Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.01.2009

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.06.2009 - 3 U 211/08   

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https://dejure.org/2009,3699
OLG Frankfurt, 09.06.2009 - 3 U 211/08 (https://dejure.org/2009,3699)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.06.2009 - 3 U 211/08 (https://dejure.org/2009,3699)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 3 U 211/08 (https://dejure.org/2009,3699)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 StVG, § 17 StVG
    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines einparkenden Fahrzeuges auf einem öffentlichen Parkplatz mit einer teilweise geöffneten Fahrzeugtür eines geparkten Fahrzeuges

  • verkehrslexikon.de

    Schadensteilung bei Fahrzeugtür-Beschädigung durch Einparkenden

  • rabüro.de

    Haftungsverteilung bei Fahrzeugtür-Beschädigung durch Einparkenden

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf einem öffentlichen Parkplatz rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung in eine Parklücke einparkenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Tür eines bereits geparkten Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf einem öffentlichen Parkplatz rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung in eine Parklücke einparkenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Tür eines bereits geparkten Fahrzeugs

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Unfall auf Parkplatz: Schadenteilung bei Unfall durch offene Autotür

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3038
  • MDR 2010, 79
  • NZV 2009, 499
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 31.10.2005 - 24 W 23/05

    Vertragswidrige Ausnutzung einer Prozesslage durch Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2009 - 3 U 211/08
    Der von ihnen zitierten Ansicht des OLG Hamm (NJW-RR 2006, 242) ist nicht zu folgen, weil die Anknüpfung des Gebührenanspruchs an die Rechtspflichten des Rechtsanwalts außer Acht lässt, dass "Herr" des Vertrages mit dem Anwalt der Mandant ist, der auch bei zutreffender Beratung durch den Anwalt aus Kosten- oder anderen Gründen eine abweichende Entscheidung über den Umfang der Auftragerteilung treffen kann.
  • OLG Köln, 08.12.1994 - 18 U 117/94

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2009 - 3 U 211/08
    Auch das OLG Köln (VersR 1995, 719) hat die ständig wechselnde Verkehrssituation auf öffentlichen Parkplätzen als Grund dafür angeführt, dass der sonst geltende Vertrauensschutz des Vorfahrtberechtigten nicht uneingeschränkt gelte, er vielmehr in besonderem Maße auch mit Vorfahrtverletzungen zu rechnen habe und sich deshalb bei Sichtbehinderung nur in den Kreuzungsbereich hineintasten dürfe.
  • LG Amberg, 19.07.2017 - 24 S 77/17

    Zu geringer Seitenabstand als Fahrfehler

    Ob insoweit eine Sorgfaltspflichtverletzung seitens des Beklagten zu 1) festgestellt werden kann, richtet sich auch danach, inwiefern die Geschwindigkeit, insbesondere beim Einbiegen in die Parklücke, in der Situation angemessen gewesen ist und inwieweit der Beklagte zu 1) in der Lage gewesen ist zu erkennen, dass sich noch eine Person im Fahrzeug des Klägers befand, mit deren Aussteigen aus dem Fahrzeug jederzeit zu rechnen gewesen ist (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.06.2009, NJW 2009, 3038).

    Zu berücksichtigen ist weiter, dass die Betriebsgefahr des sich in Bewegung befindlichen Beklagtenfahrzeugs höher zu veranschlagen ist als die Betriebsgefahr des bereits stehenden Klägerfahrzeugs (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.06.2009, NJW 2009, 3038).

    Regelmäßig erscheint bei einer Kollision des einparkenden Fahrzeugs mit einer teilweise geöffneten Fahrzeugtür eines geparkten Fahrzeugs eine hälftige Schadensaufteilung angemessen (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.06.2009, NJW 2009, 3038).

  • KG, 12.10.2009 - 12 U 233/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision auf einem Parkplatz

    Die den Parkplatz befahrenden Fahrzeugführer haben deshalb hohe Sorgfaltspflichten und sind sich zur gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 StVO verpflichtet (vgl. Senat, Urteil vom 4. Februar 2002 - 12 U 111/01 - KGR 2002, 364 = VM 2003 Nr. 11 = VRS 104, 24 = NZV 2003, 381; OLG Frankfurt, Urteil vom 9. Juni 2009 - 3 U 211/08 - NJW 2009, 3038).
  • LG Saarbrücken, 02.11.2018 - 13 S 70/18

