Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 06.07.2009

Rechtsprechung
   BGH, 12.08.2009 - VIII ZR 254/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,83
BGH, 12.08.2009 - VIII ZR 254/08 (https://dejure.org/2009,83)
BGH, Entscheidung vom 12.08.2009 - VIII ZR 254/08 (https://dejure.org/2009,83)
BGH, Entscheidung vom 12. August 2009 - VIII ZR 254/08 (https://dejure.org/2009,83)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 281 Abs. 1
    Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung zur Fristsetzung nach § 281 Abs. 1 BGB ausreichend - Frist- oder Terminbestimmung bedarf es nicht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Deutlichmachung eines Verlangens nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung als eine Fristsetzung gemäß § 281 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fristsetzungsverlangen - sofortige oder unverzügliche Mängelbeseitigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksame Bestimmung einer Frist; Fristsetzung; Mängelbeseitigung; Nachbesserung

  • rabüro.de

    Zu den Anforderungen an die Bestimmbarkeit eines Fristendes

  • Betriebs-Berater

    Zur Fristsetzung nach § 281 Abs. 1 BGB

  • Judicialis

    BGB § 281 Abs. 1; ; BGB § 281 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 281 Abs. 1
    Für eine Fristsetzung gem. § 281 Abs. 1 BGB ist die Angabe eines bestimmten Zeitraums oder Endtermins nicht erforderlich

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Anforderungen an die Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 281 Abs. 1; BGB § 281 Abs. 2
    Deutlichmachung eines Verlangens nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung als eine Fristsetzung gemäß § 281 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB )

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fristsetzung: Aufforderung zur umgehenden Mängelbeseitigung reicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (34)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Schadensersatz des Autokäufers bei Aufforderung zur "umgehenden" Mangelbeseitigung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB
    Zu den Anforderungen einer Fristsetzung des Verbrauchers an den Händler

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur Fristsetzung nach § 281 BGB wegen Schadensersatz statt der Leistung

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - "Umgehend" genügt als Fristsetzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Schadensersatz des Autokäufers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachfristsetzung ohne Termin

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mängelbeseitigung: Ersatzvornahme ohne konkrete Fristsetzung?

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Mängelbeseitigung: Ersatzvornahme ohne konkrete Fristsetzung?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz des Autokäufers bei Aufforderung zur umgehenden Mangelbeseitigung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Aufforderung zur sofortigen Mängelbeseitigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schadenersatz für Reparatur eines uralten Mercedes? - Käufer muss dem Händler eine Frist für die Mängelbeseitigung setzen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Für Fristsetzung keine Bestimmung eines Datums notwendig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Fristsetzung nach § 281 Abs. 1 BGB

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufforderung zur "umgehenden" Mangelbeseitigung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Das Nacherfüllungsverlangen unter "Fristsetzung"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bestimmbarkeit der Nachfrist nach § 281 Abs. 1 BGB ausreichend

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Schadensersatz eines Autokäufers bei Aufforderung zur "umgehenden" Mangelbeseitigung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Konkreter Zeitraum für Fristsetzung nicht erforderlich

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    § 281 BGB
    Schadensersatz nach Aufforderung zur umgehenden Mangelbeseitigung bei Autokauf

  • vergabetip.de (Kurzinformation)

    Was ist eine "angemessene Nachfrist"?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Mängelbeseitigung: Autokäufer muss Händler keine Frist setzen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Aufforderung zur »umgehenden« Mängelbeseitigung

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Fristsetzung bedarf keines Kalenderdatums - Die Begriffe "umgehend" oder "sofortig" genügen den Formalien

  • it-rechts-praxis.de (Kurzinformation)

    Inhalt einer Fristsetzung zur Mangelbeseitigung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    "Umgehend” reicht als Fristsetzung

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Aufforderung zur "umgehenden Mängelbeseitigung" reicht als Fristsetzung bei fehlerhaftem Fahrzeug

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Schadensersatz des Autokäufers bei Aufforderung zur "umgehenden" Mangelbeseitigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kaufrecht: Die notwendige Frist zur Nacherfüllung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbraucherrechte bei Mängelbeseitigung gestärkt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Warnfunktion der Fristsetzung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Fristablauf statt Fristsetzung für Gewährleistungsrechte?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz des Autokäufers bei Aufforderung zur "umgehenden" Mangelbeseitigung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.8.2009)

    Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte bei Mängel-Reklamation

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Anforderung an die Fristsetzung zur Nacherfüllung

Besprechungen u.ä. (9)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 281 Abs. 1 BGB
    Aufforderung zur "umgehenden" Reparatur als Fristsetzung i.S.v. § 281 Abs. 1 BGB

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Autokauf - "Umgehend" als wirksame (Nach-)Fristsetzung

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vorgerichtliche Mahnung - Zulässig: Fristsetzung ohne Termin oder Zeitraum

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Begriff der Fristsetzung nach § 281 Abs. 1 BGB

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fristsetzung auch ohne Endtermin möglich

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bestimmtheit der Fristsetzung

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Fristsetzung bei Nacherfüllungsverlangen

  • kapellmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksame Fristsetzung durch Aufforderung zu umgehender Mangelbeseitigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fristsetzung: Aufforderung zur umgehenden Mängelbeseitigung reicht! (IBR 2009, 644)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3153
  • ZIP 2009, 2101
  • MDR 2009, 1329
  • NZV 2010, 25
  • NJ 2009, 513
  • VersR 2010, 639
  • WM 2009, 2188
  • BB 2009, 1817
  • BB 2009, 2153
  • BB 2009, 2337
  • VergabeR 2010, 46
  • ZfBR 2010, 46
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 08.06.1928 - III 426/37

    Hemmung der Verjährung bei Aufwertungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - VIII ZR 254/08
    Nach allgemeiner Meinung ist eine Frist ein Zeitraum, der bestimmt oder bestimmbar ist (RGZ 120, 355, 362; Palandt/Heinrichs, aaO, § 186 Rdnr. 3; Erman/Palm, BGB, 12. Aufl., vor § 186, Rdnr. 1; Bamberger/Roth/Henrich, aaO, § 186 Rdnr. 2; Kesseler in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 4. Aufl., § 186 Rdnr. 3).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - VIII ZR 254/08
    Inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf der Säumnis der Beklagten, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. BGHZ 37, 79, 81 f.).
  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - VIII ZR 254/08
    Eine solche Fristsetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht unwirksam, sondern setzt eine angemessene Frist in Gang, die gegebenenfalls vom Gericht in einem späteren Prozess festgestellt wird (BGH, Urteil vom 21. Juni 1985 - V ZR 134/84, NJW 1985, 2640, unter II 1 a m.w.N.).
  • BGH, 13.07.2016 - VIII ZR 49/15

    Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung im Kaufrecht präzisiert

    Der Angabe eines bestimmten Zeitraums oder eines bestimmten (End-)Termins bedarf es nicht (Fortführung von BGH, Urteile vom 12. August 2009, VIII ZR 254/08, NJW 2009, 3153 und vom 18. März 2015, VIII ZR 176/14, NJW 2015, 2564).

    Der Angabe eines bestimmten Zeitraums oder eines bestimmten (End-)Termins bedarf es nicht (Senatsurteil vom 12. August 2009 - VIII ZR 254/08, NJW 2009, 3153 Rn. 10 f. [zu § 281 BGB]).

    Die Klägerin hat auf fünf Seiten zahlreiche näher konkretisierte Mängel der Einbauküche bezeichnet und sodann erklärt: "Ich bitte - sicherlich verständlich - schon jetzt um eine schnelle Behebung der Mängel, damit ich die Küche in ihrer geplanten einwandfreien Funktionsweise auch vollständig in Betrieb nehmen kann." Ein solches, auf "schnelle Behebung" gerichtetes Nachbesserungsverlangen ist einer Aufforderung, innerhalb "angemessener Frist", "unverzüglich" oder "umgehend" Abhilfe zu schaffen, vergleichbar, denn auch dadurch wird dem Verkäufer eine zeitliche Grenze gesetzt, die aufgrund der jeweiligen Umstände des Einzelfalls bestimmbar ist, und ihm vor Augen geführt, dass er die Nachbesserung nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt bewirken darf (siehe Senatsurteil vom 12. August 2009 - VIII ZR 254/08, aaO).

    Das entspricht der Rechtsprechung, wonach eine zu kurz gesetzte Frist zur Nacherfüllung den Lauf einer angemessenen Frist nicht hindert (vgl. Senatsurteil vom 12. August 2009 - VIII ZR 254/08, aaO Rn. 11; siehe bereits BGH, Urteil vom 21. Juni 1985 - V ZR 134/84, NJW 1985, 2640 unter II 1 a [zu § 326 BGB aF]).

  • BGH, 26.08.2020 - VIII ZR 351/19

    Kaufrecht: Rücktritt nach erfolglosem Ablauf einer zur Nacherfüllung gesetzten

    Dies gilt auch mit Blick darauf, dass der Senat die gesetzlichen Vorgaben in ständiger Rechtsprechung dahin umgesetzt hat, dass die Angabe eines Endtermins nicht erforderlich ist, sondern es genügt, wenn der Gläubiger durch das Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung oder durch vergleichbare Formulierungen deutlich macht, dass dem Schuldner für die Erfüllung nur ein begrenzter (bestimmbarer) Zeitraum zur Verfügung steht (Senatsurteile vom 12. August 2009 - VIII ZR 254/08, NJW 2009, 3153 Rn. 10 f.; vom 18. März 2015 - VIII ZR 176/14, NJW 2015, 2564 Rn. 11).
  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 176/14

    Pferdekaufvertrag: Inhaltliche Anforderungen an eine Fristsetzung zur

    Zu den Anforderungen an eine Fristsetzung zur Nacherfüllung gemäß § 281 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 323 Abs. 1 BGB (Aufforderung, den Kaufgegenstand auszutauschen, mit der Ankündigung, anderenfalls rechtliche Schritte zu ergreifen; Fortführung von BGH, Urteil vom 12. August 2009, VIII ZR 254/08, NJW 2009, 3153).

    Dieser Zweck wird durch eine Aufforderung, sofort, unverzüglich oder umgehend zu leisten, hinreichend erfüllt (Senatsurteil vom 12. August 2009 - VIII ZR 254/08, NJW 2009, 3153 Rn. 10 f., zu § 281 BGB).

  • OLG Frankfurt, 22.04.2010 - 22 U 153/08

    Rückforderung von (Zahn-)Arzthonorar

    Auch wenn der Zweck der Fristsetzung gemäß § 281 Abs. 1 BGB es nicht erfordert, dass der Gläubiger für die Nacherfüllung einen bestimmten Zeitraum oder einen genauen (End-)Termin angibt (BGH, Urteil vom 12. August 2009 - VIII ZR 254/08 - zitiert nach Juris Rn 11), muss an der Aufforderung zur Leistung oder Nacherfüllung festgehalten werden.
  • LG Frankfurt/Main, 20.10.2016 - 23 O 149/16

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen "Schummelsoftware" - VW-Abgasskandal

    Dies macht die Fristsetzung jedoch nicht unwirksam; die Folge einer zu kurzen Fristsetzung ist nur, dass eine angemessene Frist in Gang gesetzt wird ( BGH , Urt . v. 12.08.2009 - VIII ZR 254/08, NJW 2009, 3153 Rn .
  • LG Bonn, 07.10.2016 - 15 O 41/16

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Rücktritts vom Kaufvertrag über ein

    Eine derart zu kurz bemessene Frist setzt allerdings eine angemessene Frist in Gang (BGH v. 12.8.2009 - VIII ZR 254/08, NJW 2009, 3153, 3154 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2017 - 21 U 4/17

    Frist nicht "richtig" gesetzt: Kein Anspruch auf Schadensersatz!

    (1) Abweichend von der bis dahin vorherrschend vertretenen Auffassung in der Literatur (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 68. Aufl. 2009, § 281 Rdnr. 9, Soergel/Gsell, BGB, 13. Aufl. § 323, Rz. 80; Ernst, in MünchKomm, 5. Aufl. § 323, Rz. 68), die für eine Fristsetzung die Bestimmung eines konkreten Zeitraums, entweder durch Mitteilung eines bestimmten Termins, zu dem die Frist abläuft, oder durch die Angabe bestimmter Zeiteinheiten, die dem Schuldner für die Leistung eingeräumt werden, verlangen, hat der (für kaufrechtlichen Streitigkeiten zuständige) 8. Zivilsenat des BGH erstmalig im Versäumnisurteil vom 12.08.2009, VIII ZR 254/08, NJW 2009, 3153, 3154 entschieden, dass die Benennung einer solchen konkreten Frist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für die Fristsetzung nach § 281 Abs. 1 BGB bzw. § 323 Abs. 1 BGB sei.

