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   BGH, 02.07.2009 - V ZB 54/09   

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https://dejure.org/2009,2735
BGH, 02.07.2009 - V ZB 54/09 (https://dejure.org/2009,2735)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2009 - V ZB 54/09 (https://dejure.org/2009,2735)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - V ZB 54/09 (https://dejure.org/2009,2735)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermäßigung der Verfahrensgebühr in Berufungsverfahren bei vorzeitiger Beendigung eines Antrages nach vorherigem Hinweis auf eine vermutliche Unzuständigkeit des Berufungsgerichts; Voraussetzungen für die Erstattung der aufgewendeten Kosten einer Partei in einem ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 281; ; GVG § 72 Abs. 2; ; RVG § 13; ; RVG Anlage 1.3.2.1; ; RVG Anlage 1.3.2.1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermäßigung der Verfahrensgebühr in Berufungsverfahren bei vorzeitiger Beendigung eines Antrages nach vorherigem Hinweis auf eine vermutliche Unzuständigkeit des Berufungsgerichts; Voraussetzungen für die Erstattung der aufgewendeten Kosten einer Partei in einem ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notwendige Kosten Rechtsverteidigung bei Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenerstattung bei unzulässiger Berufung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenerstattung - Unter diesen Voraussetzungen werden die Kosten für einen Verwerfungsantrag erstattet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3102
  • MDR 2009, 1195
  • FamRZ 2009, 1664
  • Rpfleger 2009, 591
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06

    Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - V ZB 54/09
    Dem stehe die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 2007 (VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723) nicht entgegen, weil sie nicht eine Fallkonstellation wie die vorliegende im Auge habe, in welcher es um die Zulässigkeit der Berufung bzw. der Verweisung der Sache an ein anderes (Berufungs-)Gericht gehe.

    Die Erstattung der aufgewendeten Kosten kann eine Partei nämlich nur insoweit beanspruchen, als sie der ihr aus dem Prozessrechtsverhältnis obliegenden Pflicht nachgekommen ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten (BGH, Beschluss vom 3. Juli 2007, VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723).

  • BGH, 10.07.1996 - XII ZB 90/95

    Verweisung des Rechtsstreits bei Einlegung einer Berufung in einer

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - V ZB 54/09
    Sie hat auf den Ablauf der Berufungsfrist, die daraus folgende Unzulässigkeit des Rechtsmittels und - unter Heranziehung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 1996 (XII ZB 90/95, NJW-RR 1997, 55) - die Unzulässigkeit einer Verweisung in entsprechender Anwendung von § 281 Abs. 1 Satz 1 ZPO hingewiesen.
  • BGH, 01.04.2009 - XII ZB 12/07

    Erstattungsfähigkeit einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr i.R.e. Stellung eines

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - V ZB 54/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur Beschl. v. 1. April 2009, XII ZB 12/07, Rdn. 9 m.w.N. - zur Veröffentlichung bestimmt) darf der Rechtsmittelgegner bereits vor Begründung des Rechtsmittels einen Rechtsanwalt beauftragen und die entstandenen Kosten im Fall seines Obsiegens nach § 91 Abs. 1 ZPO von dem Rechtsmittelführer erstattet verlangen.
  • OLG Brandenburg, 23.12.2005 - 6 W 236/05

    Kostenerstattung für das Berufungsverfahren: Höhe der Prozessgebühr bei

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - V ZB 54/09
    Hier ist indes eine andere Beurteilung geboten, weil es ausschließlich um die Zulässigkeit der Berufung ging und die Prozessbevollmächtigte der Beklagten mit Hinweis auf die versäumte Berufungsfrist den Sachantrag gestellt hat, die Berufung zu verwerfen (vgl. OLG Stuttgart JurBüro 2005, 366 f.; OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 1004, 1005) .
  • OLG Stuttgart, 22.02.2005 - 8 W 70/05

    Rechtsanwaltsgebühr: Gebühr für Verwerfungsantrag nach Ablauf der

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - V ZB 54/09
    Hier ist indes eine andere Beurteilung geboten, weil es ausschließlich um die Zulässigkeit der Berufung ging und die Prozessbevollmächtigte der Beklagten mit Hinweis auf die versäumte Berufungsfrist den Sachantrag gestellt hat, die Berufung zu verwerfen (vgl. OLG Stuttgart JurBüro 2005, 366 f.; OLG Brandenburg NJW-RR 2006, 1004, 1005) .
  • KG, 24.05.2005 - 1 W 405/04

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - V ZB 54/09
    Die Einreichung des Schriftsatzes vom 1. Oktober 2008 war somit eine zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderliche Maßnahme, auf den Verwerfungsbeschluss hinzuwirken (KG Rpfleger 2005, 632, 633), mit der Folge, dass der Kläger die dadurch ausgelöste 1, 6-fache Verfahrensgebühr zu erstatten hat.
  • BGH, 09.10.2003 - VII ZB 17/03

    Erstattung von Kosten des Berufungsbeklagten

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - V ZB 54/09
    Auch diese Vorgehensweise rechtfertigt es, die 1, 6-fache Verfahrensgebühr als erstattungsfähig anzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Oktober 2003, VII ZB 17/03, NJW 2004, 73).
  • OLG München, 30.05.2006 - 11 W 1223/06

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs des Berufungsbeklagten bei Verwerfung der

    Auszug aus BGH, 02.07.2009 - V ZB 54/09
    Für seine gegenteilige Ansicht kann sich der Kläger nicht auf die von ihm herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 30. Mai 2006 (FamRZ 2006, 1695) berufen.
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 30/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der für ein Abschlussschreiben entstandenen

    Zwischen den Parteien des Verfügungsverfahrens bestand ein Schuldverhältnis in Form eines Prozessrechtsverhältnisses (vgl. BGH, Beschl. v. 2.7.2009 - V ZB 54/09, NJW 2009, 3102 Tz. 9; Beschl. v. 10.11.2009 - VIII ZB 60/09, MDR 2010, 165 Tz. 9).
  • BGH, 23.10.2013 - V ZB 143/12

    Rechtsanwaltskosten des Rechtsmittelgegners: Höhe der zu erstattenden

    Es ist nicht ersichtlich, welche Prozessförderung von einem Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels ausgehen könnte, solange mangels einer Rechtsmittelbegründung eine sachgerechte Prüfung des Rechtsmittels nicht möglich ist (BGH, Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220, 2221; Senat, Beschluss vom 2. Juli 2009 - V ZB 54/09, NJW 2009, 3102, 3103; jeweils mwN).
  • BGH, 15.10.2013 - XI ZB 2/13

    Rechtsanwaltskosten: Verstoß gegen Kostenschonungsgebot bei Beauftragung des

    aa) Grundsätzlich darf der Rechtsmittelgegner bereits vor Begründung des Rechtsmittels einen Rechtsanwalt mit seiner Prozessvertretung beauftragen und im Fall seines Obsiegens nach § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 ZPO die entstandenen Kosten geltend machen (BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - V ZB 54/09, NJW 2009, 3102 Rn. 10).

    Ein Rechtsmittelgegner kann sich erst nach Vorliegen der Rechtsmittelbegründungsschrift mit Inhalt und Umfang des Angriffs des Rechtsmittelführers sachlich auseinandersetzen und durch einen entsprechenden Gegenantrag sowie dessen Begründung das Verfahren fördern, was auf die Erstattungsfähigkeit von Gebühren für solche Tätigkeiten durchschlägt, die sinnvoll nur aufgrund einer sachlichen Prüfung des Streitstoffs in der Rechtsmittelinstanz vorgenommen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02, NJW 2003, 1324 f.; Beschluss vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992, 2993; Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723 Rn. 6 f.; Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Rn. 9; Beschluss vom 2. Juli 2009 - V ZB 54/09, NJW 2009, 3102 Rn. 10; Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 132/12, AGS 2013, 251, 252).

  • BGH, 10.11.2009 - VIII ZB 60/09

    Ergreifen von kostenauslösenden Maßnahmen während einer Stellungnahmefrist durch

    Eine Erstattung der aufgewendeten Kosten kann eine Partei nur insoweit beanspruchen, als sie ihrer aus dem Prozessrechtsverhältnis folgenden Obliegenheit nachgekommen ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten (BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2009 - V ZB 54/09, NJW 2009, 3102, Tz. 9; vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723, Tz. 6 m.w.N).

    Die hier gegebene Fallgestaltung ist - anders als diejenige, die dem Beschluss des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. Juli 2009 (V ZB 54/09, z.V.b.) zugrunde gelegen hat - dadurch gekennzeichnet, dass das Berufungsgericht auf den nach Aktenlage eindeutig verspäteten Eingang der Berufungsbegründung durch Bezugnahme auf § 522 Abs. 1 ZPO und damit auf die hierin geregelte Amtsprüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die beabsichtigte Verwerfung der Berufung durch Beschluss als unzulässig hingewiesen und dies auch den Klägern/Berufungsbeklagten zur Kenntnis gebracht hat.

  • OLG München, 08.11.2022 - 11 W 947/22

    Verfahrensgebühr - Notwendige Kosten der Rechtsverteidigung in der

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Rechtsmittelgegner bereits vor Begründung des Rechtsmittels einen Rechtsanwalt beauftragen und die entstandenen Kosten im Fall seines Obsiegens nach § 91 Abs. 1 ZPO von dem Rechtsmittelführer erstattet verlangen (BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - V ZB 54/09 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 01. April 2009 - XII ZB 12/07 -, juris Rn. 9).

    cc) Vorliegend ist jedoch eine andere Beurteilung geboten, da es in dem Schriftsatz vom 15.10.2021 ausschließlich um Zulässigkeit der Berufung ging und der damalige Prozessbevollmächtigte des Verfügungsbeklagten mit Hinweis auf die seiner Darstellung nach versäumte Berufungsfrist den Sachantrag stellte, die Berufung abzuweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - V ZB 54/09 -, juris Rn. 11).

    Die Einreichung des Schriftsatzes vom 15.10.2021 war somit eine zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderliche Maßnahme, auf einen Verwerfungsbeschluss hinzuwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - V ZB 54/09 -, juris Rn. 11).

  • BGH, 25.11.2010 - III ZB 83/09

    Rechtsanwaltskosten des Rechtsmittelgegners: Höhe der zu erstattenden

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, kommt es für die Erstattungsfähigkeit der 1, 6fachen-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV-RVG nicht darauf an, ob der obsiegende Berufungsgegner noch eine Rechtsmittelerwiderung abgegeben hat, wenn - wie hier - nach Stellung des Zurückweisungsantrags das Rechtsmittel durch den Berufungsführer begründet wird und anschließend das Berufungsgericht nach § 522 ZPO die Berufung zurückweist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - VII ZB 6/09, NJW 2010, 3170 Rn. 8 f; vgl. auch Beschlüsse vom 13. Juli 2010 - VI ZB 61/09, VersR 2010, 1470 Rn. 5 ff und vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Rn. 11; siehe ferner BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2009 - V ZB 54/09, NJW 2009, 3102 Rn. 10 f und vom 2. Oktober 2008 - I ZB 111/07, NJW-RR 2009, 859 Rn. 8 ff).
  • BGH, 10.05.2010 - II ZB 3/09

    Kostenerstattung: Erstattungsanspruch des Streithelfers in mehreren

    Eine Erstattung aufgewendeter Kosten setzt danach voraus, dass die aus dem Prozessrechtsverhältnis folgende Obliegenheit erfüllt ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten (BGH, Beschl. v. 10. November 2009 - VIII ZB 60/09, Rpfleger 2010, 162 Tz. 9; v. 2. Juli 2009 - V ZB 54/09, NJW 2009, 3102 Tz. 9; v. 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723 Tz. 7).
  • OLG Koblenz, 21.03.2017 - 14 W 118/17

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der anwaltlichen Verfahrensgebühr für den

    Eine Erstattung der aufgewendeten Kosten kann eine Partei deshalb nur insoweit beanspruchen, als sie ihrer aus dem Prozessrechtsverhältnis folgenden Obliegenheit nachgekommen ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten (vgl. BGH MDR 2010, 165; BGH NJW 2009, 3102; BGH NJW 2007, 3723).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2021 - 26 Ta 6166/21

    Keine Erstattung einer Gebühr nach Nr. 3201 VV RVG ungeachtet einer

    Grundsätzlich darf der Rechtsmittelgegner also auch bereits vor Begründung des Rechtsmittels einen Rechtsanwalt mit seiner Prozessvertretung beauftragen und im Fall seines Obsiegens nach § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 ZPO die entstandenen Kosten geltend machen (vgl. BGH 2. Juli 2009 - V ZB 54/09, Rn. 10).
  • OLG Celle, 15.04.2015 - 2 W 91/15

    Umfang der Kostenerstattung des Berufungsbeklagten bei Antragstellung vor

    Eine Erstattung der aufgewendeten Kosten kann eine Partei deshalb nur insoweit beanspruchen, als sie ihrer aus dem Prozessrechtsverhältnis folgenden Obliegenheit nachgekommen ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten (vgl. BGH MDR 2010, 165; BGH NJW 2009, 3102; BGH NJW 2007, 3723).
  • OLG Koblenz, 26.05.2015 - 14 W 341/15

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten des Berufungsbeklagten bei eingeschränkter

  • LAG Hessen, 26.01.2010 - 13 Ta 688/09

    Höhe des Erstattungsanspruchs - Verfahrensgebühr - zweckentsprechende

  • LAG Hessen, 09.01.2013 - 13 Ta 439/12

    Kostenfestsetzung - Rücknahme der nur "fristwahrend" eingelegten Berufung -

  • OLG Bamberg, 13.01.2011 - 1 W 1/11

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr des

  • LAG Hessen, 31.01.2013 - 13 Ta 437/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - verkürzte Verfahrensgebühr bei Verwerfung des

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