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines in eine Parkbucht

    Dabei sind an die Sorgfalt des Fahrers eines Fahrzeugs, der in eine rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung angeordnete Parktasche einparken will, keine geringeren Sorgfaltsanforderungen zu stellen als an den Fahrer oder Mitfahrer eines neben dieser Parklücke abgestellten weiteren Fahrzeugs beim Aussteigen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2009, 3038).
  • LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 13 S 128/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Öffnen einer Fahrzeugtür

    Dabei sind an die Sorgfalt des Fahrers eines Fahrzeugs, der auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz in eine rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung angeordnete Parklücke einparken will, keine geringeren Sorgfaltsanforderungen zu stellen als an den Fahrer oder Mitfahrer eines neben dieser Parklücke abgestellten weiteren Fahrzeugs beim Aussteigen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2009, 3038).
  • VerfG Brandenburg, 18.10.2019 - VfGBbg 36/18

    Verfassungsbeschwerde begründet; effektiver Rechtsschutz; Zivilprozess;

    Denn das Amtsgericht habe sich ausdrücklich in Widerspruch zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Urteil vom 9. Juni 2009 ​- 3 U 211/08 -, NJW 2009, 3038 ff) gesetzt und den von diesem aufgestellten Rechtssatz für grundsätzlich nicht anwendbar erklärt.
  • LG Itzehoe, 23.03.2017 - 4 O 116/16

    Unfall auf Tankstellengelände

    Ausgangspunkt für die Schadensersatzpflicht der Unfallbeteiligten dem Grunde nach ist die Straßenverkehrsordnung, da es sich bei dem Unfallort zwar um ein privates, jedoch bestimmungsgemäß jedermann zugängliches Gelände handelt (BGH NVZ 2012, 394; OLG Frankfurt NJW 2009, 3038), so dass die Haftungsanteile gemäß §§ 7, 17 StVG zu verteilen sind.

    Auf der anderen Seite hat aber auch der die haltenden bzw. abgestellten Fahrzeuge auf Parkplätzen und Tankstellen passierende Verkehr auf diese nach § 1 Abs. 2 StVO in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen und insbesondere einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten, da hier mit einem Türöffnen jederzeit zu rechnen ist (OLG Frankfurt NJW 2009, 3038; OLG Köln, a.a.O.; LG Saarbrücken NJW-RR 2016, 354).

  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15

    Effektiver Rechtsschutz; Parkplatzunfall; Schadensquote; Grundsätzliche Bedeutung

    Das Urteil des Amtsgerichts setzt sich bewusst und ausdrücklich in Widerspruch zu der Entscheidung des OLG Frankfurt (Urt. v. 9. Juni 2009 - 3 U 211/08 -, NJW 2009, 3038 ff) und erklärt den von diesem hier aufgestellten Rechtssatz für grundsätzlich nicht anwendbar, da die Begründung des Oberlandesgerichts nicht trage.
  • AG Haßfurt, 20.03.2012 - 2 C 578/11

    Haftung beim Parkplatzunfall: Sorgfaltspflichten des Fahrers beim Einparken auf

    In der Regel ist bei einer Kollision des einparkenden Fahrzeugs mit einer während dieses Einparkvorgangs teilweise geöffneten Fahrzeugtür des bereits geparkten Fahrzeugs eine hälftige Schadensaufteilung sachangemessen (Fortführung von OLG Frankfurt, Urteil v. 09.06.2009, AZ: 3 U 211/08 - Juris = NJW 2009, S. 3038-3040).

    An die Sorgfalt des Fahrers eines Fahrzeugs, der auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz in eine Parklücke einparken will, sowie an die Sorgfaltspflicht des Fahrers oder Mitfahrers eines neben dieser Parklücke abgestellten weiteren Fahrzeugs beim Aussteigen sind nämlich gleich hohe Anforderungen zu stellen, so dass in der Regel bei einer Kollision des einparkenden Fahrzeugs mit einer teilweise geöffneten Fahrzeugtür eines geparkten Fahrzeugs eine hälftige Schadensaufteilung sachangemessen ist (siehe dazu OLG Frankfurt, Urteil v. 09.06.2009, AZ: 3 U 211/08, Juris = NJW 2009, S. 3038-3040).

  • OLG Celle, 08.05.2018 - 14 U 9/18

    Parkplatzunfall - Ausparkender mit geöffneter Fahrzeugtür

    Diese Situation erfordert besondere Umsicht durch eine vollständige Konzentration auf die gesamte Umgebung (OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2009 - 3 U 211/08 -, juris).

    Grundsätzlich sind an die Sorgfalt des Fahrers eines Fahrzeugs, der auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz in eine rechtwinklig zur Durchfahrtrichtung angeordnete Parklücke ein- oder ausparken will, sowie an die Sorgfaltspflicht des Fahrers oder Mitfahrers eines neben dieser Parklücke abgestellten weiteren Fahrzeugs beim Aussteigen gleich hohe Anforderungen zu stellen, so dass in der Regel - ohne weitere, besondere Umstände im Einzelfall - bei einer Kollision des ein- oder ausparkenden Fahrzeugs mit einer teilweise geöffneten Fahrzeugtür eines geparkten Fahrzeugs eine hälftige Schadenaufteilung angemessen erscheint (OLG Frankfurt, Urteil vom 09. Juni 2009 - 3 U 211/08 -, juris).

  • VerfG Brandenburg, 12.05.2023 - VfGBbg 53/20

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; effektiver Rechtsschutz; Zivilprozess;

    Dies gelte insbesondere für die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. Juni 2009 (3 U 211/08).

    Die Beschwerdeführerin habe nicht einmal für ein schuldhaftes Verhalten des Beklagten sprechende Tatsachen konkret vorgetragen, sondern allein mit Blick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. Juni 2009 (3 U 211/08) offenbar angenommen, dass ohne nähere konkrete Anhaltspunkte stets (scheinbar) von einem - gleichgewichtigen - schuldhaften Pflichtenverstoß auch des rechtwinklig Einfahrenden auszugehen sei, nur weil ein entsprechender Unfall beim Öffnen der Fahrertür geschehe.

  • AG Berlin-Mitte, 24.06.2011 - 20 C 3186/10

    Zur Haftung bei Zusamenstoß eines in eine Parkbucht einfahrenden Fahrzeugs mit

  • LG Wiesbaden, 12.04.2018 - 9 S 16/17

    Verkehrsunfall - Einfahren Parkbucht und Öffnen Fahrzeugtür

  • AG Wiesbaden, 04.04.2017 - 91 C 4014/16

    Haftungsquote bei Unfall durch unvorsichtiges Öffnen der Tür auf Parkplatz beim

  • AG Rheine, 04.02.2021 - 14 C 122/20

    Alleinhaftung des Türöffners bei Kollision mit einem Einparkenden auf dem

  • AG München, 18.10.2019 - 336 C 56/19

    Schadensersatzanspruch wegen eines Verkehrsunfalls

  • AG Böblingen, 04.12.2009 - 1 C 2048/09

    Zur Haftung beim Einparken und Beschädigung einer sich öffnenden Tür des daneben

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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1564
BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08 (https://dejure.org/2009,1564)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2009 - VIII ZA 21/08 (https://dejure.org/2009,1564)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08 (https://dejure.org/2009,1564)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristen für die selbstfinanzierte Einlegung eines Rechtsmittels bzw. einen Antrag auf Wiedereinsetzung bei Versagung der Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittel nach Ablauf der Rechtsmittelfrist

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 234 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 114; ZPO § 233; ZPO § 234
    (Wiedereinsetzungs-)Frist zur Rechtsmitteleinlegung nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114; ZPO § 234 Abs. 1
    Fristen für die selbstfinanzierte Einlegung eines Rechtsmittels bzw. einen Antrag auf Wiedereinsetzung bei Versagung der Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittel nach Ablauf der Rechtsmittelfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - PKH-Ablehnung: Überlegungsfrist zur Vornahme des Rechtsmittels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsverfahren bei abgelehnter Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3038
  • NJW-RR 2009, 789
  • MDR 2009, 462
  • NJ 2009, 213
  • FamRZ 2009, 685 (Ls.)
  • VersR 2009, 1685
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.01.1985 - IVb ZB 142/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08
    Das gilt auch dann, wenn das Gericht nicht die Mittellosigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, VersR 1985, 271).

    Dieses Hindernis entfällt mit der Bekanntgabe der insoweit ergehenden Entscheidung des Gerichts und dem Ablauf der für den Fall der Ablehnung dann sich noch anschließenden kurzen Überlegungsfrist (BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, VersR 1985, 271 m.w.N.).

