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   BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05   

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https://dejure.org/2009,2936
BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05 (https://dejure.org/2009,2936)
BVerfG, Entscheidung vom 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05 (https://dejure.org/2009,2936)
BVerfG, Entscheidung vom 17. März 2009 - 2 BvR 1940/05 (https://dejure.org/2009,2936)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Artikel 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; Art. 10 Abs. 1 GG; § 102 StPO; § 105 StPO
    Wohnungsdurchsuchung; Richtervorbehalt (eigenverantwortliche Prüfung; inhaltliche Anforderungen an den Durchsuchungsbeschluss); Umsatzsteuerkarussell; Auslesen der Daten eines Mobiltelefons (Unanwendbarkeit des Fernmeldegeheimnisses bei Speicherung im Herrschaftsbereich ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Durchsuchungsmaßnahme aufgrund inhaltlich unzureichende Durchsuchungsbeschlusses in steuerstrafrechtlichem Ermittlungsverfahren verletzt Art 13 Abs 1, Abs 2 GG

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen richterlichen Dursuchungsbeschluss; Eigenverantwortliche richterliche Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen einer Durchsuchungsanordnung; Schutz der räumlichen Privatsphäre

  • Judicialis

    BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de

    Durchsuchung von Wohnung und Arbeitsplatz in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Steuerfahndung

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtswidrige Durchsuchung aufgrund unzureichender Begründung des zugrunde liegenden Durchsuchungsbeschlusses

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerstrafverfahren - Im Durchsuchungsbeschluss: Tatvorwurf genau beschreiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2516
  • WM 2009, 914
  • AnwBl 2009, 159
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05
    a) Eine Durchsuchung greift schwerwiegend in die von Art. 13 Abs. 1 GG geschützte Lebenssphäre ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Bei Maßnahmen wie der Durchsuchung, die regelmäßig ohne vorherige Anhörung des Betroffenen angeordnet werden, soll die Einschaltung des Richters auch dafür sorgen, dass die Interessen des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    b) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05
    a) Eine Durchsuchung greift schwerwiegend in die von Art. 13 Abs. 1 GG geschützte Lebenssphäre ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    b) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Der Schutz der Privatsphäre darf nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 984/04 u.a. -, NStZ-RR 2005, S. 203 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05
    Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    b) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Der Schutz der Privatsphäre darf nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05
    Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Die richterliche Durchsuchungsanordnung ist keine bloße Formsache (vgl. BVerfGE 57, 346 ).

  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 984/04

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, Abs 2 iVm Art 19 Abs 4 durch unzureichend

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05
    Es enthebt den Ermittlungsrichter nicht der eigenen Mitteilung und Bewertung des aus seiner Sicht maßgeblichen Verdachts, dass sich aus dem im Beschluss nicht mitgeteilten Akteninhalt möglicherweise Verdachtshinweise ergeben können (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00 -, NJW 2002, S. 1941 und vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 984/04 u.a. -, NStZ-RR 2005, S. 203 ); denn das Gericht kann sich nicht darauf verlassen, dass der Akteninhalt auch den mit der Durchsuchung befassten Beamten vertraut ist und sie die Zielrichtung der Maßnahme entsprechend begrenzen können.

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 984/04 u.a. -, NStZ-RR 2005, S. 203 ).

  • BVerfG, 03.04.2007 - 2 BvR 1797/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05
    Mehrere Monate vor der hier gegenständlichen Durchsuchung hatte das Amtsgericht Oldenburg bereits mit im wesentlichen gleich lautenden Beschlüssen die Geschäftsräume der N. AG und der bei dieser tätigen Hauptverdächtigen durchsuchen lassen; die Durchsuchung beim Vorstandsvorsitzenden der N. AG war Gegenstand einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. April 2007 - 2 BvR 1797/05 -, WM 2007, S. 1046 ff.).

    Der Ermittlungsbericht des Finanzamts für Steuerfahndung schildert eingehend eine ganze Reihe von verdächtigen Vorgängen und Geschäftsbeziehungen der N. AG zu Unternehmen, gegen die aus den unterschiedlichsten Gründen Verdachtsmomente vorlagen (insoweit eingehend BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. April 2007 - 2 BvR 1797/05 -).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05
    Die nach Abschluss des Übertragungsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherten Verbindungsdaten werden nicht durch Art. 10 Abs. 1 GG, sondern durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und gegebenenfalls auch durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 115, 166 ff.).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05
    a) Eine Durchsuchung greift schwerwiegend in die von Art. 13 Abs. 1 GG geschützte Lebenssphäre ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05
    Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07

    Verletzung von Art 13 Abs 1 und Abs 2 GG durch Anordnung der Durchsuchung des

    Auszug aus BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05
    Aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht hinnehmbar ist es aber, wenn sich im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände die Notwendigkeit der Erörterung eines offensichtlichen Problems aufdrängen musste und gleichwohl eine Prüfung vollständig fehlt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 07.06.1977 - 2 BvR 1122/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01

    Berichtigung von Scheinrechnungen nach den vom Gerichtshof der Europäischen

  • BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 528/85

    Verfassungsreechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 und 2 iVm GG Art 19 Abs 4 durch eine den

  • BFH, 29.11.2004 - V B 78/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in sog. "Karussellen"

  • BGH, 11.12.2002 - 5 StR 212/02

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell: Schuldumfang bei der

  • BGH, 05.03.2024 - XIII ZB 65/22

    Überstellungshaft - und der erforderliche Haftantrag

    Nicht hinnehmbar ist es, wenn sich im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände die Notwendigkeit der Erörterung eines offensichtlichen Problems aufdrängen musste und gleichwohl eine Prüfung vollständig fehlt (BVerfG, Beschluss vom 17. März 2009 - 2 BvR 1940/05, NJW 2009, 2516 Rn. 29 zu einer Durchsuchungsanordnung).
  • BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16

    Betrug; Bankrott; Verjährung (Beginn, verjährungsunterbrechende

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212, 220; 44, 353, 371; BVerfG, wistra 2009, 227 mwN).
  • BVerfG, 01.08.2014 - 2 BvR 200/14

    Durchsuchung (Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Schriften;

    Allein die wörtliche Übernahme einer Antragsbegründung der Staatsanwaltschaft durch den Ermittlungsrichter rechtfertigt allerdings nicht die Annahme, eine eigenverantwortliche Prüfung durch den Richter habe nicht stattgefunden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. März 2009 - 2 BvR 1940/05 -, juris, Rn. 29).
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