    Richtet der Gläubiger an den Schuldner die Aufforderung, die Leistung oder die Nacherfüllung "in angemessener Zeit" "umgehend" oder "so schnell wie möglich" zu bewirken, so wird hiermit dem Schuldner eine zeitliche Grenze gesetzt, die der Gläubiger zwar als solche nicht fest zeitlich mit Benennung eines Datums oder einer konkreten Zeiteinheit bestimmt oder definiert hat, die aber aufgrund der jeweiligen Umstände des Einzelfalls bestimmbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.08.2009, a.a.O., Rz. 10).

    Nach den tatbestandlichen Feststellungen im Versäumnisurteil vom 12.08.2009, NJW 2009, 3153 hat der Gläubiger mit der Aufforderung zur umgehenden Beseitigung des Mangels am Motor des kaufgegenständlichen Pkw´s angekündigt, " anderenfalls werde er eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen ".

  • LG Heidelberg, 05.02.2015 - 2 O 75/14

    Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwagenkauf: Untersuchung des behaupteten Mangels

    (aa) Zwar vertritt der BGH, dass es im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs als Fristsetzung genügt, wenn der Käufer "umgehend" oder "unverzüglich" Nachbesserung verlangt (BGH, Versäumnisurteil vom 12.8. 2009 - VIII ZR 254/08 = NJW 2009, S. 3153).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 6 U 178/10

    Anforderungen an die Rüge von Mängeln

    Zumindest erforderlich ist aber, dass dem Verkäufer vor Augen geführt wird, dass ihm für seine Leistung eine zeitliche Grenze gesetzt ist, was sich etwa aus einer Aufforderung zur sofortigen, unverzüglichen oder umgehenden Leistung ergeben kann (BGH v. 12.8.2009 - VIII ZR 254/08, Tz.11).

    Setzt der Gläubiger eine zu kurze Frist, hat dies zur Folge, dass eine angemessene Frist in Lauf gesetzt wird (BGH v. 12.8. 2009 - VIII ZR 254/08 Tz.11).

  • OLG Nürnberg, 10.02.2010 - 12 U 1306/09

    Gewerberaummiete: Verfrühte fristlose Kündigung wegen Nichtzahlung der Kaution

    Der Klägerin ist allerdings darin zuzustimmen, dass dies nicht zur Unwirksamkeit der Fristsetzung führt, vielmehr durch eine unangemessene Fristsetzung lediglich eine angemessene Frist in Gang gesetzt wird (ständige Rechtsprechung des BGH, etwa Urteil vom 21.06.1985 - V ZR 134/84, Urteil vom 12.08.2009 - VIII ZR 254/08).

    133 Diese Angemessenheit der Frist, die gegebenenfalls vom Gericht in einem späteren Prozess festgestellt wird (BGH, Urteil vom 12.08.2009 - VIII ZR 254/08), ist vorliegend mit der von den Parteien selbst als angemessen angesehenen Frist von 2 Wochen gleich zu setzen.

  • OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 10 U 96/22

    Aufforderung zur unverzüglichen Mängelbeseitigung als wirksame Fristsetzung

  • OLG Karlsruhe, 29.03.2019 - 12 U 94/18

    Gegenwertforderung der VBL gegen einen ausgeschiedenen Beteiligten

  • LG Bielefeld, 30.06.2017 - 7 O 201/16

    Käufer eines vom Abgas-Skandal betroffenen Diesel-Pkws kann Rückabwicklung des

  • OLG Nürnberg, 21.09.2020 - 3 U 1099/20

    Einspeisevergütung für Windenergieanlage

  • OLG Karlsruhe, 30.12.2014 - 9a U 12/14

    Bankenhaftung bei Kapitalablageberatung: Anleger- und anlagegerechte Beratung bei

  • OLG Frankfurt, 04.11.2014 - 16 U 69/14

    Zur Fristsetzung bei Aufforderung zur Mängelbeseitigung im Rahmen von

  • OLG Hamm, 29.04.2011 - 12 U 144/10

    Ansprüche auf Zahlung der vereinbarten Vergütung aus einem

  • OLG Köln, 30.07.2020 - 15 U 313/19

    Ansprüche wegen Berichterstattungen über ein Strafverfahren Verletzung des

  • VG Stuttgart, 13.11.2020 - 4 K 5144/20

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis bei Verdacht der Strohmanntätigkeit

  • OLG Köln, 13.03.2017 - 19 U 122/16

    Voraussetzungen des Rücktritts von einem Vertrag über die Lieferung und Montage

  • LG Köln, 25.09.2014 - 37 O 76/14

    Kündigung eines Heimvertragsverhältnisses wegen rückständiger Mieten

  • OLG Zweibrücken, 12.01.2022 - 7 U 34/20

    Werkvertrag: Vertragliche und deliktische Haftung bei Einbringung von Erdaushub

  • VG Hannover, 28.07.2011 - 9 A 3272/10

    Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach alkoholbedingtem Entzug der

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2021 - 22 U 262/20

    Rücktritt von einem Kaufvertrag über eine Einbauküche Unwirksamkeit einer Klausel

  • AG Bochum, 26.04.2017 - 42 C 454/16

    Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag

  • LG Bonn, 30.07.2013 - 10 O 100/13

    Pflichtverletzung des Zwangsverwalters

  • OLG Koblenz, 19.06.2013 - 5 U 1477/12

    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks für die in der Vergangenheit

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2021 - 22 U 262/20

    Kein Anspruch auf Vorauszahlung des gesamten Kaufpreises!

  • OLG Koblenz, 05.06.2014 - 5 U 1477/12

    Wie kann Verkäufer die Genehmigungsfähigkeit eines Altbaus beweisen?

  • VG Bayreuth, 09.10.2012 - B 1 S 12.787

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • LG Paderborn, 25.09.2013 - 3 O 481/12

    Ausschluss von Mängelgewährleistungsansprüchen wegen Fehlens einer unverzüglichen

  • AG Bremen, 20.07.2016 - 17 C 245/15

    Inzahlungnahme Fahrzeug - Beschaffensheitszusicherungen

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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.07.2009 - 2 BvR 703/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7032
BVerfG, 06.07.2009 - 2 BvR 703/09 (https://dejure.org/2009,7032)
BVerfG, Entscheidung vom 06.07.2009 - 2 BvR 703/09 (https://dejure.org/2009,7032)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juli 2009 - 2 BvR 703/09 (https://dejure.org/2009,7032)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 463 StPO; § 67d Abs. 2, § 67e Abs. 2 StGB
    Anspruch auf faires Verfahren (Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung im Verfahren der jährlichen Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine generelle und vom Einzelfall unabhängige Pflicht zur Beiordnung eines Verteidigers im Verfahren zur Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem §§ 67d Abs 2, 67e Abs 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers in einem Verfahren zur jährlichen Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 463 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers in einem Verfahren zur jährlichen Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3153
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2009 - 2 BvR 703/09
    Die Verfassung will sicherstellen, dass der Beschuldigte auf den Gang und das Ergebnis des gegen ihn geführten Strafverfahrens Einfluss nehmen kann (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 6, 326 ).
  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Bestellung eines Pflichtverteidigers im

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2009 - 2 BvR 703/09
    Die Verfassung will sicherstellen, dass der Beschuldigte auf den Gang und das Ergebnis des gegen ihn geführten Strafverfahrens Einfluss nehmen kann (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 6, 326 ).
  • BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Strafgefangenen

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2009 - 2 BvR 703/09
    Vielmehr ist es geboten, aber auch ausreichend, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob die Bestellung erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2002 - 2 BvR 613/02 -, NJW 2002, S. 2773 zur Frage der Strafrestaussetzung).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14

    Mitwirkung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Gebotenheit;

    Die Norm ist - wie die strafprozessuale Parallele des § 140 Abs. 2 StPO - Konkretisierung des Rechtsstaatsgebotes in seiner Ausgestaltung als Gebot fairer Verfahrensführung und stellt sicher, dass der Beschuldigte nicht nur Objekt des gegen ihn geführten Verfahrens ist, sondern die Möglichkeit hat, auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfG, jeweils Kammerbeschlüsse des 2. Senats, 3. Kammer, Beschlüsse vom 30. Oktober 2002 - 2 BvR 786/02 - Rn. 3, vom 13. November 2005 - 2 BvR 792/05 - Rn. 19 und vom 6. Juli 2009 - 2 BvR 703/09 - Rn. 4; 1. Kammer, Beschlüsse vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1916/05 - Rn. 4 und vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - Rn. 5 - alle juris).
  • OLG Braunschweig, 20.06.2017 - 1 Ws 156/17

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Maßregelvollstreckungsverfahren

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senates, die auch den verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 06.07.2009 - 2 BvR 703/09, NJW 2009, 3153) genügt, ist im Maßregelvollstreckungsverfahren über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dem Verurteilten in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig, wenn sonst ersichtlich ist, dass sich der Verurteilte nicht selbst verteidigen kann, oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist.
  • KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14

    Verteidigerbestellung in Vollstreckungsverfahren

    In allen genannten Konstellationen ist jedoch von Fall zu Fall zu entscheiden, ob die Bestellung erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2009 - 2 BvR 703/09 - juris; BVerfG NJW 2002, 2773).
  • OLG Braunschweig, 18.12.2014 - 1 Ws 343/14

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Maßregelvollstreckungsverfahren nur bei

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Braunschweig, die auch den verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 06.07.2009 - 2 BvR 703/09 -, juris) genügt, ist die Mitwirkung eines Verteidigers in entsprechender Anwendung der §§ 140 Abs. 2, 141ff. StPO nicht in allen Fällen der Überprüfung gemäß § 67d und § 67e StGB, sondern nur dann erforderlich, wenn insbesondere aufgrund von Besonderheiten oder Schwierigkeiten im Diagnose- und Prognosebereich als evident erscheint, dass sich der Verurteilte angesichts seiner Erkrankung nicht selbst verteidigen kann, oder wenn sonst die Würdigung aller Umstände - wobei der Dauer der weiteren Freiheitsentziehung besonderes Gewicht zukommt - das Vorliegen eines schwerwiegenden Falles ergibt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 20.06.2013 - 1 Ws 167/13 - und Beschluss vom 11.08.2014 - 1 Ws 232/14 - unveröffentlicht, jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 20.04.2023 - 2 Ws 116/23

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Vollstreckungsverfahren; Erledigung; Maßregel;

    Verfassungsrechtlich ist es geboten, aber auch ausreichend, in Konstellationen in denen die Bestellung eines Verteidigers nicht gem. § 463 StPO zwingend ist, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob die Bestellung eines Verteidigers erforderlich ist ( BVerfG Beschl. v. 6.7.2009 - 2 BvR 703/09 , BeckRS 2009, 38656, beck-online für die Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. §§ 67d Abs. 2, 67e StGB ).
  • OLG Celle, 20.03.2023 - 2 Ws 116/23

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckungsverfahren, Erledigung der Unterbringung

    Verfassungsrechtlich ist es geboten, aber auch ausreichend, in Konstellationen in denen die Bestellung eines Verteidigers nicht gem. § 463 StPO zwingend ist, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob die Bestellung eines Verteidigers erforderlich ist (BVerfG Beschl. v. 6.7.2009 - 2 BvR 703/09, BeckRS 2009, 38656, beck-online für die Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. §§ 67d Abs. 2, 67e StGB).
  • KG, 05.11.2020 - 5 Ws 217/19

    Pflichtverteidigung im Anhörungsrügeverfahren

    Dabei besteht in einem - abweichend vom Erkenntnisverfahren - nicht kontradiktorisch ausgestalteten Verfahren wie dem Nachverfahren gemäß § 33a StPO in weitaus geringerem Maße ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Betroffenen, weshalb die genannten Merkmale daher einschränkend und unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen sind (vgl. für das Vollstreckungsverfahren BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2009 - 2 BvR 703/09 - juris; BVerfG NJW 2002, 2773; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 Ws 156/17 - juris; Senat, Beschluss vom 13. April 2018, a.a.O., m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 06.03.2013 - Ws 26/13

    Psychiatrie; Psychiatrische Unterbringung; Intelligenzminderung;

    Ein Pflichtverteidiger ist aber jedenfalls dann gemäß § 140 Abs. 2 StPO beizuordnen, wenn im konkreten Fall mit Hilfe eines Sachverständigen die Diagnose abzuklären ist und der Untergebrachte allein nicht in der Lage ist, der erforderlichen Fachdiskussion zu folgen (BVerfG, Beschluss vom 06.07.2009, 2 BvR 703/09, juris, Rn. 4).
  • OLG Dresden, 28.07.2010 - 23 WF 535/20

    Verfahrenskostenhilfe; Vaterschaftsfeststellung; Anwaltsbeiorndung

    Die rein existenzielle Bedeutung eines Verfahrens zwingt auch verfassungsrechtlich nicht zur Bestellung eines Rechtsanwalts (BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Beschluss vom 06.07.2009, 2 BvR 703/09, juris, für die Ablehnung einer Bestellung eines Verteidigers im Verfahren zur jährlichen Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach §§ 67d Abs. 2, 67e Abs. 2 StGB.).
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