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   AG Siegburg, 31.03.2010 - 111 C 10/10   

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https://dejure.org/2010,735
AG Siegburg, 31.03.2010 - 111 C 10/10 (https://dejure.org/2010,735)
AG Siegburg, Entscheidung vom 31.03.2010 - 111 C 10/10 (https://dejure.org/2010,735)
AG Siegburg, Entscheidung vom 31. März 2010 - 111 C 10/10 (https://dejure.org/2010,735)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Voller Ersatz der Sachverständigenkosten unabhängig von der Haftungsquote

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit und Erstattungsfähigkeit eines Sachverständigengutachtens bei einem nicht offensichtlichen Bagatellschaden und nur anteiliger Haftung des Schädigers i.R.e. Verkehrsunfalls

  • verkehrsanwaelte.de PDF
  • captain-huk.de

    Die Sachverständigenkosten sind nicht wie der Gesamtschaden des Geschädigten zu quotieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Unfälle: Keine Quote für Gutachterkosten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mitverschulden bei Unfall und Gutachterkosten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gutachterkosten auch bei Mitverschulden voll erstattungsfähig

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Voller Ersatz der Gutachterkosten auch bei Mithaftung des Geschädigten

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Voller Ersatz der Gutachterkosten bei Teilschuld

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Voller Ersatz der Gutachterkosten bei Teilschuld

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Voller Ersatz der Gutachterkosten bei Teilschuld

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Voller Ersatz der Gutachterkosten bei Teilschuld

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Voller Ersatz der Gutachterkosten bei Teilschuld

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Voller Ersatz der Gutachterkosten bei Teilschuld

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Voller Ersatz von Sachverständigenkosten bei Mithaftung des Geschädigten

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    100 % der Gutachterkosten bei Mithaftung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erstattung des vollständigen Sachverständigenhonorars auch bei quotenmäßiger Regulierung des Unfalls

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Voller Ersatz der Gutachterkosten auch bei Mithaftung des Geschädigten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vollen Gutachterkosten bei anteiliger Mithaftung des Geschädigten

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2289
  • MDR 2010, 1112
  • NZV 2010, 626
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Siegburg, 31.03.2010 - 111 C 10/10
    Der Schädiger hat die Kosten eines vom Geschädigten zur Schadensfeststellung, insbesondere zur Bestimmung der Schadenshöhe eingeholten Sachverständigengutachtens zu ersetzen, soweit dieses aus Sicht des Geschädigten im Zeitpunkt der Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich ist (BGH NJW 2007, 1450; Oetker, in: Münchener Kommentar, BGB, 5. Auflage 2006, § 249 Rn. 371).

    Es kann jedoch dahinstehen, ob nach einem Verkehrsunfall auch dann ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand i.S.d. § 249 Abs. 2 BGB erstattet verlangt werden kann (so für den Fall einer uneingeschränkten Haftung des Schädigers BGH NJW 2007, 1450), wenn der Geschädigte anteilig mithaftet.

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus AG Siegburg, 31.03.2010 - 111 C 10/10
    Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte (BGH NJW 2005, 356).

    Die Kosten für einen Sachverständigen sind nur dann nicht erforderlich und damit nicht erstattungsfähig, wenn ein offensichtlicher Bagatellschaden bis ca. 700,- EUR vorliegt; in derartigen Fällen genügt ein Kostenvoranschlag durch eine Kfz-Werkstatt (BGH NJW 2005, 356; Grüneberg, aaO, § 249 Rn. 58).

