Rechtsprechung
   BVerfG, 30.10.2009 - 1 BvR 2395/09   

Volltextveröffentlichungen (7)

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Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Effektiver Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG ist durch die Möglichkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klageerhebung ausreichend gewährleistet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Effektiver Rechtsschutz im Sozialrecht

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Effektiver Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG ist durch die Möglichkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klageerhebung ausreichend gewährleistet

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  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzgarantie: Schließt Fehlen der aufschiebenden Wirkung einer Klage nicht aus

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Suspensiveffekts bei Anfechtung eines Bescheids über Eingliederungshilfe ist verfassungsgemäß

Besprechungen u.ä.

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Eilrechtsschutz und Selbsteintrittspflicht im Dublin-Verfahren (RA Dominik Bender, RA Dr. Stephan Hocks; Asylmagazin 2010, S. 223-231)

Verfahrensgang

  • SG Braunschweig, 14.07.2009 - S 48 AS 2101/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 9 AS 861/09
  • BVerfG, 30.10.2009 - 1 BvR 2395/09

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 16, 345
  • NJW 2010, 1871
  • NJ 2010, 81
  • DÖV 2010, 189



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Wird zitiert von ... (12)  

  • LSG Baden-Württemberg, 02.08.2011 - L 7 AS 2367/11  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Ersetzung durch

    Denn die Anfechtungsklage gegen derartige Ersetzungsbescheide, die (wie hier) die Pflichten erwerbstätiger Leistungsberechtigter bei der Eingliederung in Arbeit regeln, entfaltet gemäß der den § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG konkretisierenden, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (vgl. Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 1 BvR 2395/09 - NJW 2010, 1871) Bestimmung des § 39 Satz 1 Nr. 1 2. Alt. des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - SGB II - (in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 ; vgl. Art. 13 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 ) keine aufschiebende Wirkung.

    Ist der Verfahrensausgang dagegen als offen zu bezeichnen, ist darüber hinaus bei der Interessenabwägung in Anlehnung an die vom BVerfG zur einstweiligen Anordnung entwickelten Grundsätze (vgl. etwa Beschlüsse vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 und vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09 - NZS 2009, 674; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2009 a.a.O.) auch die Schwere und Unabänderlichkeit des Eingriffs zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. April 2006 und 16. April 2008 a.a.O.; Krodel, a.a.O., Rdnrn. 204a, 204b); in dieser Beziehung hat das Vollziehungsinteresse - namentlich bei den der Existenzsicherung dienenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II und dem SGB XII - umso eher zurückzustehen, je schwerer und nachhaltiger die durch die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen, insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz, wiegen.

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 1 ME 193/10  

    Kleintierkrematorium und Nachbarwiderspruch

    Aus der vom Antragsteller angeführten Kammerentscheidung zum Aktenzeichen 1 BvR 2395/09 (Beschluss vom - richtig - 30.10.2009, NJW 2010, 1871) lässt sich für diese Fallgestaltungen dagegen nichts herleiten, weil sie ohne Drittbeteiligung nur das zweipolige Verhältnis Staat - Bürger betrifft.
  • LSG Sachsen, 12.01.2010 - L 7 AS 653/09  

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruches und einer Anfechtungsklage gegen einen

    Denn bei dieser Vorschrift handelt es sich - ungeachtet der Meinungsverschiedenheiten zur Bedeutung der aufschiebenden Wirkung (vgl. hierzu z.B. die Darstellung in BSG, Urteil vom 11. März 2009, B 6 KA 15/08 R, Rn 12) - um eine verfahrensrechtliche Regelung (vgl. Kapitel 4. Abschnitt 1. SGB II: Zuständigkeit und Verfahren), da sie die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen entfallen lässt und Auswirkungen auf die Statthaftigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes hat (vgl. hierzu z.B. Bundesverfassungsgericht - BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 1 BvR 2395/09, Rn 5ff).
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - L 6 AS 999/10  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Ein wesentliches Kriterium bei der Interessenabwägung ist die nach vorläufiger Prüfung der Rechtslage zu bewertende Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs in der Hauptsache (§ 86 b Rn 12, 12 e; Berlit, info also 2005, S. 3, 6; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Aufl. 2008, S. 92), wobei beachtet werden muss, dass für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes ein besonderes Interesse erforderlich ist, das über jenes hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (BVerfG, Beschluss vom 30.10.2009, 1 BvR 2395/09).
  • VG Mainz, 15.12.2009 - 3 L 1220/09  

    Baurecht

    Mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass der Betroffene trotz einer von Gesetzes wegen fehlenden aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs oder seiner Klage die Möglichkeit hat, effektiven - d.h. hier auch vorläufigen - Rechtsschutz durch eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 1 BvR 2395/09 -, juris, Rn. 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2010 - L 29 AS 1420/10  

    Sanktionsbescheid; Rechtsfolgenbelehrung; Leistungsabsenkung; keine

    Ein wesentliches Kriterium bei der Interessenabwägung ist die nach vorläufiger Prüfung der Rechtslage zu bewertende Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs in der Hauptsache (vgl. auch Keller a.a.O., § 86 b Rn 12, 12 e; Berlit, info also 2005, S. 3, 6; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Aufl. 2008, S. 92), wobei beachtet werden muss, dass für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes ein besonderes Interesse erforderlich ist, das über jenes hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2009, 1 BvR 2395/09 - veröffentlicht in juris und in NJW 2010, 1871-1872).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2010 - L 29 AS 1852/10  

    Sanktionsbescheid, Rechtsfolgenbelehrung, Leistungsabrechnung, keine

    Ein wesentliches Kriterium bei der Interessenabwägung ist die nach vorläufiger Prüfung der Rechtslage zu bewertende Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs in der Hauptsache (vgl. auch Keller a.a.O., § 86 b Rn. 12, 12 e; Berlit, info also 2005, S. 3, 6; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Aufl. 2008, S. 92), wobei beachtet werden muss, dass für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes ein besonderes Interesse erforderlich ist, das über jenes hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (Bundesverfassungsgericht - BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2009, 1 BvR 2395/09 - veröffentlicht in juris und in NJW 2010, 1871-1872).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2010 - L 19 AS 1862/10  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Insofern bedarf es nicht der Begründung eines besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung (so aber LSG NRW Beschl. v. 13.08.2010 - L 6 AS 999/10 B ER - unter Bezugnahme auf BVerfG Beschl. v. 30.10.2009 - 1 BvR 2395/09 - beide unter www.juris.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2012 - L 19 AS 1996/11  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Insoweit bestehen weder allgemein (vgl. bspw. BVerfG Nichtannahmebeschluss v. 07.11.2007 - 1 BvR 1840/07 = SGb 2008, 409 = juris; Nichtannahmebeschluss v. 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09 = NJW 2010, 2866 = juris; Nichtannahmebeschluss v. 16.03.2011 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08 = SGb 2011, 702 = juris) noch im Hinblick auf die konkrete Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit (vgl. BVerfG Nichtannahmebeschluss v. 30.10.2009 - 1 BvR 2395/09 = NJW 2010, 1871 = juris).
  • VG Berlin, 25.10.2010 - 10 L 274.10  

    Gelbe Tonne Plus darf vorerst stehenbleiben

    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes ist ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (so die ständige Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts; vgl. nur: BVerfGE 35, 382 [402], 38, 52 [58], 69, 220 [228], ferner NVwZ 1996, Seite 58 [59], sowie 1 BvR 2395/09 vom 30. Oktober 2009 und).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - L 29 AS 1420/10  
  • SG Karlsruhe, 04.06.2012 - S 4 AS 1956/12  

    Gesamtpendelzeiten von arbeitstäglich unter 2,5 Stunden zur Erreichung eines

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