den Schluss auf die Absendung eines Schreibens dann zu, wenn die Übersendung eines in einem Datenauszug vermerkten Schreibens der gängigen Verwaltungspraxis entspricht.
  • VG Göttingen, 08.07.2013 - 1 A 239/11

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsmessung; Piezoelektrische Messfühler;

    Schon ein Verkehrsverstoß, der zu einer Eintragung von einem Punkt in das Verkehrszentralregister (vgl. § 4 StVG) führen würde, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs von sechs Monaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Nds. OVG, Beschlüsse vom 17.09.2007 - 12 ME 225/07 -, NJW 2008, 167 und vom 08.07.2005 - 12 ME 185/05 - Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 31a StVZO Rn. 8).
  • VG Gelsenkirchen, 05.06.2012 - 14 L 595/12

    Fahrtenbuchauflage; Anhörungsbogen; keine förmliche Zeugenanhörung; verweigerte

    vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 2003 - 8 S 330.02 -, NJW 2003, 2402, juris; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 27. Januar 2004 - 11 CS 03.2940 -, BayVBl 2004, 633, juris, sowie OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17. September 2007 - 12 ME 225/07 -, juris, sowie OVG NRW, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 8 B 1277/11 -.
  • VG Köln, 26.05.2010 - 18 L 588/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a

    OVG, Beschluss vom 17.09.2007 - 12 ME 225/07 - OVG Berlin, Beschluss vom 13.03.2003 - 8 S 330.02 -, NJW 2003, 2402; BayVGH, Beschluss vom 27.01.2004 a.a.O.; VG Hannover a.a.O.
  • VG Hannover, 30.10.2008 - 9 A 461/08

    Ersatzfahrzeug; Fahrer; Fahrzeug; Nutzungszweck

  • VG Gelsenkirchen, 25.02.2014 - 14 K 3751/13

    Anordnung der Führung eines Fahrenbuchs bei Unmöglichkeit der Feststellung des

  • VG Köln, 20.05.2011 - 18 K 106/11

    Ausschluss einer Fahrtenbuchauflage aufgrund einer verspäteten Anhörung bei

  • VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18

    Allgemeine Beweislastregelungen; Anhörung; Anscheinsbeweis; Beweislast, Zugang

  • VG Göttingen, 16.12.2009 - 1 A 210/09

    Kausalität zwischen Mitwirkungshandlung des Halters und einer

  • OVG Sachsen, 31.03.2021 - 6 A 964/19

    Berufungsbegründung; Fahrtenbuchauflage; Ersatzfahrzeug; Geschäftswagen

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2011 - 12 ME 40/11

    Fahrtenbuchauflage; zur Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs nach § 31 a Abs. 1 Satz

  • VG Halle, 12.12.2019 - 8 B 318/19
  • VG Arnsberg, 04.10.2019 - 7 K 3942/17
  • VG Saarlouis, 24.02.2010 - 10 K 386/09

    Anfechtung einer Fahrtenbuchauflage

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2019 - L 4 KR 277/19
  • VG Würzburg, 10.02.2010 - W 6 S 10.71

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Verhältnismäßigkeit; Ersatzfahrzeug

  • VG Berlin, 20.07.2017 - 14 L 563.17

    Bestimmung eines Fahrzeuges als Ersatzfahrzeug im Rahmen einer Fahrtenbuchauflage

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