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   BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvR 256/09   

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BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvR 256/09 (https://dejure.org/2009,2195)
BVerfG, Entscheidung vom 13.10.2009 - 2 BvR 256/09 (https://dejure.org/2009,2195)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - 2 BvR 256/09 (https://dejure.org/2009,2195)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 12 Abs. 1 GG; § 148 Abs. 1 StPO; § 119 Abs. 3 StPO; § 115 Abs. 1 Nr. 1 OWiG; § 203 StGB
    Freier Verteidigerverkehr (Abgrenzung; unmittelbarer Zusammenhang mit dem Strafverfahren; keine Übergabe verfahrensfremder Schriftstücke); Berufsfreiheit; Verletzung von Privatgeheimnissen (Postkontrolle; Unbefugtheit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Beschränkung des freien Verteidigerverkehrs gem § 148 Abs 1 StPO auf unmittelbar das Strafverfahren betreffende Schriftstücke verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer

    Reichweite des freien Verteidigerverkehrs nach § 148 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO); Ausstrahlungswirkung des Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG bei der Auslegung und Anwendung des § 115 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; StPO § 148 Abs. 1; ; OWiG § 115

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reichweite des freien Verteidigerverkehrs nach § 148 Abs. 1 Strafprozessordnung ( StPO ); Ausstrahlungswirkung des Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG bei der Auslegung und Anwendung des § 115 Ordnungswidrigkeitengesetz ( OWiG )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verteidiger-Kassiber

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Postkontrolle beim Strafverteidiger/Rechtsanwalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Postkontrolle und Verteidigerpost in Untersuchungshaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verteidigerpost - warum der Strafverteidiger kein Postbote ist

Besprechungen u.ä. (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Beschränkung des Postverkehrs: Verteidiger aufgepasst, was du mit in die U-Haft nimmst

  • strafverteidiger-stv.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist schädlich! (Priv.-Doz. Dr. Jens Dallmeyer; StV 7/2012, I)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1740
  • StV 2010, 144
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvR 256/09
    Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistet dem Rechtsanwalt eine von staatlicher Kontrolle und Bevormundung freie Berufsausübung und schützt dazu insbesondere das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant (vgl. BVerfGE 113, 29 ).

    Die Tätigkeit des Rechtsanwalts liegt dabei auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege (vgl. BVerfGE 113, 29 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2007 - 2 BvR 2151/06 -, NJW 2007, S. 2752 ).

    Es kann vorliegend offen bleiben, ob der Eingriffsnorm des § 115 OWiG eine objektiv berufsregelnde Tendenz zukommt (vgl. hierzu BVerfGE 113, 29 ) oder lediglich das Ausmaß der mittelbaren Beeinträchtigung der beruflichen Tätigkeit des Beschwerdeführers zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 13, 181 ; 36, 47 ; 113, 29 ).

  • BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71

    Anhalten eines beleidigenden Briefs eines Untersuchungsgefangenen

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvR 256/09
    Diese in § 119 Abs. 3 StPO wurzelnde Beschränkung dient der Wahrung des Zwecks der Untersuchungshaft und der Ordnung in der Vollzugsanstalt (vgl. BVerfGE 35, 311 ).

    Da unter dem Rechtsbegriff "Ordnung in der Vollzugsanstalt" nicht nur ein Mindestmaß an Ordnung zu verstehen ist (vgl. BVerfGE 35, 311 ), kann dieses Ziel nur bei einer wirkungsvollen Ausübung der Postkontrolle erfüllt werden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 17. Juni 1998 - 2 Ss (OWi) 134/98 -, NStZ 1998, S. 535).

  • OLG Dresden, 17.06.1998 - 2 Ss OWi 134/98
    Auszug aus BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvR 256/09
    Die Zuordnung zur eigentlichen Verteidigungsvorbereitung wäre nicht mehr eingrenzbar und würde ins Uferlose führen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 17. Juni 1998 - 2 Ss (OWi) 134/98 -, NStZ 1998, S. 535 f.).

    Da unter dem Rechtsbegriff "Ordnung in der Vollzugsanstalt" nicht nur ein Mindestmaß an Ordnung zu verstehen ist (vgl. BVerfGE 35, 311 ), kann dieses Ziel nur bei einer wirkungsvollen Ausübung der Postkontrolle erfüllt werden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 17. Juni 1998 - 2 Ss (OWi) 134/98 -, NStZ 1998, S. 535).

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvR 256/09
    Berührt eine gerichtliche Entscheidung die Freiheit der Berufsausübung, so steht sie mit Art. 12 Abs. 1 GG dann in Einklang, wenn die Norm, auf der die Entscheidung beruht, verfassungsgemäß ist und wenn die angegriffene Entscheidung auch im Übrigen erkennen lässt, dass sie auf die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte Bedacht genommen und die materiellen und prozessualen Normen im Lichte der betroffenen Grundrechte ausgelegt und angewendet hat (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 213 ).

