Rechtsprechung
OVG Bremen, 03.09.2009 - 1 B 215/09, 1 B 216/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
BremPolG § 6 Abs 2 Satz 1^; BremPolG § 23 Nr 2
Polizeiliche Sicherstellung eines Hundes wegen unzumutbarer Lärmbelästigung - Sicherstellung; Hund; Lärmbelästigung - Kanzlei Prof. Schweizer
Sicherstellung von ständig bellenden Hunden wegen Lärmbelästigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Sicherstellung eines bellenden Hundes wegen unzumutbarer Lärmbeeinträchtigung; Folgen des Vorliegens einer hinreichend konkreten und detaillierten Dokumentation der Lärmbelästigungen durch den Hund über einen längeren Zeitraum
- Judicialis
BremPolG § 23; ; OG Öffentliche Ordnung § 6 Abs. 1b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BremPolG § 23
Voraussetzungen der Sicherstellung eines bellenden Hundes wegen unzumutbarer Lärmbeeinträchtigung; Folgen des Vorliegens einer hinreichend konkreten und detaillierten Dokumentation der Lärmbelästigungen durch den Hund über einen längeren Zeitraum - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wenn Hunde unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen verursachen ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Polizei "beschlagnahmt" Dobermannhunde - Anwohner hatten sich wegen ständiger Lärmbelästigung beschwert
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Ständig bellende Hunde dürfen dem Tierhalter weggenommen werden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Hunde, die bellen, haben Nachbarn
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hundebellen: Hunde können dem Halter bei unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen weggenommen werden - Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Hund, der wegen seines Bellens unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen verursacht, sichergestellt werden darf
Verfahrensgang
- VG Bremen, 26.06.2009 - 5 V 626/09
- VG Bremen, 26.06.2009 - 5 V 669/09
- OVG Bremen, 03.09.2009 - 1 B 215/09, 1 B 216/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 168
- NZM 2010, 210
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Bremen, 26.06.2009 - 5 V 669/09
Auszug aus OVG Bremen, 03.09.2009 - 1 B 215/09
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den unter dem Aktenzeichen 5 V 669/09 ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen - 5. Kammer - vom 26.06.2009 wird zurückgewiesen.Hinsichtlich des unter dem Aktenzeichen 5 V 669/09 ergangenen Beschlusses vom 26.06.2009 bleibt die Beschwerde der Antragsteller erfolglos.
Rechtsprechung
VGH Hessen, 17.06.2009 - 7 D 1536/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1600 Abs 1 Nr 5 BGB, § 1600 Abs 3 BGB
Klage auf Rücknahme einer behördlichen Vaterschaftsanfechtungsklage - Wolters Kluwer
Erhebung einer Klage gegen eine erfolgte Vaterschaftsanerkennung als rechtswidriger Eingriff in ein subjektiv-öffentliches Recht eines Kindes und als Grundlage eines Folgenbeseitigungsanspruchs; Bestehen eines subjektiv-öffentlichen Recht eines Kindes auf ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 1600 Abs. 1 Nr. 5; BGB § 1600 Abs. 3
Klage auf Rücknahme einer behördlichen Vaterschaftsanfechtungsklage: Behörde; Folgenbeseitigung; Klargerücknahme; Subjektiv-öffentliches Recht; Vaterschaftsanerkennung; Vaterschaftsanfechtung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 02.04.2009 - 5 K 245/09
- VG Darmstadt, 06.04.2009 - 5 K 245/09
- VGH Hessen, 17.06.2009 - 7 D 1536/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 168
- FamRZ 2009, 1928
- DÖV 2009, 827
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Hessen, 01.09.2017 - 7 D 1519/17
Umfassender Beschwerdeausschluss nach § 80 AsylG
Einer Kostenentscheidung bedarf es im Verfahren einer Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe nicht (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 17. Juni 2009 - 7 D 1536/09 - juris). - VGH Hessen, 23.08.2018 - 7 D 1498/18
Beschwerdeausschluss im Asylverfahren
Einer Kostenentscheidung bedarf es im Verfahren einer Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe nicht (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 17. Juni 2009 - 7 D 1536/09 - juris). - OLG Stuttgart, 20.07.2011 - 11 WF 115/11
Normenkontrolle: Aussetzung eines Verfahrens über die Anfechtung eines …
Zwar ist der Senat nicht völlig davon überzeugt, dass § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB gegen das Grundgesetz, insbesondere gegen Art. 3 und 6 GG oder gegen das Rückwirkungsverbot verstößt ( für einen Verstoß AG Hamburg-Altona Beschluss vom 15.04.2010 -350 F 118/09 -juris- und OLG Bremen Beschluss vom 07.03.2011 -4 UF 76/10, FamRZ 2011, 1073; a.A. OLG Naumburg Beschluss vom 25.08.2010 -3 UF 106/10, FamRZ 2011, 383; OLG Oldenburg Beschluss vom 12.05.2009 -13 UF 19/09, FamRZ 2009, 1925; Hess. VGH Beschluss vom 17.06.2009 -7 D 1536/09, FamRZ 2009, 1928) und haben entgegen der mit der Beschwerde vertretenen Ansicht die Vorlagen des AG Hamburg-Altona und des OLG Bremen nicht zwingend zur Folge, dass das vorliegende Verfahren auszusetzen ist (…Keidel/Sternal, FamFG, 16. Aufl., § 21 Rn.16). - VGH Hessen, 23.11.2016 - 7 D 2756/16 Einer Kostenentscheidung bedarf es wie im Verfahren einer Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe nicht (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 17. Juni 2009 - 7 D 1536/09 - juris).
Rechtsprechung
OVG Bremen, 03.09.2009 - 1 B 216/09 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Sicherstellung eines bellenden Hundes wegen unzumutbarer Lärmbeeinträchtigung; Folgen des Vorliegens einer hinreichend konkreten und detaillierten Dokumentation der Lärmbelästigungen durch den Hund über einen längeren Zeitraum
Verfahrensgang
- VG Bremen, 26.06.2009 - 5 V 626/09
- VG Bremen, 26.06.2009 - 5 V 669/09
- OVG Bremen, 03.09.2009 - 1 B 216/09
- OVG Bremen, 03.09.2009 - 1 B 215/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 168
- NZM 2010, 210