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   AG Kassel, 30.06.2009 - 415 C 6203/08   

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https://dejure.org/2009,10837
AG Kassel, 30.06.2009 - 415 C 6203/08 (https://dejure.org/2009,10837)
AG Kassel, Entscheidung vom 30.06.2009 - 415 C 6203/08 (https://dejure.org/2009,10837)
AG Kassel, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - 415 C 6203/08 (https://dejure.org/2009,10837)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 249 BGB
    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der vorgerichtlichen Anwaltskosten eines gewerblichen Autovermieters für die Unfallschadensregulierung

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (9)

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung - Auch Autovermieter darf Anwalt nehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwaltskosten eines rechtskundigen Geschädigten stellen grds. einen erstattungsfähigen Schaden dar; Der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte darf einen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Geltendmachung des Schadensersatzes beauftragen; Die Regulierung eines ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkehrsunfall und Anwaltskosten - Darf der Unfallgeschädigte trotz "klaren Sachverhalts" einen Anwalt einschalten?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Anwaltskosten sind dem Unfallopfer zu erstatten auch einem Autovermieter

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Anwaltskosten sind dem Unfallopfer zu erstatten - auch einem Autovermieter

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung: Auch Autovermieter darf Anwalt nehmen

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Anwalt nach Blechschaden erlaubt - Häufige Hinzuziehung durch Versicherungen verursacht

  • captain-huk.de (Auszüge)

    Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Anwaltskosten als Schadenersatz

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2898
  • NZV 2009, 507
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Coburg, 22.09.2005 - 15 C 828/05

    Die Kosten eines Anwalts für die außergerichtliche Regulierung eines

    Auszug aus AG Kassel, 30.06.2009 - 415 C 6203/08
    Im Übrigen verweist das Gericht auf die zutreffende Begründung des AG Coburg, das über einen gleich gelagerten Sachverhalt zu entscheiden hatte und dem sich das erkennende Gericht im vollen Umfang anschließt (vgl. AG Coburg, Urt. v. 22.09.2005 - 15 C 828/05).

    Die auch von der Beklagten zitierte, über zehn Jahre alte Entscheidung des BGH (Urt. v. 08.11.1994 - VI ZR 3/94 = NJW 1995, 446), wonach nur bei einem Mangel an geschäftlicher Gewandtheit eine externe Anwaltskanzlei von Anfang an beauftragt werden kann und dies schadensadäquat sein soll, ist auf Grund der dargelegten wachsenden Komplexität und unübersichtlich gewordener Rechtsprechung zum Ansatz und Angemessenheit einzelner Schadenspositionen als überholt anzusehen (vgl. auch AG Coburg, Urt. v. 22.09.2005 - 15 C 828/05).

  • OLG München, 19.07.2006 - 10 U 2476/06

    Zum Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im

    Auszug aus AG Kassel, 30.06.2009 - 415 C 6203/08
    Somit handelt es sich immer bei jeder Unfallabwicklung um eine Sache von durchschnittlicher Bedeutung mit der Folge, dass die Schwellengebühr von 1, 3 anzusetzen ist (vgl. auch OLG München, Urt. v. 19.07.2006 - 10 U 2476/07 = VersR 2007, 267).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus AG Kassel, 30.06.2009 - 415 C 6203/08
    Die auch von der Beklagten zitierte, über zehn Jahre alte Entscheidung des BGH (Urt. v. 08.11.1994 - VI ZR 3/94 = NJW 1995, 446), wonach nur bei einem Mangel an geschäftlicher Gewandtheit eine externe Anwaltskanzlei von Anfang an beauftragt werden kann und dies schadensadäquat sein soll, ist auf Grund der dargelegten wachsenden Komplexität und unübersichtlich gewordener Rechtsprechung zum Ansatz und Angemessenheit einzelner Schadenspositionen als überholt anzusehen (vgl. auch AG Coburg, Urt. v. 22.09.2005 - 15 C 828/05).
  • BGH, 29.10.2019 - VI ZR 45/19

    Anspruch eines Autovermietungsunternehmen auf Ersatz vorgerichtlicher

    aa) Die Ansicht des Berufungsgerichts, dass die schadensrechtliche Abwicklung eines Verkehrsunfalls, an dem zwei Fahrzeuge beteiligt waren, jedenfalls im Hinblick auf die Schadenshöhe regelmäßig keinen einfach gelagerten Fall darstellt, wird inzwischen von der wohl überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung der unteren Instanzgerichte geteilt (z.B. AG Hamburg, DV 2018, 149 Rn. 3 f.; AG Flensburg, NJW-RR 2012, 432 Rn. 11 ff.; LG Krefeld, NJW-RR 2011, 1403 Rn. 9; AG Münster, NJW-RR 2011, 760 Rn. 6 ff.; AG Köln, SP 2011, 267, juris Rn. 4 f.; LG Itzehoe, SP 2009, 31, juris Rn. 15 f. für Unfall im Begegnungsverkehr und Schadenshöhe ab 2.000 EUR; AG Kassel, NJW 2009, 2898, juris Rn. 5; AG Frankfurt, Urteil vom 3. März 2011 - 29 C 74/11, juris Rn. 8 ff.; LG Mannheim, Urteil vom 22. Juni 2007 - 1 S 23/07, juris Rn. 7; a.A. z.B. LG Münster vom 8. Mai 2018 - 3 S 139/17, juris Rn. 31 ff.; LG Berlin, SP 2009, 446 Rn. 4), ebenso in der Literatur (z.B. Zoll in Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl., Kap. 41 Rn. 132; Kuhnert in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl., § 249 BGB Rn. 207 für Rechtsunkundige; Hunecke, NJW 2015, 3745, 3747; Wagner, NJW 2006, 3244, 3245 f., 3248; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 249 Rn. 234; Schneider in Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 39. EL, 5. C. Rn. 82; a.A. z.B. Böhm/Lennartz, MDR 2013, 313).
  • AG Halle/Westfalen, 28.04.2010 - 2 C 876/09
    Zum anderen gebietet es die Maxime der Waffengleichheit, dass der Geschädigte gegenüber der rechtskundigen Haftpflichtversicherung einen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Geltendmachung des Schadensersatzes beauftragen darf (vgl. BGH NJW 2009, 2898 f.).

    Bei der 1, 3 Gebühr handelt es sich um eine Schwellengebühr, die bei durchschnittlicher Bedeutung hinsichtlich des Umfangs und der Schwierigkeit der Sache, zur Regelgebühr wird (vgl. AG Kassel, NJW 2009, 2898).

    Zwar blieb es bei einem Anspruchsschreiben an die Beklagten, doch darf ein noch so "einfach aussehendes" Anspruchsschreiben keinen Rückschluss auf den tatsächlichen Umfang der anwaltlichen Tätigkeit erlauben (vgl. NJW 2009, 2898 (2899)).

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.01.2019 - 8 S 3262/18

    Berücksichtigung von Großkundenrabatten bei fiktiver Schadensabrechnung

    Hier war ein Pkw mit einer Autobahneinrichtung kollidiert (so auch AG Hamburg, Urteil vom 31.01.2018, Az: 20 a C 451/17; AG München, Urteil vom 27.04.2016, Az: 334 C 26180/15; AG Flensburg, Urteil vom 11.07.2011, Az: 62 C 69/11, Landgericht Krefeld, Urteil vom 07.04.2011, Az: 3 S 39/10; AG Münster, Urteil vom 09.02.2011, Az: 60 C 4389/10; AG Kassel, Urteil vom 30.06.2009, Az: 415 C 6203/08).
  • LG Kassel, 28.01.2016 - 1 S 309/15

    Unfallregulierung

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der mittlerweile nahezu nicht mehr überschaubaren Rechtsprechung zu dem Thema des Umfangs der erstattungsfähigen Schäden ein rechtlich einfach gelagerter Sachverhalt für einen Rechtsunkundigen nahezu nicht mehr vorkommen kann (so AG Kassel, Urteil vom 30.06.2009, Az. 415 C 6203/08, NJW 2009, 2898; auch AG Coburg, Urteil vom 22.09.2005, Az.: 15 C 828/05, abrufbar unter juris Rechtsprechungsdatenbank).
  • AG Kassel, 16.08.2013 - 435 C 12/13

    Zur Erstattungsfähigkeit von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten eines

    In beiden Fällen ist auch bei gewerblichen Anspruchsstellern, auch bei solchen aus dem Bereich des Autovermietungsgewerbes, die Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur weiteren Bearbeitung der Regulierungsangelegenheit zweckentsprechend und erforderlich (s. auch AG Kassel, Urteil vom 30.06.2009 - 415 C 6203/08, zit. n. juris = NJW 2009, 2898 m.w.N.).
  • AG Gummersbach, 28.04.2016 - 15 C 385/15

    Nachweis der Erforderlichkeit der Beilackierungskosten durch Vorlage des

    Die vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühr ist wegen der zunehmenden Komplexität der Rechtsprechung bei Verkehrsunfällen zwischenzeitlich als erstattungsfähige Schadensposition i.S.d. § 249 BGB auch vor Verzugseintritt anerkannt, vgl. AG Kassel, Urt. v. 30.6.2009 - 415 C 6203/08; Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Anhang I Rn. 471 ff.
  • AG Laufen, 08.11.2011 - 2 C 687/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher

    Während die von der Beklagten zitierten Urteile des Amtsgerichts Stuttgart Bad Cannstatt mit dem Az. 6 C 1221/11 vom 02.08.2011, vom AG Nürnberg vom 04.03.2009 mit dem Az. 37 C 9339/08 und vom AG-Bad Homburg mit Urteil vom 24.05.2006 mit dem Az. 2 C 2224/05 22 einen Erstattungsanspruch verneinen, wird dieser von dem von der Klagepartei zitierten Urteil des LG-Mannheim vom 22.06.2007 mit dem Az. 1 S 23/07 sowie vom AG Kassel vom 30.06.2009 mit dem Az. 415 C 6203/08 bejaht.
  • AG Bad Homburg, 04.11.2011 - 2 C 1563/11

    Ersatzfähigkeit von zur Schadensfeststellung notwendigen Sachverständigenkosten

    Insoweit durfte die Klägerin durch von einer berechtigten Veranlassung zur Einschaltung eines Rechtsanwaltes auch bei der vorgerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche ausgehen, da eine unproblematische Schadensbegleichung im Hinblick auf die Fragen der Schadenshöhe nicht offensichtlich zu erwarten war (vgl. auch AG Kassel, NZV 2009, 507).
  • AG Göttingen, 18.01.2019 - 26 C 70/18

    Unfallregulierung, Reparaturkosten, Mietwagen, Wertminderung, Kostenpauschale

    Da es für den Rechtsunkundigen angesichts der nicht mehr überschaubaren Rechtsprechung zum Umfang des ersatzfähigen Schadens keinen rechtlich "einfach gelagerten Verkehrsunfall" mehr gibt, gehören die Kosten für die vorgerichtliche Einschaltung eines Rechtsanwalts zum ersatzfähigen Schaden (AG Kassel NJW 2009, 2898).
  • AG Hamburg-St. Georg, 02.10.2014 - 915 C 248/14
    Aus dem Umfang des Schreibens allein kann jedoch nicht auf den Umfang und die Komplexität der Rechtsanwaltstätigkeit, insbesondere der in diesem Zusammenhang  zuvor erfolgten  Rechtsberatung,  geschlossen werden  (vgl.  AG Kassel,  Urteil vom 30.06.2009, Az: 415 C 6203/08; AG Coburg, Urteil vom 22.09.2005, Az: 15 C 828/05).
  • AG Hamburg-St. Georg, 11.04.2014 - 926 C 212/13
  • AG Hamburg-St. Georg, 26.01.2015 - 915 C 585/14
  • AG Hamburg-St. Georg, 12.03.2014 - 926 C 198/13
  • AG Melsungen, 07.07.2016 - 4 C 143/16
  • AG Melsungen, 07.07.2016 - 93 C 60/16
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