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   BGH, 06.02.2009 - V ZR 130/08   

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https://dejure.org/2009,351
BGH, 06.02.2009 - V ZR 130/08 (https://dejure.org/2009,351)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2009 - V ZR 130/08 (https://dejure.org/2009,351)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - V ZR 130/08 (https://dejure.org/2009,351)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 138
    Begrenzung der Versorgungsleistungen aus Übergabevertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Regelung über eine als Gegenleistung für die Übertragung eines Hausgrundstücks vereinbarten Versorgungsleistung; Unentgeltliche Übertragung eines Hausgrundstücks bei beschränkter Gewährung von Kost und Logis

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Sittenwidrigkeit der unentgeltlichen Übertragung eines Hausgrundstücks an den Sohn gegen Zahlungsansprüche ausschließende Verpflichtung zur Gewährung von Kost und Pflege des Vaters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wegfall der Verpflichtungen aus Wohnrecht; Sittenwidrigkeit für Schenkung eines Hausgrundstücks

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1
    Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Regelung über eine als Gegenleistung für die Übertragung eines Hausgrundstücks vereinbarten Versorgungsleistung; Unentgeltliche Übertragung eines Hausgrundstücks bei beschränkter Gewährung von Kost und Logis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versorgungsleistungen als Gegenleistung für Grundstücksübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorweggenommene Erbfolge ohne Pflegeverpflichtung

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Ausgleich bei Ausübungsverhinderung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater überträgt Sohn das Haus - Sozialhilfeträger erklärt den Übergabevertrag für sittenwidrig

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Hausübertragung gegen Wohnrecht mit Kost und Pflege - Keine automatische Einstandspflicht des Übernehmers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hausübertragung gegen Pflegeverpflichtung: Hohe Hürden für Sittenwidrigkeitseinwand

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 20 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Neue Gestaltungsmöglichkeiten gegen die Überleitung von Versorgungsansprüchen auf die sozialhilfe

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Sozialgesetzbuch - Übertragung Grundbesitz gegen Wohnrecht und befristete Pflege nicht sittenwidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1346
  • NJW-RR 2009, 842 (Ls.)
  • MDR 2009, 622
  • DNotZ 2009, 441
  • NZM 2009, 331
  • FamRZ 2009, 865
  • WM 2009, 1053
  • JR 2010, 162
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.2008 - XII ZR 157/06

    Inhaltskontrolle von Eheverträgen nicht nur zugunsten eines unterhaltbegehrenden

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - V ZR 130/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein ehevertraglicher Verzicht auf nachehelichen Unterhalt mit der Folge, dass der Träger der Sozialhilfe belastet wird, nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig sein, wenn die Vertragsschließenden bewusst eine Unterstützungsbedürftigkeit zu Lasten der Sozialhilfe herbeiführen (BGH, Urt. v. 9. Juli 1992, XII ZR 57/91, NJW 1992, 3164; Urt. v. 25. Oktober 2006, XII ZR 144/04, NJW 2007, 904, 905; Urt. v. 5. November 2008, XII ZR 157/06, Rdn. 35 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Das folgt aus ihrem Recht, die ehelichen Lebensverhältnisse eigenverantwortlich entsprechend ihren individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen zu gestalten (BGH, Urt. v. 5. November 2008, aaO, Rdn. 22).

    Das verstößt gegen die guten Sitten, sofern nicht ausnahmsweise Umstände vorliegen, die die Vertragsgestaltung sittlich gerechtfertigt erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 5. November 2008, aaO, Rdn. 39).

  • BGH, 21.09.2001 - V ZR 14/01

    Auslegung einer Verpflichtung zur umfassenden Pflege im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - V ZR 130/08
    In dieser Entscheidung hat der Senat eine Aussage in dem Urteil vom 21. September 2001 (V ZR 14/01, WM 2002, 598, 599) richtig gestellt.

    Dass sich eine zwischen zwei Parteien vereinbarte Regelung für einen Dritten wirtschaftlich nachteilig auswirkt, macht die Vereinbarung nicht zu einem Vertrag zu Lasten Dritter im Rechtssinne (Staudinger/Jagmann, BGB [2004], Vorbem. zu §§ 328 ff., Rdn. 45; Mayer, MittBayNot 2002, 152, 153; Krauß, DNotZ 2002, 706, 710).

  • BGH, 23.01.2003 - V ZB 48/02

    Auslegung der Einräumung eines Wohnungsrechts mit Pflege- und

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - V ZR 130/08
    Das folgt allerdings entgegen der Meinung der Revision nicht schon aus dem Senatsbeschluss vom 23. Januar 2003 (V ZB 48/02, NJW-RR 2003, 577).
  • BGH, 25.10.2006 - XII ZR 144/04

    Wirksamkeit eines ehevertraglichen Verzichts auf nachehelichen Unterhalt zu

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - V ZR 130/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein ehevertraglicher Verzicht auf nachehelichen Unterhalt mit der Folge, dass der Träger der Sozialhilfe belastet wird, nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig sein, wenn die Vertragsschließenden bewusst eine Unterstützungsbedürftigkeit zu Lasten der Sozialhilfe herbeiführen (BGH, Urt. v. 9. Juli 1992, XII ZR 57/91, NJW 1992, 3164; Urt. v. 25. Oktober 2006, XII ZR 144/04, NJW 2007, 904, 905; Urt. v. 5. November 2008, XII ZR 157/06, Rdn. 35 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 28.10.1997 - X ZR 157/96

    Ausgleichsansprüche unter gleichzeitig Beschenkten bei Inanspruchnahme eines von

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - V ZR 130/08
    Die Folge ist vielmehr, dass der Schenker, bei Überleitung nach § 93 SGB XII der zuständige Sozialhilfeträger, im Falle der späteren Verarmung das Geschenk nach Maßgabe von § 528 Abs. 1 BGB zurückfordern kann und so eine Inanspruchnahme der Allgemeinheit für den Notbedarf des Schenkers verhindert wird (vgl. BGHZ 137, 76, 82) .
  • BGH, 09.07.1992 - XII ZR 57/91

    Wirksamkeit eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - V ZR 130/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein ehevertraglicher Verzicht auf nachehelichen Unterhalt mit der Folge, dass der Träger der Sozialhilfe belastet wird, nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig sein, wenn die Vertragsschließenden bewusst eine Unterstützungsbedürftigkeit zu Lasten der Sozialhilfe herbeiführen (BGH, Urt. v. 9. Juli 1992, XII ZR 57/91, NJW 1992, 3164; Urt. v. 25. Oktober 2006, XII ZR 144/04, NJW 2007, 904, 905; Urt. v. 5. November 2008, XII ZR 157/06, Rdn. 35 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 19.01.2011 - IV ZR 7/10

    Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers

    (2) In diesem Sinn hat der Bundesgerichtshof ferner entschieden (Urteil vom 6. Februar 2009 - V ZR 130/08, NJW 2009, 1346), dass es nicht ohne weiteres gegen die guten Sitten verstößt, ein Hausgrundstück, das im Wesentlichen das gesamte Vermögen darstellt, gegen das Versprechen von Versorgungsleistungen zu übertragen, die nur so lange geschuldet sein sollen, wie sie von dem Verpflichteten auf dem übernommenen Anwesen selbst erbracht werden können und bei einer späteren Heimunterbringung ersatzlos wegfallen sollen.
  • BGH, 20.11.2018 - X ZR 115/16

    Überleitung des Anspruchs des Schenkers auf Rückgabe des Geschenks wegen

    Im Falle der Verarmung sieht der Anspruch aus § 528 Abs. 1 BGB einen Ausgleich vor, der mittelbar auch die Interessen der Allgemeinheit schützt, weil grundsätzlich der Wert des Geschenks zur Deckung eines später eintretenden Notbedarfs herangezogen werden und eine Belastung des Sozialhilfeträgers insoweit vermieden werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 17. Dezember 2009 - Xa ZR 6/09, NJW 2010, 2655 Rn. 16 mwN; vom 6. Februar 2009 - V ZR 130/08, NJW 2009, 1346 Rn. 11).
  • BSG, 23.02.2023 - B 8 SO 9/21 R