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    aa) Nach der außer vom Berufungsgericht insbesondere vom OLG Rostock (vgl. OLG Rostock DAR 2011, 263, 264 und NJW 2011, 1973 f. mit Anm. Balke, SVR 2011, 337 f. und Anm. Nugel, jurisPR-VerkR 10/2011 Anm. 2) im Anschluss an das AG Siegburg (vgl. AG Siegburg, NJW 2010, 2289 mit Anm. Poppe, jurisPR-VerkR 12/2010 Anm. 1; Winnefeld, DAR 1996, 75) und vereinzelten Stimmen in der Literatur (vgl. Poppe, DAR 2005, 669 f.; ders., jurisPR-VerkR 12/2010 Anm. 1; Kappus, DAR 2010, 727, 729; Janetz, SVR 2011, 213 f.) vertretenen Auffassung ist der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nicht entsprechend der Verursachungsquote zu kürzen.
  • OLG Frankfurt, 05.04.2011 - 22 U 67/09

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Unfall im Kreuzungsbereich mit Verstoß

    Der Senat folgt jedoch der vom Amtsgericht Siegburg angestoßenen und bereits zuvor von Poppe (DAR 2005, 669) und Winnefeld (DAR 1996, Seite 75) dargelegten Rechtsauffassung, wonach auch bei dem Ausspruch einer Haftungsquote die Kosten für die Feststellung eines Schadens in vollem Umfang ersatzfähig sind (AG Siegburg, 31. März 2010 - 111 C 10/10 - vgl. auch Schneider DAR 07, 430).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 249/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Nach der vom OLG Rostock (vgl. OLG Rostock, DAR 2011, 263, 264 und NJW 2011, 1973 f. mit Anm. Balke, SVR 2011, 337 f. und Anm. Nugel, jurisPR-VerkR 10/2011 Anm. 2) und dem OLG Frankfurt a. M. (OLG Frankfurt, SP 2011, 255) im Anschluss an das AG Siegburg (vgl. AG Siegburg, NJW 2010, 2289 mit Anm. Poppe, jurisPR-VerkR 12/2010 Anm. 1; Winnefeld, DAR 1996, 75 ff.) und vereinzelten Stimmen in der Literatur (vgl. Poppe, DAR 2005, 669 f.; ders., jurisPR-VerkR 12/2010 Anm. 1; Kappus, DAR 2010, 727, 729; Janetz, SVR 2011, 213 f.) vertretenen Auffassung ist der Anspruch auf Ersatz der Sachverständigenkosten nicht entsprechend der Verursachungsquote zu kürzen.
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 152/10

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem ein wartendes

    Der Senat stimmt der teilweise in Rechtsprechung und Literatur vertretenen und von der Klägerin zitierten Auffassung, nach der der Schädiger auch im Falle einer quotenmäßigen Regulierung seines Schadens die vollen ihm entstandenen Gutachterkosten zur Ermittlung seines Schadens als Rechtsverfolgungskosten vom Schädiger verlangen kann (so AG Siegburg NJW 2010, 2289 f. = DAR 2010, 389 mit Anmerkung von Poppe; Hans-Ulrich Poppe, jurisPR-VerkR 12/2010 Anm. 1, Poppe, DAR 2005, 669 ff., Winnefeld, DAR 1996, Seite 75; zustimmend Kappus, DAR 2010, 727), nicht zu.

    Und dass sie ausschließlich durch den Fremdhaftungsanteil bedingt sei (so Winnefeld, DAR 1996, 74), oder allein dem zum Nachweis des vom Schädiger zu tragenden Schadensanteil eingeholt würden (so Poppe, DAR 2005, 671; in diesem Sinne auch AG Siegburg NJW 2010, 2289, 2290), lässt sich auch bei normativer Betrachtung nicht sagen.

    Diese lassen eine Trennung zwischen (unmittelbarem) Schaden einerseits und Rechtsverfolgungskosten andererseits, wie sie der Entscheidung des AG Siegburg (NJW 2010, 2289, 2290) zugrunde liegt, nicht zu.

