Weitere Entscheidung unten: BFH, 14.07.2009

Rechtsprechung
   BFH, 25.06.2009 - IX R 54/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,526
BFH, 25.06.2009 - IX R 54/08 (https://dejure.org/2009,526)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2009 - IX R 54/08 (https://dejure.org/2009,526)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - IX R 54/08 (https://dejure.org/2009,526)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • openjur.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrlangem Leerstand eines Gebäudes

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • Betriebs-Berater

    Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrelangen Gebäudeleerstand

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 2; ; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis einer fortbestehenden Vermietungsabsicht für ein aufgrund der baulichen Gestaltung unvermietbares Objekt durch zielgerichtetes Einwirken auf das Objekt zur Erreichung eines vermietbaren Zustands; Hinnahme des Leerstands eines Objekts als konkludente Aufgabe ...

  • datenbank.nwb.de

    Langjährig geduldeter Leerstand einer nicht marktgerechten Immobilie spricht gegen Einkünfteerzielungsabsicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrelangem Leerstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrlangem Gebäude-Leerstand

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachweis einer fortbestehenden Vermietungsabsicht für ein aufgrund der baulichen Gestaltung unvermietbares Objekt durch zielgerichtetes Einwirken auf das Objekt zur Erreichung eines vermietbaren Zustands; Hinnahme des Leerstands eines Objekts als konkludente Aufgabe ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Leerstand: Vermietungsabsicht setzt zielgerichtete Maßnahmen voraus

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungen stehen seit Jahrzehnten leer - Eigentümerin kann bei der Steuererklärung keine Werbungskosten aus Vermietung geltend machen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Auffrischung der Einkünfteerzielungsabsicht nach jahrelangem Leerstand

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines Gebäudes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leerstehender Immobilie

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leerstehender Immobilie

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Einkünfteerzielungsabsicht des Vermieters

Besprechungen u.ä. (2)

  • streifler.de (Kurzanmerkung)

    Keine Werbungskosten: Leerstand bei nicht marktgerechter Immobilie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermietungsabsicht muss gegebenenfalls durch marktgerechten Umbau nachgewiesen werden! (IMR 2010, 80)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1
    Einkünfteerzielungsabsicht; Leerstandszeiten; Leerstehende Wohnung; Vermietungsabsicht; Wohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 216
  • NJW 2010, 256
  • NZM 2010, 594
  • BB 2009, 2563
  • DB 2009, 2581
  • BStBl II 2010, 124
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 54/08
    Sie sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen und das heißt, durch sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Januar 2008 IX R 45/07, BFHE 220, 264, BStBl II 2008, 572).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 54/08
    Fallen solche Aufwendungen schon an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477).
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 54/08
    Dieser endgültige Entschluss zu vermieten --die Einkünfteerzielungsabsicht-- muss sich anhand ernsthafter und nachhaltiger Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen belegen lassen, wobei es sich dabei um Beweisanzeichen handelt, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt (grundlegend zum Vorstehenden BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 54/08
    Fallen solche Aufwendungen schon an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477).
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 49/09

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeobjekten - Aufwendungen für

    Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder --sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben-- für deren Aufgabe (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124).
  • BFH, 18.08.2010 - X R 30/07

    Abgrenzung von Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwendungen hinsichtlich

    aa) Steuerobjekt ist die einzelne "Einkunftsquelle", die sich nach dem jeweiligen einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang einer Sache/Sachgesamtheit bestimmt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132); auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die unterschiedliche Nutzung der einzelnen Gebäudeteile --sowohl im Hinblick auf die Einkunftserzielungsabsicht als auch im Hinblick auf die Qualifizierung der einzelnen Aufwendungen-- zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124; Wacker, Betriebs-Berater, Beilage Nr. 18/1995, 13; Kanzler, Finanz-Rundschau 2010, 173, zum BFH-Urteil IX R 54/08) und verlangt eine separate Beurteilung der einzelnen Gebäudeteile.

    Fallen solche Aufwendungen schon an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124, m.w.N.).

    Diese Grundsätze gelten entsprechend für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; bei von vornherein fehlenden Vermietungsbemühungen und bei langem Leerstand, gegen den nichts unternommen wird, fehlt (von Anfang an) der endgültige Entschluss zu vermieten (BFH-Urteil in BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124).

  • FG Baden-Württemberg, 07.10.2015 - 1 K 2833/12

    Steuerpflicht einer natürlichen Person mit Wohnsitz im Inland und Ausland -

    Fallen Aufwendungen mit der beabsichtigten Vermietung eines leer stehenden Wohngrundstücks an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BStBl. II 2010, 124).

    Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BStBl. II 2010, 124) bzw. für die Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht.

    Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BStBl. II 2010, 124) bzw. für die Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht.

  • BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Der dem objektiven Tatbestand der Steuernorm zuordenbare wirtschaftliche Zusammenhang hat entgegen der Auffassung des FA nichts mit der Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen zu tun, die gegeben sein kann, auch wenn letztlich keine Einnahmen anfallen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124).
  • FG Düsseldorf, 09.09.2010 - 16 K 261/08

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Einkünfteerzielungsabsicht für die

    Nach dem BFH-Urteil vom 25.6.2009 IX R 54/08 (BStBl II 2010, 124) werde zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht von einem Steuerpflichtigen erwartet, dass er, wenn für sein Mietobjekt kein Markt bestehe, dieses in einen vermietbaren Zustand versetze.

    Mit Schriftsatz vom 12.8.2010 hat das FA ergänzend auf das BFH-Urteil in BStBl II 2010, 124 zur Einkunftserzielungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines Gebäudes hingewiesen; dasselbe stütze die Rechtsansicht des FA.

    Zeigt sich aufgrund bislang vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass für das Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, kein Markt besteht und die Immobilie deshalb nicht vermietbar ist, so muss der Steuerpflichtige --will er seine fortbestehende Vermietungsabsicht belegen-- zielgerichtet darauf hinwirken, unter Umständen auch durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen; bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder --sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben-- für deren Aufgabe (BFH-Urteil in BStBl II 2010, 124).

    Im Übrigen wäre der nach der Behauptung des Klägers endgültig gefasste Entschluss zur Vermietung der beiden Wohnungen nach Lage der Akten sowie den Angaben des Klägers in der mündlichen Verhandlung von vornherein nicht hinreichend "zielgerichtet" umgesetzt worden, sodass nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BStBl II 2010, 124 die Einkünfteerzielungsabsicht für sämtliche Streitjahre zu verneinen war.

  • BFH, 19.02.2013 - IX R 7/10

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten - gewerbliche

    Darüber hinaus hätte die Klägerin angesichts des ihr bekannten, im "Nutzungsüberlassungsvertrag" eigens erwähnten schlechten Bau- und Erhaltungszustands des im Verfall begriffenen Objekts und der noch ungeklärten Altlastensituation --jenseits einer bloßen Umorientierung in der Gestaltung von Mietvertragskonditionen (Vermietung einzelner Teilflächen statt Vermietung des gesamten Grundstücks)-- auch auf die geringe, wenn nicht sogar nahezu völlig fehlende Marktgängigkeit des Objekts reagieren müssen, um eine für sie günstige Ertragsprognose zu erreichen (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124).
  • FG Niedersachsen, 06.05.2010 - 11 K 12069/08

    Berücksichtigung von Werbungskostenüberschüssen bei den Einkünften aus Vermietung

    Zeigt sich, dass das Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, nicht vermietbar ist, muss der Steuerpflichtige zielgerichtet darauf hinwirken, durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen (BFH-Urt. v. 25. Juni 2009 IX R 54/08, BStBl. II 2010, 124; FG Köln Urt. v. 28. April 2009 8 K 1214/07, STE 2010, 197, Rev. zugelassen, Az. IX R 3/10).

    Nur eine zielgerichtete Durchführung der Renovierungsarbeiten, so dass in absehbarer Zeit das Haus vermietet werden kann (vgl. BFH-Urt. v. 25. Juni 2009 IX R 54/08, BStBl. II 2010, 124; FG Köln Urt. v. 28. April 2009 8 K 1214/07, STE 2010, 197), kann zur Berücksichtigung von Werbungskostenüberschüssen führen.

  • FG Nürnberg, 03.11.2016 - 3 K 310/15

    Einkünften, Finanzamt, Klägers, Mietverträge, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Dieser endgültige Entschluss zu vermieten -die Einkünfteerzielungsabsichtmuss sich anhand ernsthafter und nachhaltiger Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen belegen lassen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl. II 2010, 124).

    Derartige Umstände, aus denen sich der endgültige Entschluss zu vermieten ergibt, sind ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl. II 2010, 124).

    Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben für deren Aufgabe (BFH-Urteile vom 20. Juli 2010 IX R 49/09, BFHE 230, 385, BStBl. II 2010, 1038; vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124).

  • BFH, 06.09.2023 - IX B 84/22

    Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts,

    Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder --sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben-- für deren Aufgabe (Senatsurteil vom 25.06.2009 - IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124, unter II.1.).

    Danach hat das FG im Streitfall in nicht zu beanstandender Weise das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 2008, 202 und in BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124, unter II.1.), bezogen auf die jahrelang leerstehende Immobilie, weil nach der Überzeugung des FG noch nicht endgültig zur Vermietung entschlossen, verneint.

  • FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12

    Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines ohne Sanierung nicht

    Vielmehr müsse der Steuerpflichtige, wenn er seine fortbestehende Vermietungsabsicht belegen wolle, zielgerichtet darauf hinwirken, u. U. auch durch bauliche Umgestaltungen, einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BStBl II 2010, 124).

    Soweit sich der Kläger in der mündlichen Verhandlung darauf berufen hat, dass Spindler die hier zu entscheidende Konstellation in einem Aufsatz in DB 2007, 185 als offene Rechtsfrage bezeichnet habe, so ist dies durch die Entscheidung des BFH vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BStBl II 2010, 124 überholt.

  • BFH, 12.05.2011 - IV R 36/09

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Revisionsbegründung durch Bezugnahme

  • BFH, 30.09.2020 - IX B 23/20

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz; Verfahrensmangel (Anspruch auf rechtliches

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 3 K 2202/08

    Kein Werbungskostenabzug bei jahrelangem Leerstand einer Einliegerwohnung

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 3 K 2207/08

    Kein Werbungskostenabzug bei jahrelangem Leerstand einer Einliegerwohnung

  • BFH, 26.10.2010 - IX B 84/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 3 K 2206/08

    Kein Werbungskostenabzug bei jahrelangem Leerstand einer Einliegerwohnung

  • BFH, 30.09.2020 - IX B 25/20

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.09.2020 IX B 23/20 -

  • OLG Köln, 30.08.2012 - 18 U 79/11

    Klagen von 16 Immobilienfonds-Anlegern zurückgewiesen

  • BFH, 30.09.2020 - IX B 24/20

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.09.2020 IX B 23/20 -

  • BFH, 24.02.2010 - IX B 53/09

    Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietvertrag - Vermietungsabsicht und

  • FG Münster, 22.02.2017 - 7 K 860/14

    Anerkennung der Verluste aus Vermietung und Verpachtung in zutreffender Höhe

  • FG Hessen, 28.05.2018 - 2 K 1925/16

    § 21 EStG

  • BFH, 12.12.2011 - IX B 132/11

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht objektbezogen; endgültiger Entschluss

  • FG Münster, 22.08.2018 - 13 K 2941/15

    Entschädigungen - Steuerbarkeit von Schadensersatzzahlungen aufgrund der

  • FG Niedersachsen, 23.04.2013 - 15 K 401/10

    Feststellbarkeit der Einkünfteerzielungsabsicht nach Entmietung und jahrelangem

  • FG Thüringen, 15.07.2014 - 3 K 538/13

    Objektiver Nachweis der Vermietungsabsicht einer erworbenen, aufgrund von

  • FG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 K 894/05

    Nachweis der Vermietungsabsicht

  • FG Thüringen, 03.11.2010 - 3 K 285/10

    Nachweis der Vermietungsabsicht

  • FG Baden-Württemberg, 16.05.2011 - 10 K 4499/08

    Zur Vermietungsabsicht bei Leerstand

  • FG Niedersachsen, 14.04.2010 - 8 K 398/08

    Nachweis einer Vermietungsabsicht bei einem sanierungsbedürftigen, leerstehenden

  • FG München, 15.05.2014 - 5 K 2371/12

    Einspruch und Grundsatz von Treu und Glauben; Mietvertrag unter nahe stehenden

  • FG Nürnberg, 06.02.2013 - 5 K 506/11

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage - Nachweis der ernsthaften

  • FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 910/08

    Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht nach Aufhebung eines Mietvertrags

  • FG München, 31.01.2013 - 10 K 1093/10

    Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der Tätigkeit eines Fütterungsberaters und

  • FG München, 11.09.2013 - 10 K 645/12

    Fehlende Vermietungsabsicht

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Rechtsprechung
   BFH, 14.07.2009 - IX R 7/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1557
BFH, 14.07.2009 - IX R 7/08 (https://dejure.org/2009,1557)
BFH, Entscheidung vom 14.07.2009 - IX R 7/08 (https://dejure.org/2009,1557)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - IX R 7/08 (https://dejure.org/2009,1557)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; HGB § 255 Abs. 2; PflegeVG Art. 52; SGB XI § 82 Abs. 3

  • openjur.de

    Baukostenzuschüsse nach Art. 52 PflegeVG für Altenpflegeheim

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; HGB § 255 Abs. 2; PflegeVG Art. 52; SGB XI § 82 Abs. 3

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Minderung der Herstellungskosten bei Zuschüssen zum Zwecke des Neu- und Ausbaus eines Pflegeheims im Beitrittsgebiet

  • Judicialis

    EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; PflegeVG Art. 52 Abs. 1; ; SGB XI § 9; ; SGB XI § 82 Abs. 3; ; HGB § 255 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Minderung von Anschaffungskosten und Herstellungskosten durch Baukostenzuschüsse i.S.d. Art. 52 Pflege-Versicherungsgesetz ( PflegeVG )

  • datenbank.nwb.de

    Baukostenzuschüsse nach Art. 52 PflegeVG für Altenpflegeheim

  • ibr-online

    Baukostenzuschüsse nach Art. 52 PflegeVG für Altenpflegeheim

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Baukostenzuschüsse fürs Altenpflegeheim

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Minderung von Anschaffungskosten und Herstellungskosten durch Baukostenzuschüsse i.S.d. Art. 52 Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Minderung von Herstellungskosten durch Baukostenzuschüsse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Behandlung von Baukostenzuschüssen nach dem Pflegeversicherungsgesetz

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 1, EStG § 11 Abs 1, GG Art 3 Abs 1
    Altenpflegeheim; Baukostenzuschuss; Betreutes Wohnen; Investitionszuschuss; Zuschuss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 289
  • NJW 2010, 256 (Ls.)
  • BStBl II 2009, 34
  • BStBl II 2010, 34
  • BauR 2010, 124
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen

    Auszug aus BFH, 14.07.2009 - IX R 7/08
    Ziel des Gesetzes ist die soziale Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (vgl. BTDrucks 12/5262, S. 1 f. und BTDrucks 12/5617, S. 1 f.), und diesem Zweck dient auch das Belegungsrecht des Staates, mit dem gewährleistet wird, dass die geförderten Pflegeplätze vorrangig sozial schwachen Landesbürgern zugute kommen und mit dem der Sozialhilfeträger entlastet werden soll (Verminderung von Sozialhilfeleistungen), der ansonsten den (höheren) Pflegesatz zahlen müsste (vgl. zum Zweck des Belegungsrechts eingehend Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 17. Oktober 2007 2 BvR 1095/05, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 2007, 1555, unter B. II., m.w.N.).

    Diese Regelung soll letztlich bewirken, dass über geringere Pflegesätze ein größerer Anteil von Pflegebedürftigen (die regelmäßig nicht Nutznießer des Belegungsrechts sind) die Aufwendungen aus den Alterseinkünften finanzieren kann, ohne Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen zu müssen (zum Zweck der Vermeidung von Sozialhilfeabhängigkeit BVerfG-Beschluss in DVBl 2007, 1555, unter B. II. 1. c (1), m.w.N.).

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 60/02

    Fördermittel als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 14.07.2009 - IX R 7/08
    Sie können z.B. bei einer Mietpreisbindung oder einem Belegungsrecht rechtlich und wirtschaftlich mit der Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung unmittelbar zusammenhängen (ständige Rechtsprechung, vgl. die Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Oktober 2003 IX R 60/02, BFHE 203, 382, BStBl II 2004, 14, und vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999).

    Wenn er dort empfangene Mittel als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung behandelt, so deshalb, weil das Gesetz mit der Förderung von Mietwohnraum bedürftige Haushalte unterstützt, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können (so BFH-Urteil in BFHE 203, 382, BStBl II 2004, 14).

  • BFH, 26.03.1991 - IX R 104/86

    Zuschüsse nach § 43 Abs. 3 Satz 2 StBauFG mindern stets die Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 14.07.2009 - IX R 7/08
    Sie können z.B. bei einer Mietpreisbindung oder einem Belegungsrecht rechtlich und wirtschaftlich mit der Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung unmittelbar zusammenhängen (ständige Rechtsprechung, vgl. die Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Oktober 2003 IX R 60/02, BFHE 203, 382, BStBl II 2004, 14, und vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999).
  • BFH, 02.05.2000 - IX R 99/97

    Einkünfte aus der Vermietung von Flugzeugen

    Auszug aus BFH, 14.07.2009 - IX R 7/08
    Der Antrag nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO ist im Revisionsverfahren unzulässig und gehört sachlich zum Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. BFH-Urteil vom 2. Mai 2000 IX R 99/97 (BFH/NV 2001, 14, unter II. 4., m.w.N.).
  • BSG, 06.09.2007 - B 3 P 3/07 R

    Umlage der Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung auf die Heimbewohner

    Auszug aus BFH, 14.07.2009 - IX R 7/08
    Dementsprechend ist auch die in § 82 Abs. 3 SGB XI enthaltene Regelung, wonach nur die nicht durch öffentliche Förderung abgedeckten Investitionskosten auf die Heimbewohner umgelegt und von ihnen im Rahmen der mit ihnen bestehenden Rechtsverhältnisse beansprucht werden können (vgl. dazu eingehend Bundessozialgericht, Urteil vom 6. September 2007 B 3 P 3/07 R, BSGE 99, 57), keine Mietpreisbindung, sondern eine Folge der öffentlichen Förderung und vermeidet eine doppelte Begünstigung des Berechtigten, die einträte, wenn er die von der öffentlichen Hand finanzierten Herstellungskosten zusätzlich auf die Pflegevergütung umlegen könnte.
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2008 - 11 K 2278/03

    Ertragsteuerrechtliche Behandlung von öffentlichen Investitionszuschüssen -

    Auszug aus BFH, 14.07.2009 - IX R 7/08
    Zur Begründung führte es in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1614 veröffentlichtem Urteil u.a. aus, soweit die Zuschüsse zur Förderung des Altenpflegeheims gewährt worden seien, seien keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung anzusetzen und die Herstellungskosten dementsprechend zu mindern.
  • BFH, 07.12.2010 - IX R 46/09

    Einnahmen aus der Belassung vorausgezahlter Fördermittel - nachträgliche

    Diese Voraussetzungen liegen nicht vor; denn die Klägerin hat die Zuschüsse   ausschließlich   aus städtebaulichen Gründen erhalten (§ 43 Abs. 3 StBauFG, dazu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. März 1991 IX R 104/86, BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999; vom 14. Juli 2009 IX R 7/08, BFHE 226, 289, BStBl II 2010, 34, m.w.N.).

    Die streitbefangenen Zuschüsse wurden nicht gewährt, um der Klägerin im Sinne einer Gegenleistung die laufenden finanziellen Nachteile auszugleichen, die ihr aufgrund einer eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit entstehen würden (vgl. insoweit zu Mitteln nach dem 3. Förderungsweg als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 IX R 60/02, BFHE 203, 382, BStBl II 2004, 14); es handelt sich vielmehr um eine Objektförderung der von der Klägerin vorgenommenen Baumaßnahmen (vgl. zur Abgrenzung BFH-Urteil in BFHE 226, 289, BStBl II 2010, 34, unter II.1. a).

    Mit der Entscheidung der Stadt im Streitjahr, dass die gewährten Fördermittel nicht zurückzuzahlen seien, erhielt die Klägerin einen Baukostenzuschuss, der die Herstellungskosten der Gebäude i.S. von § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs (HGB) mindert, da er in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Herstellung des Gebäudes steht (BFH-Urteile in BFHE 164, 263, BStBl II 1992, 999, sowie in BFHE 226, 289, BStBl II 2010, 34, unter II.2.).

  • BFH, 12.07.2016 - IX R 56/13

    Einnahme i. S. des § 8 Abs. 1 EStG - Mietzuschuss - Fehlen konstitutiver Merkmale

    Die Leistung eines Dritten muss jedoch in unmittelbarem rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung stehen (vgl. BFH-Urteile vom 14. Oktober 2003 IX R 60/02, BFHE 203, 382, BStBl II 2004, 14, und vom 14. Juli 2009 IX R 7/08, BFHE 226, 289, BStBl II 2010, 34).
  • BFH, 19.07.2022 - IX R 18/20

    Schadenersatzrechtliche Rückabwicklung des Erwerbs einer Kommanditbeteiligung

    Die Leistung eines Dritten muss jedoch in unmittelbarem rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung stehen (vgl. Senatsurteile vom 14.10.2003 - IX R 60/02, BFHE 203, 382, BStBl II 2004, 14, und vom 14.07.2009 - IX R 7/08, BFHE 226, 289, BStBl II 2010, 34).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 A 1.10

    Bund-Länder-Streit; Bundesmittel; eigenverantwortlich; Erstattung;

    Das Finanzhilfeprogramm bezweckte darüber hinaus, die Pflegebedürftigen in den geförderten Einrichtungen von den Investitionskosten zu entlasten und damit die Sozialhilfeausgaben zu reduzieren (BFH, Urteil vom 14. Juli 2009 - IX R 7/08 - BFHE 226, 289 ; Abschlussbericht des Freistaates Sachsen, in: Bundesministerium für Gesundheit, Aufbau einer modernen Pflegeinfrastruktur in den neuen Bundesländern - Investitionsprogramm nach Art. 52 PflegeVG, 2010, S. 83).
  • FG Nürnberg, 27.10.2020 - 2 K 483/18

    Umsatzsteuer 2010 - abweichende Festsetzung der Umsatzsteuer aus

    Zwar bezieht sich das Urteil des BFH IX R 7/08 nur auf eine Berichtigung einer Rechnung durch den Rechnungsersteller, während es vorliegend um die Berichtigung einer Gutschrift geht.
  • FG Köln, 15.10.2013 - 3 K 3169/03

    Mietzuschussdarlehen als Einnahme bei Vermietung und Verpachtung

    Öffentliche Zuschüsse führen als Leistungen Dritter dann zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wenn sie das Überlassen des Gebrauchs oder der Nutzung eines Grundstücks entgelten sollen, oder der Finanzierung von Werbungskosten dienen, nämlich den Erhaltungsaufwand oder den Aufwand für die Schuldzinsen vermindern (vgl. BFH-Urteile vom 7. Dezember 2010 IX R 46/09, BStBl. II 2012, 310; vom 14. Juli 2009 IX R 7/08, BStBl. 2010, 34; vom 14. Oktober 2003 IX R 60/02, BStBl. 2004, 14).
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