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   BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07   

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https://dejure.org/2008,163
BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07 (https://dejure.org/2008,163)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2008 - VIII ZR 166/07 (https://dejure.org/2008,163)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2008 - VIII ZR 166/07 (https://dejure.org/2008,163)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung des Eindringens von Feuchtigkeit in den Innenraum eines verkauften Gebrauchtwagens als einen den Rücktritt des Käufers ausschließenden geringfügigen Mangel; Abstellen auf den Zeitpunkt einer Rücktrittserklärung des Käufers für die Beurteilung der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Innenraumfeuchtigkeit Gebrauchtwagen - erheblicher Mangel

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Innenraumfeuchtigkeit - geringfügiger Mangel

  • rabüro.de

    Feuchtigkeit im Innenraum eines PKWs als Mangel

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das Eindringen von Wasser in einem gebrauchten Geländewagen ist kein geringfügiger Mangel

  • Judicialis

    BGB § 242 Cd; ; BGB § 323; ; BGB § 434; ; BGB § 437

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Rücktrittsausschluß bei unerheblichem Sachmangel (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB); Unbeachtlichkeit des Nachbesserungsaufwands; Behebung des Sachmangels nach Rücktrittserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 323 § 434 § 437
    Begriff der unerheblichen Pflichtverletzung und des geringfügigen Mangels beim Gebrauchtwagenkauf

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feuchtigkeit im Innenraum eines Fahrzeugs als geringfügiger Mangel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Mangelbeseitigung durch Gerichtssachverständigen steht Rücktritt nicht entgegen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wesentlicher Kfz-Mangel bei Feuchtigkeit im Fahrzeug?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feuchtigkeit im Wageninnern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum berechtigt zum Rücktritt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rücktritt wegen eintretender Feuchtigkeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Feuchtigkeit im Auto - Wann der Gebrauchtwagen-Käufer sein Geld zurückbekommt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kaufrecht: Autokauf: Mangelbeseitigung durch Gerichtssachverständigen steht Rücktritt nicht entgegen

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Wesentliche Pflichtverletzung muss bei Rücktrittserklärung vorliegen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum berechtigt zum Rücktritt vom Kauf

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Undichtes Auto ist mangelhaft - Käufer bekommt sein Geld zurück

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Pkw-Kaufvertrag - Wann ist ein Mangel erheblich?

  • 123recht.net (Pressebericht, 5.11.2008)

    Nässe im Auto rechtfertigt Rücktritt vom Kauf

  • 123recht.net (Pressebericht, 14.11.2008)

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

Besprechungen u.ä. (6)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Sachmängelhaftung - Rücktritt vom Kaufvertrag trotz leicht behebbarer Feuchtigkeit im Innenraum

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Autokauf - Feuchtgebiete im Wagen als Rücktrittsgrund

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Geländewagen-Fall: Begriff der unerheblichen Pflichtverletzung in § 323 V 2 BGB

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Für die Beurteilung der Erheblichkeit eines Mangels ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung entscheidend

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Rücktrittsausschluß bei unerheblichem Sachmangel (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB); Unbeachtlichkeit des Nachbesserungsaufwands; Behebung des Sachmangels nach Rücktrittserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Mangel "geringfügig"? Auf welchen Zeitpunkt kommt es an? (IBR 2009, 77)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 508
  • ZIP 2009, 524
  • MDR 2009, 140
  • NZV 2009, 137
  • NJ 2009, 160
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 252/95

    Wandelungsrecht des Käufers bei erfolgreicher Nachbesserung gegen seinen Willen

    Auszug aus BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07
    Wie der Senat zum Kaufgewährleistungsrecht in der vor dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung entschieden hat, bleibt das Wandelungsrecht des Käufers jedenfalls dann unberührt, wenn der Mangel durch eine - vertraglich nicht vereinbarte - Nachbesserung bis zum Vollzug der Wandelung zwar erfolgreich, aber ohne Zustimmung des Käufers, also eigenmächtig beseitigt worden ist; hat hingegen eine im Einverständnis des Käufers durchgeführte Nachbesserung zur vollständigen Behebung des Mangels geführt, so ist damit der Wandelung der Boden entzogen (Senatsurteil vom 19. Juni 1996 - VIII ZR 252/95, WM 1996, 1915 = NJW 1996, 2647, unter II 2 c).
  • BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 66/17

    Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

    Das Festhalten des Käufers an dem wirksam ausgeübten Recht auf Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache ist - ebenso wie das Festhalten des Käufers an einem wirksam erklärten Rücktritt vom Kaufvertrag (BGH, Urteile vom 5. November 2008, VIII ZR 166/07, NJW 2009, 509 Rn. 23 und vom 26. Oktober 2016, VIII ZR 240/15, NJW 2017, 153 Rn. 31) - nicht treuwidrig, wenn der Mangel nachträglich ohne Einverständnis des Käufers beseitigt wird (hier durch Aufspielen einer korrigierten Version der Software).

    Für den Nacherfüllungsanspruch des Käufers gilt insoweit nichts anderes als für den Rücktritt vom Kaufvertrag (siehe dazu Senatsurteile vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508 Rn. 23; vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15, aaO Rn. 31 f.).

  • BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15

    Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer

    Zwar könnte der Kläger nach der Rechtsprechung des Senats unter dem Gesichtspunkt treuwidrigen Verhaltens (§ 242 BGB) gehindert sein, an der durch den wirksam erklärten Rücktritt erlangten Rechtsposition festzuhalten, wenn die durch Austausch des defekten Kupplungsgeberzylinders gegen ein Neuteil erfolgte Mängelbeseitigung durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen mit seiner Zustimmung erfolgt wäre (vgl. Senatsurteil vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508 Rn. 23).

    Für den Wiedereinbau der mangelbehafteten Teile hatte der Kläger nach erklärtem Rücktritt keinen Anlass (vgl. Senatsurteil vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, aaO).

  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von

    Für die Beurteilung der Frage, ob die auf der Mangelhaftigkeit des gelieferten Fahrzeugs beruhende Pflichtverletzung unerheblich ist und deswegen das Rücktrittsrecht des Käufers ausschließt, ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen (Senatsurteil vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, NJW 2009, 508 Rn. 19).

    Ein solcher Befund ist regelmäßig als erheblicher Mangel einzustufen (vgl. Senatsurteil vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, aaO).

    Der somit im maßgeblichen Zeitpunkt erhebliche Mangel würde nicht dadurch zu einem geringfügigen Mangel im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB, dass es bei weiteren Reparaturversuchen möglicherweise gelingt, die Mangelursache zu ermitteln und den Mangel mit geringem Aufwand zu beheben (vgl. Senatsurteil vom 5. November 2008 - VIII ZR 166/07, aaO Rn. 20).

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