Rechtsprechung
OLG Koblenz, 29.05.2008 - 2 U 1620/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Erstellung eines Verzeichnisses der in seiner Verwaltung stehenden Nachlassgegenstände und zur Mitteilung bekannter Nachlassverbindlichkeiten; Möglichkeit der Geltendmachung auf Stundenlohnbasis erfolgter Rechtsanwaltskosten als ...
- Judicialis
BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 666; ; BGB § 2215; ; BGB § 2219 Abs. 1; ; BGB § 2227; ; BRAGO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Schadensersatzplicht eines Testamentsvollstreckers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Erbrecht: Testamentsvollstrecker muss unverzüglich Nachlassverzeichnis vorlegen
- lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)
Nr. 2300 VV RVG, § 254 BGB
Rechtsanwaltskosten sind als Schadenersatz auch in Höhe einer angemessenen Vergütungsvereinbarung, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgeht, erstattungsfähig. Eine Schadensminderungspflicht, keine über die gesetzlichen Gebühren hinausgehenden Kosten auszulösen, ... - streifler.de (Kurzinformation)
Erbrecht: Testamentsvollstrecker muss unverzüglich Nachlassverzeichnis vorlegen
- der-rechthaber.de (Kurzinformation)
Honorarvergütung und Erstattung durch den Prozessgegner im Zivilprozess
- sh-recht.de (Kurzinformation)
Schadensersatz des Testamentsvollstreckers bei anwaltlich beratenem Erben auch über die gesetzliche Vergütung hinaus
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 03.11.2006 - 15 O 358/05
- OLG Koblenz, 29.05.2008 - 2 U 1620/06
Papierfundstellen
- NJW 2009, 1153
- FamRZ 2009, 817
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Osnabrück, 23.09.2005 - 2 T 870/05
Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2008 - 2 U 1620/06
Der Beklagte ist als Testamentsvollstrecker wegen schuldhafter Pflichtverletzungen aus wichtigem Grund nach § 2227 BGB durch Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 28.11.2006 (2 T 870/05) entlassen worden.
- VGH Bayern, 19.07.2013 - 3 ZB 08.2979
Beamtenrecht; Versetzung; Fürsorgepflichtverletzung; Schadensersatz; …
Soweit argumentiert wird, dass anderes in "besonders schwierigen Fällen" gelten müsse, in denen wegen des geringen Streitwerts die Gefahr bestehe, dass der Geschädigte ohne Abschluss einer Honorarvereinbarung keinen zur Vertretung bereiten Anwalt finde (so OLG Koblenz NJW 2009, 1153), ist dem entgegenzuhalten, dass jeder - grundsätzlich vor jedem Gericht postulationsfähige - Anwalt sich mit zumutbarem Aufwand, der durch die gesetzlichen Gebühren abgegolten wird, auch in spezielle Materien einarbeiten kann, um seinen Mandanten sorgfältig zu vertreten.Soweit die Klägerbevollmächtigten unter Hinweis auf die genannte Entscheidung des OLG Koblenz in NJW 2009, 1153, der ein Schadensersatzanspruch gegen einen Testamentsvollstrecker zugrunde lag, eine Erstattung ihrer Auslagen auf Grundlage einer Honorarvereinbarung auf Stundenbasis zu 250,-- EUR fordern, fehlt es schon an der Darlegung, dass es sich bei der Versetzung des Klägers um ein vergleichbar "sehr schwieriges und komplexes" Verfahren handelte, das besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Beamtenrechts erforderte.
- KG, 28.09.2012 - 7 U 253/11
VOB-Pauschalpreisvertrag: Anforderungen an die Abrechnung des Hauptunternehmers …
Die Entscheidung des OLG Koblenz (NJW 2009, 1153), die eine Erstattungsfähigkeit von Zeithonorar in dem dortigen Ausnahmefall (Schadensersatz bei sehr komplexer und schwieriger Testamentsvollstreckung) bejaht hat, ist mit dem vorliegenden Bauprozess ebenfalls nicht vergleichbar. - AG Wiesbaden, 23.08.2010 - 93 C 2911/10
Ersatzpflichtiger Schaden: Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten aus einer …
Eine solche Ausnahme wurde beispielsweise für den Fall anerkannt, dass es sich um einen komplexen und sehr schwierigen Fall handelte, vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 29. Mai 2008, Aktenzeichen 2 U 1620/06. - LG Hamburg, 06.09.2013 - 317 O 79/09
Architektenrecht: Pflichten des Architekten gegenüber dem Bauherrn; Umfang der …
Nicht vergleichbar mit Fällen der vorliegenden Art ist auch der Fall des OLG Koblenz (Urteil vom 29.05.2008, 2 U 1620/06, NJW 2009, 1153f. und juris).