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   OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08   

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OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 (https://dejure.org/2008,318)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 (https://dejure.org/2008,318)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. August 2008 - 3 Ss 318/08 (https://dejure.org/2008,318)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltliche Anforderungen an eine Verfahrensrüge über Nichtbeachtung des Richtervorbehalts bei einer Blutentnahme; Tendenz einer häufigeren Annahme einer Gefahr im Verzug bei Straßenverkehrsdelikten

  • blutalkohol PDF, S. 457
  • Judicialis

    StPO § 81a; ; StPO § 344; ; StPO § 257

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a; StPO § 344; StPO § 257
    Gefahr im Verzug bei Anordnung einer Blutprobe wegen Trunkenheit im Straßenverkehr; Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Nichtbeachtung des Richtervorbehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Blutentnahmen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Blutprobe: Wohl immer Gefahr in Verzug

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Blutentnahme: Neues zum Richtervorbehalt

  • 123recht.net (Kurzinformation, 21.1.2009)

    Blutprobeentnahme nur mit richterlicher Anordnung zulässig?

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Blutentnahme: Neues zum Richtervorbehalt

  • richterbund.info PDF, S. 8 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Richtervorbehalt und mündliche Entscheidungen (Till Halfmann; FORUM 2010, 8)

Verfahrensgang

  • AG Lemgo - 25 Cs 84/08
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 242
  • NZV 2009, 90
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
    nach § 81a StPO entbehrlich machen (OLG Hamburg NZV 2008, 362, 364; Meyer-Goßner a.a.O. § 81a Rdn. 3).

    Dies gilt nicht nur im Falle eines Verstoßes gegen Belehrungspflichten, sondern auch für etwaige Verstöße gegen § 81a StPO (OLG Hamburg NZV 2008, 362,365).

    Je unklarer das Ermittlungsbild oder je komplexer der Sachverhalt ist und je genauer die BAK-Wert-Ermittlung sein muss, um so eher wird man daher eine Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden bejahen müssen (OLG Hamburg NZV 2008, 362, 364).

  • LG Itzehoe, 03.04.2008 - 2 Qs 60/08

    Berechtigung von Polizeibeamten zur Anordnung einer Blutentnahme wegen evidenter

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
    Haben die Polizeibeamten eine Atemalkoholmessung durchgeführt und deutet diese nur auf eine geringfügige oder mäßige Überschreitung der die Strafbarkeit begründenden Grenzwerte hin, so wird man eher einen Verzicht der Einholung einer richterlichen (ggf. auch einer staatsanwaltschaftlichen) Anordnung für zulässig erachten können als bei einer ganz erheblichen Alkoholisierung, denn hier kommt es wegen der nur knappen Grenzwertüberschreitung auf ein möglichst genaues Ergebnis an (LG Berlin Beschl. v. 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 = BeckRS 2008, 12245; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249, 250); bei Drogen ist wiederum ein Abbau schneller und eine Rückrechnung schwieriger, so dass auch hier eher eine Eilkompetenz der Polizeibeamten zu bejahen sein wird (vgl. Rabe von Kühlewein JR 2007, 517, 518).

    Auch bei einem behaupteten Nachtrunk kommt es auf eine möglichst zeitnahe Messung des BAK-Wertes an, so dass in diesen Fällen ggf. die Einholung einer richterlichen Anordnung eine den Ermittlungserfolg gefährdende Verzögerung darstellen kann (vgl. BVerfG Beschl. v. 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07; LG Berlin Beschl. v. 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 = BeckRS 2008, 12245; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249, 250).

  • LG Berlin, 23.04.2008 - 528 Qs 42/08

    Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Folgen der Missachtung des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
    Haben die Polizeibeamten eine Atemalkoholmessung durchgeführt und deutet diese nur auf eine geringfügige oder mäßige Überschreitung der die Strafbarkeit begründenden Grenzwerte hin, so wird man eher einen Verzicht der Einholung einer richterlichen (ggf. auch einer staatsanwaltschaftlichen) Anordnung für zulässig erachten können als bei einer ganz erheblichen Alkoholisierung, denn hier kommt es wegen der nur knappen Grenzwertüberschreitung auf ein möglichst genaues Ergebnis an (LG Berlin Beschl. v. 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 = BeckRS 2008, 12245; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249, 250); bei Drogen ist wiederum ein Abbau schneller und eine Rückrechnung schwieriger, so dass auch hier eher eine Eilkompetenz der Polizeibeamten zu bejahen sein wird (vgl. Rabe von Kühlewein JR 2007, 517, 518).

    Auch bei einem behaupteten Nachtrunk kommt es auf eine möglichst zeitnahe Messung des BAK-Wertes an, so dass in diesen Fällen ggf. die Einholung einer richterlichen Anordnung eine den Ermittlungserfolg gefährdende Verzögerung darstellen kann (vgl. BVerfG Beschl. v. 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07; LG Berlin Beschl. v. 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 = BeckRS 2008, 12245; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249, 250).

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 2007, 1345 und Beschluss vom 28.07.2008 - 2 BvR 784/08 = BeckRS 2008, 37714) müssen die Strafverfolgungsbehörden im Hinblick auf § 81a Abs. 2 StPO grundsätzlich versuchen, eine Anordnung des zuständigen Richters zu erlangen, bevor sie selbst eine solche Anordnung treffen.

    Ob bzw. inwieweit bei einer Verletzung des, Richtervorbehalts ein Beweisverwertungsverbot bezüglich des auf der Grundlage der ohne richterliche Anordnung erlangten Blutprobe eingeholten Gutachtens anzunehmen ist (vgl. dazu BVerfG Beschl. v. 28.07.2008 - 2 BvR 784/08 - BeckRS 2008, 37714), kann derzeit offen bleiben.

  • LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07

    Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit eines Blutalkohol-Gutachtens;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
    Die tatsächlichen Abbauwerte liegen im allgemeinen (z.T. deutlich) höher, so dass sich mit zunehmendem Zeitablauf zwischen Tat und Blutprobenentnahme auch die Abweichungen zwischen einem zeitnah gemessenen tatsächlichen BAK-Wert und einem durch Rückrechnung ermittelten BAK-Wert ergeben (vgl. dazu näher: LG Braunschweig Beschl. v. 04.01.2008 - 9.Qs 381/07 - juris; LG Hamburg NZV 2008, 213,214; LG Heidelberg Beschl. v. 19.06.2008 -1 Qs 41/08 - juris; Laschewski NZV 2007, 582, 583; a.A. OLG Stuttgart Beschl. v. 26.11.2007 - 1 Ss 532/07 - juris).

    Die dahingehende Ansicht des LG Hamburg (NZV 2008, 213,214 f.) und des LG Braunschweig (a.a.O.) ist mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht vereinbar, wonach durchaus zunächst zu versuchen ist, eine mündliche Anordnung einzuholen (BGH NJW 2007, 2269, 2273; vgl. auch: AG Essen Beschl. v. 11.10.2007 - 44 Gs 4677/07 - juris; Laschewski NZV 2008, 215).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
    Beweismittelbeschaffung unterschiedlich zu verfahren, so dass die vom Bundesgerichtshof in den zitierten Entscheidungen aufgestellten Grundsätze, die inzwischen auch vom Bundesgerichtshof selbst auf weitere Fallgestaltungen, wie einen Verfahrensverstoß bei Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen, angewendet werden (BGHSt 51; 1 ff:; vgl. zu dieser Tendenz auch: BGH NJW 2007, 2269, 2273 f.), auf einen Verstoß der hier behaupteten Art übertragbar sind.

    Die dahingehende Ansicht des LG Hamburg (NZV 2008, 213,214 f.) und des LG Braunschweig (a.a.O.) ist mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht vereinbar, wonach durchaus zunächst zu versuchen ist, eine mündliche Anordnung einzuholen (BGH NJW 2007, 2269, 2273; vgl. auch: AG Essen Beschl. v. 11.10.2007 - 44 Gs 4677/07 - juris; Laschewski NZV 2008, 215).

  • BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07

    Recht auf körperliche Unversehrtheit; Entnahme einer Blutprobe ohne richterliche

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
    Auch bei einem behaupteten Nachtrunk kommt es auf eine möglichst zeitnahe Messung des BAK-Wertes an, so dass in diesen Fällen ggf. die Einholung einer richterlichen Anordnung eine den Ermittlungserfolg gefährdende Verzögerung darstellen kann (vgl. BVerfG Beschl. v. 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07; LG Berlin Beschl. v. 23.04.2008 - 528 Qs 42/08 = BeckRS 2008, 12245; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249, 250).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 2007, 1345 und Beschluss vom 28.07.2008 - 2 BvR 784/08 = BeckRS 2008, 37714) müssen die Strafverfolgungsbehörden im Hinblick auf § 81a Abs. 2 StPO grundsätzlich versuchen, eine Anordnung des zuständigen Richters zu erlangen, bevor sie selbst eine solche Anordnung treffen.
  • LG Heidelberg, 19.06.2008 - 1 Qs 41/08

