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   BGH, 23.09.2010 - III ZR 21/10   

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https://dejure.org/2010,845
BGH, 23.09.2010 - III ZR 21/10 (https://dejure.org/2010,845)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2010 - III ZR 21/10 (https://dejure.org/2010,845)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2010 - III ZR 21/10 (https://dejure.org/2010,845)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 652 BGB
    AGB-Kontrolle eines Maklervertrages: Wirksamkeit einer Klausel über ein vom Kaufinteressenten zu zahlendes nicht erstattbares Reservierungsentgelt

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 307, 652
    AGB-rechtliche Unzulässigkeit eines formularmäßig vereinbarten Reservierungsentgelts für mit Verkäufer verflochtenem Verwender

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines erfolgsunabhängigen "Tätigkeitsentgelts" für einen mit dem Verkäufer verflochtenen Vermittler für die Reservierung einer zum Verkauf stehenden Immobilie i.R.v. Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Vereinbarkeit einer Klausel über die Verpflichtung zur ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Wirksamkeit einer Reservierungsvereinbarung, AGB

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 307, 652
    Verstoß einer Klausel zur Zahlung eines "Reservierungsentgelts" gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB für den Fall des Nichtzustandekommens eines Kaufvertrags

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Tätigkeitsentgelt für Reservierung von Immobilien

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksames Reservierungsentgelt; Maklerprovision; Maklervertrag; Tätigkeitsentgelt

  • rewis.io

    AGB-Kontrolle eines Maklervertrages: Wirksamkeit einer Klausel über ein vom Kaufinteressenten zu zahlendes nicht erstattbares Reservierungsentgelt

  • ra.de
  • rewis.io

    AGB-Kontrolle eines Maklervertrages: Wirksamkeit einer Klausel über ein vom Kaufinteressenten zu zahlendes nicht erstattbares Reservierungsentgelt

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307; BGB § 652
    Unwirksame AGB über Reservierungsentgelt für das Absehen von weiterem Anbieten des Kaufobjekts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines erfolgsunabhängigen "Tätigkeitsentgelts" für einen mit dem Verkäufer verflochtenen Vermittler für die Reservierung einer zum Verkauf stehenden Immobilie i.R.v. Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Vereinbarkeit einer Klausel über die Verpflichtung zur ...

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit eines erfolgsunabhängigen "Tätigkeitsentgelts" für einen mit dem Verkäufer verflochtenen Vermittler für die Reservierung einer zum Verkauf stehenden Immobilie i.R.v. Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Vereinbarkeit einer Klausel über die Verpflichtung zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AGB: "Tätigkeitsentgelt" für Reservierung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Reservierungen durch Makler: kein Geld, da kein Vorteil

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tätigkeitsentgelt für Makler?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wirksamkeit eines "Tätigkeitsentgelts" für Makler

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentumswohnung "reserviert" - Baubetreuerin wollte dafür 750 Euro einbehalten, weil kein Vertrag zustande kam

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Die "Reservierungsgebühr" beim Immobilienerwerb in der AGB-Kontrolle

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Renovierungsentgelt

  • wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Reservierungsgebühren - Unwirksamkeit vorprogrammiert?

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Reservierungsvereinbarung in den AGB - unwirksam

  • tintemann.de (Kurzinformation)

    Immobilienerwerb: Reservierungsgebühren - Durchsetzbarkeit Rückzahlungsanspruch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Makler hat keinen Anspruch auf Reservierungsentgelt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Maklerrecht und Reservierungsvereinbarung: Eine erfolgsunabhängige Provision ist unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reservierungsgebühr - ist sie zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reservierungsklauseln in Maklerverträgen sind regelmäßig unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reservierungsgebühren von Maklern meist unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Reservierungsvereinbarung - Maklerrecht

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Entgeltklausel für Reservierungsvereinbarung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kostenpflichtige Reservierungsklauseln in Maklerverträgen sind regelmäßig unwirksam

Besprechungen u.ä. (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Die "Reservierungsgebühr" beim Immobilienerwerb in der AGB-Kontrolle

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage der Wirksamkeit einer in AGB’s vereinbarten sog. Reservierungsgebühr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilienmakler-AGB: "Tätigkeitsentgelt" für Reservierung? (IMR 2010, 536)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3568
  • MDR 2010, 1371
  • DNotZ 2011, 270
  • NZM 2010, 871
  • NJ 2011, 157
  • VersR 2011, 394
  • WM 2010, 2372
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 268/86

    Beurkundungsbedürftigkeit einer Reservierungsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - III ZR 21/10
    Die dabei erforderliche Interessenabwägung führt im Streitfall zu dem Ergebnis, dass die Pflicht zur Zahlung des Reservierungsentgelts bzw. der ausnahmslose Ausschluss der Rückzahlung dieses Entgelts bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags über die Wahrung schutzwürdiger Interessen der Beklagten hinausgeht und aus diesem Grund eine unangemessene Benachteiligung der Kunden vorliegt (so in der Tendenz für Maklerverträge bereits Urteil vom 10. Februar 1988 - IVa ZR 268/86, BGHZ 103, 235, 239 f).

    Dieser allenfalls geringe Vorteil wird aus Sicht des Kunden weiter dadurch gemindert, dass die Zahlung eines derartigen Entgelts regelmäßig geeignet ist, Einfluss auf seine wirtschaftliche Dispositionsfreiheit im Sinne der Förderung des Kaufentschlusses zu nehmen, um nicht die bereits erfolgte Zahlung verfallen zu lassen, sondern im Wege der Verrechnung mit dem Kaufpreis verwerten zu können (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Februar 1988 aaO).

    Bei dieser Sachlage bedarf die mit der Vereinbarung einer Reservierungsgebühr im Zusammenhang stehende Frage der Beurkundungsbedürftigkeit nach § 311b Abs. 1 BGB, weil damit auf den Kaufinteressenten im Hinblick auf die Höhe des geforderten Entgelts möglicherweise ein unangemessener Druck zum Erwerb der Wohnung ausgeübt werden kann (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 2. Juli 1986 - IVa ZR 102/85, NJW 1987, 54, 55; vom 10. Februar 1988 - IVa ZR 268/86, BGHZ 103, 235, 239; und vom 18. März 1992 - IV ZR 41/91, NJW-RR 1992, 817, 818; MünchKommBGB/Roth, 5. Aufl. 2009, § 652 Rn. 60, 62 f; Staudinger/Reuter, aaO, Rn. 205), im Streitfall keiner abschließenden Beurteilung.

    Denn der festgestellte Unwirksamkeitsgrund aus § 307 Abs. 1 BGB besteht selbständig und unabhängig von einem etwaigen Formzwang nach § 311b Abs. 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1988, aaO, S. 240; Stoffels aaO Rn. M 8).

  • BGH, 26.01.2001 - V ZR 452/99

    Flur

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - III ZR 21/10
    Nach dieser Vorschrift sind davon nur Bestimmungen über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung einschließlich Vereinbarungen über das zu erbringende Entgelt, insbesondere soweit sie dessen Höhe betreffen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2001 - V ZR 452/99, BGHZ 146, 331, 338), ausgenommen.
  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - III ZR 21/10
    Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen einschränken, ausgestalten oder modifizieren, sind hingegen inhaltlich zu kontrollieren (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - XI ZR 274/00, BGHZ 148, 74, 78 m.w.N., und vom 20. Mai 2010 - Xa ZR 68/09, NJW 2010, 2719 Rn. 26).
  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 41/91

    Verwirkung der Maklerprovision bei Ausnutzung irriger Vorstellungen

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - III ZR 21/10
    Bei dieser Sachlage bedarf die mit der Vereinbarung einer Reservierungsgebühr im Zusammenhang stehende Frage der Beurkundungsbedürftigkeit nach § 311b Abs. 1 BGB, weil damit auf den Kaufinteressenten im Hinblick auf die Höhe des geforderten Entgelts möglicherweise ein unangemessener Druck zum Erwerb der Wohnung ausgeübt werden kann (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 2. Juli 1986 - IVa ZR 102/85, NJW 1987, 54, 55; vom 10. Februar 1988 - IVa ZR 268/86, BGHZ 103, 235, 239; und vom 18. März 1992 - IV ZR 41/91, NJW-RR 1992, 817, 818; MünchKommBGB/Roth, 5. Aufl. 2009, § 652 Rn. 60, 62 f; Staudinger/Reuter, aaO, Rn. 205), im Streitfall keiner abschließenden Beurteilung.
  • BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09

    Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - III ZR 21/10
    Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen einschränken, ausgestalten oder modifizieren, sind hingegen inhaltlich zu kontrollieren (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - XI ZR 274/00, BGHZ 148, 74, 78 m.w.N., und vom 20. Mai 2010 - Xa ZR 68/09, NJW 2010, 2719 Rn. 26).
  • BGH, 18.03.2010 - III ZR 254/09

    Private Arbeitsvermittlung: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - III ZR 21/10
    Die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerechtfertigt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 2005 - X ZR 10/04, NJW 2005, 1774, 1775; Senatsurteil vom 18. März 2010 - III ZR 254/09, MDR 2010, 637, 638 m.w.N.; Urteil vom 27. Mai 2010 - VII ZR 165/09, NJW 2010, 2272 Rn. 23).
  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 196/83

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vergütungsvereinbarung für den Baubetreuer

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - III ZR 21/10
    (vgl. BGH, Urteile vom 2. Oktober 1981 - I ZR 201/79, NJW 1982, 181 und vom 5. April 1984 - VII ZR 196/83, NJW 1984, 2162, 2163).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - III ZR 21/10
    Die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerechtfertigt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 2005 - X ZR 10/04, NJW 2005, 1774, 1775; Senatsurteil vom 18. März 2010 - III ZR 254/09, MDR 2010, 637, 638 m.w.N.; Urteil vom 27. Mai 2010 - VII ZR 165/09, NJW 2010, 2272 Rn. 23).
  • BGH, 27.05.2010 - VII ZR 165/09

    Zur Sicherheitenvereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - III ZR 21/10
    Die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerechtfertigt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 2005 - X ZR 10/04, NJW 2005, 1774, 1775; Senatsurteil vom 18. März 2010 - III ZR 254/09, MDR 2010, 637, 638 m.w.N.; Urteil vom 27. Mai 2010 - VII ZR 165/09, NJW 2010, 2272 Rn. 23).
  • BGH, 19.02.2009 - III ZR 91/08

    Voraussetzungen einer sog. echten Verflechtung zwischen einem Makler und einer

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - III ZR 21/10
    Diese "Vermittlungs-Dienstleistung" der Beklagten - die allerdings wegen der zwischen der Beklagten und der Verkaufsinteressentin bestehenden Verflechtung nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht als Maklerleistung im Sinne des § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB angesehen werden kann (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 - III ZR 91/08, NJW 2009, 1809 Rn. 9 m.w.N.) - stellt, wie schon das Amtsgericht zutreffend festgestellt hat, die eigentliche Hauptleistung dar.
  • BGH, 02.07.1986 - IVa ZR 102/85

    Formbedürftigkeit einer Reservierungsgebühr

  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 201/79

    Kündigung des Vertragsverhältnisses während einer vereinbarten Probezeit -

  • BGH, 20.04.2023 - I ZR 113/22

    Makler können Reservierungsgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht

    Ein im Nachgang zu einem bereits bestehenden Immobilienmaklervertrag geschlossener Reservierungsvertrag stellt eine der uneingeschränkten AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegende Nebenabrede zum Maklervertrag dar, wenn zwischen den beiden in Form Allgemeiner Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträgen eine unmittelbare Verbindung besteht und die Verpflichtung zum exklusiven Vorhalten der Immobilie deshalb als maklerrechtliche Zusatzleistung anzusehen ist (Fortentwicklung von BGH, Urteil vom 23. September 2010 - III ZR 21/10, NJW 2010, 3568 [juris Rn. 10]).

    Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Verpflichtung eines Maklerkunden zur Zahlung einer Reservierungsgebühr für das zeitlich begrenzte exklusive Vorhalten einer Immobilie zu seinen Gunsten stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB dar, wenn die Rückzahlung der Reservierungsgebühr ausnahmslos ausgeschlossen ist und sich aus der Reservierungsvereinbarung für den Kunden weder nennenswerte Vorteile ergeben noch seitens des Immobilienmaklers eine geldwerte Gegenleistung zu erbringen ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23. September 2010 - III ZR 21/10, NJW 2010, 3568 [juris Rn. 11 bis 17]).

    Im Verhältnis dazu erweist sich die von den Parteien ebenfalls getroffene Reservierungsvereinbarung als bloße Nebenabrede (zu vergleichbaren Konstellationen vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2010 - III ZR 21/10, NJW 2010, 3568 [juris Rn. 10]; LG Berlin, Grundeigentum 2017, 478 [juris Rn. 12 f.]; Christensen in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 13. Aufl., Maklerverträge Rn. 11; Fehr/Wichert, ZMR 2022, 439, 442; Fischer, NJW 2018, 3287, 3290; anders KG, Grundeigentum 2018, 122 [juris Rn. 15]; BeckOK.BGB/Kneller, 64. Edition [Stand 1. November 2022], § 652 Rn. 12; von Rintelen, IMR 2018, 37; zu einer Reservierungsvereinbarung im Zusammenhang mit einem Franchise-Investment vgl. auch OLG Frankfurt, ZVertriebsR 2016, 313 [juris Rn. 35 f.]).

    Die Pflicht zur Zahlung der Reservierungsgebühr und der ausnahmslose Ausschluss der Rückzahlung dieser Gebühr bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags gehen über die Wahrung schutzwürdiger Interessen der Beklagten hinaus (vgl. BGH, NJW 2010, 3568 [juris Rn. 13]; in der Tendenz bereits BGHZ 103, 235 [juris Rn. 21]).

    Es gehört im Vertragsrecht allgemein zu den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, dass bei der Abwicklung gegenseitiger Verträge auf das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung angemessen Rücksicht zu nehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1981 - I ZR 201/79, NJW 1982, 181 [juris Rn. 10]; Urteil vom 5. April 1984 - VII ZR 196/83, NJW 1984, 2162 [juris Rn. 31]; BGH, NJW 2010, 3568 [juris Rn. 13]).

    (1) Der Reservierungsvertrag stellt letztlich den Versuch der Beklagten dar, sich für den Fall des Scheiterns ihrer Vermittlungsbemühungen gleichwohl eine Vergütung zu sichern, ohne dass gewährleistet ist, dass sich für die Kunden aus dieser entgeltpflichtigen Reservierungsvereinbarung nennenswerte Vorteile ergeben oder seitens der Beklagten eine geldwerte Gegenleistung zu erbringen ist (vgl. BGH, NJW 2010, 3568 [juris Rn. 14] mwN; MünchKomm.BGB/Wurmnest, 9. Aufl., § 307 Rn. 206; BeckOK.BGB/Kneller aaO § 652 Rn. 53).

    Dieser allenfalls geringe Vorteil wird aus Sicht des Kunden weiter dadurch gemindert, dass die Zahlung eines derartigen Entgelts regelmäßig geeignet ist, Einfluss auf seine wirtschaftliche Dispositionsfreiheit im Sinne der Förderung des Kaufentschlusses zu nehmen, um nicht die bereits erfolgte Zahlung verfallen zu lassen, sondern im Wege der Verrechnung mit dem Kaufpreis verwerten zu können (vgl. BGH, NJW 2010, 3568 [juris Rn. 15]).

    Hinzu kommt, dass die Reservierungsgebühr nach der geschlossenen Vereinbarung auch dann nicht zurückgefordert werden kann, wenn der Kaufinteressent so kurz nach Unterzeichnung der Vereinbarung seine Kaufabsicht aufgibt, dass es faktisch ausgeschlossen ist, in der Zwischenzeit einen anderen (aufgrund der Reservierungsvereinbarung zurückzuweisenden) Kaufinteressenten zu finden (vgl. BGH, NJW 2010, 3568 [juris Rn. 16]).

