Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 14.08.2008 - 1 Ws 465/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Rechtsmitteleinlegung: inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsschrift; Berufungseinlegung durch eine unsignierte E-Mail
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 41a Abs. 2 StPO; § 314 Abs. 1 StPO
Voraussetzungen und inhaltliche Anforderungen für eine wirksame Rechtsmitteleinlegung durch ein ohne übermittelten Namenszug über einen Internet-Dienst an das Gericht gesandtes Faxschreiben; Entsprechende Anwendung der Rechtsprechung zum Computerfax für Fälle einer durch ... - LawCommunity.de
Keine Berufungseinlegung durch nicht signierte E-Mail
- JurPC
StPO § 41a, StPO § 314 Abs 1
Keine Berufungseinlegung durch unsignierte E-Mail - Kanzlei Prof. Schweizer
Anforderung an Rechtsmitteleinlegung per E-Mail oder Computerfax
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen und inhaltliche Anforderungen für eine wirksame Rechtsmitteleinlegung durch ein ohne übermittelten Namenszug über einen Internet-Dienst an das Gericht gesandtes Faxschreiben; Entsprechende Anwendung der Rechtsprechung zum Computerfax für Fälle einer durch ...
- kanzlei.biz
Berufung mit Computerfax möglich?
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 41a Abs. 2; StPO § 314 Abs. 1
Wahrung der Schriftform bei Übermittlung einer Rechtsmittelschrift per Telefax über einen Internet-Dienst und durch eine unsignierte E-Mail - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
E-Mail reicht nicht für Rechtsmitteleinlegung
- Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)
§§ 41a, 314 StPO
Anforderung an Rechtsmitteleinlegung per E-Mail oder Computerfax
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 02.07.2008 - 12 Ns 185/08
- OLG Oldenburg, 14.08.2008 - 1 Ws 465/08
Papierfundstellen
- NJW 2009, 536
- NStZ 2009, 231
- StV 2009, 12
- MMR 2008, 779 (Ls.)
- K&R 2008, 746
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98
Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit …
Auszug aus OLG Oldenburg, 14.08.2008 - 1 Ws 465/08
In der Zeit bis zum Erlass einer solchen Verordnung ist bei Einlegen von Rechtsmitteln durch E-Mail auch nicht entsprechend den Grundsätzen zu verfahren, die sich aus dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 (NJW 2000, 2340) zur Rechtsmitteleinlegung durch ein sogenanntes Computerfax ergeben.
- AG Kassel, 06.09.2017 - 384 OWi 9433 Js 27079/17
Einspruch, Bußgeldbescheid, Schriftform, einfache Email
Eben deshalb hat sich er Gesetzgeber dazu entschlossen, nach Freigabe des E-Mail-Zugangs zu den Strafgerichten ausschließlich qualifiziert signierte E-Mails als formwirksam gelten zu lassen (vgl. LG Münster aaO, OLG Oldenburg, NJW 2009, 536 (537)). - LG Münster, 12.10.2015 - 2 Qs 76/15
Email, Rechtsmitteleinlegung, Wirksamkeit, Schriftform
Eben deshalb hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, nach Freigabe des E-Mail-Zugangs zu den Strafgerichten ausschließlich qualifiziert signierte E-Mails als formwirksam gelten zu lassen (OLG Oldenburg, NJW 2009, 536 (537)). - OLG Oldenburg, 03.04.2012 - 2 SsRs 294/11
Anforderungen an die Erfüllung der Schriftform eines Antrags auf Zulassung einer …
Sind sie nicht erfüllt, können derartige Erklärungen auch während einer Übergangszeit nicht per E-Mail eingereicht werden (vgl. für die inhaltlich übereinstimmende Vorschrift des §§ 41 a Abs. 2 StPO: OLG Koblenz NSTZ RR 2011, 211; OLG Oldenburg NJW 2009, 536; LG Heidelberg SVR 2009, 105; LG Zweibrücken VRS 119, 223; LG Magdeburg Beschluss vom 27.10.2008 AZ. 24 Qs 87/08, zitiert nach juris;… Meyer-Goßner StPO 54.Aufl. § 41 a Rz. 9). - OLG Hamm, 28.12.2017 - 4 Ws 241/17
Anforderungen an die Form der Einlegung einer sofortigen Beschwerde
Dies erfüllt die o.g. Formanforderungen nicht (vgl. OLG Oldenburg NJW 2009, 536; LG Gießen NStZ-RR 2015, 344; LG Zweibrücken, Beschl. v. 07.07.2010 - Qs 47/10 - juris). - OLG Koblenz, 07.12.2010 - 1 Ws 563/10
Strafverfahren: Sofortige Beschwerde gegen verfahrensfehlerhafter …
Es kommt deshalb nicht darauf an, dass die elektronische Post der Angeklagten entgegen dem Formerfordernis des § 41a Abs. 1 StPO auch nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen worden ist (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 1 Ws 283/07; s. auch OLG Oldenburg NJW 2009, 536).