Rechtsprechung
BVerfG, 03.12.2008 - 1 BvQ 47/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 5 Abs. 1 GG; § 169 Satz 2 GVG; § 32 BVerfGG
Keine Einstweilige Anordnung gegen das Benutzungsverbot eines Laptops im Gerichtssaal im "Holzklotz"-Fall (fehlender erheblicher Nachteil; Pressefreiheit) - lexetius.com
- MIR - Medien Internet und Recht
Notebooks und Laptops müssen draußen bleiben - im Sitzungssaal! - Ein sitzungspolizeiliches Verbot, wonach die Benutzung von Laptops und Notebooks durch Journalisten während einer Hauptverhandlung im Sitzungssaal versagt wird, lässt eine nachhaltige Verletzung der ...
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ablehnung des Erlasses einer eA, mit der die Aufhebung eines sitzungspolizeilichen Verbots bzgl der Nutzung von Laptop und Notebook im Sitzungssaal begehrt wird
- Telemedicus
Zur Nutzung von Laptops während einer Gerichtsverhandlung - Holzklotz-Fall
- Telemedicus
Zur Nutzung von Laptops während einer Gerichtsverhandlung - Holzklotz-Fall
- JurPC
Keine Zulassung von Laptops in der Hauptverhandlung
- Kanzlei Prof. Schweizer
Laptop-Benutzung kann in Hauptverhandlung versagt werden
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht; Rechtmäßigkeit der Untersagung der Benutzung von Laptops und Notebooks durch Presseberichterstatter im Sitzungssaal durch den vorsitzenden Richter i.R. eines Strafverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Laptop-Benutzung kann in Hauptverhandlung versagt werden
- Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)
Holzklotzprozess / Laptop-Benutzung kann in Hauptverhandlung versagt werden
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Verfassungsgericht lehnt erneut Eilantrag zum Verfahren im »Holzklotz«-Fall ab
- heise.de (Pressebericht, 11.12.2008)
Karlsruhe: Laptops im Gerichtssaal dürfen verboten werden
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Hauptverhandlung im "Holzklotz-Fall": - Richter darf einem Journalisten verbieten, mit Laptop daran teilzunehmen
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Laptopverbot für Journalisten im Gerichtssaal
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Laptop-Benutzung kann in Hauptverhandlung versagt werden
- beck.de (Pressemitteilung)
Laptop-Benutzung kann in Hauptverhandlung versagt werden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Laptop-Benutzung kann in Hauptverhandlung versagt werden
- 123recht.net (Pressebericht, 11.12.2008)
Laptop im Gerichtssaal kann verboten werden // Journalisten-Gewerkschaft kritisiert Karlsruher Beschluss
Besprechungen u.ä.
- internet-law.de (Kurzanmerkung)
Notebookverbot im Gerichtssaal
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2009, 352
- MIR 2008, Dok. 360
- DVBl 2009, 131 (Ls.)
- K&R 2009, 37
- DÖV 2009, 210
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08
Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung" …
Auszug aus BVerfG, 03.12.2008 - 1 BvQ 47/08
Zwar besteht an der aktuellen Berichterstattung über das in Rede stehende Strafverfahren in dem so genannten Holzklotzfall ein erhebliches öffentliches Informationsinteresse, wie das Bundesverfassungsgericht bereits in dem Beschluss vom 27. November 2008 - 1 BvQ 46/08 - festgestellt hat. - BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85
'Legende vom toten Soldaten'
Auszug aus BVerfG, 03.12.2008 - 1 BvQ 47/08
Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr). - BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04
Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
Auszug aus BVerfG, 03.12.2008 - 1 BvQ 47/08
Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 111, 147 ; stRspr). - BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlageverlangen
Auszug aus BVerfG, 03.12.2008 - 1 BvQ 47/08
Wegen der meist weit tragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsrechtlichen Verfahren auslöst, gilt für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 106, 51 ; stRspr).
- BVerfG, 31.07.2014 - 1 BvR 1858/14
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine sitzungspolizeiliche …
Demgegenüber wird die Pressefreiheit hierdurch nicht in erheblichem Maße beeinträchtigt, da weder der Zugang der Medienorgane zur Gerichtsverhandlung eingeschränkt wird noch die Presseberichterstattung inhaltlich oder sonst substanziell von der Zulassung dieser Geräte abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Dezember 2008 - 1 BvQ 47/08 -, NJW 2009, S. 352 ). - OLG Hamburg, 12.09.2018 - 1 Ws 71/18
Strafverfahren: Sitzungspolizeiliches Verbot von Foto- und Filmaufnahmen im …
Dies folgt vor allem aus der stärkeren Intensität des optischen Eindrucks und der Kombination von Ton und Bild (vgl. BVerfG, Beschl. [Kammer] v. 27. November 2008 - 1 BvQ 47/08, NJW 2008, 350, 351;… OLG Düsseldorf, a.a.O., Rn. 25). - AG Freiberg, 18.08.2010 - 4 C 255/10
Zulässigkeit der Verwendung eines Laptops durch einen Rechtsanwalt in einer …
Wegen der Gefahr verbotener Film- und Tonaufnahmen kann der Vorsitzende auch Journalisten die Benutzung von Notebooks in der Verhandlung verbieten, basierend auf der BVG -Entscheidung NJW 2009 S. 352.