Rechtsprechung
BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07 |
Volltextveröffentlichungen (20)
- verkehrslexikon.de
Zur Haftung des Rechtsanwalts bei einem Zurechnungszusammenhang zwischen fehlerhaft unterlassenem Hinweis auf höchstrichterliche Rechtsprechung und eingetretenem Schaden
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Iura novit curia ("Das Gericht kennt das Recht")
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung eines Anwaltsvertrages; Unterlassen des Hinweises auf ein die Rechtsauffassung seines Mandanten stützendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) durch den Berufungsanwalt; Umfassende Ermittlung der zugunsten des Mandanten ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Rechtsanwalt haftet auch für Fehler des Gerichts; §§ 249, 675 BGB
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Entstandener Schaden durch Anwaltsfehler
- Anwaltsblatt
§ 249 BGB, § 675 BGB
Wer BGH-Entscheidungen übersieht haftet - oder: NJW lesen reicht nicht mehr - Judicialis
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249; BGB § 675
Keine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen Anwaltsfehler und Schaden durch ähnlichen Fehler des Gerichts - Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Pflichtverletzung im Anwaltsvertrag, Haftung und Zurechnungszusammenhang bei fehlerhafter Rechtsanwendung durch das Gericht; Reichweite und Bedeutung von "iura novit curia"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249; BGB § 675; ZPO § 137 Abs. 2; ZPO § 525
Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung eines Anwaltsvertrages; Unterlassen des Hinweises auf ein die Rechtsauffassung seines Mandanten stützendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) durch den Berufungsanwalt; Umfassende Ermittlung der zugunsten des Mandanten ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gericht und Anwalt machen denselben Fehler: Anwalt haftet!
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Pflicht des Anwalts, auf eine die Rechtsauffassung seines Mandanten stützende Entscheidung des BGH hinzuweisen ? Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen Anwaltsfehler und Mandantenschaden bei gleichzeitigem Fehler des Gerichts?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)
§§ 249, 675 BGB
Iura novit curia - Das Gericht kennt das Recht - Verlassen von Anwälten darauf - Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Warum der Anwalt schlauer sein muss als das Gericht
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Rechtsanwälte haften für Fehlentscheidungen des Gerichts
- schluender.info (Kurzinformation)
Haftung des Anwalts für Schäden durch rechtsfehlerhaftes Urteil
- brak-mitteilungen.de , S. 37 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Haftung des Anwalts bei Fehlern des Gerichts
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Anwaltshaftung bei Unkenntnis höchstrichterlicher Rechtsprechung
Besprechungen u.ä. (9)
- internet-law.de (Kurzanmerkung)
Anwälte haften für falsche Urteile
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Pflicht des Rechtsanwalts zu Hinweis auf neuere höchstrichterliche Rechtsprechung
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Fehler des Gerichts schließen die Zurechnung einer anwaltlichen Pflichtverletzung nicht aus
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Haftung des Anwalts bei Fehlern des Gerichts
- brak-mitteilungen.de , S. 37 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Haftung des Anwalts bei Fehlern des Gerichts
- reinelt-bghanwalt.de (Entscheidungsbesprechung)
Haftung des Anwalts für Fehler des Gerichts - erneute Überspannung der Anwaltshaftung (RA Prof. Dr. Ekkehart Reinelt; jurisPR-BGHZivilR 03/2009 Anm. 1)
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Pflichtverletzung im Anwaltsvertrag, Haftung und Zurechnungszusammenhang bei fehlerhafter Rechtsanwendung durch das Gericht; Reichweite und Bedeutung von "iura novit curia"
- baurechtsexperte.de (Entscheidungsbesprechung)
Anwälte haften für Fehlentscheidungen der Gerichte
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gericht und Anwalt machen denselben Fehler: Anwalt haftet! (IBR 2009, 243)
Verfahrensgang
- AG Rüsselsheim, 01.09.2006 - 3 C 441/06
