Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 20.03.2009

Rechtsprechung
   BGH, 10.06.2009 - 2 StR 76/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6196
BGH, 10.06.2009 - 2 StR 76/09 (https://dejure.org/2009,6196)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2009 - 2 StR 76/09 (https://dejure.org/2009,6196)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 2 StR 76/09 (https://dejure.org/2009,6196)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6196) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer unbilligen Härte i.S.d. § 73c Abs. 1 S. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Schätzung des Gewinns und Verfallsanordnung wegen unbilliger Härte i.R.e. Verkaufs von Betäubungsmitteln

  • Judicialis

    StGB § 73c Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73c Abs. 1
    Vorliegen einer unbilligen Härte i.S.d. § 73c Abs. 1 S. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ); Schätzung des Gewinns und Verfallsanordnung wegen unbilliger Härte i.R.e. Verkaufs von Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2755
  • NStZ 2009, 627
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - 2 StR 76/09
    Eine solche ist etwa gegeben, wenn die Bejahung dieses Merkmals auf Umstände gestützt wird, die bei seiner Prüfung nicht zum Tragen kommen können (vgl. BGH wistra 2003, 424, 425; 2009, 23, 24).

    Eine unbillige Härte i. S. von § 73 c Abs. 1 Satz 1 StGB kann nicht auf die vom Gesetzgeber mit der Einführung des Bruttoprinzips (vgl. BGHSt 47, 369) beabsichtigte Konsequenz gestützt werden, dass Aufwendungen für ein rechtswidriges Geschäft - hier der bezahlte Einkaufspreis - in den Verfallsbetrag fallen (vgl. BGH wistra 2003, 424, 425).

  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - 2 StR 76/09
    Eine unbillige Härte i. S. von § 73 c Abs. 1 Satz 1 StGB kann nicht auf die vom Gesetzgeber mit der Einführung des Bruttoprinzips (vgl. BGHSt 47, 369) beabsichtigte Konsequenz gestützt werden, dass Aufwendungen für ein rechtswidriges Geschäft - hier der bezahlte Einkaufspreis - in den Verfallsbetrag fallen (vgl. BGH wistra 2003, 424, 425).
  • BGH, 02.10.2008 - 4 StR 153/08

    Verfall von Wertersatz; Härtevorschrift (Revisibilität; Ermessen; Begriff der

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - 2 StR 76/09
    Eine solche ist etwa gegeben, wenn die Bejahung dieses Merkmals auf Umstände gestützt wird, die bei seiner Prüfung nicht zum Tragen kommen können (vgl. BGH wistra 2003, 424, 425; 2009, 23, 24).
  • BGH, 26.03.2009 - 3 StR 579/08

    Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen als

    Auszug aus BGH, 10.06.2009 - 2 StR 76/09
    Sie liegt nicht schon dann vor, wenn der Verfallsbetrag nicht beigetrieben werden kann oder der Betroffene vermögenslos geworden und unfähig ist, die Mittel für seinen Unterhalt aufzubringen (vgl. BGH Urteil vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08).
  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

    d) Der Bundesgerichtshof ist dementsprechend wiederholt ohne weiteres von der Zulässigkeit der Anordnung des Verfalls von Wertersatz neben der Verhängung von Jugendstrafe ausgegangen und hat lediglich die Anwendung der Härtevorschrift des § 73 c StGB näher geprüft (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2001 - 3 StR 21/01, NJW 2001, 1805 und vom 10. Juni 2009 - 2 StR 76/09, NJW 2009, 2755).
  • BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14

    Vorwegvollzug (Berechnung der vorweg zu vollziehenden Haftstrafe bei Bildung

    Zwar trifft es zu, dass eine unbillige Härte im Sinne von § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB nicht auf die vom Gesetzgeber mit der Einführung des Bruttoprinzips beabsichtigte Konsequenz gestützt werden darf, dass Aufwendungen für ein rechtswidriges Geschäft - hier der bezahlte Einkaufspreis für den Erwerb des dann weiterveräußerten Haschischs - in den Verfallsbetrag fallen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 2 StR 76/09, BGHR StGB § 73c Härte 15).
  • LG Stuttgart, 01.02.2019 - 11 KLs 176 Js 42172/15

    Berücksichtigung einer Entreicherung und einer Unverhältnismäßigkeit bei einer

    Allerdings ergibt sich eine unbillige Härte nicht aus der bloßen Anwendung des Bruttoprinzips, etwa aus dem Umstand, dass Aufwendungen für ein rechtswidriges Geschäft bei der Berechnung des Einziehungsbetrages unberücksichtigt geblieben sind, da der Zweck des Bruttoprinzips ansonsten unterlaufen würde (Graf/Jäger/Wittig/Wiedner, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2. Auflage 2017, § 73c StGB Rn 1, 7; BGHSt 52, 227; BGH NJW 2009, 2755; BGH NStZ 2004, 457; BGH wistra 2003, 424).
  • BGH, 10.03.2010 - 2 StR 66/10

    Zurückweisung einer Revision

    Durch die fehlerhafte Anwendung von § 73c StGB ist der Angeklagte nicht beschwert (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juni 2009 - 2 StR 76/09 m.w.N., NStZ 2009, 627).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.03.2009 - 2 U 121/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6886
OLG Celle, 20.03.2009 - 2 U 121/08 (https://dejure.org/2009,6886)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.03.2009 - 2 U 121/08 (https://dejure.org/2009,6886)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. März 2009 - 2 U 121/08 (https://dejure.org/2009,6886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

  • LG Hildesheim - 2 O 168/08
  • OLG Celle, 20.03.2009 - 2 U 121/08

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2755
  • NJW-RR 2009, 1077
  • NZI 2010, 80
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 27.10.2003 - 12 U 1001/03

    Anspruch auf Werklohnforderungen; Ordnungsgemäße Abwicklung eines

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2009 - 2 U 121/08
    Die vorgenannte Bewertung rechtfertigt sich aus der Überlegung, dass es weder die Gewährung von Prozesskostenhilfe noch eine ordnungsgemäße Insolvenzverwaltung erfordern, dass die Insolvenzmasse zu Lasten der Staatskasse erhöht wird (vgl. OLG Dresden, ZIP 2004, 187f., zitiert nach JURIS Rdz. 9).
  • BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme bei bereits zuvor

    Es kann dahin stehen, ob der prozessuale Kostenerstattungsanspruch, der daraus resultiert, dass das Gericht dem Gegner der Prozesskostenhilfe begehrenden Partei die Kosten des Rechtsstreits auferlegt hat, einsetzbares Vermögen im Sinne von § 115 ZPO darstellt (so OLG Celle OLGR 2009, 532; OLG Köln FamRZ 1990, 642; Zöller/Philippi a.a.O. § 115 Rdn. 49 b; a.A. LG Siegen MDR 1993, 1116).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht