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   OLG Zweibrücken, 28.12.2009 - 2 WF 237/09   

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https://dejure.org/2009,10091
OLG Zweibrücken, 28.12.2009 - 2 WF 237/09 (https://dejure.org/2009,10091)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.12.2009 - 2 WF 237/09 (https://dejure.org/2009,10091)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. Dezember 2009 - 2 WF 237/09 (https://dejure.org/2009,10091)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Umgangsverfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Umgangsverfahren nach dem FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1212
  • MDR 2010, 343
  • FamRZ 2010, 1002
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.12.2009 - 2 WF 237/09
    Bei der Frage der Erforderlichkeit einer Beiordnung ist zu beachten, dass Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (BVerfG FamRZ 2004, 1013).
  • OLG Zweibrücken, 09.11.2009 - 2 WF 211/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Gewaltschutzverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.12.2009 - 2 WF 237/09
    Dies entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, nach denen eine mittellose Partei nicht schlechter gestellt werden darf als eine Partei, welche die Kosten des Rechtsstreits selbst aufbringen kann (BVerfG a.a.O.; so auch Senat, Beschluss vom 09. November 2009 - 2 WF 211/09 - und OLG Celle, Beschluss vom 11. November 2009 - 17 WF 131/09 -, jeweils zitiert nach juris; Keidel/Zimmermann, FamFG, § 78 Rdnr. 4; Musielak/Borth, FamFG, § 78 Rdnr. 4; Bumiller/Haders, FamFG, § 78 Rdnr. 3; a.A. MüKo/Viefhues, FamFG, § 78 Rdnr. 4).
  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.12.2009 - 2 WF 237/09
    Eine Beiordnung wird daher regelmäßig dann geboten sein, wenn auch eine bemittelte Partei vernünftiger Weise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hätte (BVerfG FamRZ 2002, 531 und NJW-RR 2007, 1713; BGH a.a.O. S. 858).
  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.12.2009 - 2 WF 237/09
    Eine Beiordnung wird daher regelmäßig dann geboten sein, wenn auch eine bemittelte Partei vernünftiger Weise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hätte (BVerfG FamRZ 2002, 531 und NJW-RR 2007, 1713; BGH a.a.O. S. 858).
  • OLG Celle, 11.11.2009 - 17 WF 131/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Umgangsverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.12.2009 - 2 WF 237/09
    Dies entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, nach denen eine mittellose Partei nicht schlechter gestellt werden darf als eine Partei, welche die Kosten des Rechtsstreits selbst aufbringen kann (BVerfG a.a.O.; so auch Senat, Beschluss vom 09. November 2009 - 2 WF 211/09 - und OLG Celle, Beschluss vom 11. November 2009 - 17 WF 131/09 -, jeweils zitiert nach juris; Keidel/Zimmermann, FamFG, § 78 Rdnr. 4; Musielak/Borth, FamFG, § 78 Rdnr. 4; Bumiller/Haders, FamFG, § 78 Rdnr. 3; a.A. MüKo/Viefhues, FamFG, § 78 Rdnr. 4).
  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 137/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.12.2009 - 2 WF 237/09
    Dies ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (BGH FamRZ 2009, 857).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Unter Berücksichtigung des Einzelfalles sei deswegen auch auf der Grundlage der gesetzlichen Neuregelung durch das FamFG von Bedeutung, in wieweit ein Beteiligter subjektiv in der Lage sei, seine Rechte und Interessen im Verfahren durchzusetzen, insbesondere, ob er in der Lage sei, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (OLG Bremen - 4 WF 47/10 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 10 WF 91/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 12 WF 254/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212, 1213; OLG Celle FamRZ 2010, 582; OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 579, 580; Bahrenfuss/Wittenstein FamFG § 78 Rdn. 5 f.; Keidel/Zimmermann FamFG § 78 Rdn. 4; FamVerf/Gutjahr 2. Aufl. § 2 Rdn. 72 ff.; Musielak/Borth FamFG § 78 Rdn. 4).

    Denn die Eltern verfolgen mit ihren Anträgen auch eigene Rechte von Verfassungsrang (vgl. auch OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212, 1213).

    Die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe beurteilt sich also auch nach den subjektiven Fähigkeiten des betroffenen Beteiligten (OLG Bremen - 4 WF 47/10 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 10 WF 91/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 12 WF 254/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212, 1213; Bahrenfuss/Wittenstein FamFG § 78 Rdn. 5; Keidel/Zimmermann FamFG 16. Aufl. § 78 Rdn. 4; FamVerf/Gutjahr 2. Aufl. § 2 Rdn. 75).

