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   LG Frankfurt/Oder, 29.07.2010 - 15 S 49/10   

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https://dejure.org/2010,7761
LG Frankfurt/Oder, 29.07.2010 - 15 S 49/10 (https://dejure.org/2010,7761)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 29.07.2010 - 15 S 49/10 (https://dejure.org/2010,7761)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - 15 S 49/10 (https://dejure.org/2010,7761)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Dauer des Nutzungsausfalls bei einem älteren Fahrzeug aus Ersthandbesitz und zur Schadensminderungspflicht

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Begrenzung eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung für die Dauer der Ersatzbeschaffung des bei einem Unfallereignis fahruntüchtig beschädigten Klägerfahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autounfall mit Totalschaden - Nutzungsausfallentschädigung: Für ältere "Gebrauchte" gibt es sie nur für kurze Zeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3455
  • NZV 2011, 41
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 16.12.1996 - 12 U 268/96
    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 29.07.2010 - 15 S 49/10
    Deshalb hat der Schädiger grundsätzlich Nutzungsersatz nur für den Zeitraum zu leisten, der zur Wiederherstellung des vor dem Unfall bestehenden Zustandes erforderlich ist (vgl. BGH NJW 2008; KG Urt. v. 16.12.1996, 12 U 268/96, zit. n. Juris; OLG Hamm, VersR 1993, 766, 767; Hentschel/König, StraßenverkehrsR, 40. Aufl. § 12 StVG Rn. 43).

    16 Der Schädiger hat hiernach für die Zeit Ersatz zu leisten, der erforderlich ist, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen (vgl. KG, Urteil vom 16.12.1996 - 12 U 268/96).

  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 29.07.2010 - 15 S 49/10
    Dem Eigentümer eines privat genutzten PKW, der durch einen Schaden die Möglichkeit zur Nutzung verliert, steht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz für seinen Nutzungsausfall zu, wenn er zur Nutzung willens und fähig gewesen wäre (BGHZ 45, 212; BGH NJW 2008, 915).
  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07

    Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 29.07.2010 - 15 S 49/10
    Dem Eigentümer eines privat genutzten PKW, der durch einen Schaden die Möglichkeit zur Nutzung verliert, steht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz für seinen Nutzungsausfall zu, wenn er zur Nutzung willens und fähig gewesen wäre (BGHZ 45, 212; BGH NJW 2008, 915).
  • OLG Hamm, 01.10.1992 - 6 U 113/92

    Ersatz von Mietwagenkosten für einen Kfz-Unfall-Geschädigten

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 29.07.2010 - 15 S 49/10
    Deshalb hat der Schädiger grundsätzlich Nutzungsersatz nur für den Zeitraum zu leisten, der zur Wiederherstellung des vor dem Unfall bestehenden Zustandes erforderlich ist (vgl. BGH NJW 2008; KG Urt. v. 16.12.1996, 12 U 268/96, zit. n. Juris; OLG Hamm, VersR 1993, 766, 767; Hentschel/König, StraßenverkehrsR, 40. Aufl. § 12 StVG Rn. 43).
  • AG Haßfurt, 02.08.2013 - 2 C 165/13

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit hoher Mietwagenkosten bei

    Dem stehen auch die seitens des Beklagtenvertreters zitierten Entscheidungen des BGH, Urteil v. 18.12.2007 - VI ZR 62/07 [bei juris] = NJW 2008, 915 f. sowie des LG Frankfurt/Oder, Urteil v. 29.07.2010 - 15 S 49/10 nicht entgegen, da sich diese in keiner Weise zur vorliegenden Konstellation des Prognoserisikos im Zusammenhang mit - aus der maßgeblichen ex-ante Sicht des Geschädigten (siehe dazu explizit BGH a.a.O. Rz. 7 a.E. [bei juris]) - unvorhergesehenen Verzögerungen bei der Schadensbehebung verhalten.
  • LG Saarbrücken, 15.04.2011 - 13 S 5/11

    Schadensersatzanspruch: Verkehrssicherungspflicht eines Tankstellenbetreibers

    Ein Vorteilausgleich kommt auch deshalb nicht in Betracht, weil damit der Zuwendungszweck als Maßnahme der Konjunkturförderung vereitelt würde (LG Frankfurt/Oder, NJW 2010, 3455; Voit/Geck aaO; Diehl aaO).
  • AG München, 11.11.2022 - 338 C 9975/22
    Der Wunsch des Geschädigten, ein Neufahrzeug (mit entsprechender Lieferfrist) zu fahren, ist nicht schützenswert (OLG Nürnberg 22.7.19 - 5 U 696/19 -LG Frankfurt/Oder 29.7.10 - 15 S 49/10 -).
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