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   BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06   

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BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06 (https://dejure.org/2008,1987)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2008 - VIII ZB 78/06 (https://dejure.org/2008,1987)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - VIII ZB 78/06 (https://dejure.org/2008,1987)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines wiederholten Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Missbrauch des Rechts zur Stellung eines erneuten Antrags; Beachtung der Umstände des Einzelfalls bei Beurteilung der Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Rechts zur Stellung eines erneuten Antrags auf ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 117 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 117 Abs. 1
    Ablehnung eines wiederholten Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Missbrauch des Rechts zur Stellung eines erneuten Antrags; Beachtung der Umstände des Einzelfalls bei Beurteilung der Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Rechts zur Stellung eines erneuten Antrags auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kein Rechtsschutzbedürfnis bei wiederholtem PKH-Antrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederholte Prozesskostenhilfeanträge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 857
  • MDR 2009, 401
  • FamRZ 2009, 496
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 29/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung eines

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06
    Beschlüsse, welche der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, über den entschieden wird; denn die Feststellungen des Beschwerdegerichts sind Grundlage der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (§ 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03, WM 2004, 1686, unter II 2; Beschluss vom 22. September 2005 - IX ZB 163/04, NJW-RR 2006, 429, unter II 2 a).

    Das Beschwerdegericht hat auch nicht auf die Feststellungen des Landgerichts verwiesen, so dass auf sich beruhen kann, inwieweit das Beschwerdegericht auf erstinstanzliche Feststellungen oder bestimmte Aktenbestandteile Bezug nehmen kann (offen gelassen von BGH, Beschluss vom 5. Februar 2004, aaO, unter II 2).

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06
    Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass Beschlüsse, mit denen die Prozesskostenhilfe versagt wird, keine materielle Rechtskraft erlangen und einen neuerlichen Antrag nicht ausschließen (BVerfG, NJOZ 2007, 3805, 3807; BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 43/03, NJW 2004, 1805, unter II 1; BGH, Beschluss vom 10. März 2005 - XII ZB 19/04, NJW 2005, 1498, unter II 3).

    Der Bundesgerichtshof hat dies in einem Fall bejaht, in dem auf der Grundlage desselben Lebenssachverhalts bereits drei gerichtliche Entscheidungen über einen Prozesskostenhilfeantrag ergangen waren (BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 43/03, aaO, unter II 2; kritisch Gottwald, FamRZ 2004, 941 f.).

  • OLG Frankfurt, 02.06.2004 - 6 WF 89/04

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Wiederholung eines wegen fehlender

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06
    Ein neuer Antrag kann auf neue Tatsachen gestützt werden (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 2004, 236 ; OLG Hamm, FamRZ 2004, 1218 ; OLG Frankfurt, OLGReport 2004, 287, 288; aA OLG Hamm FamRZ 2004, 647, 648) .

    Die Hürde des Rechtsschutzbedürfnisses soll lediglich rechtsmissbräuchlichen Prozesskostenhilfeanträgen vorbeugen und verhindern, dass der Antragsteller das Gericht mit immer neuen Prozesskostenhilfeanträgen zu fortgesetzter neuer Prüfung der Erfolgsaussicht und Bedürftigkeit zwingen kann (OLG Frankfurt am Main, OLG Report 2004, 287, 288).

  • OLG Zweibrücken, 03.06.2003 - 2 WF 94/03

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Formelle Rechtskraft eines

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06
    Ein neuer Antrag kann auf neue Tatsachen gestützt werden (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 2004, 236 ; OLG Hamm, FamRZ 2004, 1218 ; OLG Frankfurt, OLGReport 2004, 287, 288; aA OLG Hamm FamRZ 2004, 647, 648) .
  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 19/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen; Materielle

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06
    Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass Beschlüsse, mit denen die Prozesskostenhilfe versagt wird, keine materielle Rechtskraft erlangen und einen neuerlichen Antrag nicht ausschließen (BVerfG, NJOZ 2007, 3805, 3807; BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 43/03, NJW 2004, 1805, unter II 1; BGH, Beschluss vom 10. März 2005 - XII ZB 19/04, NJW 2005, 1498, unter II 3).
  • OLG Hamm, 20.11.2003 - 3 WF 570/03

    Rechtskraft von die Prozesskostenhilfe zurückweisenden Beschlüssen

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06
    Ein neuer Antrag kann auf neue Tatsachen gestützt werden (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 2004, 236 ; OLG Hamm, FamRZ 2004, 1218 ; OLG Frankfurt, OLGReport 2004, 287, 288; aA OLG Hamm FamRZ 2004, 647, 648) .
  • OLG Hamm, 20.08.2003 - 11 WF 134/03

    Voraussetzungen für die Wiederholung eines abgelehnten Prozesskostenhilfeantrags

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06
    Ein neuer Antrag kann auf neue Tatsachen gestützt werden (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 2004, 236 ; OLG Hamm, FamRZ 2004, 1218 ; OLG Frankfurt, OLGReport 2004, 287, 288; aA OLG Hamm FamRZ 2004, 647, 648) .
  • BVerfG, 15.05.2007 - 1 BvR 2347/05

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe in einem Verfahren

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06
    Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass Beschlüsse, mit denen die Prozesskostenhilfe versagt wird, keine materielle Rechtskraft erlangen und einen neuerlichen Antrag nicht ausschließen (BVerfG, NJOZ 2007, 3805, 3807; BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 43/03, NJW 2004, 1805, unter II 1; BGH, Beschluss vom 10. März 2005 - XII ZB 19/04, NJW 2005, 1498, unter II 3).
  • BGH, 22.09.2005 - IX ZB 163/04

    Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06
    Beschlüsse, welche der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, über den entschieden wird; denn die Feststellungen des Beschwerdegerichts sind Grundlage der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (§ 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03, WM 2004, 1686, unter II 2; Beschluss vom 22. September 2005 - IX ZB 163/04, NJW-RR 2006, 429, unter II 2 a).
  • BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von

    Auszug aus BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06
    Im Hinblick auf die durch Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG gebotene Rechtsschutzgleichheit im Sinne einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und weniger Bemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (BVerfG, NJW-RR 2005, 140, 141 m.w.N.) kann das Rechtsschutzbedürfnis für eine - an sich zulässige - Wiederholung eines Prozesskostenhilfeantrages aber nur dann verneint werden, wenn das Recht zur wiederholten Stellung eines Antrages missbraucht wird.
  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

    Der zuletzt genannte Umstand hätte allein im Prozesskostenhilfeverfahren Berücksichtigung finden und unter Umständen zur Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses für den beim Landgericht Hamburg eingereichten zweiten Prozesskostenhilfeantrag führen können (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - VIII ZB 78/06 - NJW 2009, 857).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2015 - 21 Sa 782/15

    Prozesskostenhilfe - rechtsmissbräuchliche Antragstellung - Rechtsschutzbedürfnis

    Unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Gebots der weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und weniger Bemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes fehlt für einen erneuten Prozesskostenhilfeantrag das Rechtsschutzbedürfnis, wenn das Recht zur wiederholten Antragstellung missbraucht wird (im Anschluss an BGH vom 16.12.2008 - VIII ZB 78/06 -).(Rn.9).

    a) Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe, der durch bestandskräftigen Beschluss zurückgewiesen worden ist, kann, da die Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages nicht in materielle Rechtskraft erwächst, grundsätzlich erneut gestellt werden (BGH vom 16.12.2008 - VIII ZB 78/06 - Rn. 11 m. w. N., NJW 2009, 857).

    In diesem Fall fehlt es auch unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Gebots der weitgehenden Angleichung der Situation Bemittelter und weniger Bemittelter bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes nach Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis (BGH vom 16.12.2008 - VIII ZB 78/06 - Rn. 12, a. a. O.).

    Dadurch soll rechtmissbräuchlichen Anträgen vorgebeugt und verhindert werden, dass ein Antragsteller ohne Grund das Gericht mit immer neuen Prozesskostenhilfeanträgen zur erneuten Prüfung der Erfolgsaussichten und Bedürftigkeit zwingen kann (vgl. BGH vom 16.12.2008 - VIII ZB 78/06 - Rn. 12, a. a. O.).

    Rechtsmissbräuchlich kann ein erneuter auf der Grundlage desselben Lebenssachverhalts gestellter Prozesskostenhilfeantrag sein, wenn der Antrag von vornherein mit einer untauglichen Begründung versehen ist, beispielsweise weil lediglich auf die bisherige Begründung verwiesen wird oder neue Tatsachen ersichtlich nur vorgeschützt sind und deshalb eine Änderung der bisherigen Beurteilung von vornherein ausgeschlossen ist (BGH vom 16.12.2008 - VIII ZB 78/06 - Rn. 12, a. a. O.; vgl. auch Zöller-Geimer, § 117 Rn. 6; MüKo-Motzer, § 117 Rn. 4).

  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 244/08

    Sedlmayr-Mörder IV - Löschung aus dem Online-Archiv eines Nachrichtenmagazins

    Der zuletzt genannte Umstand hätte allein im Prozesskostenhilfeverfahren Berücksichtigung finden und unter Umständen zur Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses für den beim Landgericht Hamburg eingereichten zweiten Prozesskostenhilfeantrag führen können (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - VIII ZB 78/06 - NJW 2009, 857).
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