Rechtsprechung
   EGMR, 12.06.2008 - 26771/03   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bmj.de , S. 12 (Zusammenfassung)

    Art. 6 Abs. 1 EMRK
    Verstoß gegen das Gebot, ein gerichtliches Verfahren in angemessener Frist durchzuführen

  • Österreichisches Institut für Menschenrechte (Zusammenfassung)

    Elezi ./. Deutschland

    Art. 6 EMRK
    Aushändigung von Teilen der Anklageschrift an Schöffen

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Zur Information über den Inhalt einer Sache darf den Schöffen das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen zugänglich gemacht werden

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Das Akteneinsichtsrecht der Schöffen" von Dr. Klaus Ellbogen, original erschienen in: DRiZ 2010, 136 - 139.




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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 07.11.2012 - 2 StR 629/11  

    Ablehnungsantrag wegen Befangenheit (Besetzungsstreit um den Vorsitz des 2.

    Befangenheit ist mithin ebenso wie die Unparteilichkeit auf den konkret zu entscheidenden Fall bezogen (vgl. EGMR, Urteile vom 12. Juni 2008 - 26771/03 [Elezi /Deutschland], EuGRZ 2009, 12, 15; vom 10. August 2006 - 75737/01 [Schwarzenberger /Deutschland], NJW 2007, 3553, 3554); sie bezieht sich auf die innere Haltung des Richters zum Verfahrensgang und zum Ausgang des betreffenden Verfahrens (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, NStZ 2010, 342, mwN; KK-Fischer aaO, § 24 Rn. 3).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09  

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Die behauptete Überlassung von Teilen der Anklageschrift an die Schöffen könnte für sich allein eine Besorgnis der Befangenheit weder gegenüber den Berufsrichtern noch gegenüber den Schöffen begründen (vgl. EGMR, Urteil vom 12. Juni 2008 - 26771/03, NJW 2009, 2871; zur Zulässigkeit der Überlassung von Aktenteilen an Schöffen vgl. auch BGH, Urteil vom 26. März 1997 - 3 StR 421/96, BGHSt 43, 36).
  • BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10  

    Anforderungen an die Verlesung des Anklagesatzes (Recht auf ein faires Verfahren:

    Die Aushändigung des Anklagesatzes an die Schöffen widerspricht nicht den Grundsätzen eines fairen Verfahrens (EGMR NJW 2009, 2871, 2873) und ist auch sonst nicht zu beanstanden (BGH, Urteil vom 26. März 1997 - 3 StR 421/96, BGHSt 43, 36, 38 ff.; BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 2 ARs 455/09 Rn. 11, wistra 2010, 66; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 ARs 53/09 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, Rn. 55; vgl. auch Krehl, NStZ 2008, 525, 526 ; Häger in GedSchr.
mehr
  • BGH, 06.09.2012 - 2 StR 122/12  

    Unzulässige und unbegründete Befangenheitsanträge im Besetzungsstreit um den

    Befangenheit ist mithin ebenso wie die Unparteilichkeit auf den konkret zu entscheidenden Fall bezogen (vgl. EGMR, Urteile vom 12. Juni 2008 - 26771/03 [E. ./. Deutschland], EuGRZ 2009, 12, 15; vom 10. August 2006 - 75737/01 [Sch. ./. Deutschland], NJW 2007, 3553, 3554); sie bezieht sich auf die innere Haltung des Richters zum Verfahrensgang und zum Ausgang des betreffenden Verfahrens (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, NStZ 2010, 342, mwN; KK-Fischer aaO, § 24 Rn. 3).
  • BGH, 24.02.2010 - 1 StR 260/09  

    Vorlagebeschluss; Anforderungen an den Anklagesatz beim Vorwurf einer großen Zahl

    Sie widerspricht auch nicht dem Grundsatz des fairen Verfahrens (EGMR NJW 2009, 2871, 2873).
  • BGH, 28.10.2009 - 5 ARs 53/09  

    Anfragebeschluss; summarischer Anklagesatz (Serien-Vermögensstraftaten).

    Ihr kann auch in konventionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) jedenfalls durch sorgfältige Unterrichtung der Schöffen über die Bedeutung dieses Teils der Anklageschrift durch die Tatgerichte wirksam begegnet werden (vgl. EGMR NJW 2009, 2871, 2873).
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 260/09  
    Ihr kann auch in konventionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) jedenfalls durch sorgfältige Unterrichtung der Schöffen über die Bedeutung dieses Teils der Anklageschrift durch die Tatgerichte wirksam begegnet werden (vgl. EGMR NJW 2009, 2871, 2873).
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