Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 11 Abs. 2 StGB; § 24 StPO; § 338 Nr. 3 StPO; § 332 StGB; § 81 Abs. 2 Satz 4 VAG; § 46 StGB; § 338 Nr. 8 StPO; § 244 Abs. 3 StPO; § 246 Abs. 1 StPO; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Amtsträger; Bestechlichkeit; Befangenheitsgesuch wegen Fristsetzung zur Stellung weiterer Beweisanträge (Präklusion; gesetzlicher Richter; Ankündigung einer überschießend offensiven Verteidigung); Recht auf ein faires Verfahren (Beeinträchtigung der effektiven Verteidigung); Behörde; sonstige Stelle; Bestellung zur Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung; rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Abwertung des Angeklagten jenseits des festgestellten Tatunrechts); Verschleppungsabsicht; Pflichtwidrigkeit (Ermessensentscheidung); Herausgabe von Bestechungslohn; Untreue (Kick-Back; Exspektanz; Vermögensnachteil trotz unterlassener aber gebotener Schätzung der konkreten Höhe).

  • lexetius.com

    StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2

  • openjur.de
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  • bundesgerichtshof.de
  • IWW
  • strafrecht-online.de

    § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c Alt. 1, 2 StGB; § 73 Abs. 1 S. 2 StGB; § 266 StGB; § 332 Abs. 3 Nr. 2 StGB; § 335 Abs. 1 Nr. 1 lit. a StGB; § 335 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 24 Abs. 2 StPO; § 111i StPO; § 246 Abs. 1 StPO; § 81 Abs. 2 S. 4 VAG; StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2
    Amtsträgereigenschaft i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) eines Mitglieds des Leitungsorgans eines Rechtsanwaltsversorgungswerks - Anforderungen an das Vorliegen eines absoluten Revisonsgrundes i.S.d. § 338 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) aufgrund einer Besorgnis der Befangenheit gem. § 24 Abs. 2 StPO - Fristsetzung zur Anbringung von Beweisanträgen nach weniger als zehn Verhandlungstagen ohne ausdrückliche Begründung für einen berechtigten Verdacht von Prozessverschleppung - Verfahrensrüge aufgrund einer Nichteinholung eines versicherungsmathematischen Sachverständigengutachtens - Bestimmung des Vermögensnachteils i.S.d. § 266 StGB unter Heranziehung der Höhe von durch Bestechung im geschäftlichen Verkehr erhaltenen "Versicherungsprovisionen" - Wesentliche Bestimmung des Ausmaßes der Pflichtwidrigkeit einer Diensthandlung durch die Höhe eines Untreueschadens

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtsträgereigenschaft i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch ( StGB ) eines Mitglieds des Leitungsorgans eines Rechtsanwaltsversorgungswerks; Anforderungen an das Vorliegen eines absoluten Revisonsgrundes i.S.d. § 338 Nr. 3 Strafprozessordnung ( StPO ) aufgrund einer Besorgnis der Befangenheit gem. § 24 Abs. 2 StPO; Fristsetzung zur Anbringung von Beweisanträgen nach weniger als zehn Verhandlungstagen ohne ausdrückliche Begründung für einen berechtigten Verdacht von Prozessverschleppung; Verfahrensrüge aufgrund einer Nichteinholung eines versicherungsmathematischen Sachverständigengutachtens; Bestimmung des Vermögensnachteils i.S.d. § 266 StGB unter Heranziehung der Höhe von durch Bestechung im geschäftlichen Verkehr erhaltenen "Versicherungsprovisionen"; Wesentliche Bestimmung des Ausmaßes der Pflichtwidrigkeit einer Diensthandlung durch die Höhe eines Untreueschadens

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des Rechtsanwaltsversorgungswerks

  • JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)

    Ablehnung III: "Wir werden uns wiedersehen” - reicht nicht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ein Mitglied des Verwaltungsausschusses eines Rechtsanwaltsversorgungswerks ist ein Amtsträger

Besprechungen u.ä. (6)

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  • strafrecht-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fristsetzung für die Stellung von Beweisanträgen; Mitglied des Leitungsorgans eines Rechtsanwaltsversorgungswerks als Amtsträger

  • law-journal.de , S. 19 (Entscheidungsbesprechung)

    § 246 StPO
    Rechtsmissbrauchsvorsorge durch präkludierende Fristsetzungen im strafprozessualen Beweisantragsrecht (Karsten Gaede; Bucerius Law Journal 3/2009, S. 107-112)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    "Wir übernehmen jeden Fall!" (Prof. Dr. Gunnar Duttge / Wiss. Mitarb. Stephanie Neumann; HRRS 1/2010, S. 34 ff.)

Sonstiges (3)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 09.07.2009, Az.: 5 StR 263/08 (Ein Mitglied des Leitungsorgans eines Rechtsanwaltsversorgungswerks ist Amtsträger im Sinne ...)" von RiOLG Prof. Dr. Henning Radtke, original erschienen in: JR 2011, 124 - 131.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 09.07.2009; Az.: 5 StR 263/08 (Fristsetzung für die Stellung von Beweisanträgen; Mitglied des Leistungsorgans eines Rechtsanwaltsversorgungswerks als Amtsträger)" von RA Niels Hoffmann, original erschienen in: StRR 2009, 420 - 422.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH v. 9.7.2009 - 5 StR 263/08 (Amtsträgereigenschaft des stellvertretenden Verwaltungsausschuss-Vorsitzenden eines Anwaltsversorgungswerks)" von RA Prof. Dr. Volkmar Mehle, original erschienen in: NJW 2009, 3248 - 3254.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 54, 39
  • NJW 2009, 3248
  • StV 2009, 581



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08  

    Präzisierungsgebot Untreuetatbestand

    Der Anwendungsbereich des Untreuetatbestands erstreckt sich in der heutigen Praxis daher auf so unterschiedliche Bereiche wie die Kreditgewährung durch Bankvorstände (BGHSt 46, 30; 47, 148), die Prämiengewährung durch Vorstände öffentlicher oder privater Unternehmen (siehe auch BGHSt 50, 331), die haushaltswidrige Verwendung öffentlicher Mittel (BGHSt 43, 293), Verstöße gegen parteienrechtliche Regelungen (BGHSt 51, 100) oder bestimmte Erscheinungsformen der Korruption (vgl. - neben der hier angegriffenen Entscheidung BGHSt 52, 323 - BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 571/74 -, NJW 1975, S. 1234; Urteil vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08 -, NJW 2009, S. 3248).

    So hat schon das Reichsgericht beispielsweise den aus dem Unterlassen einer verzinslichen Anlage von Geldern resultierenden Zinsausfallschaden als tatbestandsrelevanten Nachteil anerkannt (vgl. RG, Urteil vom 10. Juli 1888, GA 36 , S. 400); der Bundesgerichtshof bejaht in ständiger Rechtsprechung die Erfüllung des Untreuetatbestands, wenn der Täter die Möglichkeit eines besonders vorteilhaften Vertragsschlusses des Vermögensinhabers mit einem Dritten dadurch vereitelt, dass er sich von dem Dritten für den Fall des Vertragsschlusses eine Zuwendung versprechen lässt, die der Dritte aus dem vom Vermögensinhaber zu leistenden - entsprechend erhöhten - Entgelt bestreitet (sog. Kick-back-Zahlung, vgl. etwa BGHSt 31, 232; 50, 299 ; BGH, Beschluss vom 20. Januar 1984 - 3 StR 520/83 -, wistra 1984, S. 109; Urteil vom 8. Mai 2003 - 4 StR 550/02 -, NStZ 2003, S. 540 ; Urteil vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08 -, NJW 2009, S. 3248).

  • BGH, 27.11.2009 - 2 StR 104/09  

    ; Bestechlichkeit; Amtsträgereigenschaft der Redakteure öffentlich-rechtlicher

    Sie hat allerdings erhebliche indizielle Bedeutung für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "sonstige Stelle" (BGH NJW 2009, 3248, 3249 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; vgl. auch BGHSt 37, 191, 195 ff.).

    Unter einer sonstigen Stelle ist eine behördenähnliche Institution zu verstehen, die selbst zwar keine Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinn, aber rechtlich befugt ist, bei der Ausführung von Gesetzen und bei der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben mitzuwirken ( BGHSt 49, 214, 219; BGH NJW 2007, 2932, 2933; 2009, 3248, 3249 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    Vielmehr muss er auch eine Bedeutungskenntnis gerade von seiner Funktion als Amtsträger haben (BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 14 Rn. 20-21; BGH NJW 2009, 3248, 3250 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    Sie hat allerdings erhebliche indizielle Bedeutung für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "sonstige Stelle" (BGH NJW 2009, 3248, 3249 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen; vgl. auch BGHSt 37, 191, 195 ff.).

    (2) Im rechtlichen Ansatz zutreffend hat das Landgericht seiner Prüfung zu Grunde gelegt, dass unter einer sonstigen Stelle eine behördenähnliche Institution zu verstehen ist, die selbst zwar keine Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinn, aber rechtlich befugt ist, bei der Ausführung von Gesetzen und bei der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben mitzuwirken ( BGHSt 49, 214, 219; BGH NJW 2007, 2932, 2933; 2009, 3248, 3249 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    Die Urteile des 5. Strafsenats vom 15. März 2001 ( BGHSt 46, 310, 314) und vom 9. Juli 2009 ( NJW 2009, 3248, 3249 Rn. 43 f. - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) stehen dieser rechtlichen Bewertung nicht entgegen.

    Vielmehr muss er auch eine Bedeutungskenntnis gerade von seiner Funktion als Amtsträger haben (BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 14 Rn. 20-21; BGH NJW 2009, 3248, 3250 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 458/10  

    Vorlageverfahren (Fortbildung des Rechts); Amtsträger (Kassenarzt; Vertragsarzt;

    (1) Unter einer sonstigen Stelle ist eine behördenähnliche Institution zu verstehen, die selbst zwar keine Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinn, aber rechtlich befugt ist, bei der Ausführung von Gesetzen und bei der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben mitzuwirken (BGH, Urteile vom 16. Juli 2004 - 2 StR 19 20 21 22 486/03, BGHSt 49, 214, 219; vom 19. Juni 2008 - 3 StR 490/07, BGHSt 52, 290, 293; vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08, BGHSt 54, 39, 41; vom 18. April 2007 - 5 StR 506/06, NJW 2007, 2932, 2933).

    Dieser öffentlichrechtlichen Organisationsform kommt im Rahmen des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB zwar keine allein ausschlaggebende Aussagekraft zu; sie hat allerdings eine erhebliche indizielle Bedeutung (BGH, Urteile vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08, BGHSt 54, 39, 41; vom 27. November 2009 - 2 StR 104/09, BGHSt 54, 202, 208).

    Es beschreibt die Beauftragung einer Person mit der Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (BGH, Urteile vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 101 ff.; vom 19. Juni 2008 25 26 27 - 3 StR 490/07, BGHSt 52, 290, 299; vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08, BGHSt 54, 39, 42 f.).

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  • BGH, 29.03.2012 - GSSt 2/11  

    Strafbarkeit von Vertragsärzten wegen Korruptionsdelikten (Verordnung von

    Der Bundesgerichtshof sieht in ständiger Rechtsprechung eine sonstige Stelle als behördenähnliche Einrichtung an, die rechtlich befugt ist, bei der Ausführung von Gesetzen und bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mitzuwirken, ohne selbst Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinne zu sein (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 521/97, BGHSt 43, 370, 376; Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 490/07, BGHSt 52, 290, 293; Urteil vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08, BGHSt 54, 39, 41).

    Mag die Organisationsform der betreffenden Stelle schon wegen der durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz vom 13. August 1997 (BGBl I S. 2038) vorgenommenen Ergänzung des Amtsträgerbegriffs ("unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform") im Regelfall keine entscheidende Bedeutung mehr haben, so kommt ihr doch weiterhin indizielle Bedeutung zu, wenn im Einzelfall eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Rede steht (BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 aaO).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Bestellung im Sinne der genannten Vorschrift keinen förmlichen Bestellungsakt voraus (BGH, Urteile vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 102 f.; vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08, BGHSt 54, 39, 43).

  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 600/07  

    Bestechung; Beihilfe zur Untreue; widersprüchliche Strafzumessung.

    Soweit sich die Revision gegen die Annahme des Landgerichts wendet, der frühere Mitangeklagte L. sei Amtsträger gewesen, bleibt sie aus den Gründen des heute ergangenen Urteils gegen diesen Angeklagten (5 StR 263/08) erfolglos.
  • FG Schleswig-Holstein, 03.03.2011 - 3 K 180/09  

    Keine Steuerfreiheit der Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit

    Der Bundesgerichtshof habe in einer Entscheidung vom 09. Juli 2009 (5 StR 263/08) für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses eines Versorgungswerkes die Amtsträgereigenschaft bejaht und in der Begründung zum Ausdruck gebracht, dass das Versorgungswerk Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehme.
  • FG Schleswig-Holstein, 12.10.2011 - 3 K 180/09  

    Zur Frage der Steuerfreiheit einer Aufwandsentschädigung

    Der Bundesgerichtshof habe in einer Entscheidung vom 09. Juli 2009 ( 5 StR 263/08) für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses eines Versorgungswerkes die Amtsträgereigenschaft bejaht und in der Begründung zum Ausdruck gebracht, dass das Versorgungswerk Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehme.
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