Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 21.01.2010 - VfGBbg 49/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17273
VerfG Brandenburg, 21.01.2010 - VfGBbg 49/09 (https://dejure.org/2010,17273)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21.01.2010 - VfGBbg 49/09 (https://dejure.org/2010,17273)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 (https://dejure.org/2010,17273)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,17273) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1947
  • NJW 2010, Nr. 27, 1947
  • NVwZ-RR 2010, 338
  • NVwZ-RR 2010, Nr. 9, 338
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.01.2010 - VfGBbg 49/09
    Eine nachträgliche Rechtswegerschöpfung hat im Verfassungsbeschwerdeverfahren keine heilende Wirkung (zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nach Bundesrecht vgl. BVerfGE 94, 166, 212 ff).
  • VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 32/14

    Eine auch auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte Verfassungsbeschwerde

    § 45 Abs. 2 VerfGGBbg normiert eine Zugangsvoraussetzung, die bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegeben sein muss und nicht nachgeholt werden kann (vgl. Beschluss vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, a. a. O.; Beschluss vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 -, NJW 2010, 1947).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17

    Verfassungsbeschwerde begründet; Kostenfestsetzung; Erinnerung; Anhörungsrüge;

    Das in § 45 Abs. 2 VerfGGBbg verankerte Prinzip der Subsidiarität verlangt von einem Beschwerdeführer, dass dieser den Rechtsweg nicht nur formell, sondern in der gehörigen Weise - unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten, auf die Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken - durchläuft (vgl. Beschlüsse vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 -, vom 21. Januar 2011 - VfGBbg 28/10 - und vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht: BVerfGE 107, 395, 414; E 112, 50, 60).
  • VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 11/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; einstweilige Anordnung abgelehnt;

    Die nach dem Normzweck des § 45 Abs. 2 VerfGGBbg auch zu verhindernde Belastung des Verfassungsgerichts mit Verfahren, in denen Rechtsschutz vorrangig vor den Fachgerichten zu suchen ist, tritt bereits ein, wenn die Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht anhängig gemacht wird (Beschluss vom 21. Januar 2010 ‌- VfGBbg 49/09 -‌, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 22.02.2013 - VfGBbg 33/12

    Begründungserfordernis; Subsidiarität; Anhörungsrüge; nachträglich

    Durch diese Bestimmung soll vermieden werden, dass ein auf eine Grundrechtsverletzung gestützter Rechtsstreit überhaupt an das Verfassungsgericht gelangt, wenn ein Fachgericht damit noch befasst ist oder werden kann; eine nachträgliche Rechtswegerschöpfung hat im Verfassungsbeschwerdeverfahren deshalb keine heilende Wirkung (vgl. Beschluss vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 -, NJW 2010, 1947).
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 46/09

    Gesetzlicher Richter; Gehörsrüge; Zulassung der Berufung; Grundsätzliche

    Ihrer Zulässigkeit steht nicht das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung nach § 45 Abs. 2 Satz 1 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg entgegen, wonach der fachgerichtliche Rechtsweg grundsätzlich bereits im Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde durchlaufen sein muss (s. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 30/16

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde aufgrund unterlassener Anhörungsrüge

    Die Rechtswegerschöpfung bzw. die sich aus dem Subsidiaritätsgrundsatz ergebenden Anforderungen müssen bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde erfüllt sein (vgl. Beschlüsse vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 - und vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 52/10

    Erschöpfung des Rechtswegs; rechtliches Gehör; Gehörsrüge

    Da die Zulässigkeitsvoraussetzung der Rechtswegerschöpfung schon bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde vorliegen muss und nicht nachgeholt werden kann (Beschluss vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 -, NJW 2010, 1947) bleibt die Verfassungsbeschwerde auch nach Ergehen der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts über die Anhörungsrüge am 3. Januar 2011 unzulässig.
  • VerfG Brandenburg, 06.01.2016 - VfGBbg 69/15

    Sieht ein Beschwerdeführer einen Gehörsverstoß darin, dass ein Gericht seinem

    § 45 Abs. 2 VerfGGBbg normiert eine Zugangsvoraussetzung, die bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegeben sein muss und nicht nachgeholt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 -, NJW 2010, 1947).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2015 - VfGBbg 71/15

    Eine auch auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte Verfassungsbeschwerde

    Bei dem Erfordernis der Rechtswegerschöpfung handelt es sich um eine gesetzliche Zugangsvoraussetzung, die nicht nachgeholt werden kann (Beschlüsse vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09; vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 - vom 19. Juni 2015 - VfGBbg 43/15 -, alle unter www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 144/17

    Zu den Begründungsanforderungen an eine Urteilsverfassungsbeschwerde insb

    Die Rechtswegerschöpfung bzw. die sich aus dem Subsidiaritätsgrundsatz ergebenden Anforderungen müssen bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde erfüllt sein (vgl. Beschlüsse vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 49/09 - und vom 22. Februar 2013 - VfGBbg 33/12 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.10.2011 - VfGBbg 38/11

    Rechtswegerschöpfung; Darlegung; Rechtliches Gehör; Anhörungsrüge

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 35/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Subsidiarität; Anhörungsrüge; Verfristung der

  • VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 3/11

    Rechtswegerschöpfung; Verwaltungsvorschriften; Bundesrecht; Prüfungskompetenz

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 5/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtswegerschöpfung; Strafvollzug; kein Antrag

  • VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 26/11

    Landesverfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Gerichtsgebühren

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 40/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtswegerschöpfung; Strafvollzug; kein Antrag

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht