Rechtsprechung
   BGH, 19.09.2008 - V ZR 28/08   

Volltextveröffentlichungen (10)

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  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 906 Abs. 2 Satz 1; BBergG §§ 9 Abs. 1, 114 ff.
    Ausgleichsanspruch des Grundstückseigentümers gegen den Bergbauberechtigten bei Beeinträchtigung der ortsüblichen Grundstücksbenutzung

  • NWB SteuerXpert START
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bergbauerschütterungen - Bergschadenshaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichsanspruch eines Eigentümers gegen einen Bergbauberechtigten bei unzumutbarer Beeinträchtigung der ortsüblichen Benutzung seines Grundstücks aufgrund Erschütterungen der Erdoberfläche; Bergschadenshaftung bei durch untertägigen Bergbau entstandenen Schäden an Grundstücken; Anwendbarkeit der Vorschriften des BGB über das Eigentum auf Bergwerkseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien - Ausgleichsanspruch gegen Bergbauberechtigten bei Erschütterungen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Ersatzansprüche des Eigentümers, der sein Grundstück wegen bergbaubedingter Erderschütterungen nur eingeschränkt nutzen kann

  • IWW (Pressemitteilung)

    Ersatzansprüche: Grundstück wegen bergbaubedingter Erderschütterungen nur eingeschränkt nutzbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bergbaubedingte Erderschütterungen

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  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erschütterungsausgleich im Bergbaugebiet

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 906 Abs. 2 Satz 1; BBergG §§ 9 Abs. 1, 114 ff.
    Ausgleichsanspruch des Grundstückseigentümers gegen den Bergbauberechtigten bei Beeinträchtigung der ortsüblichen Grundstücksbenutzung

  • 123recht.net (Pressebericht, 19.9.2008)

    BGH stärkt Rechte von Bergbau geschädigter Hausbesitzer // Geldausgleich für beeinträchtigte Nutzung der Immobilie

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Ersatzansprüche des Eigentümers, der sein Grundstück wegen bergbaubedingter Erderschütterungen nur eingeschränkt nutzen kann

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Ersatzansprüche des Eigentümers, der sein Grundstück wegen bergbaubedingter Erderschütterungen nur eingeschränkt nutzen kann

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Bergbaugeschädigte Hauseigentümer können Ansprüche wegen Nutzungsbeeinträchtigungen geltend machen

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Ersatzansprüche des Eigentümers, der sein Grundstück wegen bergbaubedingter Erderschütterungen nur eingeschränkt nutzen kann

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 178, 90
  • NJW 2009, 762
  • MDR 2009, 381
  • NZM 2009, 134
  • VersR 2009, 792
  • WM 2009, 568
  • NVwZ 2009, 608 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BFH, 25.07.2012 - I R 101/10  

    Bergwerkseigentümer als wirtschaftlicher Eigentümer der Bodenschätze -

    Das Bergwerkseigentum vermittelt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine dem Grundstückseigentum vergleichbare Rechtsstellung (BGH-Urteil vom 19. September 2008 V ZR 28/08, BGHZ 178, 90); mit seiner entgeltlichen Übertragung auf die Klägerin ist deshalb auch der Bodenschatz zur nachhaltigen Nutzung in den Verkehr gebracht worden (vgl. dazu auch BFH-Urteile vom 23. Juni 1977 IV R 17/73, BFHE 123, 140, BStBl II 1977, 825; vom 24. Januar 2008 IV R 45/05, BFHE 220, 366, BStBl II 2009, 449, m. w. N.).

    Zum einen deshalb nicht, weil - wie erläutert - das Grundstückseigentum die bergfreien Vorkommen nicht erfasst und die auf solche Bodenschätze bezogenen Abbaubefugnisse eine dem "Grundstückseigentum konzeptionell vergleichbare Stellung" mit der Folge eines "vertikalen Gemeinschaftsverhältnisses" begründen (BGH-Urteil in BGHZ 178, 90); zum anderen ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass dem Bilanzierungsverbot für schwebende Geschäfte nur der innerhalb des jeweiligen Rechtsverhältnisses anfallende Aufwand unterfällt (BFH-Urteil in BFHE 165, 349, BStBl II 1992, 70).

  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 1 U 160/10  

    Amtshaftung - Planfeststellung verdrängt nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch!

    Das nachbarrechtliche Gemeinschaftsverhältnis kann auch, wenn die Beeinträchtigungen durch Arbeiten unter dem betroffenen Grundstück entstehen, vertikaler Natur sein (vgl. BGH, Urt. v. 19.09.2008, BGHZ 178, 90 = NJW 2009, 762 [juris Rn. 16]).

    a) Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 10.12.2004, BGHZ 161, 323 = NJW 2005, 660 [juris Rn. 19]; Urt. v. 19.09.2008, BGHZ 178, 90 = NJW 2009, 762 [juris Rn. 25]; Urt. v. 30.10.2009, NJW 2010, 1141 [juris Rn. 15 ff]), welcher der Senat folgt, bleibt bei Vorhaben, für welche ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden ist, neben den im Planfeststellungsverfahren eröffneten Rechtsbehelfen (§ 74 Abs. 2, 75 Abs. 2 VwVfG) für einen Anspruch aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB grundsätzlich kein Raum.

    Daher wird der nur subsidiär geltende nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch durch die abschließende gesetzliche Sonderregelung der Rechtsbehelfe des Planfeststellungsverfahrens ausgeschlossen (BGH, Urt. v. 19.09.2008, a.a.O., juris Rn. 24 f).

  • BGH, 23.07.2010 - V ZR 142/09  

    Schadensrecht - Kein Schmerzensgeld beim Ausgleichsanspruch nach § 906 BGB

    Sie findet im Fall von Erschütterungen der Erdoberfläche, die durch untertägigen Bergbau hervorgerufen werden, im Verhältnis zwischen beeinträchtigtem Eigentümer und Bergbauberechtigtem Anwendung (Senat, BGHZ 178, 90).
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  • LG Saarbrücken, 25.11.2011 - 13 S 117/09  
    Der sich hieraus ergebende Ausgleichsanspruch des betroffenen Eigentümers wird - wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 19.9.2008 (V ZR 28/08 = BGHZ 178, 90 m. Anm. Roth in LM 2009, 280109) für das Berufungsgericht bindend (§ 563 Abs. 2 ZPO) festgestellt hat - nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Erschütterungen nicht von einem anderen Grundstück, sondern von dem konzeptionell dem Grundstückseigentum gleichgestellten Bergwerkseigentum der Beklagten ausgegangen ist.

    Ferner steht der Ausgleichsanspruch des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB mit anderen Ansprüchen, die sich aus der Beeinträchtigung eines Grundstücks ergeben können, in Anspruchskonkurrenz, soweit diese - wie hier die Vorschriften zur Bergschadenshaftung nach §§ 114 ff. Bundesberggesetz (BBergG) - keine abschließende Sonderregelung enthalten (BGHZ 178, 90).

    Der Höhe nach steht dem Kläger ein Anspruch auf Ausgleich des unzumutbaren Teils der Beeinträchtigung zu, weil Einwirkungen bis zur Grenze der Unzumutbarkeit hingenommen werden müssen (BGHZ 178, 90, 100).

  • LG Saarbrücken, 03.07.2009 - 13 S 19/09  

    Nachbarrecht - Schmerzensgeld aufgrund nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs?

    Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 19. September 2008 (BGHZ 178, 90) ausgeführt hat, führt die Herausnahme der nach § 906 BGB zu duldenden Beeinträchtigungen aus dem Begriff des Bergschadens dazu, dass für diese Beeinträchtigung ein Ausgleich nach allgemeinen Vorschriften, insbesondere nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB stattfindet.
  • FG Sachsen-Anhalt, 09.06.2010 - 3 K 1568/04  

    Unbefristetes Bergwerkseigentum als immaterielles, nicht abnutzbares

    (6) § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BBergG dient ausschließlich der Herstellung der Beleih- und Belastbarkeit des Vermögensgegenstands (BFH-Urteil vom 19. September 2008 V ZR 28/08, NJW 2009, 762 ; Bolt/Weller, BBergG, § 9, Rz 1; Piens/Schulte/Graf Vitzthum, BBergG, § 9, Rz 1 u. 9; BT-DS 8/1315, 85).
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