  • OLG Zweibrücken, 20.05.2010 - 3 W 82/10

    Voraussetzungen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe im Grundbuchverfahren;

    Für die Feststellung des Vorliegens dieser Voraussetzungen ist dabei eine Einzelfallprüfung vorzunehmen (BGH FamRZ 2006, 856 ), für die es auch darauf ankommt, ob die Beteiligte nach ihrer Vorbildung, geistigen Befähigung, Schreib- und Redegewandtheit mutmaßlich in der Lage ist, ihr Rechtsanliegen dem Gericht schriftlich oder mündlich ausreichend und ohne Gefahr einer eigenen Rechtsbeeinträchtigung darzustellen (BGH, NJW 2006, 1204 ; OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212 ).
  • OLG Hamburg, 27.12.2010 - 10 WF 148/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in Sorgerechtsstreitigkeiten

    Der Bundesgerichtshof hat sich in der zitierten Entscheidung vom 23.06.2010 ausdrücklich der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (OLG Bremen - 4 WF 47/10 - veröffentlicht bei JURIS; HansOLG Hamburg - 10 WF 91/09 - veröffentlicht bei JURIS; OLG Hamburg - 12 WF 254/09 - veröffentlicht bei JURIS; OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212, 1213; OLG Celle FamRZ 2010, 582 ; OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 579, 580; Bahrenfuss/Wittenstein FamFG § 78 Rdn. 5 f.; Keidel/Zimmermann FamFG § 78 Rdn. 4; Fam-Verf/Gutjahr 2. Aufl. § 2 Rdn. 72 ff.; Musielak/Borth FamFG § 78 Rdn. 4) angeschlossen und beurteilt danach die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage im Sinne von § 78 Abs. 2 FamFG nicht allein nach objektiven Kriterien, deren Berücksichtigung schon der Wortlaut des § 78 Abs. 2 FamFG vorschreibe und auf die die Gesetzesbegründung abstelle (BT-Drucks. 16/6308 S. 213 f.), sondern berücksichtigt daneben auch subjektive Umstände wie etwa die Fähigkeit der Beteiligten, sich mündlich oder schriftlich auszudrücken.
  • OLG Hamburg, 23.03.2010 - 10 WF 91/09

    Anspruch eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Griechen auf Beiordnung

    In Übereinstimmung mit dem OLG Celle ( Beschluss vom 11.11.2009, Az. 17 WF 131/09 ) und dem OLG Zweibrücken ( Beschluss vom 28.12.2009, Az 2 WF 237/09 ) prüft der Senat deshalb entsprechend der bis zum Inkrafttreten des neuen Familienverfahrensgesetzes am 1.9.2009 geltenden Rechtslage , ob es anhand der objektiven und subjektiven Gegebenheiten des konkreten Falls notwendig erscheint, dem Beteiligten einen Rechtsanwalt beizuordnen (siehe BGH, Beschluss vom 18.2.2009, Az. XII ZB 137/08 ).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2023 - 13 WF 83/23

    Kindesbetreuung der geschiedenen Eltern im paritätischen Wechselmodell;

    Die Erforderlichkeit zur Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe beurteilt sich also auch nach den subjektiven Fähigkeiten des betroffenen Beteiligten (OLG Bremen - 4 WF 47/10 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 10 WF 91/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 12 WF 254/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212, 1213; Bahrenfuss/Wittenstein FamFG § 78 Rdn. 5; Keidel/Zimmermann FamFG 16. Aufl. § 78 Rdn. 4; FamVerf/Gutjahr 2. Aufl. § 2 Rdn. 75).
  • OLG Bamberg, 26.07.2011 - 2 WF 170/11

    Verfahrenskostenhilfe im Vaterschaftsanfechtungsverfahren:

    Denn die Eltern verfolgen mit ihren Anträgen auch eigene Rechte von Verfassungsrang (vgl. auch OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212, 1213)".
  • OLG Stuttgart, 28.05.2010 - 17 WF 134/10
    Neben objektiven Kriterien, wie Umfang und Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, bestimmt sich die Erforderlichkeit auch an subjektiven Kriterien (Keidel/Zimmermann, FamFG § 78 Rn. 4; Schulte-Bunert/Weinreich/Keske, FamFG § 78 Rn. 4; OLG Düsseldorf, NJW 2010, 1211 unter Bezugnahme auf die nach altem Recht ergangene Entscheidung des BGH, FamRZ 2009, 857; OLG Zweibrücken, NJW 2010, 1212).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2011 - 4 WF 195/10
    Diese einschränkende Auslegung ist in Rechtsprechung und Literatur auf Kritik und verfassungsrechtliche Bedenken gestoßen (vgl. BGH, FamRZ 2010, 1243; Zimmermann in Keidel, FamFG, Kommentar, 16. Aufl., 2009, § 78, Rdnr. 4; OLG Hamburg, FamRZ 2010, 1459; OLG Zweibrücken, FamRZ 2010, 1002; OLG Celle, FamRZ 2010, 582; zustimmend hingegen Götzsche, FamRZ 2009, 383).
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