  • OLG Rostock, 11.03.2011 - 5 U 122/10

    Haftungsverteilung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Kollision auf einem

    Diese Kosten sind vollen Umfangs erstattungsfähig, weil sie erst dann entstehen, wenn der Geschädigte seinen erstattungsfähigen Anteil des Gesamtschadens gegenüber dem Schädiger beziffern und belegen muß; sie fallen überhaupt nicht an, wenn der Geschädigte den Unfall vollständig selbst verursacht hat und dienen ausschließlich dazu, den aufgrund der jeweiligen Haftungsquote erstattungsfähigen Anteil von dem Schädiger ersetzt zu bekommen (Amtsgerichts Siegburg, Urteil vom 31.03.2010, DAR 2010, 389).
  • OLG Rostock, 18.03.2011 - 5 U 144/10

    Umfang des Schadensersatzes hinsichtlich eines eingeholten

    Insoweit findet keine Quotelung statt (Poppe DAR 05, 669; AG Siegburg NJW 2010 2289 = MDR 2010, 1112 = DAR 2010 389; offenkundig auch ohne dies zu problematisieren OLG Celle, Urt. v. 07.11.2002 - 14 U 56/01-).
  • AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 388/09

    Aufgrund eines Verkehrsunfalls durch die Beauftragung eines

    Die dem Geschädigten aufgrund eines Verkehrsunfalls durch die Beauftragung eines Privatsachverständigen entstandenen Kosten sind vom Unfallgegner lediglich im Umfang der Haftunsquote zu erstatten (entgegen OLG Rostock, Urt. v. 18.03.2011 - 5 U 144/10, [...]; AG Siegburg, Urt. v. 31.03.2010 - 111 C 10/10, NJW 2010, 2289; Anschluss an AG Landshut, Urt. v. 23.08.2010 - 3 C 1392/10, SP 2010, 404).

    Der zum Teil in der Rechtsprechung vertretenen Gegenansicht, wonach die Sachverständigenkosten auch bei einer Haftungsquote vollständig vom Unfallgegner zu tragen sind (so OLG Rostock, Urt. v. 18.03.2011 - 5 U 144/10, [...]; AG Siegburg, Urt. v. 31.03.2010 - 111 C 10/10, NJW 2010, 2289), vermag das erkennende Gericht nicht zu folgen, weil es sich bei den Sachverständigenkosten - ebenso wie den übrigen Schadenspositionen - um einen Teil des nach § 249 Abs. 1 BGB zu ersetzenden Schadens handelt, der lediglich im Umfang der Haftungsquote zu erstatten ist (zutreffend AG Landshut, Urt. v. 23.08.2010 - 3 C 1392/10, SP 2010, 404; Heß/Burmann, NJW-Spezial, 2011, Heft 8, 235 ).

  • LG Köln, 05.04.2018 - 7 O 135/15

    Schadensersatzbegehren wegen der Beschädigung eines PKW

    (AG Siegburg, Urteil vom 31. März 2010 - 111 C 10/10 -, Rn. 14, juris) Dafür ergeben sich vorliegend jedoch keine Anhaltspunkte.
  • AG Bad Homburg, 04.11.2011 - 2 C 1563/11

    Ersatzfähigkeit von zur Schadensfeststellung notwendigen Sachverständigenkosten

    Die Grenze für einen Bagatellschaden wird in der Rechtsprechung anhand der Reparaturkosten ermittelt und bei 700,- bis 750,- Euro gezogen (vgl. BGH, NJW 2005, 356; OLG Rostock, Urteil v. 11.03.2011, 5 U 122/10, zit. N. juris; AG Siegburg, NJW 2010, 2289; AG Herne, Urteil v. 02.09.2010, 5 C 100/10; AG Berlin-Mitte, Urteil v. 23.06.2010, 112 C 3048/10; AG Bonn, Urteil v. 21.12.2010, 106 C 216/10 - alle zit. n. juris; siehe auch Knerr, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, 3.
  • AG Wolfach, 12.11.2010 - 1 C 122/10
    Es handelt sich damit um Rechtsverfolgungskosten, die nicht zu quoteln sind (Amtsgericht Siegburg, Urt. v. 31.03.2010 - 111 C 10/10 - NJW 2010, 2289).
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