    (5) Die einseitige Berücksichtigung der Interessen der Beklagten wird noch dadurch verstärkt, dass ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Reservierungsentgelts nach der getroffenen Vereinbarung auch dann ausgeschlossen ist, wenn die Kaufinteressenten das Nichtzustandekommen eines Vertragsschlusses nicht zu vertreten haben, sondern die Beklagte selbst oder ein Dritter für das Scheitern des Kaufs verantwortlich ist (vgl. BGH, NJW 2010, 3568 [juris Rn. 17]).

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerechtfertigt ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 15. April 2010 - Xa ZR 89/09, WM 2010, 1237 Rn. 18, vom 27. Mai 2010 - VII ZR 165/09, WM 2010, 1215 Rn. 23 und vom 23. September 2010 - III ZR 21/10 Rn. 12 mwN, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • AG München, 01.07.2016 - 191 C 28518/15

    Formbedürftige Reservierungsvereinbarung beim Immobilienkauf

    Die dabei erforderliche Interessenabwägung führt vorliegend zu dem Ergebnis, dass die Pflicht zur Zahlung der Reservierungsgebühr bzw. der ausnahmslose Ausschluss der Rückzahlung dieses Entgelts bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrags über die Wahrung schutzwürdiger Interessen des Beklagten hinausgeht und aus diesem Grund eine unangemessene Benachteiligung der Klagepartei vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2010 - III ZR 21/10; BGH, Urteil vom 10. Februar 1988 - IV a ZR 268/86, BGHZ 103, 235, 239 f).

    Für diese Beurteilung ist es nicht von ausschlaggebender Bedeutung, welche Rechtsnatur der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung zukommt und ob bei der vorliegenden Konstellation die Anwendung maklerrechtlicher Grundsätze gerechtfertigt ist (vgl. BGH Urteil vom 23.09.2010, Az.: III ZR 21/10).

  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 78/10

    Auftrag an Autohändler zur Vermittlung eines Kraftfahrzeuges: Rechtsnatur des

    aa) Ausgenommen von der Inhaltskontrolle sind nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, der an die Stelle des früheren § 8 AGBG getreten ist, freilich solche Bestimmungen, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und die hierfür zu zahlende Vergütung unmittelbar regeln (Leistungsbeschreibungen und Preisvereinbarungen); nach dem im Bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Privatautonomie ist es den Vertragsparteien im Allgemeinen freigestellt, Leistung und Gegenleistung zu bestimmen, und mangels gesetzlicher Vorgaben fehlt es insoweit regelmäßig auch an einem Kontrollmaßstab (s. etwa Senatsurteile vom 24. November 1988 - III ZR 188/87, BGHZ 106, 42, 46; vom 8. Oktober 1998 - III ZR 278/97, NJW-RR 1999, 125, 126; vom 18. April 2002 - III ZR 199/01, NJW 2002, 2386 und vom 23. September 2010 - III ZR 21/10, NJW 2010, 3568, 3569 Rn. 9; BGH, Urteile vom 6. Februar 1985 - VIII ZR 61/84, BGHZ 93, 358, 360 f m.w.N.; vom 7. Mai 1991 - XI ZR 244/90, BGHZ 114, 330, 333; vom 19. November 1991 - X ZR 63/90, BGHZ 116, 117, 119; vom 30. November 1993 - XI ZR 80/93, BGHZ 124, 254, 256; vom 15. Juli 1997 - XI ZR 269/96, BGHZ 136, 261, 264; vom 14. Oktober 1997 - XI ZR 167/96, BGHZ 137, 27, 29; vom 18. Mai 1999 - XI ZR 219/98, BGHZ 141, 380, 383; vom 10. Juni 1999 - VII ZR 365/98, BGHZ 142, 46, 48 f; vom 16. November 1999 - KZR 12/97, BGHZ 143, 128, 138 f; vom 26. Januar 2001 - V ZR 452/99, BGHZ 146, 331, 338; vom 12. Juni 2001 - XI ZR 274/00, BGHZ 148, 74, 78; vom 30. November 2004 - XI ZR 200/03, BGHZ 161, 189, 190 f; vom 21. April 2009 - XI ZR 78/08, BGHZ 180, 257, 264 Rn. 16; vom 12. Mai 2010 - I ZR 37/09, BeckRS 2010, 27053 Rn. 11 und vom 20. Mai 2010 - Xa ZR 68/09, NJW 2010, 2719, 2720 Rn. 26).

    Eine unangemessene Benachteiligung des Kunden im Sinne von § 307 BGB ist gegeben, wenn der Verwender durch eine einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (st. Rspr.; s. etwa Senatsurteile vom 17. Januar 2008 - III ZR 74/07, BGHZ 175, 102, 107 Rn. 19; vom 12. Februar 2009 - III ZR 179/08, NJW 2009, 1334, 1337 Rn. 29; vom 17. September 2009 - III ZR 207/08, NJW 2010, 57, 58 Rn. 18; vom 18. März 2010 - III ZR 254/09, NJW 2010, 3222, 3224 Rn. 23 und vom 23. September 2010 aaO Rn. 12).

  • KG, 19.10.2017 - 23 U 154/16

    Reservierungsvereinbarung für ein Grundstück: Kontrollfähigkeit der Klausel über

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in der vom Kläger zitierten Entscheidung (BGH, Urteil vom 23. September 2010 - III ZR 21/10) die Vereinbarung einer Reservierungsgebühr nur deswegen für unwirksam gehalten, weil sich die Reservierungsvereinbarung im dortigen Fall als bloße Nebenabrede zu einer als Hauptleistung vereinbarten "Vermittlungs-Dienstleistung" darstellte.
  • LG Berlin, 08.11.2016 - 15 O 152/16

    Immobilienmakler: Inhaltskontrolle für die formularmäßige Vereinbarung einer

    Zwar sind von der Inhaltskontrolle nach allgemeiner Ansicht Bestimmungen über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung einschließlich der Vereinbarungen über das zu erbringende Entgelt ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.2010 - III ZR 21/10, zitiert nach juris).

    " Die vorliegende Vertragsgestaltung ist vergleichbar mit derjenigen, die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 23.9.2010, III ZR 21/10 zu Grunde lag.

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2015 - 17 U 5/14

    Inhaltskontrolle der AGB einer Bausparkasse: Wirksamkeit einer

    Die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerechtfertigt ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 15.04.2010 - Xa ZR 89/09, WM 2010, 1237Rn. 18, vom 27.05.2010 - VII ZR 165/09, WM 2010, 1215Rn. 23 , vom 23.09.2010 - III ZR 21/10, WM 2010, 2372 Rn. 12 und vom 07.12.2010 - XI ZR 3/10, BGHZ 187, 360 Rn. 48 m.w.N.).
  • LG Bielefeld, 05.03.2013 - 4 O 191/11

    Weiterveräußerung von Multimedia-Downloads kann durch AGB untersagt werden

    Zudem ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Klauselverwenders dann nicht gegeben, wenn die Benachteiligung durch zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders der AGB gerechtfertigt ist (zuletzt BGH, NJW 2010, 3568, 3569).
  • LG Bremen, 02.10.2017 - 1 O 1683/16

    Reservierungsgebühr in AGB des Maklers

    Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen einschränken, ausgestalten oder modifizieren, sind hingegen inhaltlich zu kontrollieren (BGH, Urteil vom 23. September 2010 - III ZR 21/10 -, Rn. 9, juris).

    (4) Die getroffene Vereinbarung, wonach dem Beklagten für die verbindliche Reservierung des Grundstücks ein Betrag in Höhe von 5.400 EUR (1 % des Kaufpreises) zusteht, den er nur dann zurückzahlen muss, wenn der Kaufvertrag aus Gründen, die beim Verkäufer liegen, nicht zustande kommt, benachteiligt den Kläger unangemessen und ist deshalb gemäß § 307 BGB unwirksam (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. September 2010 - III ZR 21/10, juris).

