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   BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10   

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https://dejure.org/2010,488
BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10 (https://dejure.org/2010,488)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2010 - 5 StR 18/10 (https://dejure.org/2010,488)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2010 - 5 StR 18/10 (https://dejure.org/2010,488)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 222 StGB; § 227 StGB; § 81a StPO; § 17 StGB; § 16 StGB; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 3 EMRK
    Fahrlässige Tötung; Brechmitteleinsatz gegen Drogendealer; Exkorporation von Drogenbehältnissen um jeden Preis (vollständige Missachtung der Belange des Betroffenen); ärztlicher Beweissicherungsdienst; Übernahmeverschulden (bewusste und unbewusste Fahrlässigkeit; ...

  • lexetius.com

    StGB §§ 222, 227

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 222 StGB, § 227 StGB, § 81a Abs 1 StPO
    Strafrechtliche Verantwortlichkeit eines im Beweissicherungsdienst tätigen Arztes: Tödlich verlaufener Brechmitteleinsatz gegen Drogen-Kleindealer

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verantwortlichkeit eines im Beweissicherungsdienst tätigen Arztes für einen tödlich verlaufenden Brechmitteleinsatz gegen Drogen-Kleindealer; Brechmittelverabreichung unter Einsatz von Zwang bei Weigerung der freiwilligen Einnahme zum hervorholen verschluckter ...

  • rewis.io

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit eines im Beweissicherungsdienst tätigen Arztes: Tödlich verlaufener Brechmitteleinsatz gegen Drogen-Kleindealer

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit eines im Beweissicherungsdienst tätigen Arztes: Tödlich verlaufener Brechmitteleinsatz gegen Drogen-Kleindealer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 222; StGB § 227
    Verantwortlichkeit eines im Beweissicherungsdienst tätigen Arztes für einen tödlich verlaufenden Brechmitteleinsatz gegen Drogen-Kleindealer; Brechmittelverabreichung unter Einsatz von Zwang bei Weigerung der freiwilligen Einnahme zum hervorholen verschluckter ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Tod bei Brechmitteleinsatz: Freispruch aufgehoben

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Tod bei Brechmitteleinsatz: BGH hat Freispruch aufgehoben

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Tod bei Brechmitteleinsatz: Aufhebung des Freispruchs

Besprechungen u.ä. (6)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 222, 227 StGB
    Strafbarkeit des Arztes wegen der zwangsweisen Verabreichung von Brechmitteln (Wiss. Assistentin Dr. Janique Brüning; ZJS 4/2010, S. 549-553)

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Fahrlässige Tötung durch Brechmitteleinsatz

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Einsatz von Brechmitteln im Strafprozess

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Brechsirup-Fall

    §§ 222, 227 StGB
    Strafbarkeit von ärztlichen Zwangsmaßnahmen, Fahrlässigkeit in der Form eines Übernahmeverschuldens, Organisationsverschulden Dritter

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 81a - Brechmittel

  • uni-bielefeld.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Tödlich verlaufender Brechmitteleinsatz

Sonstiges

  • archive.org (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 24.05.2013)

    Bremer Brechmittel-Prozess: Eine Chronologie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 55, 121
  • NJW 2010, 2595
  • NStZ-RR 2011, 54
  • NJ 2010, 433
  • NJ 2010, 434
  • StV 2010, 678
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97

    Zur strafrechtlichen Haftung eines Strahlentherapeuten

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10
    Hinzu tritt, dass der Angeklagte in Erfüllung der ihm obliegenden Fortbildungspflicht (§ 4 BO; vgl. auch BGHSt 43, 306, 311) gehalten war, nach Erlass der Dienstanweisung vom 1. März 2001 erschienene Expertisen zur Kenntnis zu nehmen, die eine Exkorporation unter Zwangsanwendung als medizinisch unbeherrschbar bewertet hatten (vgl. das vom Kammergericht eingeholte und in dessen Urteil vom 8. Mai 2001 in StV 2002, 122, 123 f. dargestellte und zustimmend bewertete Sachverständigengutachten; Stellungnahme des Präsidenten der Hamburger Ärztekammer, zitiert bei Binder/Seemann NStZ 2002, 234, 236, die in Fußnote 36 mit Nachweisen die gegenteilige Auffassung von B. und anderer in Kriminalistik 1997, 277, 282 als medizinische Mindermeinung bezeichnen; vgl. auch EGMR NJW 2006, 3117, 3118 zur Bewertung des medizinischen Risikos in Deutschland ab 1996).

    Fahrlässig schuldhaftes Handeln kommt unter diesem Aspekt bei demjenigen Arzt in Betracht, der eine Tätigkeit vornimmt, obwohl er weiß (bewusste Fahrlässigkeit) oder erkennen kann (unbewusste Fahrlässigkeit), dass ihm die dafür erforderlichen Kenntnisse fehlen (BGHSt 43, 306, 311; BGH JR 1986, 248, 250; NJW 1979, 1258, 1259).

    e) Soweit das Landgericht unter Heranziehung von dem ärztlichen Vertrauensgrundsatz (vgl. BGHSt 43, 306, 310 m.w.N.) zugrunde liegenden Erwägungen trotz erkennbar eigener gravierender Kompetenzmängel die Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit des Todes durch Fortsetzung der Exkorporation verneint hat, beruht diese Schlussfolgerung zudem schon auf einer widersprüchlichen Erwägung.

    Das Landgericht hat festgestellte Umstände außer Betracht gelassen, die ernsthafte Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der - nicht einmal ausdrücklich geäußerten - Risikoeinschätzung des Notarztes begründen (vgl. BGHSt 43, 306, 310 f.).

  • EGMR, 11.07.2006 - 54810/00

    Einsatz von Brechmitteln; Selbstbelastungsfreiheit (Schutzbereich; faires

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10
    Dass der vom Angeklagten verantwortete und vollzogene Brechmitteleinsatz nach objektiven Maßstäben aus derzeitiger - im Anschluss an EGMR NJW 2006, 3117 geläuterter - Sicht eindeutig als Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) zu werten ist, stellt das Ergebnis noch nicht in Frage; insoweit ist ihm angesichts zur Tatzeit anerkannter Rechtsprechung (OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270; KG JR 2001, 162) ein Erlaubnistatbestandsirrtum oder ein unvermeidbarer Verbotsirrtum zuzubilligen.

    Hinzu tritt, dass der Angeklagte in Erfüllung der ihm obliegenden Fortbildungspflicht (§ 4 BO; vgl. auch BGHSt 43, 306, 311) gehalten war, nach Erlass der Dienstanweisung vom 1. März 2001 erschienene Expertisen zur Kenntnis zu nehmen, die eine Exkorporation unter Zwangsanwendung als medizinisch unbeherrschbar bewertet hatten (vgl. das vom Kammergericht eingeholte und in dessen Urteil vom 8. Mai 2001 in StV 2002, 122, 123 f. dargestellte und zustimmend bewertete Sachverständigengutachten; Stellungnahme des Präsidenten der Hamburger Ärztekammer, zitiert bei Binder/Seemann NStZ 2002, 234, 236, die in Fußnote 36 mit Nachweisen die gegenteilige Auffassung von B. und anderer in Kriminalistik 1997, 277, 282 als medizinische Mindermeinung bezeichnen; vgl. auch EGMR NJW 2006, 3117, 3118 zur Bewertung des medizinischen Risikos in Deutschland ab 1996).

    Solches stellt eine - durch § 81a StPO nicht mehr gerechtfertigte - Körperverletzung dar (vgl. zum Vorliegen einer Körperverletzung OLG Köln NJW 1997, 2191, 2192 m.w.N.; vgl. auch EGMR NJW 2006, 3117, 3124).

    Soweit Ärzte als Ermittlungsgehilfen zu betrachten wären, würde im Blick auf die sich wegen eines Verstoßes gegen Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 3 MRK ergebenden Unzulässigkeit des Eingriffs nichts anderes gelten (vgl. Rogall NStZ 1998, 66, 68 m.w.N.; EGMR NJW 2006, 3117, 3119 bis 3121; für Zwangsexkorporationen allgemein Amelung/Wirth StV 2002, 161, 167; Dallmeyer StV 1997, 606, 609 f.; Kühne, Strafprozessrecht 7. Aufl. Rdn. 475; Zaczyk StV 2002, 125, 126).

  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10
    Der Angeklagte verfügte auch bei der Fortsetzung der Exkorporation als aktiv Handelnder weiter über die Gefährdungsherrschaft (vgl. BGH NJW 2003, 2326, 2327; BGHSt 53, 55, 61 Tz. 23).

    Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass sich ein von C. bewusst eingegangenes Risiko realisiert haben könnte (vgl. BGHSt 53, 55, 60).

  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 324/52
    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10
    Hierzu hat das Landgericht zahlreiche Umstände festgestellt: Unzureichende Anamnese und Untersuchung zu Beginn der Exkorporation, unzureichende Gerätekenntnis, fehlende Grundkenntnisse über die Behandlung ohnmächtiger Patienten, vorurteilsbedingtes Unterlassen der gebotenen Untersuchung vor Fortsetzung der Exkorporation (vgl. BGHSt 3, 91, 96) unter Vernachlässigung fast jeder Dokumentation.

    Dieser hatte - genauso wie der Angeklagte - ebenfalls keine eigene Untersuchung des Betroffenen durchgeführt (vgl. auch BGHSt 3, 91).

  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10
    Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters; die revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob diesem Rechtsfehler unterlaufen sind (BGH NStZ 2009, 401, 402).

    Die Schlussfolgerung beruht ferner - nicht anders, als bei nicht durch den Zweifelssatz gebotener Unterstellung von Sachverhalten zugunsten des Angeklagten - auf einer lückenhaften Beweisgrundlage (vgl. BGH NStZ 2009, 401, 402 m.w.N.).

  • OLG Bremen, 19.01.2000 - Ws 168/99

    Körperliche Untersuchung: Brechmittelvergabe zur Exkorporation verschluckter

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10
    Dass der vom Angeklagten verantwortete und vollzogene Brechmitteleinsatz nach objektiven Maßstäben aus derzeitiger - im Anschluss an EGMR NJW 2006, 3117 geläuterter - Sicht eindeutig als Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) zu werten ist, stellt das Ergebnis noch nicht in Frage; insoweit ist ihm angesichts zur Tatzeit anerkannter Rechtsprechung (OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270; KG JR 2001, 162) ein Erlaubnistatbestandsirrtum oder ein unvermeidbarer Verbotsirrtum zuzubilligen.

    b) Anders liegt es schon, soweit das Landgericht - in Konsequenz seiner Auffassung hinsichtlich einer aus Sicht des Angeklagten rechtlich zulässigen und im Grundsatz medizinisch risikofreien Zwangsmaßnahme (vgl. auch OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270) - den Angeklagten als nicht verpflichtet angesehen hat, den Betroffenen über medizinische Risiken der Zwangsexkorporation aufzuklären.

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10
    Ein solcher Verstoß lag hier aufgrund der vorzunehmenden Gesamtschau der den Betroffenen C. beeinträchtigenden Umstände auf der Hand (vgl. BVerfGE 30, 1, 25 f.; EGMR aaO; vgl. auch OLG Frankfurt NJW 1997, 1647, 1648 und Bachmann/Püschel/Sonnen Kriminalistik 2004, 678, 680).
  • OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96

    OLG-Urteil gegen Brechmittel

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10
    Ein solcher Verstoß lag hier aufgrund der vorzunehmenden Gesamtschau der den Betroffenen C. beeinträchtigenden Umstände auf der Hand (vgl. BVerfGE 30, 1, 25 f.; EGMR aaO; vgl. auch OLG Frankfurt NJW 1997, 1647, 1648 und Bachmann/Püschel/Sonnen Kriminalistik 2004, 678, 680).
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10
    Die Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer kommt gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 8 GVG in Betracht, weil sich nicht ausschließen lässt, dass nach einer Würdigung der bisher festgestellten Umstände Ergebnis einer Beweiswürdigung auch sein kann, dass der Angeklagte eine Exkorporation um jeden Preis unter vollständiger Missachtung der Belange des Betroffenen durchgeführt haben könnte, wodurch sich der Verdacht einer (vorsätzlichen) Körperverletzung mit Todesfolge ergeben kann (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; 48, 34, 37).
  • BGH, 13.04.2010 - 5 StR 428/09

    Untreue bei einer englischen Limited (Gründungsstatut; Gründungstheorie;

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10
    Dies hat auch bei einer Zurückverweisung gemäß § 354 Abs. 2 StPO zu erfolgen, weil das Revisionsgericht - selbstverständlich - verpflichtet sein muss, denjenigen Spezialspruchkörper des Landgerichts mit der neuen Verhandlung der Sache zu betrauen, der nach im Revisionsverfahren gewonnenen Erkenntnissen, nach den die sachliche Zuständigkeit begründenden Vorschriften hierzu berufen ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 2010 - 5 StR 428/09 Tz. 25 m.w.N.; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 355 Rdn. 4).
  • BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07

    Garantenstellung aus enger Gemeinschaftsbeziehung und aus Ingerenz (Totschlag;

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

  • BGH, 02.02.1979 - 2 StR 237/78

    Fahrlässige Tötung infolge eines Behandlungsfehlers eines Arztes - Tun oder

  • OLG Bamberg, 05.07.2007 - 3 Ws 44/06

    Klageerzwingungsverfahren gegen einen Sicherheitsoffizier der Bundeswehr wegen

  • BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05

    Subventionsbetrug (Investitionszulagen; vorteilhafte unrichtige Angaben:

  • OLG Köln, 08.03.1996 - Ss 106/96

    Nachweis der Erheblichkeit einer körperlichen Beeinträchtigung bei einer durch

  • KG, 08.05.2001 - 1 Ss 180/99

    Zulässigkeit der Sachentscheidung durch das Revisionsgericht trotz

  • BGH, 20.12.1984 - 4 StR 668/84

    Beurteilung des Verschuldens durch das Tatgericht unter Berücksichtigung der

  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03

    "Zivildienst-Fall": Aktive Sterbehilfe durch täuschungsbedingt vorsatzlos

  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Denn nach den Feststellungen des Schwurgerichts wollte J. sich gerade nicht selbst verletzen oder töten, sondern wollte mittels der Brandlegung das Lösen der Fixierung und seine Freilassung ohne eigene Schädigung erreichen (vgl. auch BGH, Urteile vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 324/07, StV 2008, 182, 184; vom 29. April 2010 - 5 StR 18/10, BGHSt 55, 121, 137 mwN).
  • LG Karlsruhe, 19.12.2018 - 4 KLs 608 Js 19580/17

    Strafrechtliche Verantwortung des Betreibers einer Kommunikations- und

    In diesem Fall ist Nebentäterschaft gegeben mit der Folge, dass die Strafbarkeit des einen Verhaltens die Strafbarkeit des anderen mitursächlichen Verhaltens nicht berührt (BGH NJW 2010, 2595 Fischer, Strafgesetzbuch, § 15 Rn. 16c).
  • BGH, 20.06.2012 - 5 StR 536/11

    Tod bei Brechmitteleinsatz: BGH hebt Freispruch erneut auf

    Vorhersehbarkeit der Todesfolge nach Brechmitteleinsatz (im Anschluss an BGH, 29. April 2010, 5 StR 18/10, BGHSt 55, 121).

    b) Mit Urteil vom 29. April 2010 - 5 StR 18/10 (BGHSt 55, 121) hat der Senat auf die Revisionen der Nebenklägerin, der Mutter des Verstorbenen, und seines mittlerweile gleichfalls verstorbenen Bruders als damals weiteren Nebenkläger das genannte Urteil aufgehoben.

    Das nach nochmaliger Befüllung des Magens mit Wasser gewaltsame Öffnen des Mundes unter größerem Kraftaufwand und das mechanische Auslösen des Brechreizes mittels Pinzette und Spatels sind offensichtlich unverhältnismäßig, verletzen die Menschenwürde und sind demgemäß auch rückblickend schlechterdings nicht nach § 81a StPO zu rechtfertigen (BGHSt 55, 121, 133).

    Der Senat weist ausdrücklich auf den Fortbestand der Bindung an die gesamte rechtliche Beurteilung in seinem ersten Urteil hin (§ 358 Abs. 1 StPO) und auch auf die Ausführungen in dieser Entscheidung zur Rechtsfolge (BGHSt 55, 121, 138).

  • LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17

    Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Dreimal Freispruch, einmal Haftstrafe zur

    Eine Mitverantwortung Dritter führt insbesondere auch dann nicht zum Wegfall der Zurechnung, wenn sich in dem für den Erfolg ebenfalls kausalen pflichtwidrigen Verhalten Dritter gerade das Risiko der Pflichtwidrigkeit des Angeklagten als Täter verwirklicht hat; dann ist Nebentäterschaft gegeben (BGH NJW 2010, 2595; vgl. OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 10, 12; Fischer a.a.O., § 15, Rn. 16c.) So liegt es hier: Bei sorgfältiger Überwachung durch den Angeklagten B hätte nicht die Möglichkeit bestanden, das Verbleiben des Hindernisses im Schlitz zu verschleiern.
  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben

    In der vom Angeklagten vorgenommenen - zur einwilligungslosen Operation gehörenden - todesursächlichen fehlerhaften Reanimationsanschlussbehandlung hat sich dessen Übernahmeverschulden realisiert (vgl. C Nr. 2 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin vom 30. Mai 2005, Amtsblatt Nr. 26 vom 3. Juni 2005, S. 1883, 1889; BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 5 StR 18/10, BGHSt 55, 121, 133 ff. mwN).
  • BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11

    Tötung eines homosexuellen Freiers: Auf Notwehr gestützter Freispruch aufgehoben

    aa) Die Schwurgerichtskammer hat es schon unterlassen, die sich aus den persönlichen Umständen des Getöteten ergebende Interessenlage in seine Erwägungen einzubeziehen (vgl. BGH, Urteile vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 324/07, StV 2008, 182, 184, und vom 29. April 2010 - 5 StR 18/10, BGHSt 55, 121, 137).
  • BGH, 23.09.2021 - 3 StR 38/21

    Beweiswürdigung bei der Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei

    Dies hat auch bei einer Zurückverweisung gemäß § 354 Abs. 2 StPO zu geschehen, weil das Revisionsgericht den nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständigen Spezialspruchkörper (§ 74 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 15, § 74e Nr. 1 GVG) mit der Sache zu betrauen hat (s. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 5 StR 18/10, BGHSt 55, 121 Rn. 40 mwN).
  • BGH, 29.08.2023 - 5 StR 365/23

    Hinweis des Tatgerichts in der Hauptverhandlung förmlich auf die mögliche

    Dies hat auch bei einer Zurückverweisung gemäß § 354 Abs. 2 StPO zu geschehen, weil das Revisionsgericht den nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständigen Spezialspruchkörper (§ 74 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, § 74e Nr. 1 GVG) mit der Sache zu betrauen hat (vgl. BGH, Urteile vom 23. September 2021 - 3 StR 38/21; vom 29. April 2010 - 5 StR 18/10, BGHSt 55, 121) und sich auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen nicht ausschließen lässt, dass der Angeklagte mit Tötungsvorsatz gehandelt haben könnte.
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