Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 23.02.2010

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2010 - 5 StR 542/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1046
BGH, 25.02.2010 - 5 StR 542/09 (https://dejure.org/2010,1046)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2010 - 5 StR 542/09 (https://dejure.org/2010,1046)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 5 StR 542/09 (https://dejure.org/2010,1046)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
    Schwerer Raub: Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs zwischen Vollendung und Beendigung der Raubtat

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einsatz einer Waffe zwischen Vollendung und Beendigung der Raubtat mit dem Ziel der weiteren Wegnahme als Verwenden "bei der Tat" i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Fehlende Vollendung der weiteren Wegnahme unter Einsatz eines Raubmittels im Stadium zwischen ...

  • rewis.io

    Schwerer Raub: Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs zwischen Vollendung und Beendigung der Raubtat

  • ra.de
  • rewis.io

    Schwerer Raub: Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs zwischen Vollendung und Beendigung der Raubtat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
    Einsatz einer Waffe zwischen Vollendung und Beendigung der Raubtat mit dem Ziel der weiteren Wegnahme als Verwenden "bei der Tat" i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ); Fehlende Vollendung der weiteren Wegnahme unter Einsatz eines Raubmittels im Stadium ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
    Einsatz einer Waffe zwischen Vollendung und Beendigung der Raubtat mit dem Ziel der weiteren Wegnahme als Verwenden "bei der Tat" i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ); Fehlende Vollendung der weiteren Wegnahme unter Einsatz eines Raubmittels im Stadium ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Waffe für den zweiten Raub

  • sokolowski.org (Leitsatz und Auszüge)

    Schwerer Raub: Verwendung einer Waffe

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Schwerer Raub: Verwendung einer Waffe

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Die Beendigungsdoktrin des BGH - ein unbeendetes Kapitel (Dominik Waszczynski; HRRS 7/2010, S. 350 ff.)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Brotmesser-Fall

    §§ 249, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Eigentumsdelikte, Qualifikationen, Verwendung eines qualifizierenden Raubmittels in der Beendigungsphase

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 10
  • NJW 2010, 1385
  • NStZ 2010, 327
  • StV 2010, 629
  • JR 2011, 131
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.03.2009 - 5 StR 31/09

    Raub (schwere körperliche Misshandlung bei der Tat; finale Verknüpfung von Gewalt

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 5 StR 542/09
    Es entspricht dabei ständiger Rechtsprechung, dass eine Verwirklichung der Qualifikationstatbestände des § 250 Abs. 2 Nr. 1 und 3a StGB auch noch in der Phase zwischen der - hier gegebenen (vgl. BGHSt 26, 24, 25 f.) - Vollendung und der Beendigung der Raubtat möglich ist (BGHSt 52, 376, 377; 53, 234, 236; BGH NStZ-RR 2008, 342, 343; jeweils m.w.N.).

    Allerdings muss das den Qualifikationstatbestand erfüllende Handeln noch von Zueignungsabsicht (in Fällen der räuberischen Erpressung von Bereicherungsabsicht) getragen sein, was auch dann anzunehmen ist, wenn es auf Beutesicherung abzielt (vgl. BGHSt 53, 234, 237 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2008, 342, 343; vgl. zu § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB auch Eser in Schönke/Schröder, 27. Aufl. § 250 Rdn. 10 f.).

  • BGH, 08.07.2008 - 3 StR 229/08

    Schwerer Raub (Verwenden einer ungeladenen Schusswaffe; qualifizierte Drohung

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 5 StR 542/09
    Es entspricht dabei ständiger Rechtsprechung, dass eine Verwirklichung der Qualifikationstatbestände des § 250 Abs. 2 Nr. 1 und 3a StGB auch noch in der Phase zwischen der - hier gegebenen (vgl. BGHSt 26, 24, 25 f.) - Vollendung und der Beendigung der Raubtat möglich ist (BGHSt 52, 376, 377; 53, 234, 236; BGH NStZ-RR 2008, 342, 343; jeweils m.w.N.).

    Allerdings muss das den Qualifikationstatbestand erfüllende Handeln noch von Zueignungsabsicht (in Fällen der räuberischen Erpressung von Bereicherungsabsicht) getragen sein, was auch dann anzunehmen ist, wenn es auf Beutesicherung abzielt (vgl. BGHSt 53, 234, 237 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2008, 342, 343; vgl. zu § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB auch Eser in Schönke/Schröder, 27. Aufl. § 250 Rdn. 10 f.).