  • BGH, 03.07.2008 - III ZA 8/08

    Rechtsfolgen und statthaftes Rechtsmittel bei Versäumung der

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08
    Dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (ständige Rechtsprechung des BGH seit BGHZ 4, 55, 57 f. ; zuletzt etwa Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, MDR 2008, 99; Beschluss vom 3. Juli 2008 - III ZA 8/08, [...], Tz. 14, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.07.2007 - IX ZB 86/07

    Wiedereinsetzungsfrist bei Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs für die

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08
    Dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (ständige Rechtsprechung des BGH seit BGHZ 4, 55, 57 f. ; zuletzt etwa Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, MDR 2008, 99; Beschluss vom 3. Juli 2008 - III ZA 8/08, [...], Tz. 14, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.11.1951 - IV ZB 74/51

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08
    Dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (ständige Rechtsprechung des BGH seit BGHZ 4, 55, 57 f. ; zuletzt etwa Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, MDR 2008, 99; Beschluss vom 3. Juli 2008 - III ZA 8/08, [...], Tz. 14, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.05.2017 - VIII ZB 54/16

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Erst dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, WuM 2009, 186 Rn. 6 f. mwN; vom 14. April 2011 - I ZA 21/10, MarkenR 2011, 267 Rn. 21 f.; vom 23. April 2013 - II ZB 21/11, WM 2013, 1329 Rn. 16; vom 10. Oktober 2016 - IX ZR 199/16, juris Rn. 1; ferner etwa BAG, NZA-RR 2013, 660 Rn. 5; BFH, Beschluss vom 5. März 2014 - V B 87/13, juris Rn. 6).
  • BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13

    Berufung der mittellosen Partei: Beginn der Monatsfrist für die Nachholung der

    aa) Für eine zusätzliche Überlegungsfrist von 3 bis 4 Tagen, wie sie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Beginn der Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Berufungsfrist unter gleichzeitiger Nachholung der Berufungseinlegung nach Versagung von Prozesskostenhilfe angenommen hat (s. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, BeckRS 2007, 12692 Rn. 10 mwN; vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6 f mwN und vom 23. April 2013 - II ZB 21/11, NJW 2013, 2822, 2823 Rn. 16), ist in Bezug auf die Berufungsbegründungsfrist weder Raum noch Bedarf, wenn die Monatsfrist nach § 234 Abs. 1 Satz 2, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO erst mit der Mitteilung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist zu laufen beginnt.
  • BAG, 03.07.2013 - 2 AZN 250/13

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung bei Versagung von Prozesskostenhilfe

    Dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die mit ihm zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt etwa 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08 - Rn. 6 mwN) .

    b) Das gilt auch dann, wenn das Gericht - wie hier - nicht die Mittellosigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (BGH 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08 - Rn. 7) .

    Fristnachsicht wird vielmehr nur dann und so lange gewährt, wie ein - in seinem Ausgang auch von den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung abhängendes - Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe läuft und die Partei annehmen darf, es werde Erfolg haben (BGH 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08 - Rn. 7) .

    Dieses Hindernis entfällt mit der Bekanntgabe der erbetenen Entscheidung und dem Ablauf der für den Fall der Ablehnung einzuräumenden kurzen Überlegungsfrist (BGH 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08 - Rn. 7; 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84 - zu II 2 b der Gründe) .

  • BGH, 13.12.2016 - VIII ZB 15/16

    Berufung: Verwerfung der Berufung als unzulässig vor Entscheidung über

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass mit der Zustellung dieses Beschlusses nach einer kurzen Überlegungsfrist (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6 f. mwN) die Wiedereinsetzungsfrist hinsichtlich der abgelaufenen Berufungsfrist zu laufen beginnt (§ 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • BGH, 18.08.2009 - VIII ZR 153/09

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfegesuchs wegen Verfristung der einzulegenden

    Dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs seit BGHZ 4, 55, 57 f. ; zuletzt etwa Beschluss vom 19. Juli 2007 - IX ZB 86/07, MDR 2008, 99; Beschluss vom 3. Juli 2008 - III ZA 8/08, [...], Tz. 14; Senatsbeschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, WuM 2009, 186, Tz. 6).

    Dies gilt auch dann, wenn das Gericht nicht die Mittellosigkeit der Partei, sondern - wie hier - die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (Senatsbeschluss vom 20. Januar 2009, aaO, Tz. 7).

  • BFH, 17.10.2011 - III B 92/10

    Dauer der Wiedereinsetzungsfrist nach Gewährung von Prozesskostenhilfe -

    Wenn der PKH-Antrag wegen nicht gegebener Mittellosigkeit der Partei oder fehlender Erfolgsaussicht abgelehnt wurde, dann beginnt die Zwei-Wochen-Frist nach der zur entsprechenden Vorschrift des § 234 der Zivilprozessordnung (ZPO) ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) erst nach einer Überlegungsfrist von zwei bis vier Werktagen (Beschlüsse des BGH vom 20. Januar 2009 VIII ZA 21/08, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2009, 722; vom 26. Mai 1993 XII ZB 70/93, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht -FamRZ- 1993, 1428, jeweils m.w.N.; gleicher Auffassung BFH-Beschluss vom 27. November 1991 III B 566/90, BFH/NV 1992, 686; ohne Zubilligung einer Überlegungsfrist dagegen BFH-Beschluss vom 2. September 1986 VII B 71/86, BFH/NV 1987, 307).

