Rechtsprechung
   BGH, 02.07.2009 - V ZB 54/09   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • IWW
  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermäßigung der Verfahrensgebühr in Berufungsverfahren bei vorzeitiger Beendigung eines Antrages nach vorherigem Hinweis auf eine vermutliche Unzuständigkeit des Berufungsgerichts; Voraussetzungen für die Erstattung der aufgewendeten Kosten einer Partei in einem Berufungsverfahren im Hinblick auf deren Pflicht zur Geringhaltung der Kosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwälte - Notwendige Kosten Rechtsverteidigung bei Berufung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenerstattung bei unzulässiger Berufung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenerstattung - Unter diesen Voraussetzungen werden die Kosten für einen Verwerfungsantrag erstattet

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2009, 3102
  • MDR 2009, 1195



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 10.11.2009 - VIII ZB 60/09  

    Ergreifen von kostenauslösenden Maßnahmen während einer Stellungnahmefrist durch

    Eine Erstattung der aufgewendeten Kosten kann eine Partei nur insoweit beanspruchen, als sie ihrer aus dem Prozessrechtsverhältnis folgenden Obliegenheit nachgekommen ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten (BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2009 - V ZB 54/09, NJW 2009, 3102, Tz. 9; vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723, Tz. 6 m.w.N).

    Die hier gegebene Fallgestaltung ist - anders als diejenige, die dem Beschluss des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. Juli 2009 (V ZB 54/09, z.V.b.) zugrunde gelegen hat - dadurch gekennzeichnet, dass das Berufungsgericht auf den nach Aktenlage eindeutig verspäteten Eingang der Berufungsbegründung durch Bezugnahme auf § 522 Abs. 1 ZPO und damit auf die hierin geregelte Amtsprüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die beabsichtigte Verwerfung der Berufung durch Beschluss als unzulässig hingewiesen und dies auch den Klägern/Berufungsbeklagten zur Kenntnis gebracht hat.

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 30/08  

    Rechtsanwälte - Berechnung der Geschäftsgebühr für Abschlussschreiben

    Zwischen den Parteien des Verfügungsverfahrens bestand ein Schuldverhältnis in Form eines Prozessrechtsverhältnisses (vgl. BGH, Beschl. v. 2.7.2009 - V ZB 54/09, NJW 2009, 3102 Tz. 9; Beschl. v. 10.11.2009 - VIII ZB 60/09, MDR 2010, 165 Tz. 9).
  • BGH, 10.05.2010 - II ZB 3/09  

    Verfahrensrecht - Beitritt eines Streithelfers zu aktienrechtlichen Verfahren

    Eine Erstattung aufgewendeter Kosten setzt danach voraus, dass die aus dem Prozessrechtsverhältnis folgende Obliegenheit erfüllt ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten (BGH, Beschl. v. 10. November 2009 - VIII ZB 60/09, Rpfleger 2010, 162 Tz. 9; v. 2. Juli 2009 - V ZB 54/09, NJW 2009, 3102 Tz. 9; v. 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723 Tz. 7).
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  • BGH, 25.11.2010 - III ZB 83/09  

    Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der 1,6-fachen-Verfahrensgebühr nach

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, kommt es für die Erstattungsfähigkeit der 1, 6fachen-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV-RVG nicht darauf an, ob der obsiegende Berufungsgegner noch eine Rechtsmittelerwiderung abgegeben hat, wenn - wie hier - nach Stellung des Zurückweisungsantrags das Rechtsmittel durch den Berufungsführer begründet wird und anschließend das Berufungsgericht nach § 522 ZPO die Berufung zurückweist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - VII ZB 6/09, NJW 2010, 3170 Rn. 8 f; vgl. auch Beschlüsse vom 13. Juli 2010 - VI ZB 61/09, VersR 2010, 1470 Rn. 5 ff und vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Rn. 11; siehe ferner BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2009 - V ZB 54/09, NJW 2009, 3102 Rn. 10 f und vom 2. Oktober 2008 - I ZB 111/07, NJW-RR 2009, 859 Rn. 8 ff).
  • LAG Hessen, 26.01.2010 - 13 Ta 688/09  

    Höhe des Erstattungsanspruchs - Verfahrensgebühr - zweckentsprechende

    Eine Erstattung der aufgewendeten Kosten kann eine Partei nur insoweit beanspruchenden, als sie ihrer aus dem Prozessrechtsverhältnis folgenden Obliegenheit nachgekommen ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten (BVerfG vom 30. Januar 1990, NJW 1990, 3072; BGH vom 10. November 2009 - VIII ZB 60/09 -, zitiert nach juris; BGH vom 2. Juli 2009, NJW 2009, 3102; BGH vom 3. Juli 2007, NJW 2007, 3723; BAG vom 16. Juli 2003, NJW 2003, 3796; OLG München vom 18. Juli 2005, NJW-RR 2006, 503).
  • OLG Bamberg, 13.01.2011 - 1 W 1/11  

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr des

    Hinzu kommt, dass sowohl der I. Zivilsenat (vgl. Beschluss v. 02.10.2008, Az.: I ZB 111/07, abgedr. in JurBüro 2009, 142) als auch der V. Zivilsenat des BGH (vgl. Beschluss v. 02.07.2009, Az.: V ZB 54/09, abgedr. in NJW 2009, 3102) - bei allerdings vom vorliegenden Verfahren abweichenden Fallkonstellationen - die Erstattung einer 1, 6-fachen Verfahrensgebühr für den Rechtsmittelgegner auch nach Berufungsrücknahme zuerkannt haben.
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