  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 445/08

    Schwerer, besonders schwerer räuberischer Diebstahl (Verwendung einer Waffe oder

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 5 StR 542/09
    Es entspricht dabei ständiger Rechtsprechung, dass eine Verwirklichung der Qualifikationstatbestände des § 250 Abs. 2 Nr. 1 und 3a StGB auch noch in der Phase zwischen der - hier gegebenen (vgl. BGHSt 26, 24, 25 f.) - Vollendung und der Beendigung der Raubtat möglich ist (BGHSt 52, 376, 377; 53, 234, 236; BGH NStZ-RR 2008, 342, 343; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.04.2007 - 2 StR 34/07

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges); Qualifikation

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 5 StR 542/09
    Gleiches gilt, wenn der Täter - wie hier - im Rahmen eines noch nicht abgeschlossenen einheitlichen Tatgeschehens zur Intensivierung seiner Drohung und zugleich seines Angriffs auf die von §§ 249 ff. StGB mitgeschützten Vermögensrechte ein gegebenenfalls von ihm zuvor nur mitgeführtes gefährliches Werkzeug tatsächlich einsetzt und damit den Qualifikationstatbestand vollständig erfüllt (zur ähnlichen Problematik bei § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB im Ergebnis ebenso BGHSt 51, 276, 278 f., zu weitgehende Folgerungen bei Fischer, StGB 57. Aufl. § 177 Rdn. 84a).
  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus BGH, 25.02.2010 - 5 StR 542/09
    Es entspricht dabei ständiger Rechtsprechung, dass eine Verwirklichung der Qualifikationstatbestände des § 250 Abs. 2 Nr. 1 und 3a StGB auch noch in der Phase zwischen der - hier gegebenen (vgl. BGHSt 26, 24, 25 f.) - Vollendung und der Beendigung der Raubtat möglich ist (BGHSt 52, 376, 377; 53, 234, 236; BGH NStZ-RR 2008, 342, 343; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2018 - 4 StR 239/18

    Besonders schwere Vergewaltigung (Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen

    aa) Das Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs "bei der Tat' liegt in zeitlicher Hinsicht vor, wenn das gefährliche Werkzeug zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung der Tat eingesetzt wird (BGH, Urteil vom 4. April 2007 - 2 StR 34/07, BGHSt 51, 276, 278; Beschluss vom 25. Februar 2010 - 5 StR 542/09, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 8).
  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 299/13

    Verwirklichung von Raubqualifikationen nach Vollendung der Tat (Erforderlichkeit

    Ein Verwenden 'bei der Tat' nach Vollendung liegt ferner vor, wenn das gefährliche Werkzeug vor Beendigung der Tat mit dem Ziel einer weiteren Wegnahme eingesetzt wurde, diese aber nicht mehr zur Vollendung gelangte (BGH NJW 2010, 1385).
  • BGH, 22.01.2020 - 2 StR 562/19

    Zurücknahme und Verzicht der Revision (Beschränkung des Rechtsmittels auf

    bb) Soweit der Generalbundesanwalt - in der Sache zutreffend (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 5 StR 542/09, NStZ 2010, 327) - darauf hinweist, dass die Tat des Angeklagten rechtlich als besonders schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit Körperverletzung (statt als versuchter besonders schwerer Raub, tateinheitlich zusammentreffend mit Raub, gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung) zu werten ist, zeigt er einen Subsumtionsfehler auf, der der Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung nicht entgegen steht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1996 - 1 StR 721/94, NStZ 1996, 352).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - II-3 WF 15/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4472
OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - II-3 WF 15/10 (https://dejure.org/2010,4472)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.2010 - II-3 WF 15/10 (https://dejure.org/2010,4472)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - II-3 WF 15/10 (https://dejure.org/2010,4472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § GKG, § 41 FamGKG
    Der Gegenstandswert für eine einstweilige Anordnung auf Unterhalt kann auf den Hauptsachewert und nicht nur auf die Hälfte des Wertes festgesetzt werden.

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Einstweilige Anordnung -Streitwert

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1385
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Celle, 05.12.2011 - 10 WF 342/11

    Grundsatz des ermäßigten Verfahrenswertes eines einstweiligen

    Auch wenn ein Anordnungsverfahren im Einzelfall auf Zahlung des vollen Unterhalts gerichtet ist, ändert allein dieser Umstand wegen der fehlenden Gleichwertigkeit mit einem Hauptsacheverfahren an der geringeren Bedeutung i.S. des § 41 FamGKG nichts (entgegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Februar 2010 - II-3 WF 15/10 - NJW 2010, 1385).

    Gegen die Festsetzung des Wertes für das Verfahren im Beschluss vom 29. August 2011 wendet sich der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin mit seiner Beschwerde, mit der er dessen Heraufsetzung auf einen Wert von 10.524 EUR erstrebt und die er unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 23. Februar 2010 - II-3 WF 15/10 - NJW 2010, 1385 = FPR 2010, 363) damit begründet, die vorliegende einstweilige Anordnung nach § 246 FamFG ersetze, weil sie sich auf Unterhalt beziehe, ein Hauptsacheverfahren, weshalb es hier nicht gerechtfertigt sei, von dem Wert einer Hauptsache, von dem grundsätzlich auszugehen sei, eine Herabsetzung wegen geringerer Bedeutung der Sache i.S. des § 41 FamGKG vorzunehmen.