    Deshalb ist ihr bei unerwarteter PKH-Versagung eine zusätzliche Überlegungsfrist zuzubilligen (vgl. BGH-Beschlüsse in FamRZ 1993, 1428, und in HFR 2009, 722).

  • BGH, 27.10.2011 - III ZB 31/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    bb) Die angefochtene Entscheidung stellt sich auch nicht deshalb im Ergebnis als richtig dar, weil der Kläger die Berufungsbegründung - ungeachtet der unzutreffenden Verwerfung seines Rechtsmittels und ihrer Anfechtung - nach Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags mit Beschluss vom 26. Oktober 2010 innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO nebst einer Überlegungsfrist von drei bis vier Tagen (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6 mwN) hätte nachholen müssen.
  • BGH, 23.04.2013 - II ZB 21/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ursächlichkeit der Mittellosigkeit für die

    Das gilt auch dann, wenn das Gericht nicht die Mittellosigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6 und 7).
  • BGH, 14.04.2011 - I ZA 21/10

    Markenbeschwerdeverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verweigerung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Partei, der die beantragte Prozesskostenhilfe in einem Rechtsmittelverfahren nach der Zivilprozessordnung nach Ablauf der Rechtsmittelfrist verweigert wird, innerhalb von drei bis vier Tagen entscheiden, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will, und anschließend innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 234 Abs. 1 ZPO um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachsuchen und die versäumte Prozesshandlung nachholen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZA 1/16

    Prüfung des verspäteten Eingangs der Erklärung über die persönlichen und

    Die Frist zur Beantragung der Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Fristen zur Einlegung (§ 544 Abs. 1 Satz 2 ZPO) und zur Begründung (§ 544 Abs. 2 Satz 1 ZPO) der Nichtzulassungsbeschwerde beginnt nicht vor Bekanntgabe der Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu laufen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6).

    Wird Prozesskostenhilfe versagt, gewährt die Rechtsprechung zudem eine kurze Überlegungsfrist, ob das Rechtsmittelverfahren gleichwohl durchgeführt werden soll, bis zu deren Ablauf die Verhinderung andauert (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 789 Rn. 6).

  • BFH, 09.04.2013 - III B 247/11

    Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist nach Ablehnung der PKH

  • BGH, 24.07.2014 - IX ZA 17/14

    Berufung bei einer Fristversäumnis auf Mittellosigkeit bei vorheriger

  • BGH, 21.08.2018 - VIII ZB 22/18

    Beschränken des Antrags einer Prozesspartei auf Bewilligung von

  • BGH, 15.04.2019 - X ZA 1/17

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss; Verspätete Einlegung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - 23 Sa 1140/17

    Rechtsmissbräuchlicher Prozesskostenhilfeantrag - Richterablehnung - versäumte

  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 168/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

  • BGH, 13.04.2021 - VIII ZB 80/20

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig

  • BPatG, 01.04.2015 - 7 W (pat) 39/14

    Anfechtung des Unterlassens der rechtzeitigen Zahlung der Jahresgebühr betreffend

  • BGH, 08.06.2011 - X ZR 3/11

    Bedeutung der Zustellung des angefochtenen Urteils für den Beginn der Frist zur

  • BGH, 25.04.2018 - XI ZR 589/17

    Prüfung der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen einer Anhörungsrüge;

  • BGH, 10.10.2016 - IX ZR 199/16

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist

  • BGH, 28.10.2009 - XII ZB 107/09

    Voraussetzungen einer Berufungsbegründung i.R.e. Beschwerde gegen den die

  • BFH, 05.03.2014 - V B 87/13

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung PKH-Antrag

  • BPatG, 01.12.2010 - 28 W (pat) 36/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Verfahrenskostenhilfe im

  • FG Niedersachsen, 17.04.2009 - 15 K 263/08

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindergeld für in Polen lebende Kinder;

  • BGH, 16.07.2020 - III ZB 15/20

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde; Wiedereinsetzung in

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2009 - 5 UF 255/08

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss hinsichtlich

  • VG München, 27.07.2020 - M 21b K 20.1956

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach ablehnender Entscheidung über

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