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   BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07   

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https://dejure.org/2009,485
BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07 (https://dejure.org/2009,485)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2009 - V ZR 168/07 (https://dejure.org/2009,485)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2009 - V ZR 168/07 (https://dejure.org/2009,485)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1093, 313
    Im Zweifel kein Vermietungsrecht des Wohnungsberechtigten nach Umzug in Pflegeheim

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die Bestellung eines Wohnungsrechts bei Umzug des Berechtigten ins Pflegeheim; Verpflichtung des Eigentümers zur Vermietung der Wohnung oder der Gestattung der Vermietung durch den ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ergänzende Vertragsauslegung der Vereinbarung eines Wohnungsrechts zur weiteren Nutzung der Wohnung nach Unvermögen des Berechtigten sein Wohnungsrecht auszuüben

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ergänzende Vertragsauslegung für Wohnungsrecht; Umzug des Wohnberechtigten in Pflegeheim; keine Verpflichtung des Eigentümers zur Vermietung; keine Gestattung der Vermietung durch Wohnberechtigten; Übergang von Ansprüchen auf Sozialhilfeträger

  • RA Kotz

    Wohnungsrechtbestellung - Nichtausübung

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 1093 Abs. 1; ; BGB § 1093 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsanwalt-ebenhoeh.de

    Wohnrechtes auf Lebenszeit Umzug ins Pflegeheim Vermietung an

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Ergänzende Vertragsauslegung und Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 1093 Abs. 1; BGB § 1093 Abs. 2
    Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die Bestellung eines Wohnungsrechts bei Umzug des Berechtigten ins Pflegeheim; Verpflichtung des Eigentümers zur Vermietung der Wohnung oder der Gestattung der Vermietung durch den ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungsrecht: Nutzung der Wohnung nach Umzug in Pflegeheim?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1093, 313
    Im Zweifel kein Vermietungsrecht des Wohnungsberechtigten nach Umzug in Pflegeheim

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnrecht und Pflegefall

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wohnungsrecht und Umzug ins Pflegeheim

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Wohnrechtsnutzung bei Ausübungsverhinderung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Bestellung Wohnungsrecht: Ergänzende Vertragsauslegung möglich

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Pflicht zur Fremdvermietung bei nicht mehr ausgeübtem Wohnrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnungsrecht bei Umzug des Berechtigten in ein Pflegeheim

Besprechungen u.ä. (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 20 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Neue Gestaltungsmöglichkeiten gegen die Überleitung von Versorgungsansprüchen auf die sozialhilfe

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Sozialgesetzbuch - Wohnungsrecht: Sozialleistungsträger konnte Ansprüche aus Vermietung auf sich überleiten

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Ergänzende Vertragsauslegung und Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1348
  • NJW-RR 2009, 735 (Ls.)
  • MDR 2009, 559
  • DNotZ 2009, 431
  • NZM 2009, 251
  • ZMR 2009, 434
  • FamRZ 2009, 598
  • Rpfleger 2009, 309
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Auszug aus BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07
    Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass das Wohnungsrecht der Mutter trotz ihres Umzugs in ein Pflegeheim fortbesteht (vgl. Senat , Urt. v. 19. Januar 2007, V ZR 163/06, NJW 2007, 1884, 1885 Rdn. 11 ff.) und dass der Kläger etwaige Zahlungsansprüche der Mutter wegen der Nichtausübung des Wohnungsrechts auf sich übergeleitet hat.

    Der Umzug in ein Pflegeheim ist daher in aller Regel kein Grund, den der Bestellung eines lebenslangen Wohnungsrechts zugrunde liegenden Vertrag nach § 313 BGB anzupassen (vgl. Senat , Urt. v. 19. Januar 2007, V ZR 163/06, NJW 2007, 1884, 1885 Rdn. 11 ff [dort noch offen gelassen]; ebenso: Krauß, NotBZ 2007, 129, 130; Mayer, DNotZ 2008, 672, 678; Auktor, MittBayNot 2008, 14, 15).

    Bei der Feststellung, wem die Einnahmen aus einer von der Beklagten vorgenommenen Vermietung zustehen, wird das Berufungsgericht zu berücksichtigen haben, dass das Wohnungsrecht einen Teil der Altersvorsorge der Mutter darstellt, und dass ein Grund, weshalb ihr Umzug in ein Pflegeheim zu einer wirtschaftlichen Besserstellung der Beklagten führen soll, nicht erkennbar ist (vgl. zu diesen Aspekten: Senat , Urt. v. 19. Januar 2007, V ZR 163/06, NJW 2007, 1884, 1887 sowie Auktor, MittBayNot 2008, 14, 17).

    Mit der Bestellung eines Wohnungsrechts haben die Parteien die Alterssicherung im Zweifel bewusst auf ein höchstpersönliches Nutzungsrecht beschränkt (ebenso Mayer, DNotZ 2008, 672, 685; Auktor, MittBayNot 2008, 14, 15 f.).

  • BGH, 24.01.2008 - III ZR 79/07

    Wirksamkeit der nachträglichen Beschränkung der Gültigkeitsdauer von

    Auszug aus BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07
    Rechtsfehlerhaft erwägt das Berufungsgericht indessen nicht die - gegenüber der Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage vorrangige (vgl. BGHZ 90, 69, 74 ; BGH, Urt. v. 24. Januar 2008, III ZR 79/07, NJW-RR 2008, 562, 563 Rdn. 12 m.w.N.) - ergänzende Auslegung des der Bestellung des Wohnungsrechts zugrunde liegenden Vertrages.

    Bei der Ergänzung des Vertragsinhalts ist darauf abzustellen, was redliche und verständige Parteien in Kenntnis der Regelungslücke nach dem Vertragszweck und bei sachgemäßer Abwägung ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben vereinbart hätten (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 24. Januar 2008, III ZR 79/07, NJW-RR 2008, 562, 563 m.w.N.).

  • BGH, 23.01.2003 - V ZB 48/02

    Auslegung der Einräumung eines Wohnungsrechts mit Pflege- und

    Auszug aus BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07
    Das Wohnungsrecht würde dadurch in unzulässiger Weise um Elemente eines - von den Parteien gerade nicht gewählten - Nießbrauchs an der Wohnung (§§ 1030 Abs. 1, 1059 Satz 2 BGB) erweitert (vgl. Senat , Beschl. v. 23. Januar 2003, V ZB 48/02, NJW-RR 2003, 577, 578).
  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07
    Diesem im Übergabevertrag zum Ausdruck gekommenen Parteiwillen darf die ergänzende Vertragsauslegung nicht widersprechen (vgl. BGH, Urt. v. 17. April 2002, VIII ZR 297/01, NJW 2002, 2310, 2311).
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07
    Rechtsfehlerhaft erwägt das Berufungsgericht indessen nicht die - gegenüber der Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage vorrangige (vgl. BGHZ 90, 69, 74 ; BGH, Urt. v. 24. Januar 2008, III ZR 79/07, NJW-RR 2008, 562, 563 Rdn. 12 m.w.N.) - ergänzende Auslegung des der Bestellung des Wohnungsrechts zugrunde liegenden Vertrages.
  • BFH, 18.10.2007 - VI R 96/04

    Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung

    Auszug aus BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07
    Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil in NJW 2008, 607 veröffentlicht ist, ist das Wohnungsrecht der Mutter zwar nicht erloschen.
  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89

    Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches

    Auszug aus BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07
    Eine ergänzende Vertragsauslegung käme mangels Regelungslücke nur dann nicht in Betracht, wenn die Vertragsparteien ihre Vereinbarung auch für den Fall eines Umzugs der Mutter in ein Pflegeheim bewusst als abschließend angesehen hätten (vgl. Senat, BGHZ 111, 110, 115) .
  • OLG Celle, 13.07.1998 - 4 W 129/98

    Voraussetzungen einer Ausgleichszahlung zugunsten des Inhabers eines

    Auszug aus BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07
    Insbesondere kann ein solcher Wille nicht aus der Regelung in § 1093 Abs. 2 BGB abgeleitet werden, wonach der Wohnungsberechtigte unter anderem befugt ist, die zu seiner Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen (a.A. OLG Köln ZMR 1995, 256; OLG Celle MDR 1998, 1344 ; Brückner, NJW 2008, 1111, 1112).
  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 206/11

    Bereicherungsanspruch des Wohnungsberechtigten bei eigenmächtiger Vermietung der

    Aus diesem Grund scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung von vornherein aus; das gilt auch für die Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage, die ohnehin regelmäßig daran scheitert, dass die Notwendigkeit einer außerhäuslichen Pflege kein unvorhersehbarer Umstand ist (Senat, Versäumnisurteil vom 9. Januar 2009 - V ZR 168/07, NJW 2009, 1348 Rn. 11; Krüger, ZNotP 2010, 2, 4).

    (2) Weil sich die Parteien mit der Bestellung des Wohnungsrechts bewusst auf ein höchstpersönliches Nutzungsrecht beschränkt haben, führt auch die ergänzende Auslegung des Bestellungsvertrags im Regelfall nicht zu einer Pflicht des Eigentümers, die Vermietung durch den Wohnungsberechtigten zu gestatten (Senat, Versäumnisurteil vom 9. Januar 2009 - V ZR 168/07, NJW 2009, 1348 Rn. 18 ff.; Krüger, ZNotP 2010, 2, 4); dies scheidet hier ohnehin aus, weil die Beklagte nicht Vertragspartei war.

    Billigte man dem mit dem Eigentümer schuldrechtlich nicht verbundenen Wohnungsberechtigten einen Anspruch auf Gestattung der Vermietung zu, würde das dingliche Wohnungsrecht in unzulässiger Weise um Elemente eines Nießbrauchs an der Wohnung erweitert (vgl. Senat, Versäumnisurteil vom 9. Januar 2009 - V ZR 168/07, aaO, Rn. 20).

    Scheidet - wie hier - eine ergänzende Vertragsauslegung aus und fehlt es an späteren Absprachen über die Nutzung der Wohnung, hat ein subjektives Ausübungshindernis allerdings zur Folge, dass die Wohnung weder von dem Wohnungsberechtigten noch von dem Eigentümer genutzt werden kann (vgl. Senat, Versäumnisurteil vom 9. Januar 2009 - V ZR 168/07, aaO, Rn. 13; Brückner, NJW 2008, 1111, 1112).

  • OLG Saarbrücken, 05.08.2010 - 5 W 175/10

    Wohnrecht - bei dauerhaftem Auszug erlischt es nicht

    Im Übrigen sind Veränderungen, welche die Vertragsparteien vorhergesehen haben, von vornherein nicht geeignet, Rechte aus § 313 BGB zu begründen (BGH, Urt. v. 9.1.2009 - V ZR 168/07 - NJW 2009, 1348; OLG Hamm, FamRZ 2008, 1072).

    Ob eine - ergänzende - Anpassung der dem Wohnungsrecht zugrunde liegenden vertraglichen Regelungen dahin möglich und geboten sein könnte, dass dem Eigen - tümer des Anwesens unter bestimmten Voraussetzungen eine Vermietung der leer stehenden Räume zu ermöglichen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 9.1.2009 - V ZR 168/07 - NJW 2009, 1348), kann dahinstehen.

  • OLG Hamm, 17.05.2017 - 30 U 117/16

    Dingliches Wohnrecht; Wert; Schenkungswert

    Letzteres ist nicht der Fall, denn dem Berechtigten bleibt nach § 1090 Abs. 1 Satz 2 BGB die Möglichkeit, mit Gestattung des Grundstückseigentümers die Ausübung seines Rechts anderen zu überlassen und dadurch beispielsweise für sich einen Mietzinsanspruch zu begründen (BGH, Urteile vom 19. Januar 2007 - V ZR 163/06, juris Rn. 13; vom 9. Januar 2009 - V ZR 168/07, juris Rn. 8; vom 4. August 2010 - XII ZR 14/09, juris Rn. 20; vom 13. Juli 2012 - V ZR 206/11, juris Rn. 5).

    (1) Jedenfalls in den Fällen, in denen - wie im Streitfall - der Schenker selbst das auf die persönliche Nutzung des Schenkers ausgerichtete Recht gar nicht mehr persönlich in Anspruch nehmen kann, erschöpft sich der Wert des Wohnungsrechtes in seiner "Blockierfunktion" allein gegenüber dem Grundstückseigentümer (vgl. BGH, Urteile vom 19. Januar 2007 - V ZR 163/06, juris Rn. 13; vom 9. Januar 2009 - V ZR 168/07, juris Rn. 8; vom 4. August 2010 - XII ZR 14/09, juris Rn. 20; vom 13. Juli 2012 - V ZR 206/11, juris Rn. 5).

  • BGH, 29.01.2010 - V ZR 132/09

    Pflegeleistung als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstücks:

    a) Allerdings ist eine ergänzende Vertragsauslegung geboten, wenn die Beteiligten eines Übergabevertrages bei dessen Abschluss davon ausgegangen sind, der Übergeber könne im Alter zu Hause gepflegt werden, und deshalb keine Regelung für den Fall seines Umzugs in ein Senioren- oder Pflegeheim getroffen haben (vgl. Senat, Beschl. v. 21. November 2002, V ZB 40/02, NJW 2003, 1126, 1127; Beschl. v. 23. Januar 2003, V ZB 48/02, NJW-RR 2003, 577, 578; Urt. v. 9. Januar 2009, V ZR 168/07, NJW 2009, 1348 [für ein Wohnrecht] sowie Krüger, ZNotP 2010, 2).
  • BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20

    Darstellen des Verzichts auf ein dingliches Wohnungsrecht als Zuwendung aus dem

    Deshalb besteht grundsätzlich auch kein Grund dafür, dass der Umzug des Berechtigten in ein Pflegeheim zu einer wirtschaftlichen Besserstellung des Eigentümers führt (BGH, Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 163/06, NJW 2007, 1884 Rn. 23; Urteil vom 9. Januar 2009 - V ZR 168/07, NJW 2009, 1348 Rn. 17).
  • LG Heidelberg, 12.11.2009 - 7 O 14/09

    Dingliches Wohnungsrecht: Dauerhaftes Ausübungshindernis wegen

    Dementsprechend musste jede Partei damit rechnen, dass im Alter ein Umzug in ein Pflegeheim erfolgen kann (so zu Recht BGH NJW 2009, 1348, Textziff. 11, im Ergebnis noch offen gelassen von BGH NJW 2007, 1884, Textziff. 16 mit zahlreichen Nachweisen).

    Geldersatzansprüche des Berechtigten begründet ein Wohnungsrecht auch dann nicht, wenn der Berechtigte es aufgrund der Gestattung des Eigentümers einem anderen zur Ausübung überlassen darf, § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB (BGH NJW 2009, 1348, Textziff. 9).

    Von einem solchen Willen der Parteien kann nicht ausgegangen werden (BGH NJW 2009, 1348, Textziff. 13).

    Das wird allerdings von der überwiegenden Rechtsprechung beim Wohnungsrecht nicht angenommen, wenn der Berechtigte (nur) dauerhaft in ein Pflegeheim zieht (BGH NJW 2009, 1348, Textziff. 8; NJW 2007, 1884, Textziff. 13 m.w.N.; OLG Köln NJW-RR 1995, 1358, Textziff. 10, OLG Hamm NJW-RR 2008, 607, Textziff. 15).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2016 - L 8 SO 343/15

    Streitigkeiten nach dem SGB XII

    Zudem komme eine Umwandlung des Wohnrechts in einen Vergütungsanspruch nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 9. Januar 2009 - V ZR 168/07 -) unter den vorliegenden Umständen nicht in Betracht.

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der Rechtsprechung des BGH, wonach der Grundstückseigentümer im Falle der Nichtinanspruchnahme eines Wohnungsrechts gemäß § 1093 BGB durch den Berechtigten im Zweifel nicht verpflichtet sein soll, die Wohnung zu vermieten oder bei eigener Nutzung ein Nutzungsentgelt an den Wohnungsberechtigten zu entrichten (Urteil vom 9. Januar 2009 - V ZR 168/07 - juris Rn. 18 f.).

  • OLG Köln, 25.06.2014 - 11 U 13/14

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Übergabevertrag durch den Träger der

    Der Umzug in ein Pflegeheim ist daher in aller Regel kein Grund, den der Bestellung eines lebenslangen Wohnungsrechtes zu Grunde liegenden Vertrag anzupassen (BGH NJW 2009, 1348; NJW 2012, 3572 Tz. 7).

    Zwar ist eine ergänzende Vertragsauslegung in Bezug auf die Herausgabe der vom Eigentümer nach dem Umzug des Berechtigten in ein Pflegeheim erzielten Mieterträge in Betracht zu ziehen (BGH NJW 2009, 1348).

    Bei der Ergänzung der Regelungslücke ist darauf abzustellen, was redliche und verständige Parteien in Kenntnis der Regelungslücke nach dem Vertragszweck und bei sachgemäßer Abwägung wieder ihrer beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben vereinbart hätten (BGH NJW 2009, 1348, 1349).

    Im Urteil vom 9.1.2009 - V ZR 168/07 (NJW 2009, 1348 Rn. 17) hat er auf den dortigen Fall bezogen lediglich ausgeführt, im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung werde zu berücksichtigen sein, "dass ein Grund, weshalb ihr Umzug (nämlich der der Mutter) in ein Pfegeheim zu einer wirtschaftlichen Besserstellung der Beklagten führen solle, nicht erkennbar ist." Dass die Auslegung zu dem abweichenden Ergebnis führen könne, dass die Pflegepflichtigen die Mieteinkünfte behalten dürfen, hat er gerade nicht ausgeschlossen.

  • BGH, 23.05.2014 - V ZR 208/12

    Geschäftsgrundlage eines Erbbaurechtsvertrages: Störung des

    Vorhersehbare Umstände, die im Vertrag durch eine ihnen Rechnung tragende Anpassungsklausel hätten berücksichtigt werden können, schließen einen Anpassungsanspruch nach § 313 Abs. 1 BGB grundsätzlich aus, weil in der Regel davon auszugehen ist, dass die Parteien das Risiko ihres Eintritts übernommen haben (vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 1968 - V ZR 93/65, WM 1969, 64, 65; Urteil vom 10. März 1972 - V ZR 87/70, WM 1972, 656, 657; Urteil vom 9. Januar 2009 - V ZR 168/07, NJW 2009, 1348; Urteil vom 21. Februar 2012 - V ZR 6/13, juris Rn. 21; Bamberger/Roth/Unberath, BGB, 3. Aufl., § 313 Rn. 30; Erman/Hohloch, BGB, 13. Aufl., § 313 Rn. 24; MünchKomm-BGB/Finkenauer, 6. Aufl., § 313 Rn. 74; NK-BGB/Krebs, 2. Aufl., § 313 Rn. 48).
  • OLG Frankfurt, 06.05.2019 - 8 W 13/19

    Ergänzende Vertragsauslegung im Falle eines Grundstückskaufvertrags mit

    Der Umzug in ein Pflegeheim ist daher in aller Regel kein Grund, den der Bestellung eines lebenslangen Wohnungsrechts zu Grunde liegenden Vertrag nach § 313 BGB anzupassen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 09.01.2009 - V ZR 168/07 -, NJW 2009, 1348; OLG Köln, Beschluss vom 25.06.2014 - I-11 U 13/14 -, MDR 2014, 948; Brückner, NJW 2008, 1111, 1113).
  • OLG Köln, 24.06.2011 - 11 U 43/11

    Rückforderung einer Schenkung wegen Bedürftigkeit des Schenkenden; Zeitpunkt der

  • OLG Karlsruhe, 29.09.2010 - 4 W 78/10

    Ergänzende Auslegung eines Grundstückskaufvertrages mit Vorbehalt eines

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; ergänzende Auslegung einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2016 - L 8 SO 343/15

    Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII

  • OLG Hamm, 28.09.2009 - 5 U 80/07

    Vermietung durch Eigentümer trotz bestehenden Wohnrechts?

  • OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 5 U 32/11

    Grundstücksrecht: Einräumung eines Altenteilrechts; Entfall des Rechts bei Umzug

  • BGH, 25.09.2019 - XII ZB 251/19

    Ablehnung der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers aufgrund Sittenwidrigkeit der

  • OLG Hamm, 18.06.2020 - 24 U 64/19

    Steuererstattung vor dem 14.02.2014 verlangt: Auftragnehmer hat Zahlungsanspruch!

  • OLG Zweibrücken, 07.07.2021 - 7 U 88/20

    Ordentliche Kündigung eines Pachtverhältnisses durch ergänzende Vertragsauslegung

  • OLG Düsseldorf, 28.11.2017 - 23 U 23/16

    Ergänzende Auslegung eines Bauvertrages hinsichtlich der Verpflichtung zur

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 512/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • LSG Hessen, 25.04.2012 - L 4 SO 207/11

    Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige des Sozialhilfeträgers; Rechtmäßigkeit

  • BGH, 23.01.2015 - V ZR 107/13

    Geltendmachung eines Verzinsunganspruchs des sich aus einer

  • OLG Hamm, 19.05.2022 - 5 U 168/21

    Ansprüche des Inhabers eines Wohnungsrechts gegen den unbefugten Benutzer

  • OLG Hamm, 23.05.2019 - 18 U 19/16
  • AG Ahaus, 06.11.2013 - 8 Lw 43/13

    Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Ausgleichsbetrages aus dem elterlichen

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 9/09

    Zahlungsanspruch eines erwachsenen Kindes gegen den eigenen Bruder aus

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 513/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 4 U 96/17

    Haftung für Pflegeheimkosten im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge: Ergänzende

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2018 - 18 U 21/17

    Trotz abweichender Vereinbarung: Bauträger muss Werklohn zzgl. Umsatzsteuer

  • OLG Hamm, 16.07.2018 - 22 U 121/17
  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 531/11

    Betriebliche Altersversorgung - außerplanmäßige Anhebung der

  • OLG Koblenz, 24.10.2019 - U 328/18

    Pachtvertrag über Strom- und Gasversorgungsanlagen: Verpflichtung zur

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - L 20 B 2/09

    Sozialhilfe

  • LSG Baden-Württemberg, 13.04.2022 - L 2 SO 3659/20

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einkommenseinsatz - Wohnungsrecht - Erlöschen

  • OLG Schleswig, 02.08.2021 - 2 Wx 23/21

    Anspruch auf Eintragung eines Wohnrechts als Reallast im Grundbuch

  • KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13

    Rückbürgschaft: Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Anschlussförderung im

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2013 - L 8 SO 390/10
  • AG Gießen, 28.04.2011 - 48 C 180/10

    Kündigung wegen Eigenbedarfs des Vermieters: Rechtsmissbrauch?

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2013 - L 8 SO 389/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2010 - L 8 SO 37/08
  • VG Düsseldorf, 26.03.2010 - 21 K 8533/09

    Bewilligung von Pflegewohngeld bei monatlichem Einkommen aus Mieteinkünften in

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2009 - L 8 SO 168/09
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