  • OLG Brandenburg, 23.12.2022 - 10 UF 50/22
    Allerdings wird teilweise auch die Ansicht vertreten, dass sich, weil die einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt die Hauptsache regelmäßig vorweg nehme, der Verfahrenswert sich nach dem vollen Wert der Hauptsache bemesse; eine Absenkung auf die Hälfte des Wertes soll nicht stattfinden (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2010 - 3 W F 15/10, NJW 2010, 1385, beck-online; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2014 - 5 WF 24/14, BeckRS 2014, 8094, beck-online; OLG Bamberg, Beschluss vom 13.05.2011 - 2 WF 102/11, BeckRS 2012, 3152, beck-online; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.08.2013 - 3 WF 216/13, BeckRS 2013, 14683, beck-online; OLG Hamm, Beschluss vom 25.02.2014 - 6 WF 8/14, BeckRS 2014, 9282, beck-online; OLG Köln, Beschluss vom 13.06.2014 - 26 WF 60/14, BeckRS 2014, 13073, beck-online; Norbert Schneider, NZFam 2014, 640, 641, beck-online; Thiel, FamFR 2012, 65, beck-online).

    Gegen eine Herabsetzung des Verfahrenswertes wird angeführt, dass die auf Zahlung von Unterhalt gerichtete einstweilige Anordnung eine Vorwegnahme der Hauptsache darstelle und dies vom Gesetzgeber im Hinblick auf § 246 Abs. 1 FamFG auch so gewollt sei; einstweilige Anordnungen in Unterhaltssachen seien rechtswegübergreifend die einzigen Eilverfahren, in denen es einem antragstellenden Beteiligten grundsätzlich erlaubt sei, den Hauptsacheanspruch geltend zu machen (so Norbert Schneider, NZFam 2014, 640, 641 beck-online; ähnlich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2010 - 3 W F 15/10, NJW 2010, 1385, beck-online; dagegen zu Recht OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.04.2016 - 2 WF 37/16, BeckRS 2016, 14905 Rn. 11, beck-online).

  • OLG Brandenburg, 23.12.2022 - 10 WF 50/22

    Beschwerde eines Verfahrensbevollmächtigten gegen die Festsetzung eines

    Allerdings wird teilweise auch die Ansicht vertreten, dass sich, weil die einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt die Hauptsache regelmäßig vorweg nehme, der Verfahrenswert sich nach dem vollen Wert der Hauptsache bemesse; eine Absenkung auf die Hälfte des Wertes soll nicht stattfinden (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2010 - 3 W F 15/10, NJW 2010, 1385 , beck-online; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2014 - 5 WF 24/14, BeckRS 2014, 8094, beck-online; OLG Bamberg, Beschluss vom 13.05.2011 - 2 WF 102/11, BeckRS 2012, 3152, beck-online; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.08.2013 - 3 WF 216/13, BeckRS 2013, 14683, beck-online; OLG Hamm, Beschluss vom 25.02.2014 - 6 WF 8/14, BeckRS 2014, 9282, beck-online; OLG Köln, Beschluss vom 13.06.2014 - 26 WF 60/14, BeckRS 2014, 13073, beck-online; Norbert Schneider, NZFam 2014, 640, 641, beck-online; Thiel, FamFR 2012, 65, beck-online).

    Gegen eine Herabsetzung des Verfahrenswertes wird angeführt, dass die auf Zahlung von Unterhalt gerichtete einstweilige Anordnung eine Vorwegnahme der Hauptsache darstelle und dies vom Gesetzgeber im Hinblick auf § 246 Abs. 1 FamFG auch so gewollt sei; einstweilige Anordnungen in Unterhaltssachen seien rechtswegübergreifend die einzigen Eilverfahren, in denen es einem antragstellenden Beteiligten grundsätzlich erlaubt sei, den Hauptsacheanspruch geltend zu machen (so Norbert Schneider, NZFam 2014, 640, 641 beck-online; ähnlich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2010 - 3 W F 15/10, NJW 2010, 1385 , beck-online; dagegen zu Recht OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.04.2016 - 2 WF 37/16, BeckRS 2016, 14905 Rn. 11, beck-online).