    Blutentnahmen zur Nachtzeit ohne Beachtung des Richtervorbehalts führen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
    Die tatsächlichen Abbauwerte liegen im allgemeinen (z.T. deutlich) höher, so dass sich mit zunehmendem Zeitablauf zwischen Tat und Blutprobenentnahme auch die Abweichungen zwischen einem zeitnah gemessenen tatsächlichen BAK-Wert und einem durch Rückrechnung ermittelten BAK-Wert ergeben (vgl. dazu näher: LG Braunschweig Beschl. v. 04.01.2008 - 9.Qs 381/07 - juris; LG Hamburg NZV 2008, 213,214; LG Heidelberg Beschl. v. 19.06.2008 -1 Qs 41/08 - juris; Laschewski NZV 2007, 582, 583; a.A. OLG Stuttgart Beschl. v. 26.11.2007 - 1 Ss 532/07 - juris).
  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 541/07

    Pflichtverteidigerbestellung; Rügeanforderungen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08
    Eine Bezugnahme auf Akten, das Protokoll oder andere Schriftstücke ist unzulässig (BGH NJW 1995, 2047; OLG Hamm Urt. v. 12.02.2008 3 Ss 541/07 - juris; OLG Hamm Beschl. v. 10.01.2098 - 3 Ss 550/07 - juris; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 373 m.w.N.).
  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

  • OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss 550/07

    Persönlichkeitsschutz; Lichtbilder; Geschädigte; schriftliches Urteil

  • OLG Jena, 29.05.2007 - 1 Ss 361/06

    Zur Bedeutung einer Halt- oder Parkbeschränkung lediglich für die für den

  • OLG Hamm, 19.01.2001 - 2 Ss 133/00

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers, Verfahrensrüge, ausreichende Begründung,

  • AG Essen, 11.10.2007 - 44 Gs 4677/07

    Blutentnahme - Blutentnahme im Ermittlungsverfahren

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

  • BVerfG, 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07

    Rechtsschutz gegen die Anordnung einer Blutentnahme durch die Staatsanwaltschaft

  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    Danach müssen bei einer Verfahrensrüge die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen so genau dargelegt werden, dass das Revisionsgericht auf Grund dieser Darlegung das Vorhandensein - oder Fehlen - eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden (BGH NJW 1995, 2047; OLG Hamm NJW 2009, 242; OLG Hamm Urt. v. 12.02.2008 - 3 Ss 541/07 = BeckRS 2008, 07744).

    Diese Frage beurteilt sich danach, ob durch die vorherige Anrufung des Gerichts die Gefährdung des Untersuchungserfolges aufgrund einzellfallbezogener Tatsachen zu gewärtigen ist (BVerfG NJW 2007, 1345, 1346; BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243).

    Nicht jede richterliche Anordnung kann zwingend erst nach Aktenvorlage erfolgen (vgl. BGHSt 51, 285; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243 m.w.N.).

    Der Generalstaatsanwaltschaft ist zuzugeben, dass hier aufgrund der Weigerung des Angeklagten, einen Atemalkoholtest durchzuführen, die Gefahr bestand, dass sich die Alkoholisierung des Angeklagten in der Nähe der strafrechtlich relevanten Grenzwerte bewegte, was grundsätzlich für die Vermeidung weiterer Verzögerungen durch die Einholung eine richterlichen Anordnung und für die Bejahung von Gefahr im Verzuge spricht (vgl. OLG Hamm NJW 2009, 242, 244 m.w.N.).

    Während dessen - und noch vor der Blutentnahme selbst - hätte man dann noch versuchen können, fernmündlich die richterliche Anordnung für das weitere Vorgehen auf der Grundlage des § 81a StPO einzuholen (zu diesem zweistufigen Vorgehen vgl. OLG Hamm NJW 2009, 242, 244; Fickentscher/Dingelstadt NStZ 2009, 124, 127).

  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Die vom Angeklagten im Bezug auf die Verletzung des Richtervorbehalts nach § 81 a Abs. 2 StPO gerade noch den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598) entsprechende und damit zulässige Verfahrensrüge erweist sich in der Sache als unbegründet.

    Zum anderen kann bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, für sich allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges ausreichen (OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 bei JURIS; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

    Vielmehr genügt es in diesen Fällen zunächst, eine mündliche Anordnung zu erwirken (BGHSt 51, 285/295; OLG Hamm NJW 2009, 242/243).

    Auch wenn den Polizeibeamten als Ermittlungspersonen grundsätzlich gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO kein eigenes Antragsrecht gegenüber dem Ermittlungsrichter zusteht, führt die Mitteilung des Sachverhalts an den Staatsanwalt und dessen sich daran nach Prüfung des Sachverhalts anschließende Antragstellung bei der Ermittlung der richterlichen Entscheidungsdauer in der Regel nur zu geringen zeitlichen Verzögerungen (OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238/239).

    Vor allem ein unklares Ermittlungsbild oder ein komplexer Sachverhalt mit der Notwendigkeit einer genauen Ermittlung des BAK-Wertes wird als ein Indiz für die Bejahung einer Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden herangezogen werden können (OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

  • OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung

    Zum anderen kann bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, für sich allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges ausreichen (OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598).

    Die objektive "Evidenz der Gefährdungslage" (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 = NJW 2010, 2864 ff.) wurde hier insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen oder auch nur relativiert, dass die anordnende Polizeibeamtin - etwa aufgrund eines ihr zur Verfügung stehenden Atemalkoholwertes - von einem ersichtlich nicht in der Nähe eines von der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegten "quasi-gesetzlichen" Grenzwertes, hier einer Blutalkoholkonzentration in Höhe von 1, 1 â?° für die Annahme so genannter 'absoluter' Fahruntüchtigkeit im Sinne von § 316 Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 37, 89/91 ff.; Fischer StGB 58. Aufl. § 316 Rn. 12 ff., 25 m.w.N.) auszugehen hatte, zumal der Angeklagte auch keine Angaben zu seiner Alkoholaufnahme machte, mithin zuverlässige Anhaltspunkte zu Trinkmenge und Trinkverlauf fehlten (zur Erheblichkeit eines - wie hier - tatsächlichen oder behaupteten Nachtrunks bei fehlenden sonstigen hinreichend aussagekräftigen Hinweisen auf den Alkoholisierungsgrad vgl. BVerfG aaO. [ "Ein Nachtrunk war zu diesem Zeitpunkt nicht behauptet und auch nicht mehr zu befürchten..." ] und BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07, bei Juris [" Es ist ... nicht vollständig auszuschließen, dass die ermittelnden Polizeibeamten das Vorliegen von Gefahr im Verzuge angenommen haben, um die Blutalkoholkonzentration des Beschwerdeführers, insbesondere wegen dessen Behauptung des Nachtrunks, in zeitlicher Nähe zum Tatzeitpunkt zu sichern" ]; ferner OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009 - 2 Ss 15/09 = NJW 2009, 2146 ff.; OLG Hamburg aaO.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2010 - 53 Ss 68/10, bei Juris; OLG Frankfurt DAR 2010, 145 ff.; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 = NJW 2009, 242 ff. und vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 = DAR 2009, 336 ff.; LG Berlin DAR 2008, 534 f.; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249 ff.; LG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2010 - 603 Qs 165/10 = BA 47, 306 ff.; v. Kühlewein aaO.; vgl. im Übrigen auch die jeweiligen Hinweise auf den Grad der Alkoholisierung und seine Nähe zu rechtlich relevanten Grenzbereichen bzw. auf die konkreten Umstände des Einzelfalls am Kontroll- oder Betreffensort u.a. bei OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2010 - 83 Ss 100/09 = StV 2010, 622 ff.; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 ff. und zuletzt OLG Koblenz, Beschluss vom 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10, bei Juris).

    Denn durch den unterlassenen - weder nach einer Verfahrensaussetzung oder in der Berufungsinstanz (auch bei einem Freispruch in erster oder zweiter Instanz) oder nach einer Urteilsaufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht nachholbaren - und ebenso wie die Zustimmung zur Blutentnahme der Dispositionsfreiheit des Angeklagten unterliegenden Widerspruch in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung könnte eine dauerhafte Umgestaltung der prozessualen Rechtslage eingetreten sein, so dass es dem Senat auch von Amts wegen verwehrt wäre, von einem Beweisverwertungsverbot ausgehen (vgl. in diesem Sinne zuletzt - u.a. unter Hinweis auf BGHSt 50, 272/274 f.; OLG Celle NZV 2011, 48 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2010 - 2 Ss 18/10, bei Juris und OLG Stuttgart NStZ 1997, 405 f. - dezidiert insbesondere OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.11.2010 - 3 Ss 285/10 = NStZ-RR 2011, 46 ff. m. krit. Anm. Kudlich HRRS 2011, 114 ff.; zur sog. 'Widerspruchslösung' vgl. im Übrigen u.a. BGHSt 38, 214/225 f.; 42, 15/22; 51, 1/2 ff.; BGH NJW 2007, 2269/2273 f.; OLG Hamm NJW 2009, 242; OLG Celle StraFo 2009, 330 f.; OLG Rostock VRS 119, Nr. 10; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 = NJW 2009, 242 ff.; vom 22.12.2009 - 3 Ss 497/09 = NStZ-RR 2010, 148 f. und vom 25.10.2010 - 3 RVs 85/10 = NJW 2011, 469 ff. sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.08.2010 - 3 Ss 147/10 = NStZ-RR 2011, 45 f.).

  • OLG Hamm, 10.06.2010 - 2 RVs 30/10

    Reichweite des Richtervorbehalts hinsichtlich der Entnahme einer Blutprobe bei

    Insbesondere enthält die Verfahrensrüge auch die erforderlichen Angaben, dass der Angeklagte der Verwertung des Ergebnisses der Blutprobe in der Hauptverhandlung rechtzeitig, nämlich bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt, widersprochen hat (vgl. hierzu ausführlich die Beschlüsse des hiesigen 3. Strafsenats vom 25. August 2008 - 3 Ss 318/08 -, abgedruckt in NJW 2009, 242 f., und vom 26. Februar 2009.

    Ebensowenig kann bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar vereitelt wird, für sich allein noch nicht die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges begründen (vgl. Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 25. August 2008 in 3 Ss 318/08, abgedruckt in NJW 2009, 242, 243; Senatsbeschluss vom 28. April 2009 - 2 Ss 117/09 -, a.a.O.; OLG Hamburg NJW 2008, 2597, 2598).

    Die Frage, ob der Untersuchungserfolg gefährdet ist, unterliegt der vollständigen gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; OLG Hamburg, a.a.O.; OLG Hamm, NJW 2009, 242, 243).

    Entscheidend ist insoweit - abhängig von der jeweiligen Tages- oder Nachtzeit - allein der Zeitraum, der mit einer Antragstellung und Bearbeitung durch den zuständigen Ermittlungsrichter verbunden ist, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass nicht jedes Ersuchen um eine richterliche Anordnung nach § 81 a StPO zwingend unter Aktenvorlage schriftlich zu erfolgen hat, sondern es durchaus genügt, zunächst eine mündliche Anhörung zu erwirken (vgl. BGHSt 51, 285, 295; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243; Senatsbeschluss vom 28. April 2009 - 2 Ss 117/09 -, a.a.O.; vgl. auch.

    Auch wenn den Polizeibeamten als Ermittlungspersonen grundsätzlich gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO kein eigenes Antragsrecht gegenüber dem Ermittlungsrichter zusteht, führt die Mitteilung des Sachverhalts an den Staatsanwalt und dessen nach Prüfung des Sachverhalts anschließende Antragstellung bei der Ermittlung der richterlichen Entscheidungsdauer regelmäßig nur zu minimalen zeitlichen Verzögerungen (OLG Hamm NJW 2009, 242, 243; Senatsbeschluss vom.

    (OLG Hamburg NJW 2008, 2597, 2598; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243; Senatsbeschluss vom 28. April 2009 - 2 Ss 117/09 -, a.a.O).

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09

    Blutentnahme; Gefahr im Verzug; Anordnung; Zuständigkeit; Beweisverwertungsverbot

    Insbesondere enthält die Verfahrensrüge auch die erforderlichen Angaben, dass der Angeklagte der Verwertung des Ergebnisses der Blutprobe in der Hauptverhandlung rechtzeitig, nämlich bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt, widersprochen hat (vgl. hierzu ausführlich die Beschlüsse des hiesigen 3. Strafsenats vom 25. August 2008 - 3 Ss 318/08 -, abgedruckt in NJW 2009, 242 f., und vom 26. Februar 2009 - 3 Ss 7/09 - OLG Hamburg NJW 2008, 2597 = NZV 2008, 362).

    Ebensowenig kann bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar vereitelt wird, für sich allein noch nicht die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges begründen (vgl. Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 25. August 2008 in 3 Ss 318/08, abgedruckt in NJW 2009, 242, 243; OLG Hamburg NJW 2008, 2597, 2598).

    Entscheidend ist insoweit - abhängig von der jeweiligen Tages- oder Nachtzeit - allein der Zeitraum, der mit einer Antragstellung und Bearbeitung durch den zuständigen Ermittlungsrichter verbunden ist, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass nicht jedes Ersuchen um eine richterliche Anordnung nach § 81 a StPO zwingend unter Aktenvorlage schriftlich zu erfolgen hat, sondern es durchaus genügt, zunächst eine mündliche Anhörung zu erwirken (vgl. BGHSt 51, 285, 295; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243; vgl. auch Laschewski NZV 2008, 215; a. A. aber LG Hamburg NZV 2008, 213, 214 f. und LG Braunschweig, Beschluss vom 04. Januar 2008 - 9 Qs 381/07 - juris, wonach durch eine bloße telefonische Einschaltung des Richters dem Richtervorbehalt nicht Genüge getan wird).

    Auch wenn den Polizeibeamten als Ermittlungspersonen grundsätzlich gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO kein eigenes Antragsrecht gegenüber dem Ermittlungsrichter zusteht, führt die Mitteilung des Sachverhalts an den Staatsanwalt und dessen nach Prüfung des Sachverhalts anschließende Antragstellung bei der Ermittlung der richterlichen Entscheidungsdauer regelmäßig nur zu minimalen zeitlichen Verzögerungen (OLG Hamm NJW 2009, 242, 243; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238, 239: "im Idealfall binnen 1/4 Stunde).

    Vor allem ein unklares Ermittlungsbild oder ein komplexer Sachverhalt mit der Notwendigkeit einer genauen Ermittlung des BAK-Wertes werden als ein Indiz für die Bejahung einer Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden herangezogen werden können (OLG Hamburg NJW 2008, 2597, 2598; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2019 - 2 RBs 141/19

    Dokumentierter Widerspruch bei Beweisverwertungsverbot

    Wird ein Beweisverwertungsverbot geltend gemacht, bedarf es der Darlegung, dass der verteidigte Betroffene der Beweisverwertung in der Hauptverhandlung bis zu dem durch § 71 Abs. 1 OWiG, § 257 StPO bestimmten Zeitpunkt widersprochen hat (vgl. BGH StV 1996, 529; NStZ 1997, 502; NJW 2018, 2279; OLG Hamm NJW 2009, 242; NStZ-RR 2010, 148, 149; OLG Düsseldorf [2. Senat für Bußgeldsachen] DAR 2012, 646).
  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt,

    Zum anderen kann bei Taten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, für sich allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges ausreichen (OLG Schleswig, NStZ-RR 2010, S. 82; Senat, NJW 2009, S. 242; OLG Hamburg, NJW 2008 , S. 2597).

    Letztere muss sich stets nach dem Einzelfall beurteilen, wobei das Bestehen einer solchen Gefährdung der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung unterliegt (BVerfG, NJW 2008, S. 3053; NJW 2007, S. 1345; NJW 2002, S. 1333; Senat, NJW 2009, S. 242; OLG Jena, BeckRS 2009, 4235).

    Die mit der Sache befasste Ermittlungsperson muss für diesen Zeitpunkt eine eigene Prognoseentscheidung zur mutmaßlichen zeitlichen Verzögerung treffen (OLG Köln, BeckRS 2010, 3706; Senat, NJW 2009, S. 242).

  • OLG Köln, 26.08.2011 - 1 RBs 201/11

    Anordnung der Blutentnahme durch einen Polizisten ohne Prüfung der

    Insbesondere kann für die revisionsgerichtliche Prüfung davon ausgegangen werden, dass der Angeklagte nicht in die Blutentnahme eingewilligt hat (zum Erfordernis des diesbezüglichen Revisionsvorbringens vgl. etwa OLG Celle NJW 2008, 3079; OLG Hamm NJW 2009, 242; OLG Schleswig, Urt. v. 26.10.2009 - 1 Ss Owi 92/09 = BeckRS 2009 28618; OLG Dresden StV 2009, 571).

    Zum anderen kann bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolgs ausreichen (SenE v. 26.09.2008 - 83 Ss 69/08 - = zfs 2009, 48 [49] = NStZ 2009, 406; OLG Hamm NJW 2009, 242 [243]; OLG Jena, B. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08, BeckRS 2009, 4235; OLG Hamburg NJW 2008, 2597 [2598]).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053 [3054]; BVerfG NJW 2007, 1345 [1346]; BVerfGE 103, 142 [156] = NJW 2001, 1121 = NStZ 2001, 382; OLG Hamburg NJW 2008, 2597 [2598]; OLG Hamm NJW 2009, 242 [243]; OLG Jena, B. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08, BeckRS 2009, 4235).

    Vor allem ein unklares Ermittlungsbild oder ein komplexer Sachverhalt mit der Notwendigkeit einer genauen Ermittlung des BAK-Werts wird als ein Indiz für die Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden herangezogen werden können (OLG Hamburg NJW 2008, 2597 [2598]; OLG Hamm NJW 2009, 242 [243]; OLG Jena, B. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08, BeckRS 2009, 4235; OLG Bamberg NJW 2009, 2146).

  • OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10

    Verwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe und den Grenzen der sog.

    Dies könnte zumindest gelten, soweit es sich - wie hier - nicht um den Einfluss von Alkohol handelt, bei dem verhältnismäßig genaue Bewertungen und Rückrechnungen anhand fester Erfahrungswerte möglich sind, sondern um Drogen, bei denen die Beurteilung mit weit größeren Unsicherheiten behaftet ist (vgl. OLG Hamm StV 2009, 459, 461; NJW 2009, 242, 244; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.5.2008, 1 Ss 151/07 - juris Rn. 3; Rabe von Kühlwein JR 2007, 517, 518).

    Durch die anschließende obergerichtliche Rechtsprechung ist allerdings verdeutlicht worden, dass die allgemeine Problematik des körpereigenen Abbaus von Alkohol oder Drogen allein die Wahrnehmung der Eilkompetenz nicht zu rechtfertigen vermögen (bis zum November 2008 ergangene Entscheidungen, dabei ein Verwertungsverbot offen lassend: OLG Hamburg NJW 2008, 2597; OLG Hamm - 3. Strafsenat - NJW 2009, 242; verneinend: OLG Stuttgart NStZ 2008, 238, OLG Köln NStZ 2009, 406).

  • OLG Köln, 15.01.2010 - 83 Ss 100/09

    Beweisverwertungsverbot aufgrund einer unter Missachtung des Richtervorbehalts

    Insbesondere kann für die revisionsgerichtliche Prüfung davon ausgegangen werden, dass der Angeklagte nicht in die Blutentnahme eingewilligt hat (zum Erfordernis des diesbezüglichen Revisionsvorbringens vgl. etwa OLG Celle NJW 2008, 3079; OLG Hamm NJW 2009, 242; OLG Schleswig, Urt. v. 26.10.2009 - 1 Ss Owi 92/09 = BeckRS 2009 28618; OLG Dresden StV 2009, 571).

    Zum anderen kann bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolgs ausreichen (SenE v. 26.09.2008 - 83 Ss 69/08 - = zfs 2009, 48 [49] = NStZ 2009, 406; OLG Hamm NJW 2009, 242 [243]; OLG Jena, B. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08, BeckRS 2009, 4235; OLG Hamburg NJW 2008, 2597 [2598]).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053 [3054]; BVerfG NJW 2007, 1345 [1346]; BVerfGE 103, 142 [156] = NJW 2001, 1121 = NStZ 2001, 382; OLG Hamburg NJW 2008, 2597 [2598]; OLG Hamm NJW 2009, 242 [243]; OLG Jena, B. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08, BeckRS 2009, 4235).

    Vor allem ein unklares Ermittlungsbild oder ein komplexer Sachverhalt mit der Notwendigkeit einer genauen Ermittlung des BAK-Werts wird als ein Indiz für die Eilkompetenz der Strafverfolgungsbehörden herangezogen werden können (OLG Hamburg NJW 2008, 2597 [2598]; OLG Hamm NJW 2009, 242 [243]; OLG Jena, B. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08, BeckRS 2009, 4235; OLG Bamberg NJW 2009, 2146).

  • LG Hagen, 31.10.2008 - 42 Ns 63 Js 993/07
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2010 - 10 S 4/10

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

  • OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei nach

  • OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme

  • OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 53 Ss 68/10

    Beweisverwertungsverbot in Strafsachen: Verwertbarkeit der Ergebnisse einer

  • OLG Celle, 06.08.2009 - 32 Ss 94/09

    Umfang des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutprobe; Rechtsfolgen

  • OLG Düsseldorf, 22.02.2022 - 2 RBs 25/22

    PoliScan FM1 als standardisiertes Messverfahren; Kein Beweisverwertungsverbot

  • OLG Hamm, 02.11.2010 - 3 RVs 93/10

    Einwilligung und Einwilligungsfähigkeit in eine Blutentnahme

  • OLG Celle, 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutentnahme unter Umgehung des

  • LG Limburg, 04.08.2009 - 2 Qs 30/09

    Blutentnahme: Anordnung durch Ermittlungsperson; Eilfallkompetenz

  • OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11

    Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung

  • OLG Hamm, 25.10.2010 - 3 RVs 85/10

    Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO; Widerspruch gegen die

  • OLG Nürnberg, 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/09

    Trunkenheitsfahrt: Missachtung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer

  • OLG Bamberg, 25.02.2010 - 3 Ss OWi 206/10

    Bußgeldverfahren: Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahn in Bayern;

  • OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss 497/09

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge

  • OLG Schleswig, 23.12.2009 - 2 Ss OWi 153/09

    Anordnung der Blutentnahme durch Polizei oder Staatsanwaltschaft bei Drogenfahrt

  • OLG Hamm, 26.02.2009 - 3 Ss 7/09

    Anforderungen an die Revisionsrüge bei Geltendmachung eines

  • OLG Hamm, 24.08.2010 - 3 RBs 223/10

    Anforderungen an eine die Verletzung des § 81a Abs. 2 StPO geltend machende

  • AG Pirna, 05.10.2009 - 212 Cs 152 Js 16477/09

    Blutentnahme, Richtervorbehalt. Beweisverwertungsverbot

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2012 - 2 RBs 129/12

    Geschwindigkeitsmessung

  • OLG Jena, 30.05.2011 - 1 SsBs 23/11

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verwertbarkeit eines Rauschmittelbefundes

  • LG Itzehoe, 08.12.2009 - 2 Qs 186/09

    Kein Beweisverwertungsverbot bei Blutentnahme unter Verstoß gegen

  • OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots

  • OLG Bremen, 14.07.2009 - SsBs 15/09

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Schwierigkeit der Rechtslage im

  • LG Hamburg, 06.05.2010 - 603 Qs 165/10

    Beweisverwertung: Anordnung der Entnahme einer Blutprobe durch einen

  • OLG Hamm, 11.11.2009 - 3 Ss OWi 856/09

    Videomessverfahren; Verfahrensrüge

  • OLG Hamm, 11.03.2010 - 5 RBs 13/10

    Videomessung, Verwertbarkeit, Ermächtigungsgrundlage, Beweisanträge,

  • OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 3 Ss 147/10

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt:

  • OLG Koblenz, 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10

    Rechtsbeschwerde gegen ein Bußgeldurteil wegen einer Trunkenheitsfahrt:

  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss 67/09

    Anforderungen an ein Urteil der Berufungsstrafkammer bei Verweisung an das

  • OLG Hamm, 03.08.2009 - 3 Ss OWi 484/09

    Regelfahrverbot; persönliches Erscheinen

  • OLG Köln, 15.04.2014 - 1 RBs 89/14

    Zulässigkeit der Beteiligung von Privatunternehmen am Betrieb einer

  • OLG Köln, 13.11.2012 - 1 RVs 228/12

    Beweisverwertungsverbot bei auf Gefahr in Verzug gestützter Anordnung einer

  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 9/10

    Richterlicher Eildienst, Nachtzeit, praktischer Bedarf, Revision, Widerspruch,

  • LG Schwerin, 09.02.2009 - 33 Qs 9/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutprobenentnahme durch

  • AG Nördlingen, 28.12.2011 - 5 OWi 605 Js 109117/11

    Blutprobenentnahme bei Verdacht einer Drogenfahrt: Verletzung des

  • OLG Bremen, 14.07.2009 - Ss BS 15/09
  • LG Hagen, 31.10.2008 - 42 Ns 73/08

    Bestehen eines Beweisverwertungsverbots hinsichtlich eines Blutalkoholgutachtens;

  • AG Cottbus, 06.11.2008 - 95 Ds 104/08

    Blutentnahme bei Trunkenheitsfahrten: Konvertierbarkeit von

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RBs 3/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot

  • KG, 30.12.2009 - 3 Ws (B) 543/09

    Blutentnahme: Anordnung einer Blutentnahme durch Ermittlungsbeamten bei Verdacht

  • LG Schwerin, 09.02.2009 - 22 C 14416/08

    Beweisverwertungsverbot hinsichtlich einer unter Verletzung des Richtervorbehalts

  • LG Krefeld, 04.11.2009 - 21 Qs 224/09

    Vorliegen eines Verwertungsverbots einer ohne Richteranordnung entnommenen

  • OLG Hamm, 18.01.2010 - 3 RBs 5/10

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verurteilung des Betroffenen zu einer Geldbuße

  • OLG Hamm, 03.08.2009 - 3 Ss OWi 348/09

    Hauptverhandlung; Anwesenheit; Betroffener, Entbindungsantrag; Vertretervollmacht

  • LG Schwerin, 07.05.2009 - 33 Qs 36/09

    Annahme von Gefahr im Verzug bei Anordnung einer Blutentnahme; Annahme eines

  • LG Kiel, 09.03.2010 - 38 Qs 25/10

    Richtervorbehalt bei der Anordnung der Entnahme einer Blutprobe

  • KG, 30.12.2009 - 2 Ss 312/09

    Habt euch nicht so, der einfachgesetzliche Richtervorbehalt ist doch bloß eine

  • LG Schwerin, 09.02.2009 - 259 Js 29812/08
  • LG Ansbach, 26.01.2009 - Qs 96/08
  • OLG Hamm, 04.02.2010 - 6 Ss OWi 946/09
  • LG Landshut, 30.08.2012 - 6 Qs 217/12

    Erforderlichkeit richterlicher Entscheidung für eine Blutprobe nach Enden des

  • LG Stendal, 20.01.2010 - 501 Qs 3/10

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt

  • OLG Brandenburg, 22.09.2009 - 1 Ss 66/09

    Darlegung einer Verletzung des Richtervorbehalts bei einer Blutentnahme

  • LG Schwerin, 09.02.2009 - 3 Qs 9/09
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