    Rückforderungsrecht bei Verarmung des Schenkers; Löschung eines Wohnungsrechts

    Nach den Feststellungen des LSG stand das den inzwischen verstorbenen Eltern mit notariellem Vertrag eingeräumte Wohnungs- und Benutzungsrecht an den Räumen des dem Kläger zum Alleineigentum übertragenen Hauses auch nicht unter der auflösenden Bedingung dauerhafter Verhinderung seiner Ausübung, was den Rechtsgrund einer Schenkung mangels Zuwendung zum hier entscheidenden Zeitpunkt in Frage gestellt hätte (vgl BGH vom 6.2.2009 - V ZR 130/08 - RdNr 11 ff; vgl Roth, SGb 2022, 475, 476) , sondern die Eltern bewilligten notariell beurkundet am 22.8.2014 die Löschung ihres Wohnungsrechts und des Nießbrauchs, was anschließend vollzogen wurde.
  • OLG Köln, 25.06.2014 - 11 U 13/14

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Übergabevertrag durch den Träger der

    Eine Vereinbarung, nach der den Beklagten die Mieterträge verbleiben sollen, wäre ebenso wie eine Löschung des Wohnungsrechts unbedenklich in Betracht gekommen und rechtlich zulässig gewesen (BGH NJW 2009, 1346).

    Das hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 6.2.2009 - V ZR 130/08 (NJW 2009, 1346; dazu Krüger ZNotP 2010, 2, 5 f.) ausführlich begründet.

  • OLG Hamm, 05.03.2015 - 5 U 52/14

    Wirksamkeit einer langfristigen, unkündbaren Gebrauchsüberlassung an einem

    Hiervon wäre auszugehen, wenn die Vertragsausgestaltung nach Inhalt, Beweggrund und Zweck in einer Weise zu missbilligen wäre, dass es dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht (BGH, Urteil vom 6.2.2009 - V ZR 130/08 (LG Bamberg) = NJW 2009, 1346).

    Diese mögliche Folge einer Schenkung führt nach der Wertung des Gesetzgebers nicht zu der sittlichen Missbilligung der Schenkung als solcher und nicht zu deren Nichtigkeit (BGH, Urteil vom 6.2.2009 - V ZR 130/08 (LG Bamberg) = NJW 2009, 1346).

  • OLG Köln, 24.06.2011 - 11 U 43/11

    Rückforderung einer Schenkung wegen Bedürftigkeit des Schenkenden; Zeitpunkt der

    Auch ist unter dem Blickwinkel des § 529 BGB eine durch den Nießbrauch eingeschränkte Schenkung gerade wünschenwert, da sie die Notlage des Schenkers abwenden kann (Münchener Kommentar/Koch a.a.O.) Das Interesse des Sozialhilfeträgers an der Inanspruchnahme des Beschenkten ist für die Auslegung des § 529 Abs. 1 BGB unerheblich, zumal die Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt auch nicht als sittenwidrige Benachteiligung des Sozialhilfeträgers zu bewerten ist (vgl. BGH NJW 2009, 1346 Tz. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2017 - L 7 AS 965/15

    Arbeitslosengeld II

    Zwar können Rechtsgeschäfte, die nach Inhalt, Zweck und Beweggrund in erster Linie darauf angelegt sind, Vermögensverhältnisse zum Schaden der Sozialhilfeträger und damit auf Kosten der Allgemeinheit zu regeln, gegen die guten Sitten iSv § 138 BGB verstoßen (ständige Rechtsprechung BGH, vgl. Urteile vom 06.02.2009 - V ZR 130/08, vom 09.07.1992 - XII ZR 57/91 und vom 08.12.1982 - IVb ZR 333/81; s. auch Sack/Fischinger in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 138 Rn. 515 mwN).
  • OLG Hamm, 28.09.2009 - 5 U 80/07

    Vermietung durch Eigentümer trotz bestehenden Wohnrechts?

    Schließlich verbleibt als reale, wenn nicht sogar als überwiegend wahrscheinliche Alternative die Möglichkeit, dass sich die Parteien - was rechtlich unbedenklich möglich gewesen wäre - für den Fall der Unterbringung der Mutter in ein Pflegeheim dafür entschieden hätten, dass Wohnungsrecht zur Löschung zu bringen (vgl. auch die Konstellation in der Entscheidung des BGH vom 06.02.2009, V ZR 130/08 - NJW 2009, 1346 ff.), da es nach den Vorstellungen der Parteien im Fall einer Pflegebedürftigkeit der Mutter der Beklagten seine Funktion erfüllt hatte.
  • LG Köln, 26.01.2018 - 23 O 131/17

    Schadensersatzanspruch und Minderung des Kaufpreises bei Mangelhaftigkeit eines

    Ein Verhalten ist sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (st. Rspr. vgl. BGH NJW 2014, 1098; NJW-RR 2013, 550; NJW 2009, 1346).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2015 - L 9 SO 309/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Keine Anerkennung von Unterkunftskosten bei einem

    Dass sich eine zwischen zwei Parteien vereinbarte Regelung für einen Dritten wirtschaftlich nachteilig auswirkt, macht die Vereinbarung nicht zu einem Vertrag zu Lasten Dritter im Rechtssinne (vgl. Bundesgerichtshof, Urt. v. 06.02.2009 - V ZR 130/08 -, juris Rn. 8).
  • BGH, 02.02.2012 - III ZR 60/11

    Sittenwidrigkeit einer Treuhandabrede: Verheimlichtes Vermögen gegenüber

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2013 - 12 U 158/10

    Anfechtbarkeit der Grundstücksübertragung als Rechtshandlung i.R.e.

  • LG Traunstein, 10.08.2016 - 3 O 2147/15

    Gebrauchtwagenverkauf zwischen gewerblichen Händlern mit Angabe "Unfallschäden:

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 Sa 1851/09

    Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Vereinbarung zu Lasten Dritter - kollusives

  • OLG Karlsruhe, 19.02.2024 - 14 W 93/23

    Zur Anfechtung einer in den 1980er Jahren gerichtlich protokollierten

  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2011 - L 13 AS 824/09
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2011 - L 13 AS 4496/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Bausparguthaben -

  • LSG Hessen, 25.11.2013 - L 9 AS 591/11

    Rücknahme von Grundsicherungsleistungsbescheiden; Treuhänderisch gehaltenes

  • OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 15 U 124/09

    Sittenwidrigkeit einer Klausel in einem Gesellschaftsvertrag wegen einseitiger

  • OLG Frankfurt, 01.04.2015 - 4 UF 373/14

    Prüfung der Wirksamkeit eines Vergleichs im Ausgangsverfahren

  • VK Bund, 31.07.2013 - VK 2-58/13

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen

  • LG Hof, 23.07.2018 - 22 O 149/17

    VW Abgasskandal: Schadensersatzanspruch des Käufers gegen den Autohersteller gem.

  • VG München, 09.04.2019 - M 21 K 18.2879

    Erfolglose Klage auf amtsangemessene Beschäftigung in einem

  • LG Hof, 07.07.2021 - 32 O 506/20

    Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen im Zusammenhang mit dem

  • LG Hof, 24.06.2021 - 32 O 23/20

    Bescheid, Darlehensvertrag, Marke, Fahrzeug, Abtretung, Kaufvertrag,

  • LG Hof, 06.10.2021 - 11 O 248/20

    Fahrzeug, Bescheid, Rechtsanwaltskosten, Schadensersatz, Sittenwidrigkeit,

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