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   OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 1 U 192/08   

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https://dejure.org/2009,3397
OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 1 U 192/08 (https://dejure.org/2009,3397)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.01.2009 - 1 U 192/08 (https://dejure.org/2009,3397)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Januar 2009 - 1 U 192/08 (https://dejure.org/2009,3397)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mitverschulden eines betrunkenen Beifahrers bei Teilnahme an einer Trunkenheitsfahrt

  • verkehrslexikon.de

    Zum Mitverschulden eines betrunkenen Beifahrers bei Teilnahme an einer Trunkenheitsfahrt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Verstoßes gegen eigene Interessen im Falle der Teilnahme eines Beifahrers an einer Autofahrt trotz erkennbarer Trunkenheit des Fahrers; Verantwortlichkeit eines Beifahrers für einen objektiven Verstoß gegen die ihm obliegende Eigensorgfalt bei Versetzung ...

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 823; ; BGB § 827; ; StVG § 7; ; StVO § 21a

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BGB § 823; BGB § 827; StVG § 7; StVO § 21 a
    Schadensteilung zwischen absolut fahruntüchtigem Fahrer (2/3) und alkoholbedingt komatösem und nicht angeschnalltem Beifahrer (1/3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1
    Umfang des Mitverschuldens des Beifahrers bei Trunkenheit des Fahrers

  • rechtsportal.de

    BGB § 254 ; BGB § 827 S. 2
    Mitverschulden des Beifahrers bei erkennbarer Trunkenheit des Fahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verletzung des Beifahrers bei Fahrt mit betrunkenem Fahrer

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betrunkener verunglückt mit dem Auto - Der ebenfalls betrunkene, nicht angeschnallte Beifahrer wird schwer verletzt

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Trägt der Beifahrer eines betrunkenen Autofaherers eine Mitschuld im Schadensfall?

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Der betrunkene Beifahrer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2608
  • NZV 2009, 226
  • VersR 2009, 1380
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95

    Mitverschulden des verletzten Beifahrers bei Teilnahme an einer Fahrt mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 1 U 192/08
    Zwar ist der rechtliche Ansatz zutreffend, wonach in der Teilnahme an der Heimfahrt trotz erkennbarer Trunkenheit des Fahrers ein Verstoß gegen die eigenen Interessen des klagenden Beifahrers zu sehen ist und im Rahmen des § 254 BGB § 827 Satz 2 BGB entsprechend gilt (vgl. dazu auch OLG Saarbrücken VersR 1968, 905; BGH VersR 1971, 473; OLG Hamm VersR 1997, 126; OLG Karlruhe, Urt. v. 15.12.2006 - 10 U 177/05 -).
  • OLG Hamm, 21.06.1995 - 3 U 60/95

    Fürsorgepflicht des alkoholisierten Fahrzeugführers gegenüber den alkoholisierten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 1 U 192/08
    (vgl. OLG Hamm NZV 1996, 33).
  • BGH, 09.02.1971 - VI ZR 151/69

    Beleuchtung - Anhänger - Parken - Nachtzeit - Eigenverschulden -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 1 U 192/08
    Zwar ist der rechtliche Ansatz zutreffend, wonach in der Teilnahme an der Heimfahrt trotz erkennbarer Trunkenheit des Fahrers ein Verstoß gegen die eigenen Interessen des klagenden Beifahrers zu sehen ist und im Rahmen des § 254 BGB § 827 Satz 2 BGB entsprechend gilt (vgl. dazu auch OLG Saarbrücken VersR 1968, 905; BGH VersR 1971, 473; OLG Hamm VersR 1997, 126; OLG Karlruhe, Urt. v. 15.12.2006 - 10 U 177/05 -).
  • OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 79/14

    Regressanspruch einer Berufsgenossenschaft: Grob fahrlässige Verursachung eines

    Denn in der Teilnahme eines Beifahrers an einer Autofahrt trotz erkennbarer Trunkenheit des Fahrers liegt regelmäßig ein Verstoß gegen die eigenen Interessen (z. B. OLG Karlsruhe NJW 2009, 2608; KG DAR 2006, 506; OLG Naumburg MDR 2011, 537; KG VRS 111, 10).
  • OLG Celle, 05.10.2011 - 14 U 93/11

    Mitverschulden des Beifahrers durch die Teilnahme an einer Autofahrt trotz

    a) In der Teilnahme eines Beifahrers an einer Autofahrt trotz erkennbarer Trunkenheit des Fahrers liegt ein Verstoß gegen die eigenen Interessen (vgl. beispielhaft OLG Karlsruhe, NJW 2009, 2608, juris Rdnr. 25; KG, DAR 2006, 506).
  • OLG Schleswig, 08.04.2021 - 7 U 2/20

    Mithaftung eines betrunkenen, nicht angeschnallten Beifahrers für eigene

    Unabhängig von der Frage, ob der Kläger aktiv in den Pkw des Zeugen B. stieg oder gesetzt wurde, ist festzustellen, dass die Mitfahrt mit einem alkoholbedingt Fahruntüchtigen einen Verstoß gegen die eigenen Obliegenheiten darstellt, da mit einer solchen Fahrt eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit einhergeht (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH Urteil v. 10.07.1979, VI ZR 223/87, Juris Rn. 10; OLG Karlsruhe, Urteil v. 30.01.2009, 1 U 192/08, Juris Rn. 25).
  • OLG Hamm, 03.03.2023 - 7 U 100/22

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines betrunken schlafend auf der Straße

    Entsprechend § 827 S. 2 BGB wird der Mitverschuldensvorwurf also vorverlagert und zielt auf die Tatsache ab, dass der Geschädigte zumindest fahrlässig eine Situation herbeigeführt hat, in der er nicht mehr die zum Selbstschutz erforderliche Einsichtsfähigkeit hatte ( vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. April 2021 - 7 U 2/20 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Januar 2009 - 1 U 192/08 -, Rn. 25, juris ).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2011 - 25 U 77/10

    Zur Frage des Mitverschuldens, wenn das Verkehrsunfallopfer einen Sicherheitsgurt

    Zwar kann der Vorwurf des Mitverschuldens gerechtfertigt sein, wenn ein Mitfahrer trotz erkennbarer Trunkenheit des Fahrzeugführers an der Fahrt teilnimmt (BGH, VersR 1979, 1007, 1008; NJW 1988, 2365; OLG Karlsruhe, OLGR 2009, 311, 312).
  • LG Baden-Baden, 01.03.2013 - 1 O 104/12

    Haftung bei Verkehrsunfall: Mitverschulden eines betrunkenen Beifahrers auf Grund

    Der Mitverschuldensvorwurf liegt in diesem Fall darin, dass der Kläger zumindest fahrlässig durch seinen eigenen Alkoholkonsum eine Situation herbeigeführt hat, in der er nicht mehr die zum Selbstschutz erforderliche Einsichtsfähigkeit hatte und damit auch nicht mehr die Fähigkeit, Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Beklagten Ziffer 1 zu begründen (s. OLG Karlsruhe, NZV 2009, 226 = juris, Tz. 25).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.2013 - 1 U 35/13

    Verkehrsunfallhaftung: Mitverschulden eines betrunkenen Beifahrers bei Teilnahme

    Denn der Mitverschuldensvorwurf wird durch § 827 S. 2 BGB vorverlagert und zielt auf die Tatsache ab, dass der Kläger zumindest fahrlässig durch seinen Alkoholkonsum eine Situation herbeigeführt hat, in der er nicht mehr die zum Selbstschutz erforderliche Einsichtsfähigkeit hatte (vgl. Senat, Urt. v. 30.01.2009 - 1 U 192/08, juris; dazu auch BGH, Urt. v. 09.02.1971 - VI ZR 151/69, VersR 1971, 473 a.E.).
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