  • OLG Hamm, 13.07.2021 - 13 WF 106/21

    Eilverfahren über Trennungsunterhalt

    Die vom Amtsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegte Rechtsansicht wird zwar vereinzelt auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten (z.B. die vom Amtsgericht zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.2.2010 - 3 WF 15/10, NJW 2010, 1385).
  • OLG Stuttgart, 17.11.2010 - 11 WF 133/10

    Verfahrenswertfestsetzung: Kindes- und Ehegattenunterhalt im einstweiligen

    Allein der Umstand, dass im einstweiligen Anordnungsverfahren der "volle" Unterhalt geltend gemacht wird, rechtfertigt es nicht, den Verfahrenswert für ein Hauptsacheverfahren nach § 51 FamGKG festzusetzen (OLG Düsseldorf, NJW 2010, 1385), weil auch der Unterhaltsberechtigte nicht gehindert ist, in einem Hauptsacheverfahren einen höheren Unterhalt geltend zu machen.
  • OLG Köln, 19.11.2010 - 4 WF 228/10

    Festsetzung des Gegenstandswerts für das einstweilige Anordnungsverfahren auf

    Zwar mag im Einzelfall, wie das OLG Düsseldorf (veröffentlicht in NJW 2010, 1385 mit Zitierungen von Fölsch, das neue FamFG in Familiensachen, 1. Auflage 2009, § 8 Rdnr. 65) entschieden hat, der Streitwert in einstweiligen Anordnungssachen zum Unterhalt bis zur Höhe des für die Hauptsache bestimmten Wertes angehoben werden können, wenn die einstweilige Anordnung die Hauptsache vorwegnimmt oder ersetzt (vgl. OLG Düsseldorf a. a. O.; Hartmann Kostengesetze, 38. Auflage, § 41 FamGKG Rdnr. 3; Schneider FamFR 2009, 109, 112).
  • OLG Oldenburg, 20.07.2022 - 4 WF 32/22

    Geltendmachung von laufendem Unterhalt in einem einstweiligen

    Denn diesem auf Erlass einer Leistungsverfügung gerichteten Verfahren komme namentlich wegen der Wirkungsgleichheit einer einstweiligen Anordnung gegenüber einem Hauptsacheverfahren zumindest dann eine ebenso hohe Bedeutung zu, wenn bereits der volle Unterhalt geltend gemacht werde (siehe etwa Norbert Schneider, Anm. zu OLG Schleswig, Beschluss vom 4.1.2016 - 14 WF 122/15, BeckRS 2016, 04495, NZFam 2016, 278 und in Schulz/Hauß, Familienrecht, 3. Auflage 2018, Rn. 393 unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23.2. 2010 - 3 W F 15/10, NJW 2010, 1385; Anm. zu OLG Zweibrücken, Beschluss vom 5.4.2016 - 2 WF 37/16, BeckRS 2016, 14905, NZFam 2016, 951; ebenso BeckOK KostR/Schindler, 37. Ed. 1.4.2022, FamGKG § 41 Rn. 13; Zempel in Scholz/Kleffmann, Praxishandbuch Familienrecht, Werkstand: 41. EL September 2021, Teil R Rn. 120).
  • OLG Hamm, 08.05.2015 - 2 WF 66/15

    Gegenstandswert einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Kindesunterhalt

    Während z.T. die Meinung vertreten wird, dass es bei einstweiligen Anordnungen in diesem Bereich in der Regel bei dem vom § 41 Satz 2 FamGKG angeordneten hälftigen Verfahrenswert verbleibt (z.B. OLG Celle, Beschl. v. 08.11.2010 - 15 WF 287/10, FamRZ 2011, 757), vertreten andere Oberlandesgerichte die Auffassung, dass in Unterhaltsverfahren in der Regel ein höherer Wert angesetzt werden muss (z.B. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.02.2010 - II-3 WF 15/10, NJW 2010, 1385).
  • OLG Saarbrücken, 16.03.2012 - 6 WF 13/12

    Antrag auf einstweilige Anordnung in einer Haushaltssache: Bemessung des

    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer ergibt sich auch nichts anderes aus der von ihnen zitierten Entscheidung das OLG Düsseldorf vom 23. Februar 2010 - II-3 WF 15/10 - NJW 2010, 1385.
  • OLG Bamberg, 07.11.2011 - 2 WF 300/11

    Unterhaltssache: Verfahrenswert eines einstweiligen Anordnungsverfahrens

    Während beispielsweise das OLG Köln (FamRZ 2011, 758) die Meinung vertritt, dass es bei einstweiligen Anordnungen in diesem Bereich in der Regel bei dem vom § 41 Satz 2 FamGKG angeordneten hälftigen Verfahrenswert verbleibt (ebenso OLG Celle FamRZ 2011, 757), vertreten andere Oberlandesgerichte die Auffassung, dass in Unterhaltsverfahren in der Regel ein höherer Wert angesetzt werden muss (OLG Brandenburg FamRZ 2010, 1937; OLG Düsseldorf NJW 2010, 1385).
  • OLG Frankfurt, 09.10.2017 - 1 WF 174/17

    Verfahrenswert: geringere Bedeutung des Eilverfahrens gegenüber

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht