Rechtsprechung
   BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 102 StPO; § 81a Abs. 1 StPO, § 81a Abs. 2 StPO, § 81a Abs. 3 StPO
    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug; nichtrichterliche Anordnung; Dokumentation der Anordnungsvoraussetzungen); Wohnungsdurchsuchung (Richtervorbehalt; Entbehrlichkeit einer Dokumentation bei offenkundiger Dringlichkeit); nachträgliche gerichtliche Überprüfung (eigenverantwortliche Prüfung); Verwertungsverbot.

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 2 Abs. 2 Satz 1, 13 Abs. 1, 13 Abs. 2, 19 Abs. 4 GG
    Zur Durchsuchung einer Wohnung und die Anordnung einer Blutentnahme ohne richterliche Anordnung aufgrund von Gefahr im Verzug

mehr
  • Bundesverfassungsgericht
  • verkehrslexikon.de

    Rechtmäßigkeit einer Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer zeitnahen Blutentnahme zur Beweissicherung im Interesse einer effektiven Strafverfolgung; Gewährleistung einer effektiven nachträglichen Kontrolle der nichtrichterlichen Eilanordnung im Fall der Blutentnahme nach § 81a Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung ( StPO )

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben

  • JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)

    § 81a Abs. 2 StPO: Verschont mich zur Begründung von "Gefahr im Verzug” mit Allgemeinplätzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben

mehr
  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Blutprobe - Aktuelle Entwicklung zum Richtervorbehalt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Richtervorbehalt bei Anordnung von Blutentnahmen

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben gestärkt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Blutentnahmen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Blutprobenanordnung durch Polizei!

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme durch Polizei nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Der Richtervorbehalt bei Blutentnahmen - jetzt bald Vergangenheit?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht stärkt den Richtervorbehalt bei der Entnahme einer Blutprobe

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutentnahme

  • streifler.de (Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben

  • streifler.de (Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot hinsichtlich entnommener Blutprobe bei vollständiger Umgehung des Richtervorbehaltes

Sonstiges (4)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 11.06.2010, Az.: 2 BvR 1046/08 (Hohe Anforderungen an Blutprobenentnahme ohne Richter)" von RA Dr. Uwe Wirsching, original erschienen in: DAR 2010, 457.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG v. 11.6.2010 - 2 BvR 1046/08 (Nochmals: Zur Annahme von "Gefahr im Verzug" bei der Anordnung einer Blutentnahme)" von RA/RiOLG a. D. Detlef Burhoff, original erschienen in: StRR 2010, 302 - 303.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Blutprobe - verfahrensrechtlich verwertbar / nicht verwertbar? - Anmerkungen zur jüngsten Rechtsprechung (BVerfG vom 11.06.2010, Az.: 2 BvR 1046/08, und OLG Celle vom 15.07.2010, Az.: 322 SsBs 159/10)" von RA Dr. Gerd Eidam und RA Christian Moorkamp, original erschienen in: DAR 2010, 668 - 670.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 11.06.2010, Az.: 2 BvR 1046/08 (Unzureichende richterliche Überprüfung der polizeilichen Eilkompetenz bei Anordnung einer Blutentnahme)" von StA Dr. Malte Rabe von Kühlewein, original erschienen in: NStZ 2011, 290 - 294.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2010, 2864
  • NStZ 2011, 289
  • NZV 2010, 628
  • NJ 2010, 381
  • DÖV 2010, 738



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)  

  • BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10  

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme zum Nachweis einer

    Das Ergebnis einer polizeilich angeordneten Blutentnahme ist daher von Verfassungs wegen unabhängig von der Antwort auf die einfachrechtliche Frage verwertbar, ob und bejahendenfalls unter welchen Voraussetzungen die Eilkompetenz nach § 81a StPO vorrangig durch die Staatsanwaltschaft wahrzunehmen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, juris Rn. 10; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 1046/08 -, juris Rn. 26).
  • OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11  

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung

    Die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges muss auf Tatsachen gestützt werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (BVerfG, Beschluss v. 11.06.2010, Az.: 2 BvR 1046/08).

    Insofern ist davon auszugehen, dass die Anordnung durch den Richter, die auch mündlich erfolgen kann (BVerfG Beschluss v. 11.06.2010 Az: 2 BvR 1046/08) selbst bei Vermittlung über die Staatsanwaltschaft, innerhalb von 15 Minuten hätte eingeholt werden können.

    Die objektive "Evidenz der Gefährdungslage" (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 = NJW 2010, 2864 ff.) wurde hier insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen oder auch nur relativiert, dass die anordnende Polizeibeamtin - etwa aufgrund eines ihr zur Verfügung stehenden Atemalkoholwertes - von einem ersichtlich nicht in der Nähe eines von der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegten "quasi-gesetzlichen" Grenzwertes, hier einer Blutalkoholkonzentration in Höhe von 1, 1 ‰ für die Annahme so genannter 'absoluter' Fahruntüchtigkeit im Sinne von § 316 Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 37, 89/91 ff.; Fischer StGB 58. Aufl. § 316 Rn. 12 ff., 25 m.w.N.) auszugehen hatte, zumal der Angeklagte auch keine Angaben zu seiner Alkoholaufnahme machte, mithin zuverlässige Anhaltspunkte zu Trinkmenge und Trinkverlauf fehlten (zur Erheblichkeit eines - wie hier - tatsächlichen oder behaupteten Nachtrunks bei fehlenden sonstigen hinreichend aussagekräftigen Hinweisen auf den Alkoholisierungsgrad vgl. BVerfG aaO. [ "Ein Nachtrunk war zu diesem Zeitpunkt nicht behauptet und auch nicht mehr zu befürchten..." ] und BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07, bei Juris [" Es ist ... nicht vollständig auszuschließen, dass die ermittelnden Polizeibeamten das Vorliegen von Gefahr im Verzuge angenommen haben, um die Blutalkoholkonzentration des Beschwerdeführers, insbesondere wegen dessen Behauptung des Nachtrunks, in zeitlicher Nähe zum Tatzeitpunkt zu sichern" ]; ferner OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009 - 2 Ss 15/09 = NJW 2009, 2146 ff.; OLG Hamburg aaO.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2010 - 53 Ss 68/10, bei Juris; OLG Frankfurt DAR 2010, 145 ff.; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 = NJW 2009, 242 ff. und vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 = DAR 2009, 336 ff.; LG Berlin DAR 2008, 534 f.; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249 ff.; LG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2010 - 603 Qs 165/10 = BA 47, 306 ff.; v. Kühlewein aaO.; vgl. im Übrigen auch die jeweiligen Hinweise auf den Grad der Alkoholisierung und seine Nähe zu rechtlich relevanten Grenzbereichen bzw. auf die konkreten Umstände des Einzelfalls am Kontroll- oder Betreffensort u.a. bei OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2010 - 83 Ss 100/09 = StV 2010, 622 ff.; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 ff. und zuletzt OLG Koblenz, Beschluss vom 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10, bei Juris).

  • OLG Hamm, 25.10.2010 - 3 RVs 85/10  

    Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO; Widerspruch gegen

    Die Ermittlungsbehörden haben nämlich in den Fällen, in denen vor der Einholung einer richterlichen Anordnung nach § 81 a Abs. 2 StPO abgesehen wird, über ihr Vorgehen und die Gründe (außer bei Evidenz der Eilbedürftigkeit) einen Vermerk zu fertigen (Dokumentationspflicht: BVerfG NJW 2010, 2864, 2865; NJW 2007, 1345, 1346).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08, NJW 2010, 2846; dazu Peglau, NJW 2010, 2850) würde die beschriebene Praxis des Ermittlungsrichters nämlich den in § 81 a Abs. 2 StPO vorgesehenen gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen" lassen, da der Ermittlungsrichter dem Beschuldigten eine eigene richterliche Sachprüfung versagt (BVerfG, a.a.O.).

    Angesichts der klaren Sachlage - Atemalkoholwert deutet auf absolute Fahruntüchtigkeit hin, positiver Drogenschnelltest und deutliche Ausfallerscheinungen - wäre hier eine fernmündliche Anordnung der Blutentnahme durch den Richter nämlich ohne weiteres möglich und nach Art. 19 Abs. 4 GG auch statt der polizeilichen Anordnung geboten gewesen (BVerfG, NJW 2010, 2864, 2865).

mehr
  • OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11  

    Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung

    Der Richtervorbehalt nach § 81a Abs. 2 StPO dient dem vorbeugenden Schutz des Einzelnen durch eine unabhängige gerichtliche Institution nicht nur hinsichtlich der in § 81a Abs. 1 StPO im Einzelnen normierten Voraussetzungen, sondern auch der Prüfung, ob im gegebenen Einzelfall der Eingriff verhältnismäßig ist (BVerfGE 47, 239/248; BVerfG Beschluss vom 18. März 2008 - Az.: 2 BvR 784/08 - Rdn. 10; BVerfG Beschluss vom 31. Oktober 2007 - Az.: 2 BvR 1346/07 - Rdn. 15; BVerfG Beschluss vom 11. Juni 2010 - Az.: 2 BvR 1046/08 - Rdn. 26 = NJW 2010, 2864 = StV 2011, 1; OLG Jena DAR 2009, 283; OLG Dresden StV 2009, 458; OLG Dresden NZV 2009, 464/465).

    Aus dem Gebot eines effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG folgt, dass, insbesondere wenn von einer Eilkompetenz wie etwa der aus § 81a Abs. 2 StPO Gebrauch gemacht wird, die die Anordnung treffende Stelle eine Dokumentations- und Begründungspflicht trifft, welche eine nachträgliche richterliche Kontrolle der getroffenen Anordnung ermöglichen soll (BVerfG Beschluss vom 11. Juni 2010 - Az.: 2 BvR 1046/08 - Rdn. 25 = NJW 2010, 2684 = StV 2011, 1; BVerfG Beschluss vom 28. Juli 2008 - Az.: 2 BvR 784/08 - Rdn. 9), ohne dass es von Bedeutung ist, ob die Eilmaßnahme einen verfassungsrechtlich besonders angeordneten oder nur einen einfachgesetzlichen Richtervorbehalt betrifft (BVerfG a.a.O.).

    Im Fall des § 81a Abs. 2 StPO bedeutet dies für die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen, dass die die Eilentscheidung auslösende Gefahrenlage mit auf den Einzelfall bezogenen Tatsachen begründet werden muss, welche in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind (BVerfG Beschluss vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 1046/08 - Rdn. 26 = NJW 2010, 2684 = StV 2011, 1; BVerfG Beschluss vom 28. Juli 2008 - Az.: 2 BvR 784/08 - Rdn. 10; OLG Dresden StV 2009, 458).

  • OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10  

    Beweisverwertungsverbot: Erforderlichkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung

    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (BVerfGE 103, 142; BVerfG [Kammer], Beschluss v. 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 -juris).

    Nicht ausreichend ist hierfür allerdings die bei Nachweis von Alkohol und Drogen typischerweise bestehende abstrakte Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis erschwert oder gar verhindert wird (BVerfG, Beschl. v. 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 -juris).

  • OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10  

    Blutentnahme Verwertungsverbot // Cannabiskonsum

    Es ist zumindest nicht ausgeschlossen, dass eine solche telefonisch und binnen einer verhältnismäßig kurzen Zeitspanne - im Idealfall innerhalb einer viertel Stunde - eingeholt werden kann (vgl. BverfG, Kammerbeschluss vom 11.6.2010, 2 BvR 1046/08 Tz. 30; OLG Schleswig StV 2010, 13; OLG Stuttgart VRS 113, 36, 366; Meyer-Goßner a.a.O., § 81a Rn. 25b).
  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 20 U 74/10  

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Ein Beweisverwertungsverbot besteht, anders als die Klägerin meint, nicht deshalb, weil der Richtervorbehalt des § 81 a Abs. 2 StPO (zu letzterem jüngst BVerfG Beschluss vom 11.06.2010 2 BvR 1046/08) nicht beachtet worden wäre.
  • VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07  

    Vollzugsmaßnahmen: Verletzung der Grundrechte eines Gefangenen durch

    Auf diese Weise hat es den in § 27 Abs. 1 IRG a. F. und § 119 Abs. 6 StPO a. F. vorgesehenen Richtervorbehalt "leerlaufen" lassen, der die Kontrolle der konkreten Vollzugsmaßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz sicherstellen soll (vgl. BVerfG NJW 2007, 1345 f. und 2010, 2864 ff.).
  • OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 53 Ss 40/10  

    Voraussetzungen für die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit

    Wenn vor diesem Hintergrund eine Dienstanweisung ergeht, nach der die Ermittlungsbehörden bei der Anordnung einer Blutprobe zur Feststellung der Alkoholkonzentration wegen der Geschwindigkeit des Alkoholabbaus im Blut regelmäßig von Gefahr im Verzug auszugehen haben, erweist sich dies als bewusste Umgehung des Richtervorbehalts des § 81 a StPO (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2010, Az.: 2 BvR 1046/08).
  • OLG Köln, 21.12.2010 - 1 RVs 220/10  

    Gefahr im Verzug; Anordnung der Blutentnahme durch die Polizei ohne vorherige

    Zwar besteht eine Eilanordnungskompetenz der Ermittlungsbeamten nur für den Fall der Nichterreichbarkeit eines Staatsanwaltes (BVerfG, Entscheidung vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 - = BeckRS 2010, 50315 = zfs 2010, 525 [527 f.] = NJW 2010, 2864).
  • VG Köln, 14.01.2011 - 11 L 23/11  

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem

  • VG Köln, 05.07.2010 - 11 L 904/10  
  • OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss OWi 887/10  

    Zur Frage der Abwägung, ob ein Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein

  • VG Meiningen, 08.02.2011 - 2 K 3/11  

    Zum Vorrang des Strafverfahrens gegenüber dem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren

  • LG Düsseldorf, 10.02.2011 - 29 Ns 19/11  
  • AG Meißen, 14.07.2010 - 13 OWi 705 Js 36235/09  

    VKS, Videomessung, Anfangsverdacht, Ermächtigungsgrundalge

  • VG Augsburg, 25.05.2012 - Au 7 K 12.470  

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Augsburg, 23.08.2010 - Au 7 S 10.1039  

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

  • VG Augsburg, 27.09.2010 - Au 7 K 10.809  

    Entzug der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit; fehlendes Trennvermögen bei 2,4 ng/ml

  • VG Augsburg, 27.09.2010 - Au 7 K 10.810  

    Entzug der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit; fehlendes Trennvermögen bei 8,0 ng/ml

  • VGH Bayern, 10.11.2010 - 21 ZB 10.1387  

    Verwertung von polizeilich angeordneten Blutproben im Waffen- und Jagdrecht

  • VG München, 11.01.2011 - M 6b K 10.1907  

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; Alkoholabhängigkeit;

  • OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht