Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.03.2009

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   BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08   

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BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08 (https://dejure.org/2009,1208)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2009 - XII ZR 18/08 (https://dejure.org/2009,1208)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2009 - XII ZR 18/08 (https://dejure.org/2009,1208)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1606, 1614, 329
    Kein konkludentes Freistellungsversprechen durch Vereinbarung der Eltern über Begrenzung des Kindesunterhalts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbindlichkeit einer Freistellungsvereinbarung zwischen den Eltern hinsichtlich einer Begrenzung des Kindesunterhalts; Anspruch auf den vollen Kindesunterhalt wegen Sittenwidrigkeit der Freistellungsvereinbarung; Anpassung des Kindesunterhalts wegen Wegfalls der ...

  • RA Kotz

    Kindesunterhalt - Vereinbarung einer Begrenzung

  • Judicialis

    BGB § 329; ; BGB § 1606; ; BGB § 1614

  • fr-blog.com

    Vereinbarung der Eltern über den Kindesunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 329; BGB § 1606; BGB § 1614
    Verbindlichkeit einer Freistellungsvereinbarung zwischen den Eltern hinsichtlich einer Begrenzung des Kindesunterhalts; Anspruch auf den vollen Kindesunterhalt wegen Sittenwidrigkeit der Freistellungsvereinbarung; Anpassung des Kindesunterhalts wegen Wegfalls der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Konkludentes Freistellungsversprechen zugunsten des Vaters?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vereinbarung der Eltern über den Kindesunterhalt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Begrenzung des Kindesunterhalts unwirksam!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Vereinbarung über Begrenzung des Kindesunterhalts

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kindesunterhalt zu niedrig vereinbart - Keine verbindliche Zusage der Ehefrau, den Vater teilweise vom Unterhalt freizustellen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1667
  • MDR 2009, 691
  • FamRZ 2009, 768
  • FamRZ 2009, 856
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 96/85

    Rechtsnatur einer Unterhaltsabsprache unter Eheleuten über den Unterhalt eines

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08
    Die Auslegung individueller privatrechtlicher Willenserklärungen unterliegt allerdings der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur insoweit, als es sich darum handelt, ob sie gesetzlichen Auslegungsregeln, Erfahrungssätzen oder den Denkgesetzen widerspricht und ob sie nach dem Wortlaut der Erklärung möglich ist (Senatsurteil vom 25. Februar 1987 - IVb ZR 96/85 - FamRZ 1987, 934 m.w.N.).

    Es war demnach auch nicht Gegenstand ihrer Überlegungen, dass die Unterhaltsbegrenzung für die Kinder nicht wirksam sein könnte, wie es das Berufungsgericht übereinstimmend mit der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteil vom 25. Februar 1987 - IVb ZR 96/85 - FamRZ 1987, 934, 935) angenommen hat.

  • BGH, 15.01.2004 - IX ZR 152/00

    Abgrenzung von gegenständlich beschränkter und Zeitbürgschaft; Formularmäßige

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08
    Einer darauf gerichteten Revisionsrüge bedarf es nicht (§ 557 Abs. 3 Satz 1 ZPO; BGH Urteil vom 15. Januar 2004 - IX ZR 152/00 - NJW 2004, 2232, 2233).
  • BGH, 13.10.1999 - XII ZR 16/98

    Bemessung von Kindesunterhalt

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08
    Dass die Unterhaltshöhe für die Beklagte nicht kalkulierbar war, zeigt sich schon daran, dass nach der von den Parteien in Bezug genommenen Düsseldorfer Tabelle bei den Einkommensverhältnissen des Klägers eine konkrete Bedarfsbemessung ("nach den Umständen des Falles") eröffnet gewesen wäre (vgl. Senatsurteil vom 13. Oktober 1999 - XII ZR 16/98 -FamRZ 2000, 358, 359; Wendl/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 7. Aufl. § 2 Rdn. 128 ff., 229).
  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 126/06

    Voraussetzungen des Volljährigenunterhalts wegen Erwerbslosigkeit; Umfang der

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08
    Hinzu kommt, dass für die Beklagte mit der Vereinbarung auch keine sonstigen Vorteile einhergehen würden (etwa die entsprechend höhere Festsetzung des Ehegattenunterhalts, vgl. Senatsurteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 - FamRZ 2008, 2104, 2107), die ihren Erklärungs- und Bindungswillen hinsichtlich einer Freistellung nahelegen könnten.
  • RG, 12.05.1930 - VI 445/29

    1. Welche Ansprüche hat der Veräußerer eines Grundstücks gegen den Käufer, wenn

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08
    Eine Freistellungsvereinbarung, die - als Erfüllungsübernahme im Sinne von § 329 BGB - den geltend gemachten Rückgriffsanspruch entsprechend § 670 BGB (RGZ 129, 27, 29 f.; vgl. auch RGZ 131, 154, 158; zu anderen diskutierten Anspruchsgrundlagen s. Staudinger/Jagmann BGB [2004] § 329 Rdn. 20 m.w.N.) und das Feststellungsbegehren begründen könnte, ist aufgrund der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen nicht zustande gekommen.
  • RG, 15.01.1931 - VI 303/30

    Nach welchen Grundsätzen ist die Aufwertung der Forderung des Verkäufers eines

    Auszug aus BGH, 04.03.2009 - XII ZR 18/08
    Eine Freistellungsvereinbarung, die - als Erfüllungsübernahme im Sinne von § 329 BGB - den geltend gemachten Rückgriffsanspruch entsprechend § 670 BGB (RGZ 129, 27, 29 f.; vgl. auch RGZ 131, 154, 158; zu anderen diskutierten Anspruchsgrundlagen s. Staudinger/Jagmann BGB [2004] § 329 Rdn. 20 m.w.N.) und das Feststellungsbegehren begründen könnte, ist aufgrund der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen nicht zustande gekommen.
  • BGH, 26.05.2010 - XII ZR 143/08

    Nachehelicher Unterhalt: Abänderung eines Prozessvergleichs zwecks

    Deren Auslegung kann vom Revisionsgericht grundsätzlich nur darauf geprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder ob die Auslegung auf im Revisionsverfahren gerügten Verfahrensfehlern beruht (BGHZ 150, 32, 37 = NJW 2002, 3248, 3249 und Senatsurteil vom 28. Juli 2004 - XII ZR 292/02 - NJW-RR 2004, 1452, 1453), wobei die Auslegung auch ohne entsprechende Rüge vom Revisionsgericht zu überprüfen ist (§ 557 Abs. 3 Satz 1 ZPO; Senatsurteil vom 4. März 2009 - XII ZR 18/08 - FamRZ 2009, 768 Tz. 15 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.2009 - XII ZR 8/08

    Ausschluss der Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleichs bei Fehlen einer

    Im Ansatz zutreffend hat das Oberlandesgericht für die Abänderbarkeit des Unterhaltsvergleichs der Parteien deswegen auf den Inhalt des Vergleichs abgestellt, der im Wege einer für beide Parteien interessengerechten Auslegung zu ermitteln ist (vgl. Senatsurteile vom 4. März 2009 - XII ZR 18/08 - FamRZ 2009, 768, 770 und vom 28. Juli 2004 - XII ZR 292/02 - NJW-RR 2004, 1452, 1453).
  • BGH, 11.01.2012 - XII ZR 40/10

    Ergänzende Vertragsauslegung: Konkurrenzschutzklausel im Gewerberaummietvertrag

    a) Die Auslegung individueller privatrechtlicher Willenserklärungen unterliegt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur insoweit, als es sich darum handelt, ob sie gesetzlichen Auslegungsregeln, Erfahrungssätzen oder den Denkgesetzen widerspricht und ob sie nach dem Wortlaut der Erklärung möglich ist (Senatsurteile vom 27. Januar 2010 - XII ZR 148/07 - NJW-RR 2010, 1508 Rn. 30 und vom 4. März 2009 - XII ZR 18/08 - FamRZ 2009, 768 Rn. 14).
  • BGH, 21.04.2010 - XII ZB 128/09

    Rechtsbeschwerde: Prüfung der Zulassung der Berufung durch das

    Denn nach § 1361 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. §§ 1360 a Abs. 3, 1614 BGB ist ein Verzicht auf künftigen Trennungsunterhalt unwirksam (zum Verwandtenunterhalt vgl. Senatsurteil vom 4. März 2009 - XII ZR 18/08 - FamRZ 2009, 768, 769 f.).
  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 148/07

    Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz; Auslegung eines

    Die Auslegung individueller privatrechtlicher Willenserklärungen unterliegt allerdings der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur insoweit, als es sich darum handelt, ob sie gesetzlichen Auslegungsregeln, Erfahrungssätzen oder den Denkgesetzen widerspricht und ob sie nach dem Wortlaut der Erklärung möglich ist (Senatsurteile vom 4. März 2009 - XII ZR 18/08 - FamRZ 2009, 768 und vom 25. Februar 1987 - IVb ZR 96/85 - FamRZ 1987, 934 m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 22.02.2018 - 2 K 3831/16

    Unterhaltsvorschussleistungen bei planwidrigem Ausfall der Unterhaltszahlung und

    Die Auslegung des Beklagten würde die Vereinbarung vom 23.9.2014 - zugunsten des Kindesvaters - einer Wirksamkeitskontrolle nach § 1614 BGB entziehen, welche bei einer Beteiligung der Kinder an der Vereinbarung durchzuführen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2009 - XII ZR 18/08 -, Juris).
  • OLG Brandenburg, 27.02.2023 - 13 UF 21/22

    Barunterhaltsverpflichtung des Kindesvaters bei durch Samenspende gezeugtem Kind;

    Ein Vertrag zwischen einem Unterhaltsverpflichteten und einem Dritten entfaltet wegen des von § 1614 Abs. 1 BGB sanktionierten Unterhaltsverzichts zwar keine rechtlichen Wirkungen für den Unterhaltsberechtigten, kann jedoch - auch im Falle einer Vaterschaft durch Spermaspende - eine zulässige Freistellung des Verpflichteten begründen (vgl. Staudinger/Rieble (2022), BGB § 414 Rn 100; Wellenhofer FamRZ 2013, 825), indem sich der Dritte im Wege einer Erfüllungsübernahme nach § 329 BGB dazu verpflichtet, die von der Vereinbarung umfassten, zukünftigen Unterhaltsforderungen des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten zu übernehmen und diesen dadurch freizustellen (BGH FamRZ 2009, 768, 770; NJW-RR 1987, 709; Senat FamRZ 2022, 186 Rn. 26; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, FamRZ 2003, 1965; OLG Braunschweig BeckRS 2010, 15428; OLG Jena NJW-RR 2008, 1678; BeckOGK/Hamberger, 1.2.2023, § 1614 BGB Rn. 91; MüKoBGB/Langeheine, 8. Aufl. 2020, § 1614 BGB Rn. 13).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 74/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,270
BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 74/08 (https://dejure.org/2009,270)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Mieterhöhungsverlangen und Pflicht zur Beifügung eines Mietspiegels

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhungsverlangen: Mietspiegel muss nicht in jedem Fall beigefügt werden

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Mieterhöhung: Keine Beifügung eines Mietspiegels erforderlich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mieterhöhungsverlangen und Mietspiegel

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhung auch ohne Vorlage des Mietspiegels

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mieterhöhungsverlangen und Pflicht zur Beifügung eines Mietspiegels

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mietspiegel muss Mieterhöhungsschreiben nicht beigefügt werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieterin will die Miete erhöhen - Nicht immer muss dem Schreiben ein Mietspiegel hinzugefügt werden

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Öffentlich zugänglicher Mietspiegel muss einem Mieterhöhungsverlangen nicht beigefügt werden

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Mieterhöhungsverlangen und Pflicht zur Beifügung eines Mietspiegels

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Pflicht zur Beifügung eines Mietspiegels

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Mieterhöhungsverlangen und Pflicht zur Beifügung eines Mietspiegels

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Mieterhöhungsverlangen: Mietspiegel muss nicht in jedem Fall beigefügt werden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Mietspiegel ist einem Mieterhöhungsverlangen nicht zwingend beizufügen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Vermieter muss bei Mieterhöhung nicht den Mietspiegel zusenden

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Mietspiegel muss einem Mieterhöhungsverlangen nicht zwingend beigefügt werden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.3.2009)

    Für Mieterhöhung reicht Einsicht in Mietspiegel aus // Kündigungsschutz nach Wohnungsverkauf

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieterhöhung: Möglichkeit zur Einsichtnahme in Mietspiegel genügt! (IMR 2009, 151)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1667
  • MDR 2009, 621
  • NZM 2009, 395
  • NJ 2009, 247
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 11/07

    Formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen: Zur Frage der

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 74/08
    Nimmt der Vermieter zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens auf einen Mietspiegel Bezug und bietet er dabei dem Mieter die Einsichtnahme des Mietspiegels in den Räumen seines Kundencenters am Wohnort des Mieters an, bedarf es einer Beifügung des Mietspiegels nicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 11/07, NJW 2008, 573, Tz. 15).

    Dabei dürfen nach der Rechtsprechung des Senats an die Begründung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden; es genügt die Angabe des nach Auffassung des Vermieters einschlägigen Mietspiegelfeldes (Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 11/07, NJW 2008, 573, Tz. 12, 15 f.).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass es einer Beifügung des Mietspiegels jedenfalls dann nicht bedarf, wenn dieser allgemein zugänglich ist (Senatsurteil vom 12. Dezember 2007, a.a.O., Tz. 15); in einem solchen Fall ist es dem Mieter zumutbar, zur Überprüfung des Mieterhöhungsverlangens auf den ohne weiteres zugänglichen Mietspiegel zuzugreifen.

  • BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05

    Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 74/08
    Ebenso wie bei der Einsichtnahme in die Belege der Betriebskostenabrechnung (vgl. dazu Senatsurteil vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05, NJW 2006, 1419, Tz. 24) kann einem Mieter, der die Angaben des Vermieters zur Einordnung seiner Wohnung in den Mietspiegel sowie die dafür angegebene ortsübliche Vergleichsmiete anhand des Mietspiegels überprüfen will, eine damit unter Umständen verbundene gewisse Mühe zugemutet werden.
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 331/06

    Anforderungen an die Begründung einer Mieterhöhung bei Vereinbarung einer

    Auszug aus BGH, 11.03.2009 - VIII ZR 74/08
    Mit der Begründung des Mieterhöhungsverlangens sollen dem Mieter im Interesse einer außergerichtlichen Einigung die Tatsachen mitgeteilt werden, die er zur Prüfung einer vom Vermieter gemäß § 558 BGB begehrten Mieterhöhung benötigt, also etwa die Angabe der ortsüblichen Vergleichsmiete und bei Bezugnahme auf einen Mietspiegel die Einordnung der Wohnung in die betreffende Kategorie des Mietspiegels (Senatsurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 331/06, NZM 2008, 124, Tz. 18).
  • BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 355/18

    Mieterhöhungsverlangen: Verfahrensförmlichkeiten als Teil der Klagebegründetheit;

    Im Übrigen ist die von der Revision angeführte Senatsrechtsprechung überholt; in nachfolgenden Entscheidungen hat der Senat seine zunächst vertretene Auffassung, eine in formeller Hinsicht ausreichende Begründung im Sinne von § 558a Abs. 1 BGB liege im Fall der Bezugnahme auf einen Mietspiegel nur bei (objektiv) zutreffender Einordnung in eines der Mietspiegelfelder vor (Senatsurteil vom 12. November 2003 - VIII ZR 52/03, aaO), dahingehend geändert, dass insoweit die Angabe des nach Auffassung des Vermieters einschlägigen Mietspiegelfelds genüge (Senatsurteile vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 11/07, WuM 2008, 88 Rn. 16; vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, NJW 2009, 1667 Rn. 8; vom 3. Juli 2013 - VIII ZR 263/12, NZM 2013, 612 Rn. 24; Senatsbeschluss vom 26. April 2016 - VIII ZR 54/15, aaO).
  • BGH, 03.02.2016 - VIII ZR 69/15

    Mieterhöhungsverlangen für Wohnraum: Anforderungen an die Begründung mit einem

    a) Mit der nach § 558a BGB erforderlichen Begründung des Mieterhöhungsverlangens sollen dem Mieter im Interesse einer außergerichtlichen Einigung die Tatsachen mitgeteilt werden, die er zur Prüfung einer vom Vermieter nach § 558 BGB begehrten Mieterhöhung benötigt (Senatsurteile vom 19. Mai 2010 - VIII ZR 122/09, NZM 2010, 576 Rn. 10; vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, NJW 2009, 1667 Rn. 8; vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 331/06, NZM 2008, 124 Rn. 18; vom 19. Juli 2006 - VIII ZR 212/05, NJW-RR 2006, 1305 Rn. 17).
  • BGH, 26.04.2016 - VIII ZR 54/15

    Wohnraummiete: Wirksamkeit des auf den Berliner Mietspiegel 2011 gestützten

    Die Richtigkeit dieser Einordnung ist keine Frage der formellen Wirksamkeit, sondern der materiellen Begründetheit des Erhöhungsverlangens (Senatsurteile vom 3. Juli 2013 - VIII ZR 269/12, GE 2013, 1133 Rn. 23; vom 28. März 2012 - VIII ZR 79/11, NJW-RR 2012, 710 Rn. 16; vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, NJW 2009, 1667 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 07.07.2021 - VIII ZR 167/20

    Formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen bei Bezugnahme auf einen

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats muss der vom Vermieter zur Begründung seines Erhöhungsverlangens herangezogene Mietspiegel jenem Schreiben nicht beigefügt werden, wenn es sich um einen - etwa durch Veröffentlichung im Amtsblatt - allgemein zugänglichen Mietspiegel handelt (Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 11/07, NJW 2008, 573 Rn. 15), was auch dann zu bejahen ist, wenn der Mietspiegel gegen eine geringe Schutzgebühr (etwa 3 EUR) von privaten Vereinigungen an jedermann abgegeben wird (Senatsurteil vom 30. September 2009 - VIII ZR 276/08, NJW 2010, 225 Rn. 10 f.; Senatsbeschlüsse vom 28. April 2009 - VIII ZB 7/08, NJW-RR 2009, 1021 Rn. 6; vom 31. August 2010 - VIII ZR 231/09, WuM 2010, 693 Rn. 2) oder der Vermieter dem Mieter eine - wohnortnahe - Einsichtsmöglichkeit anbietet (vgl. Senatsurteil vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, NJW 2009, 1667 Rn. 9).

    Denn in einem solchen Fall ist es dem Mieter zumutbar, zur Überprüfung des Mieterhöhungsverlangens auf den ihm - wenngleich unter gewissen Mühen und/oder nur gegen einen geringfügigen Kostenaufwand - zugänglichen Mietspiegel zuzugreifen (Senatsurteile vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, aaO; vom 30. September 2009 - VIII ZR 276/08, aaO Rn. 11).

  • BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 263/12

    Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei einer ehemaligen

    Dem Mieter sollen mit dem Mieterhöhungsverlangen im Interesse einer außergerichtlichen Einigung die Tatsachen mitgeteilt werden, die er benötigt, um die vom Vermieter begehrte Mieterhöhung auf ihre Berechtigung - zumindest ansatzweise - überprüfen zu können (Senatsurteile vom 7. Juli 2010 - VIII ZR 321/09, NJW 2010, 2945 Rn. 9; vom 28. März 2012 - VIII ZR 79/11, NJW-RR 2012, 710 Rn. 14; jeweils mwN), also etwa die Angabe der ortsüblichen Vergleichsmiete und bei Bezugnahme auf einen Mietspiegel - wie hier der Fall - die Einordnung der Wohnung in die betreffende Kategorie des Mietspiegels (Senatsurteil vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, NJW 2009, 1667 Rn. 8 mwN).

    Dabei dürfen an die Begründung des Mieterhöhungsverlangens keine überhöhten Anforderungen gestellt werden; es genügt, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, die Angabe der nach Auffassung des Vermieters einschlägigen Kategorien des Mietspiegels (vgl. Senatsurteil vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, aaO mwN).

  • BGH, 19.05.2010 - VIII ZR 122/09

    Begründung einer Mieterhöhung durch "Typengutachten" über vergleichbare Wohnungen

    a) Mit der nach § 558a BGB erforderlichen Begründung des Mieterhöhungsverlangens sollen dem Mieter im Interesse einer außergerichtlichen Einigung die Tatsachen mitgeteilt werden, die er zur Prüfung einer vom Vermieter nach § 558 BGB begehrten Mieterhöhung benötigt (Senatsurteile vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, NJW 2009, 1667, Tz. 8; vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 331/06, NZM 2008, 124, Tz. 18; vom 19. Juli 2006 - VIII ZR 212/05, NJW-RR 2006, 1305, Tz. 17).
  • BGH, 07.07.2010 - VIII ZR 321/09

    Wohnraummiete: Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei Umstellung von

    Dem Mieter sollen mit dem Mieterhöhungsverlangen im Interesse einer außergerichtlichen Einigung die Tatsachen mitgeteilt werden, die er benötigt, um die vom Vermieter begehrte Mieterhöhung auf ihre Berechtigung - zumindest ansatzweise - überprüfen zu können (Senatsurteile vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, NJW 2009, 1667, Tz. 8; vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 11/07, NJW 2008, 573, Tz. 12; vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 331/06, NJW 2008, 848, Tz. 18; vom 19. Juli 2006 - VIII ZR 212/05, NJW-RR 2006, 1305, Tz. 17).
  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 276/08

