Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 9/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,481
BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 9/08 (https://dejure.org/2009,481)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2009 - Xa ZR 9/08 (https://dejure.org/2009,481)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 9/08 (https://dejure.org/2009,481)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen belohnender Schenkung und Gegenleistung für das Bemühen des Empfängers um die Herbeiführung eines Ereignisses bei Zusage einer Zuwendung für die Erreichung dieses Ereignisses

  • RA Kotz

    Meisterschaftsgewinn und Gewinnauslobung

  • Judicialis

    BGB § 241 Abs. 1; ; BGB § 516 Abs. 1

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Vorliegen einer Schenkung bei Prämienversprechen, Erfordernis der Unentgeltlichkeit, Abgrenzung zu remunerativen (belohnenden) Schenkung

  • kanzlei.biz

    Titelgewinn - Schenkungsvertrag nicht formgebunden

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Abgrenzung von Schenkungsvertrag und erfolgsabhängigem Zuwendungsversprechen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241 Abs. 1; BGB § 516 Abs. 1
    Abgrenzung zwischen belohnender Schenkung und Gegenleistung für das Bemühen des Empfängers um die Herbeiführung eines Ereignisses bei Zusage einer Zuwendung für die Erreichung dieses Ereignisses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schenkung oder doch nur Gegenleistung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Auslobung einer Meisterschaftsprämie ist formfrei wirksam

  • IWW (Kurzinformation)

    Vereinsrecht - Kein Zurück bei mündlich vereinbarter Meisterschaftsprämie

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die formfreie Meisterschaftsprämie

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Prämie für Meisterschaftsgewinn formfrei wirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mündlich zugesagte Meisterschaftsprämie

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Dem Trainer der Ringer Meisterschaftsprämie versprochen - Nach dem Erfolg will der Aufsichtsratsvorsitzende des Sportclubs nicht zahlen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Auslobung ist formfrei wirksam

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Versprechen einer Sport-Prämie bedarf keiner Schriftform

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Geld-Schenkung für Titelgewinn unterliegt nicht Formbedürfnis

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Auslobung einer Meisterschaftsprämie ist formfrei wirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Schenkung oder gegenseitiger Vertrag?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auslobung einer Meisterschaftsprämie ist formfrei wirksam

Besprechungen u.ä. (4)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ist das Versprechen einer Meisterschaftsprämie formbedürftig?

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unentgeltlichkeit der Zuwendung

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Bedarf ein Vertrag über die Zuwendung von Stiftungsgeldern der notariellen Beurkundung?

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Vorliegen einer Schenkung bei Prämienversprechen, Erfordernis der Unentgeltlichkeit, Abgrenzung zu remunerativen (belohnenden) Schenkung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2737
  • MDR 2009, 1032
  • DNotZ 2010, 49
  • WM 2009, 1760
  • SpuRt 2009, 249
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 145/91

    Zugewinnausgleich bei gemischter Schenkung von Wohnungseigentum in zu

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 9/08
    Die Zusage des Beklagten, im Fall des Gewinns des Meistertitels an den Kläger 5.000 EUR zu zahlen, stellte nur dann ein formbedürftiges Schenkungsversprechen (§ 516 Abs. 1 BGB) dar, wenn sich die Parteien darüber einig gewesen wären, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgen sollte (vgl. BGHZ 82, 227, 230; 101, 65, 68; BGH, Urt. v. 17.6.1992 - XII ZR 145/91, NJW 1992, 2566, 2567).

    Eine Zuwendung ist dann unentgeltlich, wenn sie rechtlich von einer den Erwerb ausgleichenden Gegenleistung unabhängig ist (Urt. v. 17.6.1992, a.a.O.).

  • BGH, 17.01.1990 - XII ZR 1/89

    Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung; Rückforderung wegen Wegfalls

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 9/08
    Da die Gegenleistung des Empfängers der Zuwendung auch immaterieller Art sein kann, durfte das Berufungsgericht seine Annahme, es liege eine Schenkung vor, auch nicht auf die Erwägung stützen, dass dem Beklagten aus dem Meistertitel keine unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteile erwachsen seien (vgl. BGH, Urt. v. 17.1.1990 - XII ZR 1/89, NJW-RR 1990, 386; v. 2.10.1991 - XII ZR 132/90, NJW 1992, 238, 239, jeweils zur ehebedingten Zuwendung).
  • BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 62/86

    Zurechnung von Schenkungen unter Ehegatten; Berücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 9/08
    Die Zusage des Beklagten, im Fall des Gewinns des Meistertitels an den Kläger 5.000 EUR zu zahlen, stellte nur dann ein formbedürftiges Schenkungsversprechen (§ 516 Abs. 1 BGB) dar, wenn sich die Parteien darüber einig gewesen wären, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgen sollte (vgl. BGHZ 82, 227, 230; 101, 65, 68; BGH, Urt. v. 17.6.1992 - XII ZR 145/91, NJW 1992, 2566, 2567).
  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 132/90

    Abgrenzung zwischen ehebedingter Zuwendung und Schenkung

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 9/08
    Da die Gegenleistung des Empfängers der Zuwendung auch immaterieller Art sein kann, durfte das Berufungsgericht seine Annahme, es liege eine Schenkung vor, auch nicht auf die Erwägung stützen, dass dem Beklagten aus dem Meistertitel keine unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteile erwachsen seien (vgl. BGH, Urt. v. 17.1.1990 - XII ZR 1/89, NJW-RR 1990, 386; v. 2.10.1991 - XII ZR 132/90, NJW 1992, 238, 239, jeweils zur ehebedingten Zuwendung).
  • OLG München, 11.11.1982 - 24 U 114/82

    Zur Abgrenzung zwischen belohnendem Schenkungsversprechen, Auslobung und

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 9/08
    Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts München (JZ 1983, 955), auf die sich das Berufungsgericht gestützt hat, vermag der Senat nicht beizutreten.
  • BGH, 11.11.1981 - IVa ZR 182/80

    Begriff der Schenkung - Belohnung

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 9/08
    Wer für derartige Bemühungen eine Zuwendung zusagt, beabsichtigt - jedenfalls in der Regel - keine belohnende Schenkung, sondern schließt einen entgeltlichen Vertrag über die Entlohnung einer noch zu erbringenden besonderen Leistung (BGH, Urt. v. 11.11.1981 - IVa ZR 182/80, NJW 1982, 436).
  • BGH, 10.01.1951 - II ZR 18/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 9/08
    Für die Bejahung der Entgeltlichkeit der erfolgsabhängigen Zuwendung ist es ausreichend, dass die Leistung des einen Teils Bedingung für die Verpflichtung der anderen Seite sein soll; darauf, ob es sich um eine gleichwertige Gegenleistung handelt, kommt es nicht an (vgl. BGH, Urt. v. 10.1.1951 - II ZR 18/50, NJW 1951, 268).
  • BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80

    Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 9/08
    Die Zusage des Beklagten, im Fall des Gewinns des Meistertitels an den Kläger 5.000 EUR zu zahlen, stellte nur dann ein formbedürftiges Schenkungsversprechen (§ 516 Abs. 1 BGB) dar, wenn sich die Parteien darüber einig gewesen wären, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgen sollte (vgl. BGHZ 82, 227, 230; 101, 65, 68; BGH, Urt. v. 17.6.1992 - XII ZR 145/91, NJW 1992, 2566, 2567).
  • BGH, 30.10.2007 - X ZR 101/06

    Anforderungen an die Substantiierung der Mängelrüge beim Werkmangel;

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 9/08
    Da das Berufungsgericht - von seinem Standpunkt aus zu Recht - nicht geprüft hat, ob konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen des Amtsgerichts begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) und diese Prüfung vom Revisionsgericht nicht nachgeholt werden kann (BGH, Urt. v. 30.10.2007 - X ZR 101/06, NJW 2008, 576 Tz. 27), ist die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.
  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 434/12

    Zugewinnausgleich: Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer gemischten

    Die Gegenleistung kann auch einen immateriellen Charakter haben (vgl. Senatsurteile vom 2. Oktober 1991 - XII ZR 132/90 - FamRZ 1992, 293, 294 und vom 17. Januar 1990 - XII ZR 1/89 - FamRZ 1990, 600, 601; BGH Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 9/08 - NJW 2009, 2737, 2738; vgl. bereits RG HRR 1931 Nr. 1752: Zuwendung eines Grundstücks an die getrennt lebende Ehefrau, um diese zur Rückkehr zu bewegen).
  • BGH, 03.12.2013 - 1 StR 53/13

    Verfall gegen Drittbegünstige (Verfall bei versuchter Tat; Erlangung durch die

    Wer eine Zuwendung für den Fall zusagt, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt, auf das der Zuwendungsempfänger hinarbeiten soll, verspricht keine belohnende Schenkung, sondern eine Gegenleistung für das Bemühen des Zuwendungsempfängers um die Herbeiführung des Ereignisses (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 9/08, NJW 2009, 2737).
  • LG Berlin, 19.11.2013 - 15 O 402/12

    Google darf bisherige Vertragsklauseln nicht weiterverwenden

    Bei der Zurverfügungstellung der Dienste handelt es sich auch nicht um Schenkungen i. S. d. § 516 BGB, wie der BGH in seiner Entscheidung vom 28. Mai 2005 - X a ZR 9/08 - festgestellt hat.
  • BGH, 15.03.2010 - II ZR 84/09

    Salvatorische Erhaltungsklausel: Umkehrung der gesetzlichen Vermutung der

    Unentgeltlich ist eine Zuwendung nur, wenn sie nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts von keiner auch von oder an einen Dritten zu erbringenden Gegenleistung abhängig ist, wobei die Leistung nicht geldwerter oder vermögensrechtlicher Art zu sein braucht (BGH, Urt. v. 28. Mai 2009 - Xa ZR 9/08, NJW 2009, 2737; v. 17. Januar 1990 - XII ZR 1/89, WM 1990, 856, 858; MünchKommBGB/J. Koch, 5. Aufl. § 516 Rdn. 24 f.).
  • OLG Hamm, 06.08.2014 - 15 W 94/14

    Familiengerichtliche Genehmigung; Grundstücksübertragung; Minderjähriger

    Es muss sich also um eine Zuwendung handeln, die sowohl objektiv als auch nach dem Willen der Vertragsparteien unabhängig von einer Gegenleistung erfolgt (BGH NJW 2009, 2737).
  • BGH, 21.10.2014 - XI ZR 210/13

    Vereinbarte Zahlungspflicht des Bürgen bei unentgeltlichem Vermögenszuwachs:

    b) Im Rechtssinn wie auch im allgemeinen Sprachgebrauch ist eine Leistung unentgeltlich, wenn ihr keine Gegenleistung gegenübersteht, dem Leistenden also keine dem von ihm aufgegebenen Vermögenswert entsprechende Gegenleistung zufließt (BGH, Urteile vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 9/08, WM 2009, 1760 Rn. 8 und vom 13. Februar 2014 - IX ZR 133/13, WM 2014, 516 Rn. 14).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 6 K 1844/13

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer Verkaufsförderaktion mit Treuepunkten

    Allerdings wird von der wohl überwiegenden Anzahl zivilrechtlicher Kommentatoren die Auffassung vertreten, Auslobung und Schenkung seien voneinander abzugrenzen (so auch BGH, Urteil vom 28. Mai 2009 Xa ZR 9/08, NJW 2009, 2737).

    Geht man ausgehend von dieser Ansicht - unter der Annahme einer Gegenleistung (vgl. dazu die extensive Auslegung durch den BGH im Urteil vom 28. Mai 2009 Xa ZR 9/08, NJW 2009, 2737) - vom Vorliegen einer Auslobung aus, so bedeutet dies notwendigerweise das Nichtvorliegen einer Schenkung.

  • OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 12 U 35/11

    Anspruch auf Herausgabe eines Pferdes

    Wer dafür eine Zuwendung zusagt, beabsichtigt in der Regel keine belohnende Schenkung, sondern einen entgeltlichen Vertrag über die Entlohnung einer noch zu erbringenden Leistung (BGH, NJW 2009, 2737, juris Rn. 7-13).
  • OLG Dresden, 26.06.2018 - 14 U 341/18

    Zulässigkeit der kostenlosen Abgabe von Büchern bei Erhebung einer

    Unentgeltlich ist eine Zuwendung dann, wenn sie rechtlich nicht abhängig ist von einer den Erwerb ausgleichenden Gegenleistung des Erwerbers (BGH NJW 2009, 2737).
  • OLG Hamburg, 11.02.2011 - 11 U 12/10

    Aktiengesellschaft: Wirksamkeit eines Sonderzahlungsversprechens zu Gunsten

    Eine Zuwendung ist dann unentgeltlich, wenn sie rechtlich von einer den Erwerb ausgleichenden Gegenleistung unabhängig ist; auf die wirtschaftliche Gleichwertigkeit der Gegenleistung kommt es insoweit ebenso wenig an wie darauf, ob die Gegenleistung überhaupt einen wirtschaftlichen Vorteil darstellt (BGH, Urt. v. 28. Mai 2009, Xa ZR 9/08, NJW 2009, 2737 f.).
  • FG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 3 K 42/21

    Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 17.02.2022

  • LG Paderborn, 03.09.2010 - 2 O 53/10

    Die Übertragung eines Grundstücks zu Lebzeiten als Gegenleistung für den Verzicht

  • LG Kiel, 02.11.2010 - 16 O 68/10

    Vertragsrecht: Wirksamkeit eines selbstständigen, abstrakten Schuldversprechens

  • LG Kiel, 21.10.2010 - 15 O 71/10

    Anspruch der stillen Gesellschafter auf Leistung der zugesagten Sonderzahlung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht