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   OLG Oldenburg, 26.01.2009 - Ss 472/08   

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https://dejure.org/2009,7798
OLG Oldenburg, 26.01.2009 - Ss 472/08 (https://dejure.org/2009,7798)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.01.2009 - Ss 472/08 (https://dejure.org/2009,7798)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2009 - Ss 472/08 (https://dejure.org/2009,7798)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berufungsverwerfung bei Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung: Wartepflicht des Gerichtes bei unzureichender Entschuldigung wegen Irrtums über den Terminstag; Hinweispflicht des Gerichtes an den erschienenen Verteidiger

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wartepflicht des Gerichts bei unzureichend entschuldigtem Angeklagten in der Berufungsverhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wartepflicht des Gerichts bei unzureichend entschuldigtem Angeklagten in der Berufungsverhandlung

  • Judicialis

    StPO § 329 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329 Abs. 1 Satz 1
    Wartepflicht des Gerichts bei unzureichend entschuldigtem Angeklagten in der Berufungsverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1762
  • NZV 2009, 406
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 05.07.2007 - 4St RR 122/07

    Zur Wartepflicht des Gerichts in der Berufungshauptverhandlung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.01.2009 - Ss 472/08
    Dies hat das OLG München (VRS 113, 117) für den Fall angenommen, dass ein Angeklagter zum Berufungstermin irrtümlich vor dem erstinstanzlichen Gericht erschien, sich sodann aber sofort auf den Weg zum Berufungsgericht machte, das hiervon sogleich in Kenntnis gesetzt wurde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 6/13

    Honorarberichtigungen und -rückforderungen; Prüfung der sachlichen und

    F. gegenüber wurde das Urteil des AG E. rechtskräftig ( vgl das abschließende Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 26. Januar 2009 - Ss 472/08 - juris ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 7/13
    F. gegenüber wurde das Urteil des AG E. rechtskräftig (vgl das abschließende Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg vom 26. Januar 2009 - Ss 472/08 - juris).
  • OLG Zweibrücken, 24.10.2016 - 1 OLG 1 Ss 74/16

    Berufung im Strafverfahren: Wartepflicht des Berufungsgerichts bei Ausbleiben des

    dd) Die vom Berufungsgericht zitierten Entscheidungen des Kammergerichts (StraFo 2013, 427 und BeckRS 2016, 13852; s.a. OLG Hamm NStZ-RR 2009, 251 und OLG Oldenburg NJW 2009, 1762) rechtfertigen keine andere Entscheidung.
  • OLG Oldenburg, 15.11.2021 - 1 Ws 425/21

    Keine Säumnis bei Irrtum über Terminbeginn der Hauptverhandlung; Fünfzehnminütige

    Denn mit einem solchen Verhalten bringt der Angeklagte zum Ausdruck, die anstehende Sachentscheidung über seine Berufung gerade nicht verzögern zu wollen (vgl. KG, Beschluss vom 05.05.1997 - 1 Ss 94/97, juris Rn. 9 f.; Beschluss vom 30.04.2013 - 161 Ss 89/13, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 16.05.1997 - 2 Ws 165/97, NStZ-RR 1997, 368 ; Beschluss vom 07.05.2007 - 3 Ws 225/07, juris Rn. 16; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.05.2012 - 53 Ss 60/12, juris Rn. 11 und Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 07.03.2008 - 2 Ws 106/08, juris Rn. 6; Beschluss vom 05.02.2013 - 1 RVs 12/13, juris Rn. 46 f.; Beschluss vom 08.07.2013 - 2 Ws 354/13, juris Rn. 13; OLG Jena, Beschluss vom 18.09.2012 - 1 Ss 71/12, juris Rn. 11 jew. m.w.N.; siehe auch OLG Oldenburg, Urteil vom 26. Januar 2009 - Ss 472/08, NJW 2009, 1762 ).
  • OLG Koblenz, 21.12.2021 - 1 OLG 32 Ss 133/21

    Grundsatz des fairen Verfahrens bei Verwerfung der Revision Verwerfung des

    Da ein solcher auf mangelnder Sorgfalt beruhender Irrtum nicht geeignet ist, das Ausbleiben des Angeklagten im Sinne des § 329 Abs. 1 StPO genügend zu entschuldigen (vgl. OLG Oldenburg, Ss 472/08 v. 26.01.2009 - juris), erfordern die - insofern allein maßgeblichen - Urteilsgründe keine weiteren Darlegungen.
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