    Die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2010 - III ZR 21/10, juris).

    Das Versprechen des Beklagten, das angebotene Grundstück nicht mehr anderweitig anzubieten, lässt nämlich das Recht der Verkäuferin, ihre Verkaufsabsichten aufzugeben oder das Objekt ohne Einschaltung der Beklagten an Dritte zu veräußern, unberührt (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. September 2010 - III ZR 21/10, juris).

    Dieser allenfalls geringe Vorteil wird aus Sicht des Kunden weiter dadurch gemindert, dass die Zahlung eines derartigen Entgelts regelmäßig geeignet ist, Einfluss auf seine wirtschaftliche Dispositionsfreiheit im Sinne der Förderung des Kaufentschlusses zu nehmen, um nicht die bereits erfolgte Zahlung verfallen zu lassen, sondern im Wege der Verrechnung mit der Maklercourtage verwerten zu können (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. September 2010 - III ZR 21/10, juris).

    Die einseitige Berücksichtigung der Interessen der Beklagten wird noch dadurch verstärkt, dass nach der vorgesehenen Regelung die Rückerstattung nur erfolgt, wenn der Vertrag aus Gründen, die beim Verkäufer liegen, nicht zustande kommt, also ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Reservierungsentgelts ausgeschlossen ist, wenn der Kläger das Nichtzustandekommen eines Vertragsschlusses nicht zu vertreten hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 2010 - III ZR 21/10 -, Rn. 17, juris).

  • OLG Stuttgart, 17.02.2011 - 2 U 65/10

    Wettbewerbsverstoß: Telefonberatung beim Versandhandel mit Medikamenten;

    Eine Unangemessenheit ist grundsätzlich anzunehmen, wenn durch die Klausel von grundlegenden Wertentscheidungen des Gesetzgebers abgewichen werden soll (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 23. September 2010 - III ZR 21/10, bei juris Rz. 12; vom 01. Februar 2005 - X ZR 10/04, NJW 2005, 1774, 1775; vom 18. März 2010 - III ZR 254/09, MDR 2010, 637, 638 m.w.N.; Urteil vom 27. Mai 2010 - VII ZR 165/09, NJW 2010, 2272,Rn. 23).
  • LG Berlin, 26.10.2016 - 65 S 305/16

    Verjährungsfrist beginnt mit vorzeitiger Wohnungsrückgabe!

  • AG Dortmund, 21.08.2018 - 425 C 3166/18

    Muss eine "Reservierungsvereinbarung" notariell beurkundet werden?

  • AG Berlin-Charlottenburg, 02.04.2015 - 235 C 33/15

    Unwirksamkeit von vorformuliertem Reservierungsauftrag führt zu

  • AG Berlin-Charlottenburg, 24.09.2013 - 216 C 270/13

    Rückzahlung von Reservierungsentgelt aus unwirksamem Reservierungsauftrag für

  • AG Wittmund, 07.06.2018 - 4 C 17/18

    Reservierungsgebühr für Immobilienreservierung - Unwirksamkeit und

  • LG Frankfurt/Main, 30.10.2023 - 10 O 359/22

    Kein Anspruch auf erfolgsunabhängiges Maklerhonorar!

  • LG Stuttgart, 14.04.2011 - 17 O 513/10

    Weiterverkaufsverbot von Online-Hörbüchern rechtmäßig

  • LG Köln, 18.03.2019 - 11 OH 21/18

    Formbedürftigkeit der Reservierungsvereinbarung hinsichtlich Kostentragung durch

  • LG Köln, 01.03.2019 - 11 OH 103/18

    Formbedürftigkeit von Reservierungsvereinbarungen hinsichtlich Kostentragung für

  • LG Wuppertal, 22.07.2011 - 2 O 290/09

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung der Entwicklungskosten für ein Grundstück

  • AG München, 27.10.2021 - 231 C 6404/21

    Kaufvertrag, Kaufpreis, Bauvertrag, Architektenvertrag, Streitwert, Zahlung,

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