- LG Darmstadt, 26.09.2007 - 21 S 214/06
- BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07
- BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 386/09
Papierfundstellen
- NJW 2009, 987
- MDR 2009, 473
- NZM 2009, 193
- VersR 2009, 1497
- WM 2009, 324
- DB 2009, 448
- AnwBl 2009, 306
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 15.11.2007 - IX ZR 44/04
Anwaltshaftung bei gerichtlicher Fehlentscheidung; Voraussetzungen der Zurechnung …
Auszug aus BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07
Mit Rücksicht auf das auch bei Richtern nur unvollkommene menschliche Erkenntnisvermögen und die niemals auszuschließende Möglichkeit eines Irrtums ist es Pflicht des Rechtsanwalts, nach Kräften dem Aufkommen von Irrtümern und Versehen des Gerichts entgegenzuwirken (BGHZ 174, 205, 210 Rn. 15;… BGH, Urt. v. 25. Juni 1974 - VI ZR 18/73, NJW 1974, 1865, 1866).Ist im Haftpflichtprozess die Frage, ob dem Mandanten durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Rechtsanwalts ein Schaden entstanden ist, vom Ausgang eines anderen Verfahrens abhängig, muss das Regressgericht selbst prüfen, wie jenes Verfahren richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre (BGHZ 133, 110, 111 ; 145, 256, 261 ; 163, 223, 227 ; 174, 205, 209 Rn. 9;… Fahrendorf in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Anwaltshaftung 7. Aufl. Rn. 801;… Fischer in Zugehör/Fischer/Sieg/ Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 1062 ff).
Dies gilt selbst dann, wenn feststeht, welchen Ausgang das frühere Verfahren bei pflichtgemäßem Verhalten des Anwalts genommen hätte (BGHZ 174, 205, 209 Rn. 9).
Von einem fehlenden Kausalzusammenhang könnte man ausgehen, wenn das Gericht den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2000 (…aaO) gesehen, aber bewusst unberücksichtigt gelassen hätte oder bewusst von ihm abgewichen wäre (BGHZ 174, 205, 211 f Rn. 19 ff).
Demgemäß ist der Schaden ebenfalls zu ersetzen, der letztlich erst durch das Eingreifen eines Dritten, hier des Gerichts des Vorprozesses, eintritt (vgl. BGHZ 174, 205, 209 Rn. 11 m.w.N.).
Der gerichtliche Aufgabenbereich der Rechtsfindung muss in die im Rahmen der Zurechnung gebotene wertende Betrachtungsweise einbezogen werden (BGHZ 174, 205, 210 Rn. 12 f).
Soweit sich deshalb in der gerichtlichen Fehlentscheidung das allgemeine Prozessrisiko verwirklicht, das darin liegt, dass das Gericht bei ordnungsgemäßem Vorgehen trotz des Anwaltsfehlers richtig hätte entscheiden können und müssen, ist dem Anwalt der Urteilsschaden haftungsrechtlich zuzurechnen (BGHZ 174, 205, 210 Rn. 15;… Fahrendorf, aaO Rn. 795;… Fischer, aaO Rn. 1024, 1029).
Das Gericht hat auch nicht unter völlig ungewöhnlicher, sachwidriger und daher grober, schlechthin unvertretbarer Verletzung seiner besonderen Pflichten eine Schadensursache gesetzt, welche die vorangegangene anwaltliche Pflichtverletzung mit Rücksicht auf Art, Gewicht und wechselseitige Abhängigkeit der Schadensbeiträge so sehr in den Hintergrund rückt, dass bei wertender Betrachtung gleichsam nur der Gerichtsfehler als einzige, endgültige Schadensursache erscheint und der Anwaltsfehler nach dem Schutzzweck der verletzten Vertragspflicht keine ins Gewicht fallende Bedeutung gegenüber der vom Gericht zu verantwortenden Schadensursache hat (vgl. BGHZ 174, 205, 211 Rn. 18).
- BGH, 29.05.2000 - XII ZR 35/00
Umfang der vom Mieter zu tragenden Nebenkosten
Auszug aus BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07
Die Klage wurde in zwei Instanzen mit der Begründung abgewiesen, die Beklagte habe die Klägerin unzureichend vertreten, insbesondere vor dem Berufungsgericht nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2000 (XII ZR 35/00, NJW-RR 2000, 1463) über den stillschweigenden Abschluss einer Vereinbarung über zu tragende Nebenkosten durch jahrelange Übung hingewiesen.Diese Pflicht hat die Beklagte verletzt, indem sie weder in der schriftlichen Berufungserwiderung noch in der mündlichen Verhandlung noch in einem auf ihren Antrag nachzulassenden Schriftsatz auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2000 (XII ZR 35/00, NJW-RR 2000, 1463) zur konkludenten Vereinbarung über die Umlegung von Nebenkosten durch jahrelange Übung hingewiesen hat.
Sie war in dem Zeitpunkt, als die Beklagte die Vertretung der Klägerin übernahm, bereits in mehreren juristischen Zeitschriften veröffentlicht worden (NJW-RR 2000, 1463; NZM 2000, 961; Grundeigentum 2000, 1614) und wurde zudem in einem gängigen Kommentar zum BGB nachgewiesen (…Palandt/Weidenkaff, BGB 63. Aufl. § 535 Rn. 87).
Der Anspruch wurde jedoch aberkannt, weil das seinerzeit zur Entscheidung berufene Gericht den bereits mehrfach zitierten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2000 (aaO) übersehen hatte.
Von einem fehlenden Kausalzusammenhang könnte man ausgehen, wenn das Gericht den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2000 (aaO) gesehen, aber bewusst unberücksichtigt gelassen hätte oder bewusst von ihm abgewichen wäre (…BGHZ 174, 205, 211 f Rn. 19 ff).
Es hätte bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt selbst den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2000 (aaO) finden und sich mit ihm auseinandersetzen müssen.
- BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 146/03
Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten
Auszug aus BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07
Ein entsprechendes Urteil des für das Recht der Wohnungsmiete zuständigen VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs erging kurz nach Abschluss des Ausgangsprozesses, nämlich am 7. April 2004 (VIII ZR 146/03, NJW-RR 2004, 877).Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Umlegung einzelner sonstiger Betriebskosten auch aufgrund jahrelanger Zahlung durch stillschweigende Vereinbarung erfolgen (BGH, Urt. v. 7. April 2004 - VIII ZR 146/03, NJW-RR 2004, 877).
- BGH, 24.05.2007 - IX ZR 142/05
Rechtsstellung des anwaltlichen Beklagtenvertreters in einem Zivilprozess; …
Auszug aus BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der mit der Prozessführung betraute Rechtsanwalt seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, dafür einzutreten, dass die zugunsten des Mandanten sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich ermittelt und bei der Entscheidung des Gerichts berücksichtigt werden (…BGH, Urt. v. 24. März 1988 - IX ZR 114/87, NJW 1988, 3013, 3016;v. 4. Juni 1996 - IX ZR 51/95, NJW 1996, 2648, 2650; v. 24. Mai 2007 - IX ZR 142/05, WM 2007, 1425, 1426 f Rn. 14; Beschl. v. 19. Juni 2008 - IX ZR 111/05, ZMR 2008, 602; Zugehör NJW 2003, 3225, 3226 unter 2a).Sind bei verkehrsüblicher Sorgfalt solche Mängel erkennbar, so hat der Prozessbevollmächtigte sie grundsätzlich im Rechtsstreit geltend zu machen (BGH, Urt. v. 24. Mai 2007, aaO).
- BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95
Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages; …
Auszug aus BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der mit der Prozessführung betraute Rechtsanwalt seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, dafür einzutreten, dass die zugunsten des Mandanten sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich ermittelt und bei der Entscheidung des Gerichts berücksichtigt werden (…BGH, Urt. v. 24. März 1988 - IX ZR 114/87, NJW 1988, 3013, 3016;v. 4. Juni 1996 - IX ZR 51/95, NJW 1996, 2648, 2650;… v. 24. Mai 2007 - IX ZR 142/05, WM 2007, 1425, 1426 f Rn. 14; Beschl. v. 19. Juni 2008 - IX ZR 111/05, ZMR 2008, 602; Zugehör NJW 2003, 3225, 3226 unter 2a).Der Möglichkeit, auf die rechtliche Beurteilung des Gerichts Einfluss zu nehmen, entspricht im Verhältnis zum Mandanten die Pflicht, diese Möglichkeit zu nutzen (BGH, Urt. v. 4. Juni 1996, aaO).
- BGH, 19.06.2008 - IX ZR 111/05
Pflichten des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren
Auszug aus BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der mit der Prozessführung betraute Rechtsanwalt seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, dafür einzutreten, dass die zugunsten des Mandanten sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich ermittelt und bei der Entscheidung des Gerichts berücksichtigt werden (…BGH, Urt. v. 24. März 1988 - IX ZR 114/87, NJW 1988, 3013, 3016;v. 4. Juni 1996 - IX ZR 51/95, NJW 1996, 2648, 2650;… v. 24. Mai 2007 - IX ZR 142/05, WM 2007, 1425, 1426 f Rn. 14; Beschl. v. 19. Juni 2008 - IX ZR 111/05, ZMR 2008, 602; Zugehör NJW 2003, 3225, 3226 unter 2a). - BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95
Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem …
Auszug aus BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07
Ist im Haftpflichtprozess die Frage, ob dem Mandanten durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Rechtsanwalts ein Schaden entstanden ist, vom Ausgang eines anderen Verfahrens abhängig, muss das Regressgericht selbst prüfen, wie jenes Verfahren richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre (BGHZ 133, 110, 111 ; 145, 256, 261 ; 163, 223, 227 ;… 174, 205, 209 Rn. 9;… Fahrendorf in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Anwaltshaftung 7. Aufl. Rn. 801;… Fischer in Zugehör/Fischer/Sieg/ Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 1062 ff). - BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei …
Auszug aus BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07
Ist im Haftpflichtprozess die Frage, ob dem Mandanten durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Rechtsanwalts ein Schaden entstanden ist, vom Ausgang eines anderen Verfahrens abhängig, muss das Regressgericht selbst prüfen, wie jenes Verfahren richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre (BGHZ 133, 110, 111 ; 145, 256, 261 ; 163, 223, 227 ;… 174, 205, 209 Rn. 9;… Fahrendorf in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Anwaltshaftung 7. Aufl. Rn. 801;… Fischer in Zugehör/Fischer/Sieg/ Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 1062 ff). - BGH, 25.06.1974 - VI ZR 18/73
Rechtsanwalt - Haftung - Hinweisbeachtung - Unhaltbarkeit
Auszug aus BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07
Mit Rücksicht auf das auch bei Richtern nur unvollkommene menschliche Erkenntnisvermögen und die niemals auszuschließende Möglichkeit eines Irrtums ist es Pflicht des Rechtsanwalts, nach Kräften dem Aufkommen von Irrtümern und Versehen des Gerichts entgegenzuwirken (…BGHZ 174, 205, 210 Rn. 15; BGH, Urt. v. 25. Juni 1974 - VI ZR 18/73, NJW 1974, 1865, 1866). - BGH, 24.03.1988 - IX ZR 114/87
Sorgfaltspflichten des zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts bei …
Auszug aus BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der mit der Prozessführung betraute Rechtsanwalt seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, dafür einzutreten, dass die zugunsten des Mandanten sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich ermittelt und bei der Entscheidung des Gerichts berücksichtigt werden (BGH, Urt. v. 24. März 1988 - IX ZR 114/87, NJW 1988, 3013, 3016;v. 4. Juni 1996 - IX ZR 51/95, NJW 1996, 2648, 2650;… v. 24. Mai 2007 - IX ZR 142/05, WM 2007, 1425, 1426 f Rn. 14; Beschl. v. 19. Juni 2008 - IX ZR 111/05, ZMR 2008, 602; Zugehör NJW 2003, 3225, 3226 unter 2a). - BGH, 22.09.2005 - IX ZR 23/04
Pflichten des Rechtsanwalts; Beratung über ausgefallene Rechtsmaterie
- BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04
Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess
- BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06
Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen, …
- LG Darmstadt, 12.08.1988 - 17 S 539/87
- BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14
Streik - Schadensersatz
(1) Die kumulative Gesamtkausalität betrifft die Frage des Zurechnungszusammenhangs zwischen Pflichtverletzung und Schaden, wenn ein Schaden haftungsrechtlich auf mehreren Ursachen beruht, die von verschiedenen Personen gesetzt worden sind (vgl. etwa BGH 18. Dezember 2008 - IX ZR 179/07 - Rn. 19 f.) . - BGH, 10.12.2015 - IX ZR 272/14
Rechtanwaltshaftung: Anwaltliche Pflicht zur substantiierten und vollständigen …
Dies entspricht auch dem in § 1 Abs. 3 BORA zum Ausdruck gekommenen Selbstverständnis der Anwaltschaft (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 179/07, WM 2009, 324 Rn. 8).Diese aus der Interessenlage der von ihm vertretenen Partei anspruchstragenden rechtlichen Zusammenhänge hat der Beklagte pflichtwidrig nicht ausreichend zum Ausdruck gebracht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 1974 - VI ZR 18/73, NJW 1974, 1865, 1866; vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 179/07, WM 2009, 324 Rn. 8).
- BGH, 25.10.2012 - IX ZR 207/11
Anwaltsregress wegen Verlusts eines Vorprozesses gegen einen Finanzdienstleister: …
Ist im Haftpflichtprozess die Frage, ob dem Mandanten durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Rechtsanwalts ein Schaden entstanden ist, vom Ausgang eines anderen Verfahrens abhängig, muss das Regressgericht selbst prüfen, wie jenes Verfahren richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 179/07, WM 2009, 324 Rn. 16).
- BGH, 13.10.2016 - IX ZR 214/15
Feuerversicherung: Berücksichtigung der Architektengebühren und sonstiger …
Er hat auch eine vom Gericht im Verlauf der Instanz vertretene Rechtsansicht im Interesse seines Mandanten zu überprüfen, selbst wenn sie durch Nachweise von Rechtsprechung und Schrifttum belegt ist (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 179/07, WM 2009, 324 Rn. 13 f;… vom 11. April 2013 - IX ZR 94/10, WM 2013, 1426 Rn. 4).Insbesondere muss der Anwalt zum Beispiel auf die höchstrichterliche Rechtsprechung hinweisen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008, aaO).
Der Schutz des Mandanten gebietet es, dass der Rechtsanwalt dafür Sorge trägt, dass diese Argumente bei der gerichtlichen Entscheidung berücksichtigt werden können (BGH, Urteil vom 24. März 1988 - IX ZR 114/87, NJW 1988, 3013, 3016; vom 18. Dezember 2008, aaO;… vom 11. April 2013, aaO).
- BGH, 13.06.2013 - IX ZR 155/11
Rechtanwaltshaftung: Pflichten bei gerichtlicher Geltendmachung eines …
a) Es ist Aufgabe des Rechtsanwalts, der einen Anspruch seines Mandanten klageweise geltend machen soll, die zugunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzustellen, damit sie das Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 179/07, WM 2009, 324 Rn. 8;… vom 11. April 2013 - IX ZR 94/10, zVb, Rn. 4). - BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10
Haftung des vorläufigen mitbestimmenden Insolvenzverwalters: Zustimmung zur …
ee) Da der Vermögensnachteil der A. GmbH jedenfalls aufgrund einer Einzelanordnung des Insolvenzgerichts, dessen rechtmäßiges Handeln unterstellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 179/07, WM 2009, 324 Rn. 11), vermieden worden wäre, hätte der Beklagte der A. GmbH gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO den durch die verweigerte freihändige Veräußerung entstandenen Schaden zu ersetzen (…vgl. Graeber, aaO Rn. 398). - BGH, 17.09.2009 - IX ZR 74/08
Verpflichtung eines Prozessbevollmächtigten zur Ausräumung eines …
Dermit der Prozessführung betraute Rechtsanwalt ist mit Rücksicht auf das auch bei Richtern nur unvollkommene menschliche Erkenntnisvermögen und die niemals auszuschließende Möglichkeit eines Irrtums verpflichtet, nach Kräften dem Aufkommen von Irrtümern und Versehen des Gerichts entgegenzuwirken (…BGH, Urt. v. 25. Juni 1974 - VI ZR 18/73, NJW 1974, 1865, 1866; v. 24. März 1988 - IX ZR 114/87, NJW 1988, 3013, 3015 f; v. 18. Dezember 2008 - IX ZR 179/07, WM 2009, 324, 325 Rn. 8).Auf der anderen Seite ist der Anwalt verpflichtet, seinen Mandanten vor Fehlentscheidungen der Gerichte zu bewahren (…BGHZ 174, 205, 209 f Rn. 12-15; BGH, Urt. v. 18. Dezember 2008 aaO S. 326 f Rn. 21).
Hängt die Haftung des Anwalts vom Ausgang eines Vorprozesses ab, hat das Regressgericht nicht darauf abzustellen, wie jener voraussichtlich geendet hätte, sondern selbst zu entscheiden, welches Urteil richtigerweise hätte ergehen müssen (BGH, Urt. v. 18. Dezember 2008 aaO S. 326 Rn. 16 m.w.N.).
- BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Einspruchsfrist bei nochmaliger …
Dementsprechend schließen selbst ursächliche Gerichtsfehler im Allgemeinen ein anwaltliches Verschulden nicht aus (vgl. für die Anwaltshaftung BGHZ 174, 205, 209 und BGH Urteil vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 179/07 - NJW 2009, 987). - BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10
Rechtsanwaltsvertrag: Unterlassene Geltendmachung der Selbstpfändung; …
Jedenfalls hätten die Gerichte im Zweitprozess angesichts der engen Voraussetzungen, die zu einer Durchbrechung der Rechtskraft über § 826 BGB führen, nicht durch eine völlig ungewöhnliche, sachwidrige und daher schlechthin unvertretbare Rechtsverletzung (vgl. § 546 ZPO) zu der Schadensentstehung beigetragen, welche die vorangegangene anwaltliche Pflichtverletzung mit Rücksicht auf Art, Gewicht und wechselseitige Abhängigkeit der Schadensbeiträge so sehr in den Hintergrund gerückt hätte, dass bei wertender Betrachtung gleichsam nur der Gerichtsfehler als einzige, endgültige Schadensursache erschienen wäre und der Anwaltsfehler nach dem Schutzzweck der verletzten Vertragspflicht keine ins Gewicht fallende Bedeutung gegenüber der vom Gericht zu verantwortenden Schadensursache gehabt hätte (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008, NJW 2009, 987 Rn. 22). - BGH, 11.04.2013 - IX ZR 94/10
Haftung des Rechtsanwalts: Pflicht zur Aufklärung des Mandanten über die …
Den Berufungsanwalt trifft die Pflicht, eine vom Gericht im Verlauf der Instanz vertretene Rechtsansicht im Interesse seines Mandanten zu überprüfen, selbst wenn sie durch Nachweise von Rechtsprechung und Schrifttum belegt ist (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 179/07, WM 2009, 324 Rn. 13 f). - OLG Hamm, 26.11.2009 - 28 U 27/08
Pflichten eines Rechtsanwalts als Prozessbevollmächtigter eines Mandanten in …
- OLG Hamm, 31.03.2011 - 28 U 63/10
Pflicht des Rechtsanwalts zur Einlegung der Beschwerde gegen eine überhöhte …
- BGH, 24.04.2013 - XII ZB 242/09
Restitutionsklage: Auffinden einer Urkunde als Wiederaufnahmegrund
- OLG Hamm, 24.10.2013 - 28 U 19/12
Pflichten eines Rechtsanwalts aus dem Mandatsverhältnis
- OLG Düsseldorf, 28.04.2017 - 15 U 34/16
Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher …
- BGH, 21.01.2021 - III ZR 70/19
Amtshaftung: Verletzung einer drittgerichteten Amtspflicht durch das Amt zur …
- BGH, 10.11.2011 - IX ZR 22/11
Angemessenheit eines anwaltlich abgerechneten Stundenaufwands
- OLG Hamm, 19.06.2017 - 5 W 63/17
Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs im …
- BGH, 07.10.2010 - IX ZR 191/09
Anwaltsregress: Pflichten des Rechtsanwalts in den vom Untersuchungsgrundsatz …
- OLG Köln, 06.04.2011 - 11 U 107/10
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines geschlossenen Anwaltsvertrages …
- OLG Köln, 22.05.2012 - 9 U 191/11
Pflichten des Haftpflichtversicherers im Haftpflichtprozess
- OLG München, 21.09.2016 - 15 U 979/15
Abrechnungsbetrug Ostheopathie: vom Gefängnis verschont aber Approbation verloren …
- OLG Hamm, 27.01.2023 - 11 U 60/20
Öffentlich-rechtliche Verwahrung; Amtshaftung; Beschlagnahme; Sicherstellung; …
- OLG Brandenburg, 24.06.2016 - 11 U 19/15
Steuerberaterhaftung: Schadensersatz wegen fehlerhafter Verfahrensführung in …
- OLG Hamm, 16.02.2016 - 28 U 41/15
Pflichten eines mit der Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage mandatierten …
- BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 52/11
Begrenzte Dienstfähigkeit von Dienstordnungsangestellten
- BGH, 14.10.2010 - IX ZR 4/10
Rechtsanwaltshaftung: Bestimmung des Schadenseintrittszeitpunkts als …
- OLG Hamm, 17.03.2015 - 28 U 208/13
Beratungspflichten eines Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs in einer …
- OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 24 U 60/11
Pflichten des Rechtsanwalts vor Klageerhebung
- OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 146/13
Ein Rechtsanwalt im Zivilprozess verhält sich im Allgemeinen gegenüber seinem …
- BPatG, 17.12.2016 - 10 W (pat) 7/15
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung …
- OLG Düsseldorf, 15.05.2018 - 24 U 70/17
Pflichten des Rechtsvertreters bei Abschluss eines Vergleichs im …
- OLG Frankfurt, 14.07.2021 - 17 U 60/20
Anscheinsbeweis wegen beratungsgerechten Verhaltens im anwaltlichen Mandat
- OLG Hamm, 06.12.2013 - 9 W 60/13
Anforderungen an gerichtliche Hinweise im Anwaltsprozess
- BGH, 24.03.2011 - IX ZR 138/08
Prüfung des Vorprozesses durch das Regressgericht selbst hinsichtlich eines …
- BGH, 15.12.2011 - IX ZR 86/10
Rechtsanwaltshaftung: Zurechnungszusammenhang zwischen Pflichtverletzung im …
- LG Dessau-Roßlau, 08.04.2011 - 2 O 760/09
Verjährung: Hemmung der Verjährung durch Mahnantrag einer als …
- OLG Frankfurt, 17.11.2011 - 11 U 48/11
Anwaltshaftung: Fehlender Hinweis auf Unwirksamkeit einer Urkunde wegen …
- OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 7 U 59/20
Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen aus einem Vertrag über anwaltliche …
- OLG Köln, 01.07.2021 - 7 U 117/20
Verkehrssicherungspflicht; Architekt; Gas; Kamin
- OLG München, 23.11.2016 - 15 U 3222/15
Haftung des Steuerberaters für unterlassenen Hinweis auf die …
- OLG Köln, 03.04.2012 - 9 U 153/11
Schadensersatz gegen Anwalt wegen Pflichtverletzung im Zusammenhang mit einem …
- OLG Hamm, 12.07.2012 - 28 U 77/11
Haftung eines Rechtsanwalts wegen Fehlern bei der gerichtlichen Durchsetzung …
- OLG Hamm, 07.06.2011 - 28 U 173/10
Anwaltsregress, Erwerbsunfähigkeitsrente, Nichtzulassungsbeschwerde, …
- LG Münster, 18.11.2020 - 110 O 7/20
- OLG Düsseldorf, 29.10.2020 - 24 U 176/19
Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzungen in einer …
- OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 24 U 190/09
Haftung des gewerkschaftlichen Rechtsbeistandes für fehlerhafte Beratung beim …
- OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 7 U 11/18
- LG Magdeburg, 09.06.2015 - 11 O 258/15
Steuerberaterhaftung: Analyse der Rechtsprechungsentwicklung; …
- BGH, 13.06.2013 - IX XR 155/11
- LG Marburg, 29.11.2021 - 5 O 19/21
- OLG Brandenburg, 14.10.2020 - 7 U 115/18
Haftung eines Rechtsanwalts wegen Versäumnissen bei der Erhebung einer Klage
- LG Düsseldorf, 18.01.2022 - 4a O 31/21
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