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   BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 43/08   

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BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 43/08 (https://dejure.org/2009,3749)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2009 - AnwZ (B) 43/08 (https://dejure.org/2009,3749)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 43/08 (https://dejure.org/2009,3749)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Verleihung der Befugnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht"; Begründung der Überschreitung der zum Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen festgesetzten Drei-Jahres-Frist mit der Inanspruchnahme von Mutterschutz und Elternzeit

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG
    Fachanwalt: Drei-Jahres-Frist verlängert sich um Mutterschutz und Elternzeit

  • Judicialis

    FAO § 1 Satz 2; ; FAO § 2 Abs. 1; ; FAO § 5; ; FAO § 5 Satz 1; ; FAO § 5 Satz 1 Buchstabe f; ; BRAO § 223 Abs. 3 Satz 1; ; BRAO § 43c Abs. 1; ; BRAO § 59b Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Fachanwalt - Verlängerung des Dreijahreszeitraums um Zeiten der Kinderbetreuung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 44 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 5 FAO; Art. 3, 6 GG
    Fachanwalt - Verlängerung des Dreijahreszeitraums um Zeiten der Kinderbetreuung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Grenze für den Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen zur Erlangung einer Fachanwaltsbezeichnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Fachanwalt - Verlängerung des Dreijahreszeitraums um Zeiten der Kinderbetreuung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    § 5 FAO; § 7 FAO; Art. 3 GG; Art. 6 GG
    Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für die Auslegung und Anwendung der §§ 5, 7 FAO (RA Prof. Dr. Rüdiger Zuck, Stuttgart; BRAK-Mitteilungen 4/2009, S. 150)

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 44 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 5 FAO; Art. 3, 6 GG
    Fachanwalt - Verlängerung des Dreijahreszeitraums um Zeiten der Kinderbetreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2381
  • AnwBl 2009, 548
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 31/04

    Führung einer Fachanwaltsbezeichnung

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 43/08
    Damit ist entsprechend den Absichten der Satzungsversammlung die Zulassungsschranke leichter überwindbar als bei einem kürzeren Zeitraum (vgl. Senatsbeschluss vom 18. April 2005 - AnwZ (B) 31/04, BRAK-Mitt. 2006, 131; Feuerich/Weyland, BRAO, 7. Aufl., § 5 FAO Rdn. 6).

    Die Fristsetzung selbst dient den Interessen des rechtsuchenden Publikums, das sich darauf verlassen können soll, dass sich ein Fachanwalt mit seinen praktischen Erfahrungen auf der Höhe der Zeit befindet (vgl. Senatsbeschluss vom 18. April 2005 aaO; Feuerich/Weyland aaO).

    Angesichts dessen hat der Senat in seinem Beschluss vom 18. April 2005 (aaO) das Erfordernis, dass die nachzuweisenden besonderen praktischen Erfahrungen innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung gesammelt sein müssen, als mit höherrangigem Recht vereinbar angesehen.

  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05

    Gewichtung der Fälle für die Erlangung der Fachanwalts-Qualifikation; Begriff des

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 43/08
    Damit ist entsprechend den Absichten der Satzungsversammlung die Zulassungsschranke leichter überwindbar als bei einem kürzeren Zeitraum (vgl. Senatsbeschluss vom 18. April 2005 - AnwZ (B) 31/04, BRAK-Mitt. 2006, 131; Feuerich/Weyland, BRAO, 7. Aufl., § 5 FAO Rdn. 6).

    Es genügt zudem, dass nur ein Teil der Fallbearbeitung in den Dreijahreszeitraum fällt; der Fall muss nicht innerhalb des fraglichen Zeitraums abgeschlossen werden (Senatsbeschluss vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, NJW 2006, 1513 Tz. 14).

  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 43/08
    Die Verfassungsnorm zielt auf die Angleichung der Lebensverhältnisse von Frauen und Männern (vgl. BVerfGE 109, 64, 89 m.w.N.; auch BVerfGE 87, 1, 42).

    Durch die Anfügung von Satz 2 in Art. 3 Abs. 2 GG ist ausdrücklich klargestellt worden, dass sich das Gleichberechtigungsgebot auf die gesellschaftliche Wirklichkeit erstreckt (vgl. BVerfGE 92, 91, 109; 109, 64, 89).

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 43/08
    Durch die Anfügung von Satz 2 in Art. 3 Abs. 2 GG ist ausdrücklich klargestellt worden, dass sich das Gleichberechtigungsgebot auf die gesellschaftliche Wirklichkeit erstreckt (vgl. BVerfGE 92, 91, 109; 109, 64, 89).
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 43/08
    In diesem Bereich wird die Durchsetzung der Gleichberechtigung auch durch Regelungen gehindert, die zwar geschlechtsneutral formuliert sind, im Ergebnis aber aufgrund natürlicher Unterschiede oder der gesellschaftlichen Bedingungen überwiegend Frauen betreffen (vgl. BVerfGE 97, 35, 43; 104, 373, 393).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 43/08
    In diesem Bereich wird die Durchsetzung der Gleichberechtigung auch durch Regelungen gehindert, die zwar geschlechtsneutral formuliert sind, im Ergebnis aber aufgrund natürlicher Unterschiede oder der gesellschaftlichen Bedingungen überwiegend Frauen betreffen (vgl. BVerfGE 97, 35, 43; 104, 373, 393).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 43/08
    Die Verfassungsnorm zielt auf die Angleichung der Lebensverhältnisse von Frauen und Männern (vgl. BVerfGE 109, 64, 89 m.w.N.; auch BVerfGE 87, 1, 42).
  • AGH Brandenburg, 01.08.2016 - AGH I 4/15

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Strafrecht: Berücksichtigungsfähigkeit

    Das bedeutet, dass sowohl die erforderliche Fallbearbeitung als auch die Wahrnehmung von 40 qualifizierten Hauptverhandlungstagen innerhalb des Dreijahreszeitraums liegen müssen (BGH NJW 2009, 2381; Henssler/Prütting/Offermann-Burckart, BRAO, 4. Aufl., § 5 FAO, Rn. 114).

    Dabei ist dem Kläger zu konzedieren, dass die Dreijahresfrist sicherstellen soll, dass der Rechtsanwalt sich im Interesse des rechtsuchenden Publikums mit seinen praktischen Erfahrungen auf der Höhe der Zeit befindet (BGH NJW 2009, 2381, 2382, m. w. N.).

    Für die Erreichung dieses Zwecks ist die Beurteilungszeit von drei Jahren indes ausreichend bemessen (BGH NJW 2009, 2381).

    Ein Verstoß der Regelungen des § 5 FAO gegen Art. 3 GG oder andere Normen des Grundgesetzes kann in gebotener verfassungskonformer Auslegung insgesamt nicht festgestellt werden (BGH NJW-RR 2014, 502; NJW 2009, 2381).

    Für eine Modifizierung des Dreijahreszeitraums im Hinblick auf besondere Umstände des gegebenen Falls (vgl. BGH NJW 2009, 2381) ist kein Raum; Ansatzpunkte dafür ergeben sich weder aus dem Vorbringen der Parteien noch aus dem Inhalt der Verwaltungsakten der Beklagten.

  • BGH, 16.12.2013 - AnwZ (Brfg) 29/12

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht: Verfassungsmäßigkeit des

    Gegen die Drei-Jahres-Frist bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken; mit drei Jahren ist die Beurteilungszeit im Verhältnis zur Anzahl der in der Fachanwaltsordnung geforderten Fälle angemessen, insbesondere nicht zu kurz bemessen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. April 2005 - AnwZ (B) 31/04, NJW 2005, 1943 f. und vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 43/08, NJW 2009, 2381 Rn. 10).

    Vielmehr genügt es, dass eine - nicht notwendig die wesentliche - inhaltliche Bearbeitung innerhalb dieser Zeitspanne erfolgt ist (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 6. März 2006, aaO Rn. 14 und vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 43/08, NJW 2009, 2381 Rn. 10).

  • BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 9/11

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung: Verlängerung des Referenzzeitraums bei

    Unerheblich ist insoweit, dass § 5 Abs. 1 FAO nicht zwischen teilzeitbeschäftigten und vollerwerbstätigen Rechtsanwälten unterscheidet und die Drei-Jahres-Frist auch für erstere einen grundsätzlich ausreichenden und verfassungsrechtlich unbedenklichen Zeitrahmen bestimmt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 43/08, NJW 2009, 2381 Rn. 10; siehe auch Senatsbeschluss vom 18. April 2005 - AnwZ (B) 31/04, NJW 2005, 1943).

    Denn dies hindert die Satzungsversammlung nicht, für besondere Härtefälle - auch über die von der Rechtsprechung im Wege verfassungskonformer Auslegung gebildeten Ausnahmetatbestände für Mutterschutz (vgl. AGH Nordrhein-Westfalen, NJW 2009, 452) und Elternzeiten (vgl. Senatsbeschluss vom 20. April 2009, aaO Rn. 7 ff.) hinaus (siehe hierzu jetzt § 5 Abs. 3 Satz 1a, b FAO) - eine Verlängerung des Referenzzeitraums vorzusehen.

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 13.12.2019 - 1 AGH 27/19

    Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Die Verlängerung des Referenzzeitraums nach § 5 Abs. 3 lit.a FAO kommt nur wegen der während des Referenzzeitraums erfolgten Geburt eines Kindes in Betracht (vgl. auch Offermann-Burckart in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 5 FAO Rn.20), gleiches gilt für die während des Referenzzeitraums in Anspruch genommene Elternzeit (vgl. BGH, Beschl. v. 20.04.2009, Az.: AnwZ (B) 43/08).

    Die Regelung des § 5 Abs. 3 FAO geht u.a. zurück auf den Senatsbeschluss vom 22.08.2008, Az.: 1 AGH 39/08, sowie auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20.04.2009, Az.: AnwZ (B) 43/08.

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer Celle, den Referenzzeitraum nur wegen der innerhalb des Referenzzeitraums genommenen Elternzeit zu verlängern und außerhalb des Referenzzeitraums liegende Elternzeiten unberücksichtigt zu lassen, die dortige Klägerin nicht in ihren Rechten verletzt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 20.04.2009, Az.: AnwZ (B) 43/08 = BRAK-Mitt. 2009, 182).

  • BGH, 26.01.2017 - AnwZ (Brfg) 49/16

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht": Nachweis des

    Hiervon ist der Senat dementsprechend in seinen Entscheidungen vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 43/08, NJW 2009, 2381 Rn. 5 und vom 11. März 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 891 Rn. 4 ohne weiteres ausgegangen (vgl. auch Henssler/Prütting/Offermann-Burckart, BRAO, 4. Aufl., § 5 FAO Rn. 114).
  • BGH, 29.09.2009 - AnwZ (B) 40/09

    Erstattung aller Kosten aufgrund der Zurücknahme eines Rechtsmittels

    Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.000 EUR festgesetzt, was zwei Drittel des Gegenstandswerts eines Streits über die Führung einer Fachanwaltsbezeichnung (dazu Senat, Beschl. v. 20. April 2009, AnwZ (B) 43/08, NJW 2009, 2381, insoweit nur bei juris) entspricht.
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