    Integrität und Zuverlässigkeit des einzelnen Berufsangehörigen (vgl. BVerfGE 63, 266 ; 93, 213 ) sowie das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 76, 196 ) sind die Grundbedingungen dafür, dass dieses Vertrauen entstehen kann.

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvR 256/09
    Zwar können bei angeordneter Postkontrolle Schriftstücke im Ergebnis nur dann angehalten werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Störung der Anstaltsordnung gegeben sind (vgl. BVerfGE 57, 170 ).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvR 256/09
    Die Pflicht, solche Schreiben, welche nicht unmittelbar das Strafverfahren betreffen, der Postkontrolle zuzuführen, steht dann aber dem Aufbau eines Vertrauensverhältnisses im Strafverfahren gerade nicht entgegen (vgl. zu Ausnahmen von der Wahrheitspflicht im Zivilverfahren bei drohender Offenbarung strafrechtlich relevanter Angaben BVerfGE 56, 37 ; Wagner, in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 3 Aufl. 2008, § 138 Rn. 15).
  • BayObLG, 29.03.1985 - 3 ObOWi 16/85

    Unbefugt; Übermittelte; Nachricht; Definition; Mündliche Mitteilung

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvR 256/09
    Von einer Ausgestaltung als konkretes Gefährdungsdelikt hat der Gesetzgeber abgesehen, da die Vorschrift sonst nicht praktikabel sei (vgl. BTDrucks 7/1261, S. 43; BayObLG, Beschluss vom 29. März 1985 - 3 Ob Owi 16/85 -, NJW 1985, S. 2601; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, 3. Aufl., Stand: September 2008, § 115 Rn. 11).
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvR 256/09
    Es kann vorliegend offen bleiben, ob der Eingriffsnorm des § 115 OWiG eine objektiv berufsregelnde Tendenz zukommt (vgl. hierzu BVerfGE 113, 29 ) oder lediglich das Ausmaß der mittelbaren Beeinträchtigung der beruflichen Tätigkeit des Beschwerdeführers zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 13, 181 ; 36, 47 ; 113, 29 ).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvR 256/09
    Integrität und Zuverlässigkeit des einzelnen Berufsangehörigen (vgl. BVerfGE 63, 266 ; 93, 213 ) sowie das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit (vgl. BVerfGE 76, 171 ; 76, 196 ) sind die Grundbedingungen dafür, dass dieses Vertrauen entstehen kann.
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvQ 8/77

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Verbot von Verteidigerbesuchen bei

    Auszug aus BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvR 256/09
    Dieser Verkehr ist jedoch nur zu Zwecken der Verteidigung frei (vgl. BVerfGE 46, 1 ; 49, 24, ; Rogall in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. 2006, § 115 Rn. 33).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • LG Tübingen, 14.02.2007 - 1 KLs 42 Js 13000/06
  • BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 6/75

    Verbringung von Schriftstücken durch den Verteidiger

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

  • BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06

    Telekommunikationsüberwachung bei einem Dritten (Begriff der "bestimmten

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 459/72

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Nr. 9 TierSchG

  • OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13

    Unbefugte Weitergabe von Schriftstücken durch einen Verteidiger an seinen

    Da ein ungehinderter Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem zu den unabdingbaren Voraussetzungen einer wirksamen Strafverteidigung gehört (vgl. BVerfG NJW 2007, 2749 ; 2010, 1740 ), muss die Verteidigung von jeder Behinderung oder Erschwerung freigestellt, der Anwalt wegen seiner Integrität als Organ der Rechtspflege jeder Beschränkung enthoben sein (BGHSt 27, 260 ; 53, 257 ; NJW 1973, 2035).

    Das Verteidigerprivileg des § 148 Abs. 1 StPO ist deshalb auf solchen Verkehr beschränkt, der unmittelbar der Vorbereitung oder Durchführung der Verteidigung dient, und umfasst daher nur Schriftstücke, die unmittelbar das Strafverfahren betreffen (BVerfG NJW 2010, 1740; BGHSt 26, 304; OLG Dresden NStZ 1998, 535; LG Tübingen NStZ 2008, 643; Gürtler in Göhler, OWiG, 16. Aufl., 2012, § 115 Rn. 21; Rogall in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. 2006, § 115 Rn. 33; Rebmann/Roth/Hermann, OWiG, 3. Aufl., § 115 Rn. 24; krit. Wieder StV 2010, 146).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.11.2019 - VGH B 10/19

    Versagung eines Rechtsanwaltsbesuchs bei einem Untersuchungshäftling mangels

    Darüber hinaus liegt die Tätigkeit des Rechtsanwalts auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege; die fundamentale objektive Bedeutung der "freien Advokatur" hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach hervorgehoben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. März 1983 - 1 BvR 1078/80 -, BVerfGE 63, 266 [282] m.w.N.; vgl. zu alldem BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 -, BVerfGE 113, 29 [49]; Beschluss vom 18. April 2007 - 2 BvR 2094/05 -, NJW 2007, 2749 [2750 f.]; Beschluss vom 30. April 2007 - 2 BvR 2151/06 -, NJW 2007, 2752 [2753]; Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 2 BvR 256/09 -, NJW 2010, 1740).

    Maßnahmen, die geeignet sind, das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant zu stören oder gar auszuschließen, greifen nicht nur in die Subjektstellung des von der Strafverfolgung betroffenen Mandanten ein, sondern auch in die Berufsausübungsfreiheit des Rechtsanwalts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 2 BvR 256/09 -, NJW 2010, 1740).

  • LG Bonn, 21.06.2012 - 27 Qs 2/12

    Zulässigkeit einer Beschlagnahme von zivilrechtlicher Anwaltskorrespondenz im

    Der Begriff " Verteidigungsunterlagen" erfasst neben jeglicher schriftlicher Korrespondenz zwischen Beschuldigtem und seinem Verteidiger, soweit diese Bezug zur Verteidigung hat, auch Aufzeichnungen, die der Beschuldigte selbst gerade anlässlich der gegen ihn erhobenen Vorwürfe zum Zweck der Verteidigung gefertigt hat (BVerfG NJW 2010, 1740, 1741; BGH NStZ 1998, 309, 310; NJW 1973, 2035; LG Bonn, Beschluss vom 10.09.2010, Az. 27 Qs 21/10; LG Bonn, Beschluss vom 29.09.2005, Az. 37 Qs 27/05; LG Bonn, Beschluss vom 27.03.2002, Az. 37 Qs 91/01; Nack, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 97 Rz. 24).

    Das Bundesverfassungsgericht ist in einem Beschluss vom 13.10.2009 - 2 BvR 256/09 = NJW 2010, 1740 f. - einer ausdehnenden Auslegung der Reichweite des freien Verteidigerverkehrs mit den nachstehenden Ausführungen entgegengetreten:.

  • AG München, 19.04.2011 - 1123 OWi 120 Js 13019/10

    Zulässige Verteidigerpost...

    In seinem Beschluss vom 13.10.2010 (Az. 2 BvR 256/09) betont das Bundesverfassungsgericht, dass der unkontrollierte Verkehr zwischen Verteidiger und inhaftierten Mandanten nur in der Weise ausgeübt werden könne, soweit dies unmittelbar der Vorbereitung der Verteidigung diene.

    Unvermeidbarkeit kann jedoch nicht angenommen werden, da es sich bei dem Betroffenen um einen Strafverteidiger handelt und seit dem Beschluss vom 13.10.2009 des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 256/09) die Problematik in diversen Aufsätzen und Beschlussanmerkungen in der Verteidigerliteratur hinreichend publiziert wurde.

  • LG Bonn, 10.09.2010 - 27 Qs 21/10

    Bei Gefahr des Beweismittelverlusts ist die Anordnung der nichtrichterlichen

    Der Begriff " Verteidigungsunterlagen" erfasst neben jeglicher schriftlicher Korrespondenz zwischen Beschuldigtem und seinem Verteidiger, soweit diese Bezug zur Verteidigung hat, auch Aufzeichnungen, die der Beschuldigte selbst gerade anlässlich der gegen ihn erhobenen Vorwürfe zum Zweck der Verteidigung gefertigt hat (BVerfG NJW 2010, 1740, 1741; BGH NStZ 1998, 309, 310; NJW 1973, 2035; LG Bonn , Beschluss vom 29.09.2005, Az. 37 Qs 27/05; LG Bonn , Beschluss vom 27.03.2002, Az. 37 Qs 91/01; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 97 Rz. 24).

    Folgerichtig kann der Schutz des freien Verteidigerverkehrs im Sinne des § 148 Abs. 1 StPO auch nur in diesem Umfang eingreifen, da anderenfalls eine im Interesse der Strafverfolgung stehende, abgrenzbare Zuordnung der eigentlichen, privilegierten Verteidigungsvorbereitung kaum mehr durchführbar wäre (vgl. auch BVerfG NJW 2010, 1740, 1741).

  • OLG Hamburg, 28.02.2024 - 1 Ws 10/24

    Besuchserlaubnis, unüberwachter Besuch, Mitbeschuldigter, U-Haft,

    Wortlaut und Sinn der Vorschrift nach kann die damit einhergehende Unbeschränktheit nur den Kern des strafverfahrensrechtlichen Mandatsverhältnisses zwischen Verteidiger und Mandanten betreffen (vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13. Oktober 2009 - 2 BvR 256/09 -, juris, Rn. 20 ff.) und darf nicht verallgemeinert werden.
  • AG Nürnberg, 04.02.2011 - 45 OWi 501 Js 1484/10

    Schriftverkehr eines Verteidigers mit einem Gefangenen: Kennzeichnung von nicht

    Vom Verteidigerprivileg werden nicht umfasst Schriftsätze, die mit dem Strafverfahren nicht im unmittelbaren Zusammenhang stehen und nur mittelbar die Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren berühren (vgl. hierzu BVerfG NJW 2010, 1740, Rd.-Ziff. 21).
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