    Notwendigkeit der Beifügung eines Mietspiegels für die ordnungsgemäße Begründung

    Wie der Senat (Beschluss vom 28. April 2009 - VIII ZB 7/08, WuM 2009, 352, Tz. 6; vgl. auch Senatsurteile vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, WuM 2009, 293, Tz. 9; vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 11/07, NJW 2008, 573, Tz. 15) bereits entschieden hat, bedarf es zur ordnungsgemäßen Begründung eines Mieterhöhungsverlangens, das auf einen Mietspiegel Bezug nimmt, einer Beifügung des Mietspiegels jedenfalls dann nicht, wenn dieser allgemein zugänglich ist.
  • BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 267/12

    Mieterhöhung bei Wohnraum: Unverwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens;

    Dem Mieter sollen mit dem Mieterhöhungsverlangen im Interesse einer außergerichtlichen Einigung die Tatsachen mitgeteilt werden, die er benötigt, um die vom Vermieter begehrte Mieterhöhung auf ihre Berechtigung - zumindest ansatzweise - überprüfen zu können (Senatsurteile vom 7. Juli 2010 - VIII ZR 321/09, NJW 2010, 2945 Rn. 9; vom 28. März 2012 - VIII ZR 79/11, NJW-RR 2012, 710 Rn. 14; jeweils mwN), also etwa die Angabe der ortsüblichen Vergleichsmiete und bei Bezugnahme auf einen Mietspiegel - wie hier der Fall - die Einordnung der Wohnung in die betreffende Kategorie des Mietspiegels (Senatsurteil vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, NJW 2009, 1667 Rn. 8 mwN).

    Dabei dürfen an die Begründung des Mieterhöhungsverlangens keine überhöhten Anforderungen gestellt werden; es genügt, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, die Angabe der nach Auffassung des Vermieters einschlägigen Kategorien des Mietspiegels (vgl. Senatsurteil vom 11. März 2009 - VIII ZR 74/08, aaO mwN).

  • LG Stuttgart, 10.12.2014 - 13 S 114/14

    Wohnraummiete in Stuttgart: Anforderungen an die Begründung eines formal

    Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang wiederholt entschieden, dass es dem Vermieter obliege, dem Mieter im Interesse einer außergerichtlichen Einigung die Tatsachen mitzuteilen, welche jener benötige, um die vom Vermieter begehrte Mieterhöhung zumindest ansatzweise überprüfen zu können (z.B. BGH Urteile vom 12.12.2007 - VIII ZR 11/07, 11.03.2009 - VIII ZR 74/08, 07.07.2010 - VIII ZR 321/09 und 03.07.2013 - VIII ZR 267/12, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.07.2013 - VIII ZR 269/12

    Mieterhöhung bei Wohnraum: Unverwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens;

  • BGH, 07.07.2021 - VIII ZR 167/2

    Anforderungen an das Mieterhöhungsverlangen bei qualifiziertem Mietspiegel

  • OLG Stuttgart, 14.07.2010 - 4 U 24/10

    Urheberrechtsschutzfähigkeit eines qualifizierten Mietspiegels - Mietspiegel

  • BGH, 03.02.2016 - VIII ZR 66/15

    Wohnraummiete: Anforderungen an ein zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens

  • LG Stuttgart, 12.01.2010 - 17 O 387/09

    Urheberrecht - Urheberrechtsschutz für qualifizierten Mietspiegel?

  • LG Freiburg, 04.12.2014 - 3 S 114/14

    Wohnraum mit Mietpreisbindung: Rechtliches Schicksal des Kostenansatzes für

  • BGH, 03.02.2016 - VIII ZR 68/15

    Mieterhöhungsverlangen für Wohnraum: Anforderungen an die Begründung mit einem

  • BGH, 03.02.2016 - VIII ZR 70/15

    Mieterhöhungsverlangen für Wohnraum: Anforderungen an die Begründung mit einem

  • BGH, 03.02.2016 - VIII ZR 67/15

    Mieterhöhungsverlangen für Wohnraum: Anforderungen an die Begründung mit einem

  • LG Berlin, 05.03.2014 - 65 S 481/12

    Mieter kann die Betriebskostenabrechnung nicht pauschal bestreiten

  • BGH, 03.02.2016 - VIII ZR 94/15

    Mieterhöhungsverlangen für Wohnraum: Anforderungen an die Begründung mit einem

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.09.2014 - 7 S 3431/14

    Mieterhöhung setzt nachvollziehbare Angaben über Mietspiegelspanne voraus!

  • AG Nürnberg, 14.08.2019 - 16 C 2248/19

    Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete

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