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   VGH Hessen, 28.01.2009 - 6 E 2458/08   

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VGH Hessen, 28.01.2009 - 6 E 2458/08 (https://dejure.org/2009,5876)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.01.2009 - 6 E 2458/08 (https://dejure.org/2009,5876)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 6 E 2458/08 (https://dejure.org/2009,5876)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilweise Anrechnung einer vorprozessual entstandenen Geschäftsgebühr auf eine spätere, wegen desselben Gegenstands entstandene, gerichtliche Verfahrensgebühr; Bedeutung der Erstattungsfähigkeit der vorprozessualen Geschäftsgebühr im Verwaltungsprozess für die ...

  • Judicialis

    RVG § 2 Abs. 2 Anlage 1; ; VV RVG Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4; ; VwGO § 162 Abs. 2 S. 2; ; VwGO § 80 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung; Aussenverhältnis; Beschwerde; Erinnerung; Geschäftsgebühr; Identität des Streitgegenstandes; Kostenfestsetzung; Rechtsanwalt; Verfahrensgebühr; Verwaltungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 59, 248
  • NJW 2009, 2077
  • DÖV 2009, 468
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2009 - 6 E 2458/08
    Für die Anrechnung nach dieser Vorschrift ist einzig und allein entscheidend, ob und in welcher Höhe eine Geschäftsgebühr - bei vorausgesetzter Identität des Streitgegenstandes - entstanden ist, der Rechtsanwalt zum Zeitpunkt des Entstehens der Verfahrensgebühr also schon einen Anspruch auf eine Geschäftsgebühr aus seinem vorprozessualen Tätigwerden erlangt hatte (so ausdrücklich: BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07 -, NJW 2008, 1323 mit Hinweisen auf die kontrovers diskutierten Fragen in Rechtsprechung und Literatur; Hess. VGH, Beschluss vom 8. Juni 2007 - 3 TJ 966/07 -, NJW 2008, 678; Streppel, Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, in: MDR 2007, S. 929 ff.).

    Eine Entstehung von Gebühren "wegen desselben Gegenstands" im Sinne von Teil 3 Vorbemerkung 3 Absatz 4 VV RVG setzt voraus, dass der Streitgegenstand des vorprozessualen Verfahrens mit dem Streitgegenstand des nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens identisch ist (so ausdrücklich: BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008, a.a.O.).

  • BGH, 25.09.2008 - IX ZR 133/07

    Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die wegen vorzeitiger

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2009 - 6 E 2458/08
    Der Senat geht zwar im Anschluss an die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt im Beschluss vom 25. September 2008 - IX ZR 133/07 -, NJW 2008, 3641) davon aus, dass Teil 3 Vorbemerkung 3 Absatz 4 Satz 1 VV RVG aufgrund des eindeutigen Wortlauts so zu verstehen ist, dass eine vorprozessual entstandene Geschäftsgebühr - unter der Voraussetzung, dass es sich um denselben Gegenstand handelt - teilweise auf die spätere gerichtliche Verfahrensgebühr anzurechnen ist.
  • VG Frankfurt/Main, 15.10.2008 - 1 O 2590/08

    Nichtanrechnung der Verfahrensgebühr auf die Geschäftsgebühr

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2009 - 6 E 2458/08
    Die dagegen eingelegte Erinnerung der Antragsgegnerin - mit dem Ziel, eine teilweise Anrechnung der im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren entstandenen Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr zu erreichen - wies das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 15. Oktober 2008 (1 O 2590/08.F) zurück.
  • VGH Hessen, 08.06.2007 - 3 TJ 966/07

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2009 - 6 E 2458/08
    Für die Anrechnung nach dieser Vorschrift ist einzig und allein entscheidend, ob und in welcher Höhe eine Geschäftsgebühr - bei vorausgesetzter Identität des Streitgegenstandes - entstanden ist, der Rechtsanwalt zum Zeitpunkt des Entstehens der Verfahrensgebühr also schon einen Anspruch auf eine Geschäftsgebühr aus seinem vorprozessualen Tätigwerden erlangt hatte (so ausdrücklich: BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07 -, NJW 2008, 1323 mit Hinweisen auf die kontrovers diskutierten Fragen in Rechtsprechung und Literatur; Hess. VGH, Beschluss vom 8. Juni 2007 - 3 TJ 966/07 -, NJW 2008, 678; Streppel, Die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, in: MDR 2007, S. 929 ff.).
  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2009 - 6 E 2458/08
    Maßgeblich für die Bestimmung des Streitgegenstandes im Verwaltungsprozess ist der prozessuale Anspruch, der seinerseits gekennzeichnet ist durch die erstrebte Rechtsfolge sowie den Sachverhalt, aus dem sich die Rechtsfolge ergeben soll (BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1994 - 9 C 501.93 -, BVerwGE 96, 24).
  • VG Frankfurt/Main, 11.04.2007 - 1 G 755/07

    Treuhänderbestellung erfordert nicht vorausgegangene Anordnung der Übertragung

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2009 - 6 E 2458/08
    Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den im Tenor näher bezeichneten Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main, mit dem ihre Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 19. August 2008 - 1 G 755/07 (2), VGH 6 TG 865/07 - zurückgewiesen worden ist.
  • LSG Hessen, 31.05.2016 - L 2 AS 603/15

    Rechtsanwaltsvergütung

    Dort werde wegen der fehlenden Identität der Streitgegenstände überwiegend die Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Eilverfahren abgelehnt (Hinweis u.a. auf Hess. VGH, Beschl. v. 28. Januar 2009 - 6 E 2458/08).
  • VG Würzburg, 09.07.2014 - W 6 K 14.30301

    Iran; Folgeverfahren; Ehepaar mit Kind; Überschreitung der Dreimonatsfrist; keine

    Aufgrund dieser Erkenntnisse kommt der Hessische Verwaltungsgerichtshof (vgl. U.v. 28.1.2009 - 6 A 1867/07.A - ESVGH 59, 248, der allerdings § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG anwendet) im Lichte einer verfassungs- und europakonformen Auslegung zu der Erkenntnis, dass es sich um muslimische Konvertierten, die einer evangelikalen oder freikirchlichen Gruppierung angehören, spätestens dann einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt sind, wenn sie sich im Iran zu ihrem christlichen Glauben bekennen und Kontakt zu einer solchen Gruppierung aufnehmen.

    Demnach besteht in Fällen der vorliegenden Art ein Abschiebungsverbot (vgl. in der Sache genauso HessVGH, U.v. 28.1.2009 - 6 A 1867/07.A - ESVGH 59, 248 allerdings mit Bezug auf § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG; VG Stuttgart - U.v. 30.6.2008 - A 11 K 1623/08 - juris und VG Hamburg - U.v. 24.4.2008 - 10 A 291/07 - juris jeweils bezüglich § 60 Abs. 5 AufentG i.V.m. Art. 3 bzw. 9 EMRK).

  • VGH Hessen, 26.06.2018 - 2 E 1964/17

    Anrechnung von Rechtsanwaltskosten aus Widerspruchsverfahren auf gerichtliches

    Anders als die Antragstellerin (unter Berufung auf Hess. VGH, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 6 E 2458/08 -, juris Rn. 18 ff. und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Mai 2013 - OVG 1 K 55.10 -, juris Rn. 3) und das Verwaltungsgericht in dem Beschluss vom 15. August 2017 meinen, ist der Begriff des Gegenstands in Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 VV RVG nicht mit dem prozessualen Begriff des Streitgegenstands identisch.
  • FG Köln, 30.07.2009 - 10 Ko 1450/09

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr für ein finanzbehördliches Vorverfahren auf die

    Dies hat zur Folge, dass im Rahmen der Kostenerstattung auch keine darüber hinausgehende Erstattung hinsichtlich der Verfahrensgebühr in Betracht kommen kann (VGH Kassel, Beschluss vom 28. Januar 2009 6 E 2458/08, NJW 2009, 2077).
  • OVG Sachsen, 23.01.2018 - 2 E 33/16

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr; Identität des

    Abzustellen ist mithin nicht lediglich auf den, so der Antragsgegner in der Beschwerdebegründung, "im Kern gleichen Lebenssachverhalt und Anspruchsgrund", sondern vielmehr das durch den Antrag umgrenzte Rechtsschutzbegehren als solches in den Blick zu nehmen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 18. Oktober 2006 - 7 E 1339/05 -, juris Rn. 4; HessVGH, Beschl. v. 28. Januar 2009 - 6 E 2458/08 -, juris Rn. 18 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 27. März 2009 - 2 So 201/08 -, juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2014 - 3 K 33.14

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Rechtsanwalt; Geschäftsgebühr;

    Dies setzt voraus, dass der Streitgegenstand des vorprozessualen Verfahrens mit dem Streitgegenstand des gerichtlichen Verfahrens identisch ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Mai 2013 - OVG 1 K 55.10 -, juris, Rn. 3; HessVGH, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 6 E 2458/08 -, juris, Rn. 18 ff.; HambOVG, Beschluss vom 27. März 2009 - 2 So 201/08 -, juris, Rn. 4 f.; s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 OA 128/08 -, juris, Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2013 - 1 K 55.10

    Teilweise Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr; Identität des

    Dies setzt voraus, dass der Streitgegenstand des vorprozessualen Verfahrens mit dem Streitgegenstand des gerichtlichen Verfahrens identisch ist (vgl. Beschluss des Senats vom 16. Mai 2012 - OVG 1 K 23.11 -, S. 2 f. des Entscheidungsabdrucks; ferner Hess. VGH, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 6 E 2458/08 -, Juris, Rdn. 18 ff., und BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07 -, Juris, Rdn. 10).
  • OVG Hamburg, 14.07.2023 - 2 So 44/23

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Verfahren auf Gewährung

    Das behördliche Aussetzungsverfahren sei deshalb ein Vorverfahren i.S.v. § 162 Abs. 1 VwGO (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 28.1.2009, 6 E 2458/08, NJW 2009, 2077, juris Rn. 19 f.; auch Schneider, AGS 2012, 500).
  • VGH Bayern, 25.05.2009 - 13 M 09.1144

    Zur Anrechnung der für anwaltliches Tätigwerden im Vorverfahren anfallenden

    Denn die Geschäftsgebühr für das Vorverfahren ist durch den gerichtlichen Ausspruch nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO Teil der Kostenlastentscheidung geworden mit der Folge, dass sie auf Antrag im Kostenfestsetzungsbeschluss neben der Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens als weitere erstattungsfähige Kostenposition festzusetzen und zugleich entsprechend der Vorbemerkung zum Teil 3 Abs. 4 Satz 1 VV RVG auf die Verfahrensgebühr Gebühren mindernd anzurechnen ist (so z.B. BayVGH vom 23.1.2008 Az. 6 C 07.238 - juris Rn. 3; vom 10.7.2007 a.a.O.; vom 14.5.2007 JurBüro 2008, 26; vom 3.11.2005 JurBüro 2006, 77; HessVGH vom 29.11.2005 NJW 2006, 1992; OVG RhPf vom 2.10.2008 NVwZ-RR 2009, 312; OVG NRW vom 2.10.2008 Az. 6 E 1208/07 - juris Rn. 7; OVG LSA vom 23.6.2008 Az. 2 O 114/08 - juris Rn. 11; VGH BW vom 4.4.2008 NJW 2008, 2360; ThürOVG a.a.O.; für eine generelle Anrechnung z.B. HessVGH vom 28.1.2009 Az. 6 E 2458/08 - juris Rn. 14 ff.; NdsOVG vom 8.12.2008 Az. 5 OA 449/08 - juris Rn. 5).
  • VG Wiesbaden, 20.02.2009 - 7 O 60/09
    Überdies hätte im Kostenfestsetzungsbeschluss auch der Umstand Berücksichtigung finden müssen, dass die Prozessbevollmächtigte die Erinnerungsführer bereits in dem Verwaltungsverfahren vor dem Bundesamt vertreten hatte, so dass die hieraus sich ergebende Geschäftsgebühr Nr. 2300 der Anlage 1 zum RVG teilweise auf die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 der Anlage zum RVG hätte angerechnet werden müssen (vgl. Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG und in diesem Zusammenhang auch den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 28.01.2009 -6 E 2458/08).
  • VGH Hessen, 22.01.2015 - 6 A 2071/14
  • VG Frankfurt/Main, 16.07.2009 - 5 O 1659/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

  • VG Dresden, 28.05.2009 - 1 L 1904/08
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