Rechtsprechung
   BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2944
BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08 (https://dejure.org/2008,2944)
BVerfG, Entscheidung vom 26.11.2008 - 1 BvR 670/08 (https://dejure.org/2008,2944)
BVerfG, Entscheidung vom 26. November 2008 - 1 BvR 670/08 (https://dejure.org/2008,2944)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2944) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung von Parteivorbringen - Zur Heilbarkeit einer Verletzung rechtlichen Gehörs im weiteren Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Erbringung des Nachweises der Rechtsgrundlosigkeit durch den Bereicherungsschuldner; Beweislastverteilung bei der Aufrechnung mit einem Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör und das Bundesverfassungsgerihct

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1584
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08
    Die für die Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Rechtsfragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

    Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ; stRspr).

    Die Gewährleistung des Art. 103 Abs. 1 GG beschränkt sich dabei nicht darauf, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern, sondern verbürgt dem Verfahrensbeteiligten auch das Recht, sich zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

  • BGH, 27.09.2002 - V ZR 98/01

    Darlegungs-und Beweislast bei Rückforderung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08
    Es geht mit der Beschwerdeführerin im Ansatz davon aus, dass der Bereicherungsgläubiger alle Voraussetzungen seines Anspruches im Streitfall zu beweisen, im Falle einer Leistungskondiktion gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB mithin auch die Rechtsgrundlosigkeit nachzuweisen und hierbei alle vom Bereicherungsschuldner behaupteten Rechtsgründe auszuräumen habe (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2002 - V ZR 98/01 -, NJW 2003, S. 1039; Lieb, in: Münchener Kommentar zum BGB, a.a.O., § 812 Rn. 393; Sprau, in: Palandt, BGB, 67. Aufl. 2008, § 812 Rn. 103).
  • BGH, 14.11.2006 - X ZR 34/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Abhebung von Beträgen von einem Bankkonto aufgrund

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08
    Die Beurteilung dieser Frage verstand sich angesichts der von der Beschwerdeführerin angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 18. Mai 1999 - X ZR 158/97 -, NJW 1999, S. 2887 ; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. November 2006 - X ZR 34/05 -, NJW-RR 2007, S. 488 ) und mit Blick auf Stellungnahmen in der zivilrechtlichen Literatur zur Beweislast bei einer behaupteten Schenkung als möglichem Rechtsgrund im Rahmen eines Anspruches aus § 812 Abs. 1 BGB (vgl. Lorenz, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2007, § 812 Rn. 92; Lieb, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2004, § 812 Rn. 394; Wacke, AcP 191, S. 1 ) auch nicht von selbst.
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08
    Die Beurteilung dieser Frage verstand sich angesichts der von der Beschwerdeführerin angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 18. Mai 1999 - X ZR 158/97 -, NJW 1999, S. 2887 ; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. November 2006 - X ZR 34/05 -, NJW-RR 2007, S. 488 ) und mit Blick auf Stellungnahmen in der zivilrechtlichen Literatur zur Beweislast bei einer behaupteten Schenkung als möglichem Rechtsgrund im Rahmen eines Anspruches aus § 812 Abs. 1 BGB (vgl. Lorenz, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2007, § 812 Rn. 92; Lieb, in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2004, § 812 Rn. 394; Wacke, AcP 191, S. 1 ) auch nicht von selbst.
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann grundsätzlich durch das weitere Verfahren geheilt werden (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann grundsätzlich durch das weitere Verfahren geheilt werden (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ).
  • OLG Frankfurt, 21.01.2019 - 29 U 183/17

    Fiktive Mangelbeseitungskosten als Schaden im Kaufrecht

    In dem Übergehen eines wesentlichen Teils des Klagevortrags liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. BGH VII ZR 188/16, ZfBR 2018, 465 ff.; BGH VII ZR 158/15, zitiert nach juris; BGH VIII ZR 338/09, zitiert nach juris Rn. 3; BVerfG NJW 2009, 1584 Rn. 14).
  • BGH, 30.07.2015 - VII ZR 70/14

    Werkmangel bei Pflasterarbeiten: Verwendung eines vom Leistungsverzeichnis

    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13, juris Rn. 6; Beschluss vom 16. März 2011 - VIII ZR 338/09, WuM 2011, 300 Rn. 3; Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 85/11, GRUR 2013, 1046 Rn. 11 - Variable Bildmarke; BVerfG, NJW 2009, 1584 Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG München, 07.02.2019 - 6 U 2404/18

    Verhältnis des wettbewerbsrechtlichen Belästigungsverbots zum europäischen

    Denn zum einen kann ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich durch das weitere Verfahren geheilt werden (BVerfG Beschluss vom 26.11.2008 - 1 BvR 670/08, BeckRS 2009, 30397 Rn. 18; BVerfGE 5, 22 Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht