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   BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09   

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BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09 (https://dejure.org/2009,4591)
BVerfG, Entscheidung vom 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09 (https://dejure.org/2009,4591)
BVerfG, Entscheidung vom 17. November 2009 - 1 BvR 1964/09 (https://dejure.org/2009,4591)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Anordnung einer gegenseitigen Aufhebung der Kosten von Verfügungskläger und Verfügungsbeklagten mit Art. 3 Abs. 1 GG i.R.d. Bestätigung der angefochtenen Unterlassungsverfügung; Kostenentscheidung zuungunsten der obsiegenden Partei als Verstoß gegen das ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1

  • kanzlei.biz

    "Willkürliche" Kostenverteilung in Wettbewerbsstreitigkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Anordnung einer gegenseitigen Aufhebung der Kosten von Verfügungskläger und Verfügungsbeklagten mit Art. 3 Abs. 1 GG i.R.d. Bestätigung der angefochtenen Unterlassungsverfügung; Kostenentscheidung zu Ungunsten der obsiegenden Partei als Verstoß gegen das ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Eine willkürliche Kostenentscheidung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    BVerfG hebt Entscheidung über Verfahrenskosten wegen Willkür auf

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kostenverteilung in wettbewerbsrechtlicher Online-Streitigkeit willkürlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1349
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09
    Hier konkretisiert sich der Grundsatz, dass bei streitigen Verfahren die Prozesskosten regelmäßig vom unterlegenen Teil zu tragen sind, weil derjenige, der unterliegt, die Vermutung gegen sich hat, zum Streit Anlass gegeben zu haben (vgl. BGHZ 168, 57 ).
  • BVerfG, 18.04.2006 - 1 BvR 2094/05

    Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch nicht nachvollziehbare

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09
    Angesichts dieser klaren Rechtslage und ausgehend von dem insoweit maßgeblichen Rechtsstandpunkt des Landgerichts zur Hauptsache ist es nicht nachvollziehbar, weshalb dem Beschwerdeführer eine Kostenerstattung verwehrt worden ist; denn nach Auffassung des Landgerichts hatte er mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auch nach dem Widerspruch des Verfügungsbeklagten in vollem Umfang Erfolg (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. April 2006 - 1 BvR 2094/05 -, juris).
  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09
    In einem solchen Fall besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Kostenentscheidung, denn anderenfalls wäre der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz lückenhaft, weil der Betroffene keine Möglichkeit hätte, sich gegen eine selbständig darin enthaltene Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte zur Wehr zu setzen (vgl. BVerfGE 74, 78 ).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09
    Der Willkürvorwurf kann sich im Einzelfall gerade daraus ergeben, dass ohne nähere Begründung vom eindeutigen Gesetzeswortlaut abgewichen wird und der Grund hierfür nicht eindeutig zu erkennen ist (vgl. BVerfGE 71, 122 ); demgegenüber kann von willkürlicher Missdeutung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09
    Schuldhaftes Handeln des Richters ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 83, 82 ; 86, 59 ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09
    Der Willkürvorwurf kann sich im Einzelfall gerade daraus ergeben, dass ohne nähere Begründung vom eindeutigen Gesetzeswortlaut abgewichen wird und der Grund hierfür nicht eindeutig zu erkennen ist (vgl. BVerfGE 71, 122 ); demgegenüber kann von willkürlicher Missdeutung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09
    Schuldhaftes Handeln des Richters ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 83, 82 ; 86, 59 ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09
    Schuldhaftes Handeln des Richters ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 83, 82 ; 86, 59 ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus

    Anderenfalls wäre der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz lückenhaft, denn der Betroffene hätte keine Möglichkeit, sich gegen eine selbständig in einer Kostenentscheidung enthaltene Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte zur Wehr zu setzen (vgl. BVerfGE 74, 78 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. April 2006 - 1 BvR 2094/05 -, juris, Rn. 11 und vom 17. November 2009 - 1 BvR 1964/09 -, juris, Rn. 9; vgl. ferner VerfGH des Landes Berlin, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 43/03 -, juris, Rn. 13).
  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 35/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis -

    Ein sachliches Bedürfnis in diesem Sinne liegt auch vor, wenn die eigentliche Beschwer vorwiegend von der den Rechtsmittelkläger belastenden Kostenentscheidung ausgeht (vgl BGH aaO; ähnlich BVerfG 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09 - NJW 2010, 1349 RdNr 9) , selbst wenn das Rechtsmittel seinerseits nicht ausdrücklich auf die Kostenentscheidung beschränkt sein darf (vgl § 144 Abs. 4, § 165 SGG) .
  • VerfG Brandenburg, 17.04.2015 - VfGBbg 56/14

    Verstoß gegen das Willkürverbot durch Kostenentscheidung im zivilgerichtlichen

    In einem solchen Fall besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Kostenentscheidung, da anderenfalls der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz lückenhaft wäre, weil der Betroffene keine Möglichkeit hätte, sich gegen eine selbständig hierin enthaltene Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte zur Wehr zu setzen (BVerG-K, Beschl. v. 17. November 2009 - 1 BvR 1964/09 -).

    Es liegt ein eindeutiger und nicht nachvollziehbarer Verstoß gegen die Grundsätze der Kostentragungspflicht nach den §§ 91 ff ZPO (vgl. BVerfG-K, Beschl. v. 17. November 2009 - 1 BvR 1964/09 -) vor.

    § 91 ZPO begründet dabei regelmäßig die Pflicht des Unterlegenen im Rechtsstreit, die Kosten des gesamten Rechtsstreits zu tragen (vgl. BVerfG-K, Beschl. v. 17. November 2009 - 1 BvR 1964/09 - m. w. Nachw.).

    Dabei kommt es wiederum allein auf den Verfahrensausgang in Bezug auf den Sachantrag an (BVerfG-K, Beschl. v. 17. November 2009 - 1 BvR 1964/09 -, m. w. Nachw.; Schulz, a. a. O., § 92 Rn. 3).

    Das Gericht setzte sich in seiner nunmehr gegebenen Begründung weder mit den aufgezeigten Grundsätzen der Kostentragungspflicht auseinander noch begründete es eine notwendige Abweichung hiervon in sachlich vertretbarer Weise (vgl. BVerfG-K, Beschl. v. 17. November 2009 - 1 BvR 1964/09 -, m. w. Nachw.).

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 55-IV-14

    Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung

    der Hauptsache davon nicht berührt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. November 2009, NJW 2010, 1349 [1350]; Beschluss vom 18. April 2006 - 1 BvR 2094/04, juris; Beschluss vom 3. Dezember 1986, BVerfGE 74, 78 [90 f.]; Lenz/Hansel, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2013, § 90 Rn. 358).

    Der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz wäre lückenhaft, wenn der Betroffene keine Möglichkeit hätte, sich gegen eine selbstständig in einer Kostenentscheidung enthaltene Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte zu wehren (BVerfG, Beschluss vom 17. November 2009, a.a.O; Beschluss vom 3. Dezember 1986 a.a.O.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.11.2021 - LVG 23/21

    Verstoß gegen das Willkürverbot im Rahmen der Kostengrundentscheidung

    Das Rechtsmittel der Berufung stand ihr nicht offen, weil § 99 Abs. 1 ZPO die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung ausschließt und die Beschwerdeführerin durch die Entscheidung in der Sache nicht beschwert ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09 -, Rn. 8).

    Das zur Entscheidung berufene Gericht darf seine Entscheidung daher nicht nach freiem Belieben treffen, sondern muss das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausüben (BVerfG, Beschl. v. 26.5.2017 - 2 BvR 1821/16 -, Rn. 22; Beschl. v. 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 -, Rn. 22; jeweils m. w. N.; VerfGH Berlin, Beschl. v. 14.04.2021 - 62/20 -, Rn. 14; vgl. allgemein zur Anwendung des Willkürverbots auf Kostenentscheidungen auch BVerfG, Beschl. v. 05.05.2020 - 1 BvR 1468/18 - Beschl. v. 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 -, Rn. 21-33; Beschl. v. 28.08.2014 - 1 BvR 2048/13 -, Rn. 9 f.; Beschl. v. 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09 -, Rn. 12 f.; Beschl. v. 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07 -, Rn. 26 f.; VerfGH NRW, Beschl. v. 27.04.2021 - VerfGH 1/21.VB ; Beschl. v. 16.03.2021 - VerfGH 114/20.VB ; SächsVerfGH, Beschl. v. 18.01.2019 - Vf. 88-IV ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 11 KA 10/14

    Angelegenheiten der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung (hier:

    Willkürlich ist hiernach eine Maßnahme, die unabhängig von einem Schuldvorwurf bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken objektiv nicht mehr verständlich ist, eine offensichtlich einschlägige Norm nicht beachtet oder den Inhalt einer Norm krass missbraucht, ohne eine Begründung zu geben, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht, die schlechthin unhaltbar sind (BVerfG, Beschluss vom 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14 -, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09 -, Beschluss vom 24.06.2003 - 2 BvR 685/03 -, Beschluss vom 26.05.1993 -1 BvR 208/93 -).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 39/16

    Finanzgerichtliche Kostenentscheidung; rechtliches Gehör;

    Dies gilt unabhängig davon, ob die beanstandete Kostenentscheidung - wie bei Rücknahme einer Klage, Erledigung der Hauptsache oder Vergleich - isoliert oder ob sie in Zusammenhang mit einer Sachentscheidung ergangen ist (vgl. Beschluss vom 17. April 2015 - VfGBbg 56/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 74, 78, 89 f; BVerfGK 5, 10, 12; BVerfG NJW 2010, 1349, 1350; NJW 2016, 861, 862).
  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 48/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde; Prozesskostenhilfe; Rechtsschutzgleichheit;

    Dies gilt unabhängig davon, ob die beanstandete PKH-Entscheidung isoliert oder in Zusammenhang mit einer Sachentscheidung ergangen ist (vgl. Beschluss vom 17. April 2015 - VfGBbg 56/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 74, 78, 89 f; BVerfGK 5, 10, 12; BVerfG NJW 2010, 1349, 1350; NJW 2016, 861, 862).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der

    Eine gerichtliche Kostenentscheidung kann selbstständiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn sich der geltend gemachte Verfassungsverstoß ausschließlich auf die Kostenentscheidung und nicht auch auf die Entscheidung in der Sache bezieht (vgl. Beschluss vom 22. September 2009 - VerfGH 138/05 - Rn. 16; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 74, 78 ; BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 BvR 1203/07 - juris Rn. 4; BVerfG, NJW 2010, 1349 ).
  • OLG Oldenburg, 01.06.2010 - 14 UF 45/10

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen isolierte Kostenentscheidungen in Ehe- und

    Für § 243 FamFG gelten keine anderen Erwägungen (zur Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes bei Kostenentscheidungen vgl. BVerfG NJW 2010, 1349 sowie Viefhues aaO.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2019 - L 11 KA 51/18

    Anspruch eines Vertragsarztes auf Anstellungsgenehmigung für einen Vertragsarzt

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 8/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Kostenentscheidung; selbstständiger

  • BSG, 28.03.2013 - B 5 R 438/12 B
  • BSG, 09.12.2014 - B 5 R 142/14 B

    Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung; Gerichtlicher Hinweis auf Mängel

  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 37/16

    Begründung; Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Willkür; effektiver

  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 119/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB);

  • BSG, 25.02.2014 - B 5 R 324/13 B
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.09.2019 - VerfGH 17/19

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen wegen angeblicher

  • BSG, 01.02.2011 - B 5 RS 64/10 B
  • BPatG, 24.10.2013 - 35 W (pat) 402/10

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Kosten - "Elektrischer Gurtwickler" - zur

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