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   BGH, 22.04.2009 - IV ZB 34/08   

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BGH, 22.04.2009 - IV ZB 34/08 (https://dejure.org/2009,1682)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2009 - IV ZB 34/08 (https://dejure.org/2009,1682)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2009 - IV ZB 34/08 (https://dejure.org/2009,1682)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Handeln auch im eigenen Namen bei Unterzeichnung einer Berufungsschrift durch einen zugelassen Rechtsanwalt unter Hinweis auf sein Amt und seine Zugehörigkeit zu einer Limited Liability Partnership

  • Anwaltsblatt

    § 78 ZPO
    Berufung durch Anwalt einer englischen Limited Liability Partnership (LLP)

  • Judicialis

    ZPO § 78 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 78 Abs. 1
    Auslegung der Unterschrift unter einer Berufungsschrift bei Vertretung durch Anwalt einer LLP

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 78 Abs. 1
    Handeln auch im eigenen Namen bei Unterzeichnung einer Berufungsschrift durch einen zugelassen Rechtsanwalt unter Hinweis auf sein Amt und seine Zugehörigkeit zu einer Limited Liability Partnership

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Postulationsfähigkeit: Einlegung der Berufung im Namen der mandatierten Rechtsanwaltsgesellschaft (LLP) und des handelnden Anwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Prozesspraxis - Der janusköpfige Rechtsanwalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertretungszwang und Rechtsanwaltsgesellschaft

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 78 ZPO
    Berufung durch Anwalt einer Limited Liability Partnership (LLP)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Prozesspraxis - Der janusköpfige Rechtsanwalt

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Postulationsfähigkeit eines LLP-Anwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3162
  • ZIP 2009, 1133
  • MDR 2009, 822
  • VersR 2009, 849
  • DB 2009, 1593
  • AnwBl 2009, 549
  • AnwBl Online 2009, 83
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.07.2005 - III ZB 56/05

    Erkennbarkeit des Handelns eines Rechtsanwalts als amtlich bestellter Vertreter

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZB 34/08
    Deshalb ist nicht unter allen Umständen am buchstäblichen Sinn der Wortwahl einer Partei festzuhalten (BGHZ 146, 298, 310 ; 147, 220, 224 ; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZB 56/05 - NJW 2005, 3415 unter II 2 b aa.).

    Die Formulierung "... legen wir ... Berufung ein" unterstützt dieses Verständnis (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 aaO).

  • LG München I, 25.11.2005 - 15 HKO 1507/04
    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZB 34/08
    Zur Frage der Postulationsfähigkeit werde auf die Entscheidung des Landgerichts München I NJW 2006, 704 hingewiesen, wonach die Vertretung durch eine Anwaltssozietät mit der ausländischen Rechtsform einer LLP nach allgemeinem Verständnis auch die Vertretung durch den unterzeichnenden Anwalt selbst beinhalte; auf die Postulationsfähigkeit der LLP komme es dann nicht mehr an.

    Dass er sich für diese Auffassung auf die Entscheidung des Landgerichts München I in NJW 2006, 704 bezogen hat, der ein nach Ansicht des Landgerichts mit der hier gegebenen Sachlage nicht vergleichbarer Fall zugrunde gelegen habe, ist nicht entscheidend.

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 309/00

    Prüfung der Prozeßvollmacht

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZB 34/08
    Fraglich konnte allenfalls sein, ob der Rechtsanwalt bei Einlegung der Berufung persönlich von der Beklagten bevollmächtigt worden war (zu einer Prüfungsbefugnis des Gerichts ohne Rüge des Gegners nach § 88 ZPO vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2001 - IX ZR 309/00 - NJW 2001, 2095 unter II 4 a).
  • BGH, 09.05.1984 - VIII ZR 47/83

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages -

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZB 34/08
    Wie das Landgericht nicht verkannt hat, konnte ein Mangel der Vollmacht auch noch nach Ablauf der Berufungsfrist mit rückwirkender Kraft geheilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 1984 - VIII ZR 47/83 - VersR 1984, 781 unter II 2 b).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZB 34/08
    Denn die angegriffene Entscheidung des Landgerichts verletzt das Grundrecht der Beklagten auf wirkungsvollen Rechtsschutz sowie rechtliches Gehör (Artt. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3, 103 Abs. 1 GG; vgl. BVerfG NJW 1993, 1635; BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - XI ZB 33/03 - VersR 2006, 426 unter 1 a).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZB 34/08
    Deshalb ist nicht unter allen Umständen am buchstäblichen Sinn der Wortwahl einer Partei festzuhalten (BGHZ 146, 298, 310 ; 147, 220, 224 ; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZB 56/05 - NJW 2005, 3415 unter II 2 b aa.).
  • BGH, 13.07.2004 - XI ZB 33/03

    Beginn der Wiedereinsetzungwfrist

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZB 34/08
    Denn die angegriffene Entscheidung des Landgerichts verletzt das Grundrecht der Beklagten auf wirkungsvollen Rechtsschutz sowie rechtliches Gehör (Artt. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3, 103 Abs. 1 GG; vgl. BVerfG NJW 1993, 1635; BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - XI ZB 33/03 - VersR 2006, 426 unter 1 a).
  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten

    Auszug aus BGH, 22.04.2009 - IV ZB 34/08
    Deshalb ist nicht unter allen Umständen am buchstäblichen Sinn der Wortwahl einer Partei festzuhalten (BGHZ 146, 298, 310 ; 147, 220, 224 ; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZB 56/05 - NJW 2005, 3415 unter II 2 b aa.).
  • OLG Braunschweig, 08.12.2022 - 8 U 149/21

    Berufung des Landkreises Goslar bleibt ohne Erfolg

    Ein Mangel der Vollmacht kann auch noch nach Ablauf der Berufungsfrist mit rückwirkender Kraft geheilt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22.04.2009 - IV ZB 34/08 - Rdn. 11, NJW 2009, 3162 und BGH, Urteil vom 09.05.1984 - VIII ZR 47/83 - VersR 1984, 781 unter II. 2. b).

    Der Mangel der Vollmacht bei Einlegung eines Rechtsmittels kann daher durch Genehmigung des Vertretenen, die auch in der Erteilung einer Prozessvollmacht liegen kann, mit rückwirkender Kraft geheilt werden, soweit noch kein das Rechtsmittel als unzulässig verwerfendes Prozessurteil vorliegt (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83 - Rdn. 13, BGHZ 91, 111 ; BGH, Urteil vom 09.05.1984 - VIII ZR 47/83 -, VersR 1984, 781 unter II. 2. b); BGH, Beschluss vom 22.04.2009 - IV ZB 34/08 - Rdn. 11, NJW 2009, 3162 sowie Zöller-Althammer, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 88 Rdn. 7).

    Wird die Berufungsschrift von einem zugelassenen Rechtsanwalt sowohl unter Hinweis auf sein Amt als Rechtsanwalt als auch auf seine Zugehörigkeit zu einer deutschen Zweigniederlassung einer englischen Limited Liability Partnership (LLP) unterzeichnet, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Prozesshandlung nicht ausschließlich im Namen der Gesellschaft, sondern jedenfalls auch von dem handelnden Rechtsanwalt selbst vorgenommen worden ist, wenn nicht besondere Anhaltspunkte entgegenstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.04.2009 - IV ZB 34/08 - Rdn. 9, NJW 2009, 3162).

    Dies lässt nur die Deutung zu, dass Rechtsanwalt S. P. das Rechtsmittel nicht lediglich im Namen der Rechtsanwaltsgesellschaft, sondern auch im eigenen Namen eingelegt hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22.04.2009 - IV ZB 34/08 - Rdn. 9, NJW 2009, 3162 zu einem vergleichbaren Fall).

    Werde die Berufungsschrift von einem zugelassenen Rechtsanwalt sowohl unter Hinweis auf sein Amt als Rechtsanwalt als auch auf seine Zugehörigkeit zu einer deutschen Zweigniederlassung einer englischen Limited Liability Partnership (LLP) unterzeichnet, so sei grundsätzlich davon auszugehen, dass die Prozesshandlung nicht ausschließlich im Namen der Gesellschaft, sondern jedenfalls auch von dem handelnden Rechtsanwalt selbst vorgenommen worden sei, wenn nicht besondere Anhaltspunkte dieser Annahme entgegenstünden (vgl. BGH, Beschluss vom 22.04.2009 - IV ZB 34/08 -, NJW 2009, 3162; zustimmend: Piekenbrock in BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, § 78 ZPO Rdn. 21 und 22).

    Deshalb sei nicht unter allen Umständen am buchstäblichen Sinn der Wortwahl einer Partei festzuhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 22.04.2009 - IV ZB 34/08 - Rdn. 8, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 133/10

    Abgrenzung von Handelsmakler und -vertreter

    Bei der Auslegung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Beschluss v. 22.4.2009 - IV ZB 34/08, NJW 2009, 3162, 3163; Beschluss v. 28.7.2005 - III ZB 56/05, NJW 2005, 3415; jew. m.w.Nw.).
  • OLG Hamburg, 30.08.2012 - 3 U 152/10

    Wettbewerbsverstoß: Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch einen Nichtanwalt

    Hieraus wird deutlich, dass die anwaltlichen Angehörigen der bezeichneten LL.P. bevollmächtigt wurden, an deren Postulationsfähigkeit kein Zweifel besteht (vgl. BGH NJW 2009, 3162 Rn. 9).
  • BAG, 17.09.2013 - 9 AZR 75/12

    Einlegung der Berufung - Vertretung durch Rechtsanwalt

    Das Auslegungsergebnis, zu dem das Berufungsgericht gelangt ist, unterliegt der vollständigen Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BGH 22. April 2009 - IV ZB 34/08 - Rn. 8) .
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2013 - 16 U 89/11

    - Brillenfassungen -, Anspruch des HV auf Buchauszug, Anspruch auf Herausgabe der

    Die Genehmigung einer etwaig vollmachtlosen Vertretung wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung zurück (BGH, Beschluss vom 10.01.1995, X ZB 11/92, zit. nach juris; Beschluss vom 22.04.2009, IV ZB 34/08, NJW 2009, 3162).
  • LAG Düsseldorf, 10.01.2020 - 6 Sa 360/18

    Bestimmtheit des Urteilstenors

    Es ist in einem solchen Fall zu prüfen, ob eine Auslegung dahingehend möglich ist, dass Prozesshandlungen nicht nur im Namen der LLP, sondern auch von dem handelnden Rechtsanwalt selbst vorgenommen worden sind (vgl. BGH v. 22.04.2009 - IV ZB 34/08 -).

    Auch unter den Unterschriften ist sein Name und sein Titel jeweils genannt (zu diesem Aspekt BGH v. 22.04.2009 - IV ZB 34/08 - Rn. 9).

  • LAG Köln, 27.06.2019 - 6 Sa 149/19

    Beweislast für rechtsvernichtende Einwendung bei dem sich darauf Berufenden

    Mit der Bevollmächtigung der Sozietät gilt grundsätzlich auch der in Deutschland zugelassene Sozius als bevollmächtigt (BGH v. 22.04.2009 - IV ZB 34/08).
  • AG Delmenhorst, 09.04.2013 - 45 C 5291/12

    Untergang von Forderungen aus einer Körperverletzung auf Grund einer

    Dem Kläger steht ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB in ausgeurteilter Höhe zu, vgl. BGH, Beschluss vom 06.11.2008, IV ZB 34/08 ([...]); BGH, Beschluss vom 16.12.2010, IV ZR 24/10 ([...]) .
  • OLG München, 31.07.2019 - 7 U 649/19

    Erbringung der Einlage einer Kommanditistin

    Da die Nennung des Namens und der Berufsbezeichnung der Rechtsanwältinnen ... bzw. ... sowohl schon im Briefkopf der Berufungsschrift vom 11.02.2019 bzw. des Berufungsbegründungsschriftsatzes vom 18.03.2019 als auch unter der handschriftlichen Unterschrift die Deutung zulässt, dass die Berufungsbegründung nicht nur im Namen der Sozietät, sondern auch im eigenen Namen der Rechtsanwältinnen erfolgte, kommt es nur darauf an, dass die Rechtsanwältinnen ... und ... postulationsfähig sind (vgl. BGH, Beschluss vom 22.04.2009 - IV ZB 34/08, Rdnr. 9).
  • OLG Köln, 25.07.2011 - 5 U 116/11

    Umfang der Prozessführungsbefugnis einer Partei nach Eröffnung des

    Die Genehmigung vollmachtloser Vertretung wirkt, was die Klägerin in der Berufungsbegründung übersieht, nach ständiger Rechtsprechung auf den Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung zurück (BGHZ 92, 137, 140; 128, 280, 283; BGH NJW 2009, 3162, 3163 f.).
  • BPatG, 17.05.2011 - 1 Ni 1/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - ordnungsgemäße Parteibezeichnung -

  • OLG München, 31.07.2019 - 7 U 339/19

    Streit der Kommanditisten um die restliche Erbringung einer Einlage

  • BPatG, 25.06.2009 - 5 Ni 82/09
  • OLG Zweibrücken, 08.02.2023 - 1 U 103/22
  • LAG München, 23.02.2011 - 8 Sa 483/10

    Bonuszahlung

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