Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.05.2010

Rechtsprechung
   BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 170/09   

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https://dejure.org/2010,1983
BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 170/09 (https://dejure.org/2010,1983)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2010 - VIII ZR 170/09 (https://dejure.org/2010,1983)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 170/09 (https://dejure.org/2010,1983)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 2 S 1 HeizkostenV, § 4 Abs 2 Halbs 2 HeizkostenV
    Wohnungsüberlassungsvertrag: Anspruch des Gebäudeeigentümers auf Duldung des Einbaus eines zusätzlichen Heizkostenerfassungsgeräts

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Duldungspflichten des Mieters i.R.d. Ermittlung der korrekten Nebenkosten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Installation eines zusätzlichen Heizkostenverteilers zur Schließung einer Erfassungslücke; Messgerät; Verbrauchserfassung; Wärmeverbrauch; Wärmeverteilung; Heizkostenverordnung; Fallrohr; Heizungsstrang; Duldung; Duldungspflicht des Nutzers bei Installation eines ...

  • rewis.io

    Wohnungsüberlassungsvertrag: Anspruch des Gebäudeeigentümers auf Duldung des Einbaus eines zusätzlichen Heizkostenerfassungsgeräts

  • rewis.io

    Wohnungsüberlassungsvertrag: Anspruch des Gebäudeeigentümers auf Duldung des Einbaus eines zusätzlichen Heizkostenerfassungsgeräts

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nebenkosten: Installation eines Messgeräts zum Wärmeverbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeizkostenV § 4 Abs. 2 Hs. 2
    Duldungspflichten des Mieters i.R.d. Ermittlung der korrekten Nebenkosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Duldung der Installation eines zusätzlichen Messgeräts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heizkostenerfassung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zusätzliches Messgerät muss der Mieter dulden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Installation eines neuen Messgerätes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zusätzliches Messgerät für Wärmeverbrauch - Mieterin verweigert die Zustimmung zur Installation des Heizkostenverteilers

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf eine bisher vorhandene Lücke in der Verbrauchserfassung des Wärmeverbrauchs schließen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Duldung eines zusätzlichen Heizkostenverteiler

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Installation zusätzlicher Wärmeverbrauchserfassungsgeräte

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter kann Messgerät-Installation zwecks verbesserte Verbrauchserfassung durchsetzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mieter muss Einbau eines Heizkostenverteilers dulden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Duldungspflicht des Mieters bei Installation von zusätzlichen Messgeräten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Duldungspflicht des Mieters bei Installation zusätzlicher Wärmezähler! (IMR 2010, 368)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2571
  • MDR 2010, 917
  • NZM 2010, 739
  • ZMR 2010, 751
  • NJ 2011, 207
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06

    Rechtsfolgen der Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten

    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 170/09
    Denn aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit lässt sich eine Verpflichtung des Vermieters zur Modernisierung einer vorhandenen alten, die Wärmeversorgung der Wohnung jedoch sicherstellenden Heizungsanlage nicht herleiten (Senatsurteil vom 31. Oktober 2007, VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142, Tz. 18).
  • LG Kassel, 27.05.2004 - 1 S 381/03
    Auszug aus BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 170/09
    Damit kann die Revision, die sich auf ein Urteil des Landgerichts Kassel (NZM 2006, 818 f.) stützt, nicht durchdringen.
  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 326/10

    Vermieter hat Anspruch auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

    Im Gegenzug hat der Mieter alle hierfür erforderlichen Maßnahmen zu dulden (Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 170/09, NJW 2010, 2571 Rn. 6 mwN).

    Der Senat hat die in der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum unterschiedlich beurteilte Frage, ob § 4 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 HeizkostenVO auch in den Fällen eine Duldungspflicht des Mieters begründet, in denen der Vermieter vorhandene und noch funktionstüchtige Erfassungsvorrichtungen durch andere Ablesesysteme ersetzen will, bislang offen lassen können (vgl. Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 170/09, aaO Rn. 7).

    Die Reichweite dieser in § 4 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 HeizkostenVO normierten Duldungspflicht ist daher im Zusammenspiel mit den übrigen Regelungen in § 4 Abs. 1, 2 HeizkostenVO zu bestimmen (vgl. auch Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 170/09, aaO Rn. 6).

  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 193/14

    Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Vereinbarkeit der Regelung der

    Eine Verpflichtung des Vermieters zur Modernisierung einer vorhandenen alten, die Wärmeversorgung der Wohnung jedoch sicherstellenden Heizungsanlage lässt sich aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit aber nicht herleiten (Senatsurteile vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142 Rn. 18; vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 170/09, NJW 2010, 2571 Rn. 8; siehe auch BGH, Urteil vom 18. Dezember 2013 - XII ZR 80/12, NJW 2014, 685 Rn. 28).
  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 194/14

    Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Vereinbarkeit der Regelung der

    Eine Verpflichtung des Vermieters zur Modernisierung einer vorhandenen alten, die Wärmeversorgung der Wohnung jedoch sicherstellenden Heizungsanlage lässt sich aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit aber nicht herleiten (Senatsurteile vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142 Rn. 18; vom 12. Mai 2010 - VIII ZR 170/09, NJW 2010, 2571 Rn. 8; siehe auch BGH, Urteil vom 18. Dezember 2013 - XII ZR 80/12, NJW 2014, 685 Rn. 28).
  • LG Heidelberg, 19.11.2010 - 5 S 34/10

    Duldungspflicht eines Mieters bzgl. eines Austauschs eines bestehenden

    Zwar wird häufig vertreten, die Duldungspflicht des § 4 Abs. 2 Satz 1 2. HS HeizkV beziehe sich nur auf die erstmalige Ausstattung mit Messgeräten zur Verbrauchserfassung (LG Kassel NZM 2006, 818; AG Schöneberg, Urteil vom 24.2.2010 - 14 C 218/09 -, Abs.-Nr. 5 [[...]] mit zust. Anm. Lammel WuM 2010, 623; für Duldungspflicht allenfalls bei Freihaltung von den Mehrkosten LG Hamburg, WuM 2009, 124 m.w.N.; offen gelassen von BGH WuM 2010, 427 [428]).
  • LG Berlin, 22.10.2010 - 63 S 451/10

    Duldungspflicht zum Einbau von Funkablesegeräten

    Nach dem unstreitigen Ablauf der Eichfrist haben die Beklagten gem. § 4 Abs. 2 HeizKV bereits ohnehin den Geräteaustausch als solchen zu dulden; soweit sie sich darüber hinaus gerade gegen die Ersetzung durch funkabzulesende Geräte wenden, ist darauf hinzuweisen, dass der BGH in seiner Entscheidung vom 12.5.2010 (VIII ZR 170/09, GE 2010, 973), in der es zwar - anders als hier - um die Schließung einer Erfassungslücke ging, ausführt, dass sowohl die Lückenschließung als auch die danach erforderliche Umprogrammierung der bereits in der Wohnung befindlichen Geräte im Interesse beider Vertragsparteien liege, da danach für die Übermittlung der gemessenen Werte ein Betreten der Wohnung nicht mehr erforderlich sein würde.
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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.2010 - VII ZR 182/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1490
BGH, 27.05.2010 - VII ZR 182/09 (https://dejure.org/2010,1490)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2010 - VII ZR 182/09 (https://dejure.org/2010,1490)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - VII ZR 182/09 (https://dejure.org/2010,1490)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 254 Abs 1 BGB, § 633 Abs 2 S 1 BGB vom 09.12.1976, § 13 Nr 5 Abs 1 VOB/B
    Gewährleistung beim Werkvertrag: Höhe des Anspruchs des Unternehmers gegen den für den Mangel mitverantwortlichen Besteller auf Zahlung anteiliger Mängelbeseitigungskosten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses in Höhe der nach den i.R.d. Erforderlichkeit im Zeitpunkt ihrer Ausführung bei dem Unternehmer tatsächlich angefallenen Kosten der Mängelbeseitigung eines Unternehmers gegen den für die Entstehung des Mangels mitverantwortlichen ...

  • grundeigentum-verlag.de

    Zuschuss zur Mängelbeseitigung nur nach Selbstkosten des Unternehmers zu berechnen; Mitverschulden des Bauherren; Bauvertrag; Werkvertrag

  • rewis.io

    Gewährleistung beim Werkvertrag: Höhe des Anspruchs des Unternehmers gegen den für den Mangel mitverantwortlichen Besteller auf Zahlung anteiliger Mängelbeseitigungskosten

  • rewis.io

    Gewährleistung beim Werkvertrag: Höhe des Anspruchs des Unternehmers gegen den für den Mangel mitverantwortlichen Besteller auf Zahlung anteiliger Mängelbeseitigungskosten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB a. F. § 633 Abs. 2 S. 1; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1
    Höhe des Mängelbeseitigungszuschusses richtet sich grundsätzlich nach den erforderlichen und tatsächlich angefallenen (Selbst-)Kosten der Mängelbeseitigung

  • RA Kotz

    Werkvertrag - Mängelverantwortlichkeit von Besteller und Unternehmer

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses in Höhe der nach den i.R.d. Erforderlichkeit im Zeitpunkt ihrer Ausführung bei dem Unternehmer tatsächlich angefallenen Kosten der Mängelbeseitigung eines Unternehmers gegen den für die Entstehung des Mangels mitverantwortlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Besteller mitschuldig: Höhe des Zuschusses zur Mängelbeseitigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beteiligung des Bestellers an den Nachbesserungskosten

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Berechnung des Anspruchs des Werkunternehmers auf Zuschuss zur Mängelbeseitigung

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Berechnung des Anspruchs des Werkunternehmers auf Zuschuss zur Mängelbeseitigung

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschuss zur Mängelbeseitigung nur auf Basis der (Selbst-)Kosten des Unternehmers! (IBR 2010, 441)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2571
  • MDR 2010, 1047
  • NZBau 2010, 556
  • NJ 2010, 429
  • NJ 2010, 431
  • FamRZ 2010, 1977
  • VersR 2011, 409
  • BauR 2010, 1583
  • ZfBR 2010, 664
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus BGH, 27.05.2010 - VII ZR 182/09
    Der dahingehende Zahlungsanspruch der Klägerin folgt aus der vertraglichen Verpflichtung des Bestellers zur Übernahme des mitverursachten Nachbesserungsaufwands und beruht als vertraglicher Nebenanspruch letztlich auf dem Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB (BGH, Urteil vom 22. März 1984 - VII ZR 50/82, BGHZ 90, 344, 348).

    a) Gemäß § 633 Abs. 2 BGB (§ 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B) ist der Unternehmer unter den dort genannten Voraussetzungen verpflichtet, aber auch berechtigt, die Nachbesserung aufgrund eigener Sachkunde durchzuführen (BGH, Urteil vom 22. März 1984 - VII ZR 50/82, aaO; Ingenstau/Korbion-Wirth, VOB Teile A und B, 17. Aufl., Teil B, § 13 Abs. 5 Rdn. 68; Kapellmann/Messerschmidt-Weyer, VOB Teile A und B, 3. Aufl., Teil B, § 13 Rdn. 27; Riedel/Mansfeld in Heiermann/Riedel/Rusam, VOB Teile A und B, 10. Aufl., Teil B, § 13 Rdn. 97 ff.).

    Die Revision beruft sich insofern zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 22. März 1984 - VII ZR 50/82, BGHZ 90, 344), wonach der nachbesserungsbereite Unternehmer Sicherheitsleistung in angemessener Höhe verlangen kann, wenn der Besteller nach Abnahme des Werkes die Beseitigung des Mangels begehrt und der Besteller sich an den Kosten in Höhe der "Sowieso-Kosten" oder seiner Mitverursachungsquote beteiligen muss.

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 286/82

    Ausspruch einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung im Werklohnprozeß

    Auszug aus BGH, 27.05.2010 - VII ZR 182/09
    Diese Rechtsprechung, die der Senat durch Urteil vom 22. März 1984 (VII ZR 286/82, BGHZ 90, 354) für die Fälle fortgeführt hat, dass der Unternehmer (erst) im Prozess einwendet, die geschuldete Mängelbeseitigung nur gegen Kostenbeteiligung des Bestellers erbringen zu müssen, verhält sich nicht zu den hier in Rede stehenden Grundsätzen, nach denen die Höhe des vom Besteller zu leistenden bzw. zu besichernden Kostenzuschusses zu bemessen ist.
  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 63/90

    Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus BGH, 27.05.2010 - VII ZR 182/09
    Dann ist der Besteller - unabhängig von dem Vergütungsanspruch des Unternehmers und den Vertragspreisen - berechtigt, die Fremdnachbesserungskosten erstattet zu verlangen, welche er im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr aufwenden kann und muss (BGH, Urteil vom 29. September 1988 - VII ZR 182/87, BauR 1989, 97 = ZfBR 1989, 24; Urteil vom 31. Januar 1991 - VII ZR 63/90, BauR 1991, 329 = ZfBR 1991, 104).
  • BGH, 24.04.1997 - VII ZR 110/96

    Verpflichtung des Auftragnehmers zur Nachbesserung; Unverhältnismäßigkeit der

    Auszug aus BGH, 27.05.2010 - VII ZR 182/09
    Das ist auch sachgerecht, weil der Unternehmer grundsätzlich den Zeitpunkt sowie die Art und Weise der Nachbesserung bestimmt (BGH, Urteil vom 24. April 1997 - VII ZR 110/96, BauR 1997, 638 = ZfBR 1997, 249).
  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 182/87

    Haftung des bauüberwachenden Architekten

    Auszug aus BGH, 27.05.2010 - VII ZR 182/09
    Dann ist der Besteller - unabhängig von dem Vergütungsanspruch des Unternehmers und den Vertragspreisen - berechtigt, die Fremdnachbesserungskosten erstattet zu verlangen, welche er im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr aufwenden kann und muss (BGH, Urteil vom 29. September 1988 - VII ZR 182/87, BauR 1989, 97 = ZfBR 1989, 24; Urteil vom 31. Januar 1991 - VII ZR 63/90, BauR 1991, 329 = ZfBR 1991, 104).
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 119/10

    Gewährleistung beim VOB-Vertrag: Mängelbeseitigung oder Neuherstellung vor der

    Dieser hat deshalb die Kosten selbst dann zu erstatten, wenn sich die zur Mängelbeseitigung ergriffenen Maßnahmen im Nachhinein als nicht erforderlich erweisen (BGH, Urteil vom 31. Januar 1991 - VII ZR 63/90, BauR 1991, 329, 330 = ZfBR 1991, 104, 105; Urteil vom 27. März 2003 - VII ZR 443/01, BGHZ 154, 301, 305; Urteil vom 27. Mai 2010 - VII ZR 182/09, BauR 2010, 1583 Rn. 19 = NZBau 2010, 556 Rn. 19 = ZfBR 2010, 664).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2013 - 22 U 4/13

    Wann ist HOAI-Gebührenrahmen überschritten?

    Zum anderen ist im privaten Baurecht regelmäßig und angemessen zu berücksichtigen, dass im Regelfall dem Auftragnehmer selbst die (von ihm indes auch entsprechend eigenverantwortlich zu treffende) Beurteilung und Entscheidung über Art und Umfang etwaig notwendiger Vertragserfüllungsmaßnahmen bzw. Nacherfüllungsmaßnahmen obliegt (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.2010, VII ZR 182/09, BauR 2010, 1583; BGH, Urteil vom 16.10.1997, VII ZR 249/96, BauR 1998, 123; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2072/2077/2079 mwN), wodurch für den Auftraggeber - ebenfalls im Umkehrschluss - nicht ohne weiteres eine Notwendigkeit besteht, selbst durch Einschaltung eines Privatgutachters bereits (dem Auftragnehmer obliegende) Feststellungen zu Art und Umfang etwaig notwendiger Vertrags- bzw. Nacherfüllungsmaßnahmen zu veranlassen.
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2017 - 22 U 14/17

    Mängel einer Fußbodenheizung in einer Garage bei Einbau einer ungeeigneten

    Er ist nach den Grundsätzen des § 254 BGB, d.h. der Höhe des quotalen Haftungsanteils des Auftraggebers zu bemessen (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.2010, VII ZR 182/09, NJW 2010, 2571, dort Rn 18-20 mwN; Palandt-Sprau, a.a.O., § 635, Rn 7 mwN; § 641, Rn 17 mwN; Palandt-Grüneberg, a.a.O., § 254, Rn 4 mwN; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2090 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 30.07.2020 - 4 U 11/14

    Fertighaushersteller muss zum Schallschutzniveau beraten!

    Hierzu zählen alle finanziellen Einsätze, die sich im Rahmen der Betrachtung ex ante als notwendig erweisen, um die Mängelbeseitigung überhaupt zu ermöglichen und deren Spuren zu beseitigen (vgl. BGH, NJW 2010, 2571 , juris Rdn. 19; BGHZ 59, 328 (330); MünchKomm( BGB )-Busche, aaO., § 637 BGB , Rdn. 9 und § 634 BGB , Rdn. 47).
  • OLG Naumburg, 26.06.2014 - 2 U 131/13

    Vertrag über die Lieferung von Tankbehältern: Anwendung von Werkvertragsrecht;

    Allerdings ist gemäß § 254 Abs. 1 BGB ein Mitverschulden der Klägerin anspruchsmindernd zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.2010, VII ZR 182/09, NJW 2010, 2571).
  • OLG Köln, 19.12.2018 - 11 U 110/16

    Generalunternehmer muss sich Planungsfehler des Bauherrn anrechnen lassen!

    In einem solchen Fall hat sich der Auftraggeber in Höhe des quotalen Haftungsanteils des planenden Architekten an den Kosten der vom Auftragnehmer vorzunehmenden Mängelbeseitigung beteiligen (BGH, Urteil vom 27.05.2010 - VII ZR 182/09, BauR 2010, 1583).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 21 U 156/09

    Haftung des ausführenden Unternehmens, des Planers und eines Gutachters für

    Vielmehr sind diejenigen Kosten anzusetzen, die der nachbesserungspflichtige Unternehmer tatsächlich i.S.v. Selbstkosten aufzuwenden hat (vgl. BGH BauR 2010, 1583 ff.).
  • OLG Celle, 06.10.2020 - 11 U 76/20

    Rechte des Auftraggebers bei einem sog. zweistufigen Reparaturauftrag; Anspruch

    Der Kläger könnte dann Ersatz derjenigen Kosten beanspruchen, die ein wirtschaftlich denkender Auftraggeber aufgrund sachkundiger Beratung für eine vertretbare, das heißt geeignete und Erfolg versprechende, Maßnahme zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands erbringen konnte und musste (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1991 - VII ZR 63/90, juris Rn. 11; vom 27. Mai 2010 - VII ZR 182/09, juris Rn. 19).
  • LG Düsseldorf, 03.08.2018 - 13 O 161/13

    Architektenvertrag - Pflichtverletzung wegen Überschreitung einer

    Zum anderen ist im privaten Baurecht regelmäßig und angemessen zu berücksichtigen, dass im Regelfall dem Auftragnehmer selbst die (von ihm indes auch entsprechend eigenverantwortlich zu treffende) Beurteilung und Entscheidung über Art und Umfang etwaig notwendiger Vertragserfüllungsmaßnahmen bzw. Nacherfüllungsmaßnahmen obliegt (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.2010, VII ZR 182/09, BauR 2010, 1583; BGH, Urteil vom 16.10.1997, VII ZR 249/96, BauR 1998, 123; Werner/Pastor, a.a.O., Rn #####/####/2079 mwN), wodurch für den Auftraggeber - ebenfalls im Umkehrschluss - nicht ohne weiteres eine Notwendigkeit besteht, selbst durch Einschaltung eines Privatgutachters bereits (dem Auftragnehmer obliegende) Feststellungen zu Art und Umfang etwaig notwendiger Vertrags- bzw. Nacherfüllungsmaßnahmen zu veranlassen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 09. August 2013 - I-22 U 4/13 -, Rn. 11, juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2016 - 22 U 68/16

    Auftragnehmer verlangt Abnahme: Einschaltung eines Privatgutachters erforderlich?

    Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass im Regelfall dem Auftragnehmer selbst und damit eigenverantwortlich die Beurteilung und Entscheidung über Art und Umfang etwaig notwendiger Vertragserfüllungsmaßnahmen bzw. Nacherfüllungsmaßnahmen obliegt (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.2010, VII ZR 182/09, BauR 2010, 1583; BGH, Urteil vom 16.10.1997, VII ZR 249/96, BauR 1998, 123), weshalb für den Auftraggeber - ebenfalls im Umkehrschluss - nicht ohne weiteres Veranlassung besteht, selbst durch Einschaltung eines Privatgutachters bereits die dem Auftragnehmer obliegenden Feststellungen zu Art und Umfang etwaig notwendiger Nacherfüllungsmaßnahmen zu veranlassen.
  • KG, 06.10.2022 - 27 U 1087/20

    Prognoserisiko ist Auftragnehmerrisiko!

  • OLG Köln, 20.09.2022 - 4 U 222/21

    Anspruch auf Kostenvorschuss zum Zwecke der Selbstvornahme im Sinne des § 637

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