Rechtsprechung
| EuGH, 09.07.2009 - C-445/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- verkehrslexikon.de
Anerkennung ausländischer EU-Führerscheine mit ausländischem Wohnsitzeintrag
- IWW
- Europäischer Gerichtshof
Wierer
- blutalkohol
, S. 513
Kurzfassungen/Presse (4)
- 123recht.net (Kurzinformation)
EU Fahrerlaubnis und Wohnsitzerfordernis: // Keine Aberkennung durch deutsche Führerscheinbehörde soweit kein Verstoß gegen Wohnsitzprinzip seitens Ausstellerstaat mitgeteilt.
- 123recht.net (Kurzinformation)
EU-Führerschein
- beck-blog (Auszüge)
EU-Führerschein
- lto.de (Kurzinformation)
Anerkennung des EU-Führerscheins darf nicht wegen Erklärungen in Verwaltungsverfahren des Aufnahmemitgliedstaats abgelehnt werden
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Ausländische Fahrerlaubnis - Keine Berücksichtigung von Aussagen des Betroffenen im Verwaltungsverfahren
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Deutschland) eingereicht am 9. Oktober 2008 - Kurt Wierer gegen Land Baden-Württemberg
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des EuGH v. 9.7.2009 - C-445/08 Rechtssache Wierer (EG-Fahrerlaubnis; Wohnsitzerfordernis)" von PräsVG Harald Geiger, original erschienen in: SVR 2009, 469 - 470.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des EuGH vom 09.07.2009, Az.: C-445/08 (Deutsche Anerkennungspraxis mitgliedstaatlicher Fahrerlaubnisse)" von RA Dr. Michael Pießkalla, LL.M., original erschienen in: EuZW 2009, 735 - 739.
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 21.03.2007 - 3 K 2703/06
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.2008 - 10 S 1037/07
- EuGH, 09.07.2009 - C-445/08
- VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 10 S 1037/07
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 2009, I-119
- NJW 2010, 217
- EuZW 2009, 735
- NZV 2010, 165 (Ls.)
Wird zitiert von ... (67)
- EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Richtlinien 91/439/EWG und 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der …
Die Ausnahmen, die von der Pflicht, in anderen Mitgliedstaaten erteilte Fahrerlaubnisse ohne Formalitäten anzuerkennen, bestehen und mit denen ein Gleichgewicht zwischen diesem Grundsatz und dem Grundsatz der Sicherheit im Straßenverkehr hergestellt wird, dürfen nämlich nicht weit verstanden werden, da sonst der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der in den Mitgliedstaaten nach der Richtlinie 91/439 ausgestellten Fahrerlaubnisse völlig ausgehöhlt würde (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 9. Juli 2009, Wierer, C-445/08, Randnr. 52, und Scheffler, Randnr. 63).Wie sich aus Randnr. 46 des vorliegenden Urteils ergibt, darf diese Ausnahme, die von der Pflicht, in anderen Mitgliedstaaten erteilte Fahrerlaubnisse ohne Formalitäten anzuerkennen, besteht und mit der ein Gleichgewicht zwischen dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Fahrerlaubnisse und dem Grundsatz der Sicherheit im Straßenverkehr hergestellt wird, nicht weit verstanden werden, da sonst der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung völlig ausgehöhlt würde (vgl. in diesem Sinne Beschluss Wierer, Randnr. 52).
Die in Randnr. 62 des vorliegenden Urteils angesprochene Aufzählung der Erkenntnisquellen, auf die sich der Aufnahmemitgliedstaat stützen kann, um die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins zu verweigern, ohne die gegenseitige Unterstützung oder das Verfahren des Informationsaustauschs nach Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie 91/439 oder Art. 15 der Richtlinie 2006/126 in Anspruch zu nehmen, ist daher abschließend und erschöpfend (vgl. in diesem Sinne Beschluss Wierer, Randnr. 53).
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung steht einer auf irgendeine andere Information gestützten Weigerung entgegen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Wierer, Randnr. 59).
Insoweit ist nicht ausgeschlossen, dass die von den Einwohnermeldebehörden des Ausstellermitgliedstaats erlangten Informationen als solche Informationen angesehen werden können (Beschluss Wierer, Randnr. 61).
Dagegen können Erläuterungen oder Informationen, die der Inhaber eines Führerscheins im Verwaltungsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren in Erfüllung einer ihm nach dem innerstaatlichen Recht des Aufnahmemitgliedstaats obliegenden Mitwirkungspflicht erteilt hat, nicht als vom Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen qualifiziert werden, die beweisen, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seines Führerscheins seinen Wohnsitz nicht in diesem Mitgliedstaat hatte (Beschluss Wierer, Randnr. 54).
- BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, der Beklagte habe dem Kläger das Recht zum Gebrauchmachen von seiner in Polen erworbenen Fahrerlaubnis aberkennen dürfen, weil sie ihm nach seinen eigenen Angaben unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilt worden sei, verletzt den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in der Auslegung, die er in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gefunden hat (vgl. zuletzt EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217).Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.;… Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 …und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).
Insoweit können die Erklärungen und Informationen, die der Inhaber dieses Führerscheins in dem im Aufnahmemitgliedstaat durchgeführten Verwaltungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren in Erfüllung einer Mitwirkungspflicht gemacht hat, nicht als vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Informationen qualifiziert werden, die beweisen, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seines Führerscheins seinen Wohnsitz nicht in diesem Mitgliedstaat hatte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 53 ff.).
- OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 358/09 Die Aufzählung dieser Erkenntnisquellen sei, wie aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 9.7.2009 (C-445/08) hervorgehe, abschließend und erschöpfend.
Beschluss vom 9.7.2009 - Rs. C-445/08, Wierer -, Blutalkohol 46, 408, Rdnr. 38 ff., und Urteil vom 19.2.2009 - Rs. C-321/07, Schwarz -, DAR 2009, 191, Rdnr. 75 f., unter Bezugnahme auf die Urteile vom 26.6.2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a.-, a.a.O., Rdnr. 50 f., sowie - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. -, a.a.O., Rdnr. 47 f.,.
- Rs. C-445/08, Wierer -, a.a.O., Rdnr. 53 ff.,.
- Rs. C-445/08, Wierer -, a.a.O.,.
- EuGH, 02.12.2010 - C-334/09
Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige …
Es ist erstens darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof die Bestimmungen der FeV in Verbindung mit den Art. 1 Abs. 2 und 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 bereits in den Beschlüssen Halbritter und vom 28. September 2006, Kremer (C-340/05), aber auch in den Urteilen Wiedemann und Funk sowie Zerche u. a., vom 20. November 2008, Weber (C-1/07, Slg. 2008 I-8571), vom 19. Februar 2009, Schwarz (C-321/07, Slg. 2009, I-1113), und auch im Beschluss vom 9. Juli 2009, Wierer (C-445/08), zu prüfen hatte.Aus der in Randnr. 48 angeführten Rechtsprechung ergibt sich, dass die Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1 sowie 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 dahin auszulegen sind, dass sie es einem Mitgliedstaat nicht in jedem Fall verwehren, es abzulehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt (Beschluss Wierer, Randnr. 50).
Ein weites Verständnis der Ausnahmen vom Grundsatz der Pflicht zur Anerkennung der in anderen Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnisse ohne Formalitäten, die diesen Grundsatz mit dem Grundsatz der Sicherheit im Straßenverkehr in Au sgleich bringen, würde nämlich den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der in den Mitgliedstaaten nach der Richtlinie 91/439 ausgestellten Fahrerlaubnisse völlig aushöhlen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Wierer, Randnr. 52).
- VG Meiningen, 12.07.2011 - 2 K 439/09
Entziehung der Fahrerlaubnis; Wohnsitz; ordentlicher; Fahrerlaubnis; …
Wäre es dem Aufnahmemitgliedstaat verwehrt, den Sachverhalt aufzuklären und um Informationen zu bitten, liefe die Entscheidung des EuGH in seinen Entscheidungen vom 26.06.2008 (…a.a.O.) und 09.07.2009 (Rs. C-445/08, Wierer, NJW 2010, S. 217) leer.Hierbei hat das Gericht zu prüfen, ob die erlangte Information als vom Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Information zu qualifizieren ist, die beweist, dass der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Gebiet des Mitgliedstaates hatte (EuGH, B.v. 09.07.2009, a.a.O., juris Rdnr. 60).
Informationen einer Meldebehörde des Ausstellerstaates sind grundsätzlich geeignet als vom Ausstellerstaat herrührende Informationen angesehen zu werden (EuGH, B.v. 09.07.2009, a.a.O., juris, Rdnr.61;… BVerwG, U.v. 25.02.2010, a.a.O., juris, Rdnr. 19 f).
unbestreitbare Informationen qualifiziert werden, die beweisen, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seines Führerscheines seinen Wohnsitz nicht in diesem Mitgliedstaat hatte (EuGH, B.v. 09.07.2009, a.a.O., juris, Rdnr. 54).
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
Danach ist es nicht zu beanstanden, dass der Betroffene von einer solchen Fahrerlaubnis von Anfang an keinen Gebrauch in Deutschland machen darf, selbst wenn die Umstände, aus denen sich sein Rechtsverstoß ergibt, der deutschen Fahrerlaubnisbehörde oder dem Gericht erst nachträglich bekannt geworden sind (so bereits Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 unter Bezugnahme auf EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 63). - BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 16.09
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, der Beklagte habe der Klägerin das Recht zum Gebrauchmachen von ihrer in Polen erworbenen Fahrerlaubnis aberkennen dürfen, weil sie ihr nach ihren eigenen Angaben unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilt worden sei, verletzt den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in der Auslegung, die er in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gefunden hat (vgl. zuletzt EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217).Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 39 f.;… Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Rn. 76 f., vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - Slg. 2008, I-4635 = NJW 2008, 2403 Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Slg. 2008, I-4691 Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49 Rn. 34 …und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. 2006, I-98 Rn. 27).
Insoweit können die Erklärungen und Informationen, die der Inhaber dieses Führerscheins in dem im Aufnahmemitgliedstaat durchgeführten Verwaltungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren in Erfüllung einer Mitwirkungspflicht gemacht hat, nicht als vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Informationen qualifiziert werden, die beweisen, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seines Führerscheins seinen Wohnsitz nicht in diesem Mitgliedstaat hatte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 53 ff.).
- BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09
Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Insoweit können die Erklärungen und Informationen, die der Inhaber dieses Führerscheins in dem im Aufnahmemitgliedstaat durchgeführten Verwaltungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren in Erfüllung einer Mitwirkungspflicht gemacht hat, nicht als vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Informationen qualifiziert werden, die beweisen, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung seines Führerscheins seinen Wohnsitz nicht in diesem Mitgliedstaat hatte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - a.a.O. Rn. 53 ff.).Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 = EuZW 2009, 735 sowie Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz -, vom 20. November 2008 - Rs. C-1/07, Weber - …und vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - NJW 2008, 2403, Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. I-49 Rn. 34 …und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. I-98 Rn. 27).
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 9.11
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
Das hat der erkennende Senat im Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 15.09 - (BVerwGE 136, 149 ) unter Bezugnahme auf den Beschluss des Europäischen Gerichthofes vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - (NJW 2010, 217 Rn. 58 ff) im Einzelnen dargelegt.Danach ist es nicht zu beanstanden, dass der Betroffene von einer solchen Fahrerlaubnis von Anfang an keinen Gebrauch in Deutschland machen darf, selbst wenn die Umstände, aus denen sich sein Rechtsverstoß ergibt, der deutschen Fahrerlaubnisbehörde oder dem Gericht erst nachträglich bekannt geworden sind (so bereits Urteil vom 25. Februar 2010 - BVerwG 3 C 15.09 - BVerwGE 136, 149 unter Bezugnahme auf EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 63).
- OVG Sachsen, 07.01.2011 - 3 A 700/08
EU-Fahrerlaubnis, unbestreitbare Informationen, ordentlicher Wohnsitz
Umgekehrt können dem Ausstellermitgliedsstaat vom Aufnahmemitgliedsstaat Informationen übermittelt werden (EuGH, Beschl. v. 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer -, NJW 2010, 217).Diese von einer polnischen Behörde stammende Auskunft ist im Sinne der eben genannten Rechtsprechung des EuGH verwertbar; es handelt sich nicht um einen lediglich privaten Wohnsitznachweis, etwa in Gestalt eines Mietvertrags, der keine unbestreitbare Information darstellen kann (EuGH, Beschl. v. 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer -, NJW 2010, 217).
Ferner ist der Auskunft zu entnehmen, dass eine Verordnung des Ministers der Infrastruktur vom 28. Dezember 2004 festgelegt hat, dass die Vorschrift des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 91/439/EWG erfüllt ist, wenn ein Ausländer, der den polnischen Führerschein anstrebt, sich durch eine polnische Aufenthaltsgenehmigung ausweisen kann (vgl. auch EuGH, Beschl. v. 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer -, NJW 2010, 217, wonach bei einer im April 2005 erteilten Fahrerlaubnis ein Nachweis über einen Mindestaufenthalt von 185 Tagen in Polen nicht erforderlich gewesen sei).
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.2009 - 10 S 2024/09
Zur Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem …
- BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10
Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung; …
- EuGH, 19.05.2011 - C-184/10
Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Von einem …
- OVG Saarland, 16.06.2010 - 1 B 204/10
Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von …
- VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 B 10.1030
Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof - Voraussetzungen für …
- OVG Saarland, 08.05.2012 - 1 A 235/11
Umdeutung eines fehlerhaften Aberkennungsbescheids in einen die Nichtgeltung der …
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 16 A 2527/07
Entzug der Fahrerlaubnis bei Verstoß gegen das europarechtliche Erfordernis zum …
- VG Saarlouis, 27.05.2010 - 10 L 231/10
Berechtigung, von einer nach dem 19.01.2009 erteilten tschechischen Fahrerlaubnis …
- VGH Bayern, 26.10.2011 - 11 BV 11.2341
Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung
- OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 472/08
Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Ungültigkeit einer tschechischen …
- VG Stuttgart, 02.12.2011 - 7 K 1754/10
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis während eines Studienaufenthalts
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2009 - 16 B 1067/09
- VGH Bayern, 27.10.2009 - 11 CS 09.1037
Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen Führerschein; neues …
- VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009
- VGH Bayern, 29.05.2012 - 11 CS 12.171
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis im Jahr 2004
- VGH Bayern, 19.10.2009 - 11 CS 09.1878
Eintragung eines Ungültigkeitsvermerks in einen tschechischen Führerschein
- VGH Bayern, 12.11.2009 - 11 CS 09.2460
Aufforderung, den tschechischen Führerschein zur Eintragung eines Sperrvermerks …
- VG Saarlouis, 24.02.2010 - 10 K 566/09
Aberkennung des Gebrauchsrechts, Wohnsitzverstoß, Studium
- VGH Bayern, 25.03.2010 - 11 CS 09.2887
Teilweise unbeachtliches Beschwerdevorbringen; keine Unanwendbarkeit des § …
- VGH Bayern, 30.08.2010 - 11 CS 10.239
Antragserweiterung in Beschwerdeverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO; ab dem 19. …
- VG München, 03.04.2012 - M 1 K 12.636
Fortsetzungsfeststellungsklage
- VGH Bayern, 16.03.2010 - 11 BV 09.2752
Fahrerlaubnisrecht: "Führerscheintourismus" - Gültigkeit von unter Verstoß gegen …
- VGH Bayern, 25.09.2012 - 11 B 10.2427
Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei einem Verstoß gegen das …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2010 - 1 M 172/09
Nichtanerkennung einer in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union …
- OVG Thüringen, 10.03.2010 - 2 ZKO 421/09
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland …
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2010 - 10 A 10411/10
Berechtigung des Inhabers einer EU-Fahrerlaubnis zum Führen entsprechender …
- OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3-44/11
Nichtanerkennung einer nach Verzicht auf die deutsche Fahrerlaubnis im …
- VG Cottbus, 15.08.2012 - 1 L 246/12
Recht der Fahrerlaubnisse einschl. Fahrerlaubnisprüfung
- BVerwG, 16.04.2010 - 3 VR 1.10
Inhaltliche Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers zur Geltendmachung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 16 A 1529/09
Gerichtliche Ermittlungen decken EU-Führerscheintourismus auf
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12
Eilverfahren - Zur Berechtigung, aufgrund einer in der Tschechischen Republik …
- VGH Bayern, 15.10.2012 - 11 B 12.1178
Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland
- VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 CE 10.262
Vor dem 19. Januar 2009 erteilte tschechische Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 05.12.2011 - 11 B 11.2338
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis im Jahr 2005
- VGH Bayern, 15.03.2010 - 11 CS 09.3010
Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO; fehlender …
- VGH Bayern, 21.10.2010 - 11 CE 10.1480
Begriff des "Studenten" im Sinn von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie …
- VG Köln, 10.01.2011 - 11 L 1800/10
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2012 - 16 A 1494/12
Gebrauchmachung von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet
- VG Bayreuth, 12.01.2010 - B 1 K 09.469
§ 28 Abs 4 Nr 2 FeV, § 28 Abs 4 Nr 3 FeV, Art 8 Abs 4 EWGRL 439/91, …
- VGH Bayern, 09.05.2012 - 11 CS 11.2391
Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis
- VG Gelsenkirchen, 02.10.2009 - 7 L 929/09
Anerkennung eines EU-Führerscheins; unbestreitbare Informationen aus dem …
- VG Düsseldorf, 09.10.2009 - 14 K 3380/08
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2011 - C-184/10
Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Von einem …
- AG Hamburg-Harburg, 17.05.2011 - 619 Ds 53/11
Fahrerlaubnis, ausländische, Verzicht, inländische, Sperrfrist
- VG Augsburg, 12.04.2012 - Au 7 E 12.432
Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen
- VGH Bayern, 18.05.2012 - 11 CS 12.420
Cannabiskonsum; Entzug der deutschen Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 24.05.2012 - 11 B 11.1763
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache
- VGH Bayern, 15.06.2012 - 11 AS 12.1122
Für sofort vollziehbar erklärte Vorlageverpflichtung zur Eintragung eines …
- VGH Bayern, 09.07.2012 - 11 ZB 12.1483
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 13.07.2012 - 11 AE 12.1311
Vorläufige Verpflichtung der Fahrerlaubnisbehörde zur Anerkennung der …
- VG Düsseldorf, 20.04.2010 - 6 L 328/10
- VG München, 15.06.2010 - M 1 K 10.749
Anerkennung einer nach dem 19. Januar 2009 erworbenen tschechischen Fahrerlaubnis …
- VG Berlin, 10.12.2010 - 20 L 121.10
Zu den Anforderungen an einen Nachweis des Wohnsitzes im Inland bei der …
- VG Saarlouis, 04.05.2012 - 10 L 285/12
Vorläufige Anerkennung der Berechtigung, von einer EU-Fahrerlaubnis im …
- VG Augsburg, 18.07.2012 - Au 7 S 12.801
Aberkennung des Rechts, von einer österreichischen Fahrerlaubnis in Deutschland …
- VG Regensburg, 04.11.2010 - RO 5 K 09.1853
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis mit Eintrag eines tschechischen